Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
80/2014
Erstellt am:
13.02.2014
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Verfasser/in:
Frau Kroggel-Baur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
02.04.2014
Rat
X
13.05.2014
Betreff
Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Im Waffental" von "Am Römerpfad" bis "Am
Angelsdorn" in Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 80/2014 . Seite 2 / 2
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung des Abschnitts der nachfolgend aufgeführten Straße von „Am Römerpfad“ bis „Am Angelsdorn“ gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW
vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Im Waffental
Flur 8
Flurstücke: 521, 657, 880, 830, 838, 850, 868, 540, 814 (teilweise)
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3
Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Die Straße „Im Waffental“ verläuft zwischen den Straßen „Am Römerpfad“ und „Hackenbroicher Straße“.
Der Abschnitt von „Am Angelsdorn“ bis „Hackenbroicher Straße“ wurde bereits 1982 gewidmet. Eine Widmung des hiervon nicht erfassten Abschnitts von „Am Römerpfad“ bis „Am Angelsdorn“ erfolgte bis heute nicht.
Die vorgenannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 19/2 und Nr. 32 Pulheim als öffentliche Verkehrsfläche
festgesetzt und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Anlage ist zudem fertig gestellt, so dass die Widmungsvoraussetzungen auch für diesen Abschnitt vorliegen. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die
Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.