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Kommune
Erftstadt
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27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: -40-
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8/
Amt:
- 40-
An den
BeschIAusf.: - 40 -
Schulausschuss
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Datum: 03.06.2005
Betrifft:
•
Beauftragung der Trägerschaft im Rahmen der "Offenen
Ganztagsschule" im Schuljahr 2005/06
Auswirkungen:
Finanzielle
Mittel stehen zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den ft;.
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Beschlussentwurf:
Zum Schuljahr 2005/06 werden folgende Träger der freien Jugendhilfe mit der
Umsetzung der "Offenen Ganztagsschule" an den jeweiligen fünf Erftstädter
Grundschulen beauftragt und erhalten hierfür einen teilnehmerabhängigen Betrag:
•
in Höhe von 36.750,- € für die Nordschule
Rapunzel Kinderhaus eV.
Rapunzel Kinderhaus eV. in Höhe von 36.750,- € für die Grundschule Gymnich
in Höhe von 58.800,- € für die Südschule Lechenich
Südschulmäuse eV
Betreuungsverein der
Janusz-Korczak-Schule eV in Höhe von 44.100,- € für die Janusz-Korczak-Schule
- Schülergarten Erftstadt eV in Höhe von 36.750,- € für die St. Barbara-ConcordiaGrundschule
-
Begründung:
Die Erftstädter Primarschulen haben sich ausnahmslos dafür ausgesprochen, die
Umsetzung der "Offenen Ganztagsschule" mit den bisherigen Betreuungsvereinen
durchzuführen. Die Auswahlorientiert
sich an den guten Erfahrungen mit diesen
Partnern, die in der langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen der
Schulbetreuung gewonnen wurden.
Die Einführung der "Offenen Ganztagsschule" soll daher zum Schuljahr 2005/06 mit
folgenden Trägervereinen umgesetzt werden:
Nordschule Lechenich
Grundschule Gymnich
Südschule Lechenich
Janusz-Korczak-Schule
st. Barbara-ConcordiaGrundschule
P:\400\400
8\OFFENE
GANZTAGSSCHULE\VQRLAGE
Rapunzel Kinderhaus eV.
Rapunzel Kinderhaus eV.
Südschulmäuse eV.
Betreuungsverein der Janusz-Korczak-Schule eV
Schülergarten Erftstadt eV
BEAUFTRAGUNG
TRÄGERSCHAFT.DOC
Die Vergabe der Trägerschaft in "Offenen Ganztagsschulen" im Primarbereich stellt
die Erteilung eines Auftrags durch einen öffentlichen Auftraggeber dar. Daher sind die
Vorschriften der Verdingungsordnung
für Leistungen (VOUA) anzuwenden. Die
VOUA sieht jedoch in derartigen Fällen als Ausnahme vor, von einer formalen
Ausschreibung abzusehen und die Leistung freihändig zu vergeben (s. §3 Nr. 4
Buchstabe 0 VOUA). Dies wurde auch so mit dem Rechnungsprüfungsamt
abgestimmt. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei dem Auftragnehmer (Träger)
um eine Einrichtung der Jugendhilfe, Aus- und Fortbildungsstätte oder ähnliche
Einrichtung handelt. Die in Frage kommenden Trägervereine haben den Status des
Trägers der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
•
Neben dieser Trägerqualität
hat sich die Vorerfahrung aus den traditionell
gewachsenen Strukturen der Schulbetreuung als entscheidendes Auswahlkriterium für
Verlässlichkeit und Kontinuität der schulischen Ganztagskonzeption herausgestellt. Im
Rahmen einer Markterkundung wurden alle Primarschulen auch über einen weiteren
Anbieter - der Verein "Schule mit Herz eV" - als interessierten Träger für die
Umsetzung der "Offenen Ganztagsschule" informiert.
Alle Schulen haben sich jedoch für eine Trägerschaft der außerunterrichtlichen
Angebote
in Verantwortung
der jeweiligen
bisherigen
Betreuungsvereine
ausgesprochen.
Die organisatorischen und fachlichen Inhalte der Kooperation für die Umsetzung der
"Offenen Ganztagsschule"
zwischen dem Schulträger, der Schule und dem
Trägerverein sind in einer Vereinbarung definiert, die mit den Beteiligten
einvernehmlich abgestimmt wurde.
