Daten
Kommune
Pulheim
Größe
148 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
118/2014
Erstellt am:
11.03.2014
Aktenzeichen:
661/ra
Verfasser/in:
Peter Rademann
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
02.04.2014
Rat
X
13.05.2014
Betreff
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
21.962.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
3.845.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
18.117.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Darstellung entspricht bis zum Jahr 2017 dem gültigen Haushaltsplan.
Vorlage Nr.: 118/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die gegebenen Informationen zur Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim,
2.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt,
das Abwasserbeseitigungskonzept 2014 in der vorgelegten Form und beauftragt die Verwaltung, dieses der Bezirksregierung Köln als der zuständigen Oberen Wasserbehörde vorzulegen.
Erläuterungen
Nach § 53 (1) des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein - Westfalen sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, den Stand der Abwasserbeseitigung darzustellen und alle 6 Jahre der Oberen Wasserbehörde ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen.
Aus dem Abwasserbeseitigungskonzept soll hervorgehen:
eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung;
die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten aller mittelfristig vorgesehenen Maßnahmen;
Aussagen zur künftigen Beseitigung von Niederschlagswasser in den Entwässerungsgebieten unter Beachtung des
§ 51 a LWG und der städtebaulichen Entwicklung;
Darstellung der Fremdwassersanierungsmaßnahmen (Fremdwassersanierungskonzept), soweit erforderlich.
Die Form und der Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) ist in der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung
von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden“ (VV ABK vom 8.8.2008) geregelt.
Der Austausch der ABK-Daten erfolgt zwischen der Gemeinde und Bezirksregierung in digitaler Form, so dass die Daten
aus dem Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden in eine zentrale Datenbank fließen.
Das ABK ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Monaten von der Bezirksregierung zu prüfen (gem. VV schriftliche Bestätigung). Wird das vorgelegte ABK nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben
nach § 53 LWG („Pflicht zur Abwasserbeseitigung“) ordnungsgemäß erfüllt werden.
Die Maßnahmen werden für zwei Zeiträume angegeben (s. Tabelle in der Anlage):
1. Zeitraum: die ersten 6 Jahre, hier sind Baujahr und Kosten anzugeben;
2. Zeitraum: die darauf folgenden 6 Jahre, hier sind nur die Kosten anzugeben.
Zeitliche oder inhaltliche Änderungen des ABK sind in jedem Jahr möglich, wenn diese der Bezirksregierung Köln bis
zum 31.03. angezeigt werden.
Die Stadt Pulheim hat ihr letztes Abwasserbeseitigungskonzept im Jahr 2008 vorgelegt. Das Abwasserbeseitigungskonzept umfasste für den zum Zeitpunkt der Erstellung maßgebenden ersten Zeitraum die Maßnahmen für die Jahre 2008
bis 2013 und im zweiten Zeitraum die Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2019. Von diesen geplanten Maßnahmen
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wurden zahlreiche Maßnahmen wie geplant durchgeführt, z.B. die vorgesehenen Regenwasserbehandlungsanlagen im
Trennsystem, der Umbau der Kläranlage, die Sanierung Nettegasse / Am Trappenkreuz sowie die gebietsweise bauliche
Kanalsanierung im Netz in Brauweiler / Dansweiler und Sinthern / Geyen.
Andere Maßnahmen mussten verschoben werden. Dies betrifft insbesondere vorgesehene Kanalsanierungen im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen und Kanalbaumaßnahmen für ursprünglich vorgesehene Erschließungen.
Zur Erstellung des neuen und hiermit vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde der aktuelle Handlungsbedarf
in der Entwässerung analysiert. Insbesondere wurden die für die Schwerpunkte Kanalsanierung, Regenwasserbehandlung und Erschließung erforderlichen Maßnahmen ermittelt. Dabei ist für den Bereich Regenwasserbehandlung festzustellen, dass die notwendigen Arbeiten zur Anpassung an die aktuellen rechtlichen Vorgaben bis auf geringe Ausnahmen abgeschlossen sind. Die Kanaluntersuchung und -sanierung basiert wie bereits im letzten Abwasserbeseitigungskonzept auf der im Jahr 2007 ausgearbeiteten Kanalsanierungsstrategie, die eine gebietsweise gemeinsame Abarbeitung der Sanierungen aus Erst- und Zweitbefahrung der Kanalisation mittels TV-Kamera vorsieht. In diesem Abwasserbeseitigungskonzept sind hiervon die noch ausstehenden Ortslagen Sinnersdorf, Stommeln / Stommelerbusch und Pulheim berücksichtigt, wobei die Sanierung in der Ortslage Pulheim zum Teil in den zweiten 6-Jahreszeitraum fällt.
Das Abwasserbeseitigungskonzept beinhaltet die relevanten Maßnahmen gemäß aktuellem Haushalts- und Investitionsplan. Es liefert auch die Vorgaben für die in den kommenden Jahren bereitzustellenden Mittel. Die in der Tabelle aufgeführten Kosten sind - in einigen Fällen abweichend vom IVP - nicht in den Jahren der Bereitstellung der Haushaltsmittel,
sondern immer in den Jahren der geplanten Durchführung der jeweiligen Baumaßnahme aufgeführt.
Im Einzelnen ergeben sich für die Jahre 2014 bis 2019 folgende Gesamtinvestitionen:
2014:
2015:
2016:
2017:
2018:
2019:
in der Summe:
3.845.000 €
4.587.000 €
5.240.000 €
4.890.000 €
1.350.000 €
2.050.000 €
21.962.000 €
Hinweis: die in der Anlage beigelegte Tabelle sowie der Lageplan zum ABK mussten wegen der umfangreichen Darstellung auf DIN A 4 Blätter aufgeteilt werden. Die jeweilige Gesamtübersicht in digitaler Form und farblicher Darstellung
steht im Ratsinformationssystem der Stadt Pulheim als Anlage zu dieser Vorlage zur Verfügung.