Daten
Kommune
Pulheim
Größe
257 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserbeseitigungskonzept
5. Fortschreibung 2014
Im Auftrag der
Stadt Pulheim
bearbeitet durch
Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt
Dipl.-Ing. Michael Hippe
Dr.-Ing. Rüdiger Pfeifer
Erftstadt, im März 2014
© F. Fischer Ing.-Büro GmbH
21200.01 / 10034616
2
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Veranlassung
4
2.
Inhalt und Grundlagen
4
3.
Bestehende Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet
5
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Erläuterungen zu den künftig geplanten Maßnahmen
Maßnahmenliste
Niederschlagswasserbeseitigung
Kanalsanierung
Fremdwassersanierung
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen
6
6
7
8
9
9
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
Vergleich mit der Maßnahmenplanung der letzten Fortschreibung
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden
Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde
Maßnahmen, bei denen Änderungen vorgenommen werden
Neu hinzu gekommene Maßnahmen
10
10
12
12
13
15
16
6.
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
17
7.
Vorlage
17
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 3-1:
Abwasserübergabe- und -übernahmestellen
5
Tab. 4-1:
Maßnahmenart
6
Tab. 4-2:
Umsetzungsstand
7
Tab. 5-1:
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden
10
Tab. 5-2:
In der Umsetzung befindliche Maßnahmen
12
Tab. 5-3:
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind
12
Tab. 5-4:
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde
13
Tab. 5-5:
Neu hinzu gekommene Maßnahmen
16
Tab. 6-1:
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
17
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1:
Zusammenstellung der Grundstücke, für die eine Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 (4) LWG beantragt wurde
3
1.
Veranlassung
Nach § 53 (1) Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, den
Stand der Abwasserbeseitigung und die zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht geplanten Maßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist im
Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben und der Oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung) vorzulegen.
Die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde 2008 aufgestellt. Aus diesem Grund
wird hiermit die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2014 der Stadt Pulheim vorgelegt.
2.
Inhalt und Grundlagen
Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ beinhaltet diese Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung,
eine Aufstellung der geplanten Maßnahmen einschließlich deren zeitlicher Abfolge und Kosten,
Aussagen zur vorhandenen und geplanten Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung
des § 51 a LWG und
Aussagen zur geplanten Kanal- und Fremdwassersanierung im Stadtgebiet.
Im Übersichtsplan M 1:10.000 sind die Entwässerungsgebiete, die Abwasseranlagen, die Übergabe- und
Übernahmestellen und die Einleitungsstellen im Stadtgebiet dargestellt. Außerdem sind die geplanten
Maßnahmen durch die entsprechenden Ordnungsnummern gekennzeichnet. Die Abgrenzung der Teileinzugsgebiete basiert auf der aktuellen Netzanzeige.
Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes basiert maßgeblich auf folgenden Grundlagen:
Wirtschafts- und Investitionsplanung
aktuelle städtebauliche Planungen
aktueller Stand Netzanzeige
4
3.
Bestehende Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet
Die Entwässerung im Bearbeitungsgebiet erfolgt überwiegend im Mischverfahren. Die Ortslagen
Sinnersdorf und Ingendorf, Teilbereiche im Norden und Süden der Ortslage Pulheim sowie einige kleine
Teilbereiche in den übrigen Ortslagen entwässern im Trennverfahren.
Das Schmutz- und Mischwasser aus dem Stadtgebiet wird der Kläranlage Pulheim zugeleitet.
Abwasser wird an den nachfolgend aufgelisteten Stellen übernommen bzw. übergeben.
Tab. 3-1:
Abwasserübergabe- und -übernahmestellen
Ordnungsnummer
Lage
1
Golfcity Bonnstraße
2
Velderhof (1 Haus)
Art
Gemeinde
Übergabe
Stadt Frechen
Übergabe
Gemeinde Rommerskirchen
Nahezu das gesamte Stadtgebiet befindet sich in der Wasserschutzzone. Die Ortslagen Pulheim,
Sinnersdorf, Brauweiler, Dansweiler, Sinthern, Geyen, Manstedten, Orr und Freimersdorf liegen im
Wasserschutzgebiet Weiler. Der überwiegende Bereich der Ortslage Stommeln und die Ortslage
Stommelerbusch liegen im Wasserschutzgebiet Chorbusch. Im äußersten Norden des Stadtgebietes
befinden sich die Wasserschutzgebiete Butzheim und Hackenbroich/Tannenbusch. Lediglich der
westliche Randbereich von Stommeln sowie die Ortslage Ingendorf liegen nicht in einem Wasserschutzgebiet. Im äußersten nordwestlichen Randbereich ist die Wasserschutzzone IIIa, in den übrigen Bereichen
die Zone IIIb ausgewiesen.