•
Nach Mitteilung der Schulen wird in der Startphase der "Offenen Ganztagsschule"
erwartet, dass die Prognosezahlen laut Elternbefragung zum Schuljahr 2005/06 noch
nicht erreicht werden. Die Schulen rechnen im Einzelnen mit folgenden
Teilnehmerzahlen:
Nordschule Lechenich
Grundschule Gymnich
Südschule
Janusz-Korczak-Schule
St. Barbara-Concordia-Grundschule
-
25
25
40
30
25
Kinder
Kinder
Kinder
Kinder
Kinder
Aufgrund dieser Meldungen
wurden die entsprechenden
Landesmittel zur
Durchführung der "Offenen Ganztagsschule" beantragt, die zwischenzeitlich auch
bewilligt wurden. Die Finanzierung der "Offenen Ganztagsschule" basiert neben den
Landesmitteln auf den von der Stadt erhobenen Elternbeiträgen. Der Träger erhält
aufgrund dessen eine verlässliche Pauschale in Höhe von 1.470,- € pro Kind und
Jahr. Das Auftragsvolumen für jeden Trägerverein orientiert sich an den oben
genannten Teilnehmerzahlen pro Schule.
In Vertretung
P:\400\400
8\OFFENE
GANZTAGSSCHULE\VORLAGE
BEAUFTRAGUNG
TRÄGERSCHAFT.DOC
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az:
öffentlich
B 8/0622
6619-3478/56
Amt: - 65BeschIAusf.:
Datum:
Der Bürgerantrag
wird zur Beschlussfassung
zugeleitet
- 65-
15.06.2005
an den
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
Anregung von Frau Dr. Anne Grunert, Von-Meer-Str., Erftstadt
Betrifft:
Sperrung der Von-Meer-Straße für den Durchgangsverkehr
Erftstadt-Blessem
Bezua:
A 7/2916
Finanzielle
in
Auswirkungen:
00 Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.06.2005
Stellungnahme der Verwaltung:
•
DerBürqeramraq
bezieht sich auf den Antrag A 7/2916, in dem eine Sperrung des Durchgangsverkehrs in der Von-Meer-Straße gefordert wurde. Aufgrund dieses Antrages beschloss
der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 18.11.2003 eine Anwohnerversammlung
durchzuführen. In dieser Anwohnerversammlung
wurde vorgeschlagen, dass durch eine
versetzte Parkplatzanordnung
mittels Farbmarkierungen
versucht werden soll, eine
Geschwindigkeitsreduzierung
in der Straße zu erreichen. Diesem Vorschlag stimmten die
Anwohner mehrheitlich zu. Zur optischen Darstellung und Abstimmung mit den direkt
betroffenen Anliegern habe ich den abgestimmten Vorschlag zunächst auf der Fahrbahn
vorrnarkiert. In dem nun vorliegenden Antrag scheint sich die Mehrheit der Anwohner gegen die
Ausführungen eines versetzten Parkens auszusprechen, sie wünschen, dass die vorgeschlagene Markierung nicht zur Ausführung kommt. Auch eine in der Anwohnerversammlung
diskutierte Einbahnstraßenregelung
lässt sich meines Erachtens nicht durchsetzen, da sich
keine ausreichende Mehrheit der Anwohner hierfür ausspricht. Eine Sperrung der Von-MeerStraße für den Durchgangsverkehr wurde von den Anliegern gleichfalls abgelehnt.
Aus dem dargestellten Sachstand ist zu schließen, dass die Anwohner den derzeitigen Zustand
der Von-Meer-Straße doch nicht verändern wollen.
P:\szIANTRÄGE\b0622.doc
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An die
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
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50374 Erftstadt
Erftstadt, 31. Mai 2005
Betr.: Antrag bzgl. Sperrung der Von·Meer-Str. in E.-Blessem f. den
Durchgangsverkehr (A 7/2916)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anwohner der Von-Meer-Str. haben im Oktober 2003 einen Antrag auf Sperrung
der Von-Meer-Str. für den Durchgangsverkehr gestellt. Mit Schreiben vom 29.10.
2003 teilten Sie mit, dass eine Sperrung nicht unbedingt den gewünschten Erfolg
bringt und Sie daher prüfen, ob eine Anordnung eines versetzten Parkens zu einer
Geschwindigkeitsreduzierung
führt.
Am 23. Mai 2005 sind in der Von-Meer-Str. entspr. Markierungen angebracht
worden. Die Beobachtungen der Anwohner zeigten, dass die Anordnung lediglich zu
einer Verknappung des Parkraums führt, eine Geschwindigkeitsreduktion
können die
Anwohner nicht feststellen.
Daher sehen wir den Zweck (Schutz der in der Strasse wohnenden Kinder) nicht
erfüllt und fordern Sie auf, von einer versetzten Parkanordnung in der Von-Meer-Str.
abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage A
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