Daten
Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
10.02.14, 18:52
Aktualisiert
10.02.14, 18:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
59/2014
Erstellt am:
28.01.2014
Aktenzeichen:
II/501
Verfasser/in:
Herr Darius / Herr Müller-Beyreiß
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
18.02.2014
Betreff
Wahl des Integrationsrates
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Ältestenrat / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
5.000,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2014
— in den Haushalten der folgenden Jahre
5.000,00 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Minderausgaben „Ausweise und Dokumente“, Produktsachkonto 02/04/01.5431020
Vorlage Nr.: 59/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt die Neuwahl des Integrationsrates.
2. Der Rat beschließt folgende 1. Änderung der Hauptsatzung:
a.) Der § 11 Abs. 1 wird um folgenden Satz ergänzt: Für die im Integrationsrat vertretenen Ratsmitglieder können Vertreterinnen/Vertreter bestellt werden.
b.) § 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Wahl des Integrationsrates findet am Tag der Kommunalwahl statt.
c) Die Änderung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
3. Der Rat beschließt die als Anlage beiliegende Wahlordnung
Erläuterungen
zu 1.
Aus den Änderungen des § 27 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ergibt sich für die Stadt Pulheim u. a. die
Verpflichtung, einen neuen Integrationsrat zu wählen. Hiernach sind Kommunen mit einem Anteil von über 5.000
ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern oder Kommunen mit einem durch Ratsbeschluss eingerichteten
Integrationsrat zur Neuwahl des Integrationsrates am Tag der Kommunalwahl verpflichtet. Der Rat der Stadt Pulheim hat am 10.11.2009 die Bildung eines Integrationsrates beschlossen.
zu 2.
Die oben beschriebene Änderung des § 27 GO NRW räumt zudem die Möglichkeit ein, dass die dem Integrationsrat angehörenden Ratsmitglieder im Falle der Verhinderung vertreten werden können. Die Regelungen der Hauptsatzung sind dem entsprechend im § 11 Abs. 1 zu ergänzen.
Gleichermaßen ist in der Neufassung der Gemeindeordnung der Wahltermin festgelegt. Demnach ist festgelegt,
dass die Wahl des Integrationsrates grundsätzlich mit der Kommunalwahl zu erfolgen hat. Dem entsprechend
schlägt die Verwaltung die benannte Änderung des § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung vor.
Die Besetzung des Integrationsrates mit drei Ratsmitgliedern im Rotationsprinzip bleibt erhalten.
zu 3.
Die Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates vom 11.11.2009 wird durch die in der Anlage beigefügte Wahlordnung ersetzt.
Grundlage der neuen Wahlordnung ist die Musterwahlordnung auf Basis der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die Musterwahlordnung wurde dort im Auftrag der Landesregierung vorbereitet.