Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
18.03.14, 09:36
Aktualisiert
18.03.14, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
103/2014
Erstellt am:
05.03.2014
Aktenzeichen:
III / 26 - Ba
Verfasser/in:
Herr Batist
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
25.03.2014
Betreff
Schulhoferweiterung KGS Buschweg - Abriss der Pavillons
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD - Fraktion
Mitteilung
Es wird Bezug genommen auf den anliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 21.02.2014 sowie auf die Vorlage Nr.
351/2013, über die im Rat am 24.09.2013 unter TOP II.5 nicht öffentlich beraten wurde.
Der Zeitplan der Verwaltung sah vor, die beiden Pavillons an der KGS Buschweg spätestens in den Sommerferien 2014
abzureißen, nachdem zuvor für einen dort untergebrachten Verein entsprechende Ersatzräumlichkeiten in den Kellerräumen des denkmalgeschützten Zanderhofs hergerichtet wurden. Hierzu sollte ein 2. Rettungsweg in Form einer außen
liegenden Kellerabgangstreppe geschaffen werden.
Die Maßnahme wurde frühzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadtverwaltung abgestimmt und von dort als
grundsätzlich umsetzbar angesehen.
Nach Stellung des Bauantrages am 12.01.2014 wurde von dort der Landeskonservator beim LVR beteiligt, der jedoch
seine Zustimmung (auch zur Überraschung der Unteren Denkmalbehörde) mit Stellungnahme vom 17.02.2014 verweigerte, da die außen liegende Kellertreppe aus seiner Sicht das äußere Umfeld des Baudenkmals erheblich nachteilig
verändern würde.
In einem darauf hin durchgeführten Ortstermin zwischen Unterer Denkmalbehörde und Landeskonservator wurde der
Herstellung einer innen liegenden Fluchttreppe zugestimmt. Diese Alternative wurde auch bereits durch den Brandschutzingenieur des Rhein-Erft-Kreises positiv beurteilt.
Die bauliche Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen, die sich auf die darüber liegenden Räumlichkeiten ergeben, werden derzeit geprüft. Das Ergebnis lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor, die Verwaltung wird
über den aktuellen Verfahrensstand in der Sitzung mündlich berichten.
Sofern die innen liegende Treppe umsetzbar ist, geht die Verwaltung davon aus, dass der bislang vorgesehene Zeitplan
eingehalten werden kann.