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Beschlussvorlage (Beauftragung der Trägerschaft im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Schuljahr 2005/06)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
682 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Beauftragung der Trägerschaft im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Schuljahr 2005/06) Beschlussvorlage (Beauftragung der Trägerschaft im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Schuljahr 2005/06) Beschlussvorlage (Beauftragung der Trägerschaft im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Schuljahr 2005/06) Beschlussvorlage (Beauftragung der Trägerschaft im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Schuljahr 2005/06) Beschlussvorlage (Beauftragung der Trägerschaft im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Schuljahr 2005/06) Beschlussvorlage (Beauftragung der Trägerschaft im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Schuljahr 2005/06)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: -40- V t){,.)~ 8/ Amt: - 40- An den BeschIAusf.: - 40 - Schulausschuss der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Datum: 03.06.2005 Betrifft: • Beauftragung der Trägerschaft im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Schuljahr 2005/06 Auswirkungen: Finanzielle Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den ft;. {P.oll ~tU.n Beschlussentwurf: Zum Schuljahr 2005/06 werden folgende Träger der freien Jugendhilfe mit der Umsetzung der "Offenen Ganztagsschule" an den jeweiligen fünf Erftstädter Grundschulen beauftragt und erhalten hierfür einen teilnehmerabhängigen Betrag: • in Höhe von 36.750,- € für die Nordschule Rapunzel Kinderhaus eV. Rapunzel Kinderhaus eV. in Höhe von 36.750,- € für die Grundschule Gymnich in Höhe von 58.800,- € für die Südschule Lechenich Südschulmäuse eV Betreuungsverein der Janusz-Korczak-Schule eV in Höhe von 44.100,- € für die Janusz-Korczak-Schule - Schülergarten Erftstadt eV in Höhe von 36.750,- € für die St. Barbara-ConcordiaGrundschule - Begründung: Die Erftstädter Primarschulen haben sich ausnahmslos dafür ausgesprochen, die Umsetzung der "Offenen Ganztagsschule" mit den bisherigen Betreuungsvereinen durchzuführen. Die Auswahlorientiert sich an den guten Erfahrungen mit diesen Partnern, die in der langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen der Schulbetreuung gewonnen wurden. Die Einführung der "Offenen Ganztagsschule" soll daher zum Schuljahr 2005/06 mit folgenden Trägervereinen umgesetzt werden: Nordschule Lechenich Grundschule Gymnich Südschule Lechenich Janusz-Korczak-Schule st. Barbara-ConcordiaGrundschule P:\400\400 8\OFFENE GANZTAGSSCHULE\VQRLAGE Rapunzel Kinderhaus eV. Rapunzel Kinderhaus eV. Südschulmäuse eV. Betreuungsverein der Janusz-Korczak-Schule eV Schülergarten Erftstadt eV BEAUFTRAGUNG TRÄGERSCHAFT.DOC Die Vergabe der Trägerschaft in "Offenen Ganztagsschulen" im Primarbereich stellt die Erteilung eines Auftrags durch einen öffentlichen Auftraggeber dar. Daher sind die Vorschriften der Verdingungsordnung für Leistungen (VOUA) anzuwenden. Die VOUA sieht jedoch in derartigen Fällen als Ausnahme vor, von einer formalen Ausschreibung abzusehen und die Leistung freihändig zu vergeben (s. §3 Nr. 4 Buchstabe 0 VOUA). Dies wurde auch so mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei dem Auftragnehmer (Träger) um eine Einrichtung der Jugendhilfe, Aus- und Fortbildungsstätte oder ähnliche Einrichtung handelt. Die in Frage kommenden Trägervereine haben den Status des Trägers der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. • Neben dieser Trägerqualität hat sich die Vorerfahrung aus den traditionell gewachsenen Strukturen der Schulbetreuung als entscheidendes Auswahlkriterium für Verlässlichkeit und Kontinuität der schulischen Ganztagskonzeption herausgestellt. Im Rahmen einer Markterkundung wurden alle Primarschulen auch über einen weiteren Anbieter - der Verein "Schule mit Herz eV" - als interessierten Träger für die Umsetzung der "Offenen Ganztagsschule" informiert. Alle Schulen haben sich jedoch für eine Trägerschaft der außerunterrichtlichen Angebote in Verantwortung der jeweiligen bisherigen Betreuungsvereine ausgesprochen. Die organisatorischen und fachlichen Inhalte der Kooperation für die Umsetzung der "Offenen Ganztagsschule" zwischen dem Schulträger, der Schule und dem Trägerverein sind in einer Vereinbarung definiert, die mit den Beteiligten einvernehmlich abgestimmt wurde. • Nach Mitteilung der Schulen wird in der Startphase der "Offenen Ganztagsschule" erwartet, dass die Prognosezahlen laut Elternbefragung zum Schuljahr 2005/06 noch nicht erreicht werden. Die Schulen rechnen im Einzelnen mit folgenden Teilnehmerzahlen: Nordschule Lechenich Grundschule Gymnich Südschule Janusz-Korczak-Schule St. Barbara-Concordia-Grundschule - 25 25 40 30 25 Kinder Kinder Kinder Kinder Kinder Aufgrund dieser Meldungen wurden die entsprechenden Landesmittel zur Durchführung der "Offenen Ganztagsschule" beantragt, die zwischenzeitlich auch bewilligt wurden. Die Finanzierung der "Offenen Ganztagsschule" basiert neben den Landesmitteln auf den von der Stadt erhobenen Elternbeiträgen. Der Träger erhält aufgrund dessen eine verlässliche Pauschale in Höhe von 1.470,- € pro Kind und Jahr. Das Auftragsvolumen für jeden Trägerverein orientiert sich an den oben genannten Teilnehmerzahlen pro Schule. In Vertretung P:\400\400 8\OFFENE GANZTAGSSCHULE\VORLAGE BEAUFTRAGUNG TRÄGERSCHAFT.DOC STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az: öffentlich B 8/0622 6619-3478/56 Amt: - 65BeschIAusf.: Datum: Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet - 65- 15.06.2005 an den Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Anregung von Frau Dr. Anne Grunert, Von-Meer-Str., Erftstadt Betrifft: Sperrung der Von-Meer-Straße für den Durchgangsverkehr Erftstadt-Blessem Bezua: A 7/2916 Finanzielle in Auswirkungen: 00 Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.06.2005 Stellungnahme der Verwaltung: • DerBürqeramraq bezieht sich auf den Antrag A 7/2916, in dem eine Sperrung des Durchgangsverkehrs in der Von-Meer-Straße gefordert wurde. Aufgrund dieses Antrages beschloss der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 18.11.2003 eine Anwohnerversammlung durchzuführen. In dieser Anwohnerversammlung wurde vorgeschlagen, dass durch eine versetzte Parkplatzanordnung mittels Farbmarkierungen versucht werden soll, eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Straße zu erreichen. Diesem Vorschlag stimmten die Anwohner mehrheitlich zu. Zur optischen Darstellung und Abstimmung mit den direkt betroffenen Anliegern habe ich den abgestimmten Vorschlag zunächst auf der Fahrbahn vorrnarkiert. In dem nun vorliegenden Antrag scheint sich die Mehrheit der Anwohner gegen die Ausführungen eines versetzten Parkens auszusprechen, sie wünschen, dass die vorgeschlagene Markierung nicht zur Ausführung kommt. Auch eine in der Anwohnerversammlung diskutierte Einbahnstraßenregelung lässt sich meines Erachtens nicht durchsetzen, da sich keine ausreichende Mehrheit der Anwohner hierfür ausspricht. Eine Sperrung der Von-MeerStraße für den Durchgangsverkehr wurde von den Anliegern gleichfalls abgelehnt. Aus dem dargestellten Sachstand ist zu schließen, dass die Anwohner den derzeitigen Zustand der Von-Meer-Straße doch nicht verändern wollen. P:\szIANTRÄGE\b0622.doc ·, !=tiI'-t::7.,.,..,~lO!? !O~ BUB' \ An die Stadt Erftstadt Der Bürgermeister St ...o1t Erltstlldt er l10rg~r'"l'\cls.~ur. 02. JUNI200 5 20 ! 21 I Eing .. "g 32 4:i 44 65 63 BGro BOrgermeister 40 10 SO 6' 51 t 50374 Erftstadt Erftstadt, 31. Mai 2005 Betr.: Antrag bzgl. Sperrung der Von·Meer-Str. in E.-Blessem f. den Durchgangsverkehr (A 7/2916) Sehr geehrte Damen und Herren, die Anwohner der Von-Meer-Str. haben im Oktober 2003 einen Antrag auf Sperrung der Von-Meer-Str. für den Durchgangsverkehr gestellt. Mit Schreiben vom 29.10. 2003 teilten Sie mit, dass eine Sperrung nicht unbedingt den gewünschten Erfolg bringt und Sie daher prüfen, ob eine Anordnung eines versetzten Parkens zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führt. Am 23. Mai 2005 sind in der Von-Meer-Str. entspr. Markierungen angebracht worden. Die Beobachtungen der Anwohner zeigten, dass die Anordnung lediglich zu einer Verknappung des Parkraums führt, eine Geschwindigkeitsreduktion können die Anwohner nicht feststellen. Daher sehen wir den Zweck (Schutz der in der Strasse wohnenden Kinder) nicht erfüllt und fordern Sie auf, von einer versetzten Parkanordnung in der Von-Meer-Str. abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Anlage A \i o zu /J 1/0fZZ BioI! . -1./ y - II-<?.-R-r , S. ~ r. A II '6Y. AA 1,( Vr L? 'A,~~~'~ l $ -S~~J: t~ ¢?N~e~ , -.