Für die Darstellung der derzeitigen und zukünftigen Niederschlagsentwässerung sowie für die Beurteilung
erforderlicher Maßnahmen wurde bereits vorlaufend zur 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2008 eine Bewertung des Einzugsgebietes und darauf aufbauend ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept aufgestellt. Dieses Niederschlagswasserbeseitigungskonzept dient als integraler
Bestandteil der grundlegenden Betrachtung der Niederschlagswasserbeseitigung und der Ermittlung
daraus resultierender Maßnahmen. Zu diesem Konzept wurden zwischenzeitlich entsprechende
Ergänzungen vorgenommen und dokumentiert.
5
Im Außenbereich erfolgt die Abwasserentsorgung teilweise durch Druckentwässerung und in wenigen
Fällen durch Kleinkläranlagen. Derzeit sind im Stadtgebiet insgesamt 9 Kleinkläranlagen vorhanden. Für
die betreffenden Grundstücke wurde die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 (4) LWG NRW
übertragen bzw. die Übertragung beantragt.
Die vorhandene Struktur der Abwasserentsorgung kann dem Übersichtsplan entnommen werden.
4.
Erläuterungen zu den künftig geplanten Maßnahmen
4.1
Maßnahmenliste
Die vorgesehenen Baumaßnahmen wurden in der vom Land vorgegebenen Liste in digitaler Form zusammengestellt. Die zu den jeweiligen Maßnahmen aufgeführte Maßnahmenart und der Umsetzungsstand
sind mit entsprechenden Kennzahlen mit folgender Bedeutung eingetragen:
Tab. 4-1:
Kennzahl
Maßnahmenart
Maßnahmenart
A1
Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2
Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen
A3
Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen
A4
Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A5
Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A6
kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität
A7
kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität
A8
Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.)
A9
Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.)
A10
Regenwasserrückhaltung vor Einleitung
A11
Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von
Mischwasser- und Niederschlagswassereinleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind
A12
Versickerungsanlage
A13
ortsnahe Einleitung
6
Kennzahl
Maßnahmenart
A14
Wegfall einer punktuellen Einleitung
A15
Umbau offener Abwasserkanäle
A16
Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle)
Tab. 4-2:
Umsetzungsstand
Kennzahl
Umsetzungsstand
0
durchgeführt
1
im Bau
2
Realisierung zeitlich verschoben
3
gestrichen
4
neue Maßnahme
4.2
Niederschlagswasserbeseitigung
Die Darstellung und Beurteilung der derzeitigen und geplanten Niederschlagswasserbeseitigung ist in
dem bereits aufgeführten separaten Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sowie in der Netzanzeige
erfolgt. Dort ist auch die vorgesehene Entwässerung der Erweiterungsflächen im Stadtgebiet dargestellt.
Zur Anpassung der Niederschlagswasserbehandlung an die landesrechtlichen Vorgaben zur Regenwasserbehandlung im Trennsystem wurden auf der Grundlage der Studie „Regenwasserbehandlung im
Trennsystem Pulheim“ bereits die Regenwasserbehandlungsanlagen RKB/RRB Sinnersdorf, RKB am
Pulheimer Bach, RKB Adolph-von-Menzel-Straße und Retentionsbodenfilter Geyen sowie diverse
ergänzende Maßnahmen, wie Umklemmen von Straßeneinläufen und Notschieber vor Einleitungen
realisiert.
Die Niederschlagswasserbehandlung im Mischsystem erfolgt auf der Grundlage der gültigen Netzanzeige.
Diese wird momentan aktualisiert. Sollten im Ergebnis dieser Überarbeitung Anpassungsmaßnahmen
erforderlich werden, so werden diese im Zuge der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
aufgenommen.
7
4.3
Kanalsanierung
Zur Erfüllung der Anforderungen der „Selbstüberwachungsverordnung Kanal“ (SüwVKan) wurde die
Ersterfassung des baulichen Zustandes der öffentlichen Kanalisation bereits abgeschlossen. Um die
Folgeerfassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums von 15 Jahren zu gewährleisten, wird die
Zustandserfassung kontinuierlich fortgeführt.
Im Ergebnis der Ersterfassung wurden zunächst die Sofortmaßnahmen ausgeführt und die Schäden in
der höchsten Zustandsklasse 1 behoben. Nach dieser Sanierung verblieb ein Sanierungsbedarf bis
einschließlich Zustandsklasse 2 von ca. 3,25 Mill. € aus der Erstuntersuchung.
Zur Umsetzung dieser Sanierungen wurde 2007 ein Konzept ausgearbeitet und mit der Bezirksregierung
abgestimmt. Danach ist die weitere Umsetzung der Sanierungen jeweils nachlaufend zur Wiederholungsinspektion vorgesehen. Hierbei werden nicht nur die Schäden aus der Erstinspektion, sondern auch aus
der Zweitinspektion bis einschließlich Zustandsklasse 2 behoben. Damit wird die Behebung der Schäden
aus der Erstinspektion etwas gestreckt, gleichzeitig erfolgt jedoch eine sehr zügige Behebung der
Schäden aus der Zweitinspektion. Vorteilhaft ist dabei die ortsteilweise Bündelung und die Nutzung
jeweils aktueller Inspektionsdaten für die nachfolgende Sanierung.
Auf der Grundlage dieses Konzeptes wurden bereits die Kanalnetze der Ortslagen Sinthern, Geyen,
Manstedten, Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf saniert. Aktuell wurde das Kanalnetz von
Sinnersdorf untersucht. Darauf aufbauend wird das Kanalnetz von Sinnersdorf beginnend ab diesem Jahr
saniert.
Für die kommenden Jahre ist die Untersuchung gemäß SüwVKan und die darauf aufbauende Sanierung
bis einschließlich Zustandsklasse 2 für die noch ausstehenden Ortslagen Stommeln / Stommelerbusch
und Pulheim vorgesehen. Für die Sanierung sind einschließlich Sinnersdorf insgesamt 2,8 Mill. €
zuzüglich jährlicher Unterhaltungsmaßnahmen eingeplant. Die Sanierung beinhaltet wie oben beschrieben
sowohl die Behebung der Schäden aus der Erst-, als auch aus der Zweitbefahrung. Von den 2,8 Mill. €
werden jährlich 350.000 € angesetzt. Nach der vorliegenden Zeitplanung wird die Zweitinspektion 2019
und die darauf aufbauende Kanalsanierung bis einschl. Zustandsklasse 2 bis 2021 abgeschlossen.
Zusätzlich sind einige bauliche Sanierungen im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen eingeplant.
Deren zeitliche Umsetzung ist sehr stark von der Durchführung des Straßenbaus einschließlich der
Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel abhängig.
Hydraulische Kanalsanierungen wurden in den vergangenen Jahren in größerem Umfang auf Basis der
für die einzelnen Ortslagen aufgestellten Generalentwässerungsplanungen umgesetzt. Dabei wurden
8
unter anderem an verschiedenen Stellen Vermaschungen zur Verbesserung der hydraulischen
Leistungsfähigkeit des Netzes geschaffen. Weitere hydraulische Sanierungen waren in Zusammenhang
mit Straßenbaumaßnahmen eingeplant, welche aber teilweise nicht realisiert wurden. Eine Umsetzung
unabhängig vom Straßenbau ist in der Regel nicht sinnvoll – hier wären zuvor die Priorität und mögliche
alternative Maßnahmen zu prüfen.
Für die Ortslage Pulheim wird zurzeit eine aktuelle hydrodynamische Kanalnetzberechnung durchgeführt,
um den hydraulischen Sanierungsbedarf zu überprüfen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der
Fortschreibung eingearbeitet.
4.4
Fremdwassersanierung
Die Grundwasserverhältnisse im Stadtgebiet Pulheim sind durch die Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohletagebaus beeinflusst, so dass die Kanäle in der Regel oberhalb des Grundwasserspiegels
liegen. In der Ortslage Stommeln wurden Vorkehrungen gegenüber wild abfließendem Wasser aus
Außengebieten vorgesehen.
Im Hauptsammler parallel zum Randkanal wird zurzeit die Fremdwassersituation geprüft. Hierbei geht es
vor allem um den Anteil nicht vorentlasteten Regenwasserabflusses im Transportsammler zu Kläranlage.
Im Ergebnis der Überarbeitung der Netzanzeige sollen die Möglichkeiten der Reduzierung in einem
Fremdwassersanierungskonzept weiter untersucht werden.
4.5
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen
Gemