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Beschlussvorlage (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Im Waffental" von "Am Römerpfad" bis "Am Angelsdorn" in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Beschlussvorlage (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Im Waffental" von "Am Römerpfad" bis "Am Angelsdorn" in Pulheim) Beschlussvorlage (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Im Waffental" von "Am Römerpfad" bis "Am Angelsdorn" in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 80/2014 Erstellt am: 13.02.2014 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 02.04.2014 Rat X 13.05.2014 Betreff Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Im Waffental" von "Am Römerpfad" bis "Am Angelsdorn" in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 80/2014 . Seite 2 / 2 Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung des Abschnitts der nachfolgend aufgeführten Straße von „Am Römerpfad“ bis „Am Angelsdorn“ gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Im Waffental Flur 8 Flurstücke: 521, 657, 880, 830, 838, 850, 868, 540, 814 (teilweise) In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Die Straße „Im Waffental“ verläuft zwischen den Straßen „Am Römerpfad“ und „Hackenbroicher Straße“. Der Abschnitt von „Am Angelsdorn“ bis „Hackenbroicher Straße“ wurde bereits 1982 gewidmet. Eine Widmung des hiervon nicht erfassten Abschnitts von „Am Römerpfad“ bis „Am Angelsdorn“ erfolgte bis heute nicht. Die vorgenannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 19/2 und Nr. 32 Pulheim als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Anlage ist zudem fertig gestellt, so dass die Widmungsvoraussetzungen auch für diesen Abschnitt vorliegen. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.