Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
18.03.14, 09:36
Aktualisiert
18.03.14, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
77/2014
Erstellt am:
11.02.2014
Aktenzeichen:
II 320/330
Verfasser/in:
Andreas Müller-Beyreiß
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.03.2014
Rat
X
01.04.2014
Betreff
Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Umzugsmeldung in der Gemeinde Pulheim vom
04.12.1975
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 77/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Umzugsmeldung in der
Gemeinde Pulheim vom 04.12.1975 zu beschließen.
Erläuterungen
Die Verordnung kann aufgehoben werden, da der Innenminister gemäß § 18 (4) Meldegesetz NRW festgelegt hat, wie
ein Meldeschein vorgefertigt sein muss und welche persönlichen Angaben erhoben werden. Einer separaten örtlichen
Regelung bedarf es nicht mehr.