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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 118/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
257 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39

Inhalt der Datei

Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2014 Im Auftrag der Stadt Pulheim bearbeitet durch Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt Dipl.-Ing. Michael Hippe Dr.-Ing. Rüdiger Pfeifer Erftstadt, im März 2014 © F. Fischer Ing.-Büro GmbH 21200.01 / 10034616 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Veranlassung 4 2. Inhalt und Grundlagen 4 3. Bestehende Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet 5 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Erläuterungen zu den künftig geplanten Maßnahmen Maßnahmenliste Niederschlagswasserbeseitigung Kanalsanierung Fremdwassersanierung Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen 6 6 7 8 9 9 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 Vergleich mit der Maßnahmenplanung der letzten Fortschreibung Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde Maßnahmen, bei denen Änderungen vorgenommen werden Neu hinzu gekommene Maßnahmen 10 10 12 12 13 15 16 6. Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten 17 7. Vorlage 17 TABELLENVERZEICHNIS Tab. 3-1: Abwasserübergabe- und -übernahmestellen 5 Tab. 4-1: Maßnahmenart 6 Tab. 4-2: Umsetzungsstand 7 Tab. 5-1: Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden 10 Tab. 5-2: In der Umsetzung befindliche Maßnahmen 12 Tab. 5-3: Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind 12 Tab. 5-4: Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde 13 Tab. 5-5: Neu hinzu gekommene Maßnahmen 16 Tab. 6-1: Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten 17 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Zusammenstellung der Grundstücke, für die eine Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 (4) LWG beantragt wurde 3 1. Veranlassung Nach § 53 (1) Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, den Stand der Abwasserbeseitigung und die zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht geplanten Maßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist im Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben und der Oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung) vorzulegen. Die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde 2008 aufgestellt. Aus diesem Grund wird hiermit die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2014 der Stadt Pulheim vorgelegt. 2. Inhalt und Grundlagen Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ beinhaltet diese Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, eine Aufstellung der geplanten Maßnahmen einschließlich deren zeitlicher Abfolge und Kosten, Aussagen zur vorhandenen und geplanten Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung des § 51 a LWG und Aussagen zur geplanten Kanal- und Fremdwassersanierung im Stadtgebiet. Im Übersichtsplan M 1:10.000 sind die Entwässerungsgebiete, die Abwasseranlagen, die Übergabe- und Übernahmestellen und die Einleitungsstellen im Stadtgebiet dargestellt. Außerdem sind die geplanten Maßnahmen durch die entsprechenden Ordnungsnummern gekennzeichnet. Die Abgrenzung der Teileinzugsgebiete basiert auf der aktuellen Netzanzeige. Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes basiert maßgeblich auf folgenden Grundlagen: Wirtschafts- und Investitionsplanung aktuelle städtebauliche Planungen aktueller Stand Netzanzeige 4 3. Bestehende Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet Die Entwässerung im Bearbeitungsgebiet erfolgt überwiegend im Mischverfahren. Die Ortslagen Sinnersdorf und Ingendorf, Teilbereiche im Norden und Süden der Ortslage Pulheim sowie einige kleine Teilbereiche in den übrigen Ortslagen entwässern im Trennverfahren. Das Schmutz- und Mischwasser aus dem Stadtgebiet wird der Kläranlage Pulheim zugeleitet. Abwasser wird an den nachfolgend aufgelisteten Stellen übernommen bzw. übergeben. Tab. 3-1: Abwasserübergabe- und -übernahmestellen Ordnungsnummer Lage 1 Golfcity Bonnstraße 2 Velderhof (1 Haus) Art Gemeinde Übergabe Stadt Frechen Übergabe Gemeinde Rommerskirchen Nahezu das gesamte Stadtgebiet befindet sich in der Wasserschutzzone. Die Ortslagen Pulheim, Sinnersdorf, Brauweiler, Dansweiler, Sinthern, Geyen, Manstedten, Orr und Freimersdorf liegen im Wasserschutzgebiet Weiler. Der überwiegende Bereich der Ortslage Stommeln und die Ortslage Stommelerbusch liegen im Wasserschutzgebiet Chorbusch. Im äußersten Norden des Stadtgebietes befinden sich die Wasserschutzgebiete Butzheim und Hackenbroich/Tannenbusch. Lediglich der westliche Randbereich von Stommeln sowie die Ortslage Ingendorf liegen nicht in einem Wasserschutzgebiet. Im äußersten nordwestlichen Randbereich ist die Wasserschutzzone IIIa, in den übrigen Bereichen die Zone IIIb ausgewiesen. Für die Darstellung der derzeitigen und zukünftigen Niederschlagsentwässerung sowie für die Beurteilung erforderlicher Maßnahmen wurde bereits vorlaufend zur 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2008 eine Bewertung des Einzugsgebietes und darauf aufbauend ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept aufgestellt. Dieses Niederschlagswasserbeseitigungskonzept dient als integraler Bestandteil der grundlegenden Betrachtung der Niederschlagswasserbeseitigung und der Ermittlung daraus resultierender Maßnahmen. Zu diesem Konzept wurden zwischenzeitlich entsprechende Ergänzungen vorgenommen und dokumentiert. 5 Im Außenbereich erfolgt die Abwasserentsorgung teilweise durch Druckentwässerung und in wenigen Fällen durch Kleinkläranlagen. Derzeit sind im Stadtgebiet insgesamt 9 Kleinkläranlagen vorhanden. Für die betreffenden Grundstücke wurde die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 (4) LWG NRW übertragen bzw. die Übertragung beantragt. Die vorhandene Struktur der Abwasserentsorgung kann dem Übersichtsplan entnommen werden. 4. Erläuterungen zu den künftig geplanten Maßnahmen 4.1 Maßnahmenliste Die vorgesehenen Baumaßnahmen wurden in der vom Land vorgegebenen Liste in digitaler Form zusammengestellt. Die zu den jeweiligen Maßnahmen aufgeführte Maßnahmenart und der Umsetzungsstand sind mit entsprechenden Kennzahlen mit folgender Bedeutung eingetragen: Tab. 4-1: Kennzahl Maßnahmenart Maßnahmenart A1 Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation) A2 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen A3 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen A4 Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A5 Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A6 kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität A7 kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität A8 Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.) A9 Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.) A10 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A11 Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von Mischwasser- und Niederschlagswassereinleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind A12 Versickerungsanlage A13 ortsnahe Einleitung 6 Kennzahl Maßnahmenart A14 Wegfall einer punktuellen Einleitung A15 Umbau offener Abwasserkanäle A16 Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle) Tab. 4-2: Umsetzungsstand Kennzahl Umsetzungsstand 0 durchgeführt 1 im Bau 2 Realisierung zeitlich verschoben 3 gestrichen 4 neue Maßnahme 4.2 Niederschlagswasserbeseitigung Die Darstellung und Beurteilung der derzeitigen und geplanten Niederschlagswasserbeseitigung ist in dem bereits aufgeführten separaten Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sowie in der Netzanzeige erfolgt. Dort ist auch die vorgesehene Entwässerung der Erweiterungsflächen im Stadtgebiet dargestellt. Zur Anpassung der Niederschlagswasserbehandlung an die landesrechtlichen Vorgaben zur Regenwasserbehandlung im Trennsystem wurden auf der Grundlage der Studie „Regenwasserbehandlung im Trennsystem Pulheim“ bereits die Regenwasserbehandlungsanlagen RKB/RRB Sinnersdorf, RKB am Pulheimer Bach, RKB Adolph-von-Menzel-Straße und Retentionsbodenfilter Geyen sowie diverse ergänzende Maßnahmen, wie Umklemmen von Straßeneinläufen und Notschieber vor Einleitungen realisiert. Die Niederschlagswasserbehandlung im Mischsystem erfolgt auf der Grundlage der gültigen Netzanzeige. Diese wird momentan aktualisiert. Sollten im Ergebnis dieser Überarbeitung Anpassungsmaßnahmen erforderlich werden, so werden diese im Zuge der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aufgenommen. 7 4.3 Kanalsanierung Zur Erfüllung der Anforderungen der „Selbstüberwachungsverordnung Kanal“ (SüwVKan) wurde die Ersterfassung des baulichen Zustandes der öffentlichen Kanalisation bereits abgeschlossen. Um die Folgeerfassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums von 15 Jahren zu gewährleisten, wird die Zustandserfassung kontinuierlich fortgeführt. Im Ergebnis der Ersterfassung wurden zunächst die Sofortmaßnahmen ausgeführt und die Schäden in der höchsten Zustandsklasse 1 behoben. Nach dieser Sanierung verblieb ein Sanierungsbedarf bis einschließlich Zustandsklasse 2 von ca. 3,25 Mill. € aus der Erstuntersuchung. Zur Umsetzung dieser Sanierungen wurde 2007 ein Konzept ausgearbeitet und mit der Bezirksregierung abgestimmt. Danach ist die weitere Umsetzung der Sanierungen jeweils nachlaufend zur Wiederholungsinspektion vorgesehen. Hierbei werden nicht nur die Schäden aus der Erstinspektion, sondern auch aus der Zweitinspektion bis einschließlich Zustandsklasse 2 behoben. Damit wird die Behebung der Schäden aus der Erstinspektion etwas gestreckt, gleichzeitig erfolgt jedoch eine sehr zügige Behebung der Schäden aus der Zweitinspektion. Vorteilhaft ist dabei die ortsteilweise Bündelung und die Nutzung jeweils aktueller Inspektionsdaten für die nachfolgende Sanierung. Auf der Grundlage dieses Konzeptes wurden bereits die Kanalnetze der Ortslagen Sinthern, Geyen, Manstedten, Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf saniert. Aktuell wurde das Kanalnetz von Sinnersdorf untersucht. Darauf aufbauend wird das Kanalnetz von Sinnersdorf beginnend ab diesem Jahr saniert. Für die kommenden Jahre ist die Untersuchung gemäß SüwVKan und die darauf aufbauende Sanierung bis einschließlich Zustandsklasse 2 für die noch ausstehenden Ortslagen Stommeln / Stommelerbusch und Pulheim vorgesehen. Für die Sanierung sind einschließlich Sinnersdorf insgesamt 2,8 Mill. € zuzüglich jährlicher Unterhaltungsmaßnahmen eingeplant. Die Sanierung beinhaltet wie oben beschrieben sowohl die Behebung der Schäden aus der Erst-, als auch aus der Zweitbefahrung. Von den 2,8 Mill. € werden jährlich 350.000 € angesetzt. Nach der vorliegenden Zeitplanung wird die Zweitinspektion 2019 und die darauf aufbauende Kanalsanierung bis einschl. Zustandsklasse 2 bis 2021 abgeschlossen. Zusätzlich sind einige bauliche Sanierungen im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen eingeplant. Deren zeitliche Umsetzung ist sehr stark von der Durchführung des Straßenbaus einschließlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel abhängig. Hydraulische Kanalsanierungen wurden in den vergangenen Jahren in größerem Umfang auf Basis der für die einzelnen Ortslagen aufgestellten Generalentwässerungsplanungen umgesetzt. Dabei wurden 8 unter anderem an verschiedenen Stellen Vermaschungen zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Netzes geschaffen. Weitere hydraulische Sanierungen waren in Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen eingeplant, welche aber teilweise nicht realisiert wurden. Eine Umsetzung unabhängig vom Straßenbau ist in der Regel nicht sinnvoll – hier wären zuvor die Priorität und mögliche alternative Maßnahmen zu prüfen. Für die Ortslage Pulheim wird zurzeit eine aktuelle hydrodynamische Kanalnetzberechnung durchgeführt, um den hydraulischen Sanierungsbedarf zu überprüfen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Fortschreibung eingearbeitet. 4.4 Fremdwassersanierung Die Grundwasserverhältnisse im Stadtgebiet Pulheim sind durch die Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus beeinflusst, so dass die Kanäle in der Regel oberhalb des Grundwasserspiegels liegen. In der Ortslage Stommeln wurden Vorkehrungen gegenüber wild abfließendem Wasser aus Außengebieten vorgesehen. Im Hauptsammler parallel zum Randkanal wird zurzeit die Fremdwassersituation geprüft. Hierbei geht es vor allem um den Anteil nicht vorentlasteten Regenwasserabflusses im Transportsammler zu Kläranlage. Im Ergebnis der Überarbeitung der Netzanzeige sollen die Möglichkeiten der Reduzierung in einem Fremdwassersanierungskonzept weiter untersucht werden. 4.5 Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen Gemäß § 61 Landeswassergesetz und der zugehörigen Selbstüberwachungsverordnung sind bestehende private Schmutzwasser führende Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten auf Zustand und Funktion zu prüfen bis 2015, wenn sie vor 1965 bzw. bei gewerblichem Abwasser vor 1990 gebaut wurden, bis 2020, wenn sie danach gebaut wurden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Prüfung bis 2020 für Leitungen erforderlich, welche gewerbliches Abwasser ableiten, für das Anforderungen im Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind. Die Stadt Pulheim liegt zum überwiegenden Teil innerhalb von Wasserschutzgebieten. Die Grundstückseigentümer werden deshalb bereits seit Jahren über die Pflicht zur Prüfung der Abwasserleitungen informiert und bei Bedarf entsprechend beraten. 9 5. Vergleich mit der Maßnahmenplanung der letzten Fortschreibung 5.1 Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden Nachfolgend sind die Maßnahmen zusammengestellt, die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfasst sind und zwischenzeitlich realisiert wurden. Tab. 5-1: Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden Ordnungsnummer Ortslage Maßnahme 1.0.1 Pulheim ZKA Pulheim - Umbau zu einer einstufigen Anlage 1.0.2 ZKA Pulheim - Erneuerung Prozessleittechnik 1.0.3 ZKA Pulheim - Faulbehältersanierung 1.0.4 Stadtgebiet - Drosselkalibrierung (3 Anlagen) 1.0.5 ZKA Pulheim - Eindicker und Schlammentwässerung (Erneuerung Verkleidung) 1.0.6 Stadtgebiet - Drosselkalibrierung (23 Anlagen) 1.0.36 Sanierung Rohwasserhebewerk ZKA 1.1.1 Anschluss Ortslage Orr 1.1.2 Anschluss Gut Baadenberg 1.1.3 Regenklärbecken am Pulheimer Bach 1.1.4 Hauptsammler Escher Straße, 1. BA 1.1.6 Sanierungen im Kanalnetz nach Schadenskataster bis Klasse 2 1.1.11 Kanalsanierung: Unterster Weg 1.1.12 SW-Kanalisation Erschließung BP 69 „Schwefelberg“ 1.1.13 RW-Kanalisation Erschließung BP 69 „Schwefelberg“ einschl. RKB und RRB 1.1.14 Erneuerung der Steuerung am RÜB 2 – Pulheim, „Alte Kläranlage“ 1.1.20/21 SW- und RW-Erschließung BP 76 Pulheim 1.1.28 Pulheim - hydraulische Sanierungen kleineren Umfangs 1.1.31 RKB Adolph-von-Mentzel-Straße 1.1.34 Umschluss Straßenteilstück Bachstraße (NT 3.05) 1.1.39 Erneuerung M+E-Technik PW Kantstraße 1.1.43 Stauraumkanal Baumweg 1.2.1 Sinnersdorf Sanierungen im Kanalnetz nach Schadenskataster bis Klasse 2 1.2.5 Sinnersdorf, Umbau RRB und Bau RKB + SW-PW 1.2.6 Kanaluntersuchung Sinnersdorf 10 Ordnungsnummer 1.3.1 Ortslage Maßnahme Brauweiler/ Dansweiler Randsammler Süd (früher Entlastungssammler Süd) 1.3.2 Randsammler Nord (früher Entlastungssammler Nord) 1.3.3 Sanierungen im Kanalnetz nach Schadenskataster bis Klasse 2 1.3.4 Sanierungen im Kanalnetz nach hydrodynamischer Kanalnetzberechnung 1.3.7 Kanalsanierung Brauweiler, Kaiser-Otto-Straße 1.3.8 BP 94, Brauweiler-Nord - MW-Kanalisation 1.3.9 BP 94, Brauweiler-Nord - RW-Kanalisation 1.3.12 Kanaluntersuchung Dansweiler 1.3.13 Kanalsanierung Dansweiler 1.3.14 Kanaluntersuchung Brauweiler 1.3.15 Kanalsanierung Brauweiler 1.3.32 Mathildenstraße: Abschiebeeinrichtung einbauen (NT 5.02) 1.3.33 Sintherner Holzweg: Abschiebeeinrichtung einbauen (NT 5.04) 1.3.35 Umschluss Straßenteilstück Von-Werth-Straße (NT 5.03) 1.4.1 Stommeln Sanierungen im Kanalnetz nach Schadenskataster bis Klasse 2 1.4.2 Kanalsanierung: RÜB Nettegasse, Am Trappenkreuz und Gartenstraße 1.4.3 Sanierung Eckumer Weg 1.4.4 Hochwasserschutz Außengebiete 1.4.9 Kanalsanierung Stommeln (RRB Weidtstraße) 1.4.12 Kanalsanierung: Vermaschung Venloer Straße/Hauptstraße/Nettegasse 1.5.1 Geyen/Sinthern Sanierungen im Kanalnetz nach Schadenskataster bis Klasse 2 1.5.2 Sanierungen im Kanalnetz nach hydrodynamischer Kanalnetzberechnung 1.5.5 Retentionsbodenfilter (RBF) am RÜB Geyen (Sommer 2014) 1.5.6 Rather Straße - Kanalnetzerweiterung bis Wendehammer 1.5.7 Kanalsanierung Sinthern/Geyen 1.5.37 Kanalsanierung Domkapitelweg, Nellesweg, Weilersgrund 1.5.38 Erschließung BP 98 Geyen 11 5.2 Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde In der nachstehenden Tabelle sind die aktuell in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zusammengestellt. Tab. 5-2: In der Umsetzung befindliche Maßnahmen Ordnungs- Ortslage nummer 1.4.6 5.3 Stommeln Bezeichnung Kanalsanierung Stommeln (RÜB Bruchstraße, Am Sonnenhang u. Tannenweg) Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind In der folgenden Tabelle sind die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten Maßnahmen aufgeführt, die auf Grund geänderter Randbedingungen nicht mehr erforderlich sind. Tab. 5-3: Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind Ordnungsnummer 1.3.10 1.4.44/.45 Ortslage Bezeichnung Brauweiler/Dansweiler Erweiterung BP 93, Brauweiler, Laurentiusweg Stommeln SW-und RW-Kanalisation Verlängerung Roßackerweg bis zur Straße Am Sonnenhang Begründung: 1.3.10: Das Projekt wird zurzeit nicht weiter entwickelt 1.4.44 und 1.4.45: Die Bebauung in Verlängerung des Roßackerweges bis zur Straße Am Sonnenhang wird in absehbarer Zeit nicht realisiert. Aus diesem Grund entfällt die hierfür vorgesehene Erschließungsmaßnahme. 12 5.4 Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde Nachfolgend sind die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten Maßnahmen aufgeführt, deren Umsetzung verschoben wurde und die in dieser Fortschreibung wie folgt berücksichtigt sind: Tab. 5-4: Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde OrdnungsOrtslage nummer 1.1.5 a-c Pulheim Bezeichnung Geplanter Baubeginn Hauptsammler Escher Straße 2016/2017 1.1.15 Kanalsanierung Pulheim, Jägerstraße und Iltisweg 2019 1.1.16 Kanalsanierung Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße 2015 1.1.17 Kanalsanierung Pulheim, Rommerskirchener Str. 2016 1.1.18 Kanalsanierung Pulheim, Orrer Straße, Stöckheimer Straße und Christianstraße 2014 1.1.19 Kanalsanierung Pulheim, Sinnersdorfer Straße (zw. Zobelweg und Wieselweg) 2018 1.1.22 Kanalsanierung Pulheim, MW-Kanal Luchsweg 2018 1.1.23 Kanalsanierung Pulheim, Starenweg und Drosselweg 2017 1.1.24 Regenwasserkanalsanierung Buschweg bis Albrecht-Dürer-Straße 2014 1.1.25 Kanaluntersuchung Pulheim 2017 1.1.27 Kanalsanierung Pulheim, Everhardstraße 2018 1.1.29 Erschließung Farnweg 2015 1.1.30 Kanalsanierung Pulheim 2018 1.1.40, .41 SW- und RW-Kanalisation, Erschließung BP 99 Pulheim-Süd, 1. BA 2015 1.1.46, .47 SW- und RW-Kanalisation, Erschließung BP 99 Pulheim-Süd, 2. BA 2016 Entwässerung Parkplatz Steinstraße 2016 1.1.48 1.2.7 Sinnersdorf Kanalsanierung Sinnersdorf 2014 1.4.7 Stommeln Kanalsanierung Stommeln Venloer Str., Cäcilienstraße 2017 1.4.8 Sanierung Bruchrandweg 2019 1.4.13 Kanaluntersuchung Stommeln/Stommelerbusch 2015 1.4.14 Kanalsanierung Stommeln/Stommelerbusch 2016 1.4.15 Kanalsanierung Stommeln – Kölner Weg 2019 1.4.16 Kanalsanierung Stommeln – Voisberg 2019 13 OrdnungsOrtslage nummer 1.4.17 1.5.49, .50 Geyen Bezeichnung Geplanter Baubeginn Kanalsanierung Stommeln – Fliestedener Weg 2014 SW- und RW-Kanalisation, Erschließung BP 113 Geyener Berg Süd 2014 Begründung: 1.1.5 a-c, 1.1.18, 1.1.19, 1.1.24, 1.1.48: Die aufgeführten Kanalbaumaßnahmen sind im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen geplant. Durch Verschiebung der Straßenbaumaßnahmen der Straßenbaulastträger ergeben sich entsprechende Verschiebungen der Durchführung der Kanalbaumaßnahmen. 1.1.15, 1.1.16, 1.1.22, 1.1.23, 1.1.25, 1.1.27, 1.1.30, 1.4.15, 1.4.16, 1.4.17: Durch die laufende Anpassung des Kanalsanierungskonzeptes im Zuge der gebietsweisen Umsetzung ergeben sich für die Kanaluntersuchung und die aufgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen entsprechende Verschiebungen. Dessen ungeachtet wird turnusmäßig abschnittweise das Gesamtnetz untersucht und im Folgenden werden daraufhin die vorgefundenen Schäden aus der Zweituntersuchung entsprechend saniert. 1.1.17: Die vorgesehene Kanalsanierung der Rommerskirchener Straße wurde aufgrund einer durchgeführten aktuellen Überrechnung überarbeitet und deutlich reduziert. Sie soll nach entsprechender Planung umgesetzt werden. 1.4.7: Durch das lange Planungsverfahren für den Umbau des RÜB/SK 1-Nettegasse haben sich auch die Folgemaßnahmen Sanierung Venloer Straße und Cäcilienstraße verschoben. Die Maßnahme wurde jetzt entsprechend zeitlich neu eingestellt. 1.4.8: Für die Sanierung Bruchrandweg ergibt sich im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren RÜB/SK1 Nettegasse eine zeitliche Verschiebung. 14 1.1.29, 1.1.40., .41, 1.1.46, .47, 1.5.49, .50: Die im Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehenen entwässerungstechnischen Erschließungsmaßnahmen sind abhängig vom Erschließungsbedarf und dem Fortschritt des Bebauungsplanverfahrens. Entsprechend ergeben sich für die hier aufgeführten Maßnahmen zeitliche Verschiebungen, korrespondierend mit dem Bebauungsplanungsfortschritt. 1.2.7 und 1.4.13, 1.4.14: Auf der Grundlage des vorliegenden Kanalsanierungskonzeptes der Stadt Pulheim wurde sowohl die Kanaluntersuchung als auch die darauf aufbauende Kanalsanierung für den Stadtteil Sinnersdorf vorgezogen. Dafür wurde die ursprünglich für 2012 geplante Kanaluntersuchung und für 2013 geplante Kanalsanierung für die Stadtteile Stommeln und Stommelerbusch verschoben. Die Kosten wurden auf der Grundlage aktueller Ausschreibungsergebnisse angepasst. 5.5 Maßnahmen, bei denen Änderungen vorgenommen werden Ordnungsnummer Ortslage Bezeichnung 1.3.11 Dansweiler Filterstrecke vor Einleitung in Nördl. Dansweiler Ronne aus NT 5.05 Geplanter Baubeginn 2015 Begründung: 1.3.11: In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde wurde festgelegt, dass statt der ursprünglich vorgesehenen Filterstrecke eine Abkopplung des Niederschlagswassers der L 91 vom Regenwasserkanal vorgesehen wird. Ergänzend sollen ein Havarieschacht mit Schieber und ein Revisionsschacht angeordnet werden. 15 5.6 Neu hinzu gekommene Maßnahmen In der nachstehenden Tabelle sind die gegenüber der 4. Fortschreibung in dieser Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes neu aufgenommenen Maßnahmen zusammengestellt. Tab. 5-5: Neu hinzu gekommene Maßnahmen Ordnungsnummer Ortslage Bezeichnung Geplanter Baubeginn 1.1.51 Pulheim Kanalsanierung Nordring, Fr.-Miethe-Weg bis Escher Straße 2016 1.1.52 Erneuerung M+E-Technik PW Adolph-vonMenzel-Straße 2014 1.1.53 Erschließung BP 36/1 A Stichweg Christianstraße 2014 1.1.57 Kanalsanierung Einzugsgebiet Buschweg 2016 1.2.55 Sinnersdorf Erschließung Sinnersdorf-Ost 2015 1.3.56 Brauweiler Erschließung Anschlussfläche BP 94 Brauweiler 2016 1.4.42 Stommeln Erschließung Rheidter Weg 2014 Kanalsanierung Brunostraße / Neusser Gasse 2016 1.4.54 Begründung: 1.1.51: Im Nordring wurden im vorhandenen Kanal zwischen Friedrich-Miethe-Weg und Escher Straße stärkere Schäden festgestellt. Aus diesem Grund soll der Kanal kurzfristig saniert werden. 1.1.52: Im Rahmen der Umbaumaßnahmen am RRB Adolph-von-Menzel-Straße wurde festgestellt, dass am vorhandenen Schneckenpumpwerk Korrosionsschäden und Lagerschäden vorhanden sind. Aus diesem Grund wird eine Sanierung des Pumpwerks erforderlich. 1.1.53: Im Stichweg Christianstraße soll der Kanal zur Erschließung weiterer Grundstücke verlängert werden. Hierfür muss auch der vorhandene Kanal tiefer gelegt werden. 1.1.57: Im Einzugsgebiet Buschweg sind zur Ertüchtigung des Kanalnetzes Sanierungen erforderlich. Diese sollen nach Umbau der Regenwasservorflut umgesetzt werden. 16 1.2.55: Für das geplante Baugebiet Sinnersdorf-Ost ist die Erschließung sicherzustellen. Hierzu sind die erforderlichen Maßnahmen für die Entwässerung eingeplant. 1.3.56: Für die geplante Erweiterung des Baugebietes BP 94 in Brauweiler ist die Erschließung sicherzustellen. Hierzu sind die erforderlichen Maßnahmen für die Entwässerung eingeplant. 1.4.42: Eine ursprünglich für die Friedhofserweiterung vorgesehene Fläche soll nun als Bauland erschlossen und im Mischsystem entwässert werden. Zum Anschluss dieser bisher in den hydraulischen Berechnungen nicht berücksichtigten Fläche ist aufgrund der vorhandenen Auslastung der bestehenden Kanalisation im Bereich Rheidter Weg und Hauptstraße der Bau eines Stauraumkanals mit gedrosselter Ableitung erforderlich. 1.4.54: Die vorgesehene Kanalsanierung Brunostraße / Neusser Gasse wurde der Maßnahme RRB Weidtstraße abgekoppelt. Sie soll nun eigenständig umgesetzt werden. 6. Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten Die Kosten für die in dieser 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten Maßnahmen verteilen sich wie folgt auf den Erfassungszeitraum 2014 bis 2019: Tab. 6-1: Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten Zeitliche Verteilung der Kosten in Tausend Euro [T€] Gesamt 7. 2014 2015 2016 2017 2018 2019 3.845 4.587 5.240 4.890 1.350 2.050 2020-2025 700 22.662 Vorlage Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes mit Bericht, Maßnahmentabelle und Übersichtsplan wird hiermit vorbehaltlich der Zustimmung des Rates vorgelegt. Der Beschluss des Abwasserbeseitigungskonzeptes wird nach entsprechender Ratssitzung nachgereicht. 17