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Beschlussvorlage (Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Umzugsmeldung in der Gemeinde Pulheim vom 04.12.1975)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
18.03.14, 09:36
Aktualisiert
18.03.14, 09:36
Beschlussvorlage (Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Umzugsmeldung in der Gemeinde Pulheim vom 04.12.1975) Beschlussvorlage (Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Umzugsmeldung in der Gemeinde Pulheim vom 04.12.1975)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 77/2014 Erstellt am: 11.02.2014 Aktenzeichen: II 320/330 Verfasser/in: Andreas Müller-Beyreiß Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.03.2014 Rat X 01.04.2014 Betreff Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Umzugsmeldung in der Gemeinde Pulheim vom 04.12.1975 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 77/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Umzugsmeldung in der Gemeinde Pulheim vom 04.12.1975 zu beschließen. Erläuterungen Die Verordnung kann aufgehoben werden, da der Innenminister gemäß § 18 (4) Meldegesetz NRW festgelegt hat, wie ein Meldeschein vorgefertigt sein muss und welche persönlichen Angaben erhoben werden. Einer separaten örtlichen Regelung bedarf es nicht mehr.