Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
18.03.14, 09:36
Aktualisiert
18.03.14, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
104/2014
Erstellt am:
05.03.2014
Aktenzeichen:
I/30 60 00
Verfasser/in:
Jörg Schröter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.03.2014
Rat
X
01.04.2014
Betreff
Änderung von Schiedsamtsbezirken
hier: Zusammenlegung der Bezirke Pulheim I und Pulheim II zum Bezirk Pulheim, Sinnersdorf, Orr
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
- 3.710,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
- 560,00 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
2015
- 1.050,00 €
2016
- 1.050,00 €
2017
- 1.050,00 €
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden ab
dem Haushaltsjahr 2015 entsprechend reduziert.
Vorlage Nr.: 104/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Zusammenlegung der beiden Schiedsamtsbezirke Pulheim I und Pulheim II
mit Wirkung vom 19.05.2014 zu einen Bezirk. Dieser Bezirk umfasst die Ortsteile Pulheim, Sinnersdorf und Orr.
Schiedsperson für den Bezirk Pulheim, Sinnersdorf, Orr ist Herr David Oitzinger, der bisher den Bezirk Pulheim II betreut
hat.
Erläuterungen
Am 18.05.2014 endet die Amtszeit von Frau Helgard Barkemeyer, Schiedsfrau für den Bezirk Pulheim I. Mit Schreiben
vom 27.10.2013 hat Frau Barkemeyer erklärt, für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung zu stehen.
Der Bezirk Pulheim I umfasst den Bereich Pulheim Süd mit nördlicher Abgrenzung Pulheimer Bach, Rossweiher Feld,
Sinnersdorfer Straße, Escher Straße, Gustav-Heinemann-Straße, Worringer Straße (östliche Abgrenzung) und den
Ortsteil Orr.
Der Bezirk Pulheim II umfasst den Bereich des Ortsteiles Pulheim, der nicht vom Bezirk I erfasst wird sowie den Ortsteil
Sinnersdorf.
Die Fallzahlen sind seit einigen Jahren rückläufig. Im Jahr 2013 wurden im Bezirk Pulheim I vier Fälle und im Bezirk
Pulheim II zwei Fälle bearbeitet.
Die personenbezogenen Kosten pro Schiedsperson (Nutzungsentschädigung Schiedsraum, Mitgliedschaft Bund Deutscher Schiedsmänner- und –frauen, Verbandszeitschrift, sonstige Sachkosten) belaufen sich auf ca. 1.050,- €/Jahr.
Dem stehen Einnahmen aus Schiedsverfahren in Höhe von 12,50 €/Fall gegenüber, sofern ein Vergleich geschlossen
wird. Anderenfalls beträgt die Einnahme 5,- €/Fall.
Die Veränderung der Schiedsamtsbezirksgrenzen ist während der laufenden Amtszeit möglich (Verwaltungsvorschriften
Nr. 3.1 zu § 1 Schiedsamtsgesetz NRW). Der Schiedsmann für den Bezirk Pulheim II, Herr David Oitzinger, hat sich
bereit erklärt, den veränderten Bezirk zu betreuen. Seine laufende Amtszeit ändert sich dadurch nicht.
Sofern durch eine Änderung von Schiedsamtsbezirksgrenzen ein Schiedsamt entfällt, soll dies mit Beendigung der
Amtszeit einer Schiedsperson erfolgen (Verwaltungsvorschriften Nr. 3.2 zu § 1 Schiedsamtsgesetz NRW). Dies ist durch
das Ausscheiden von Frau Barkemeyer gegeben.
Die Verwaltung schlägt daher die Zusammenlegung der Bezirke vor. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2015 entsprechend reduziert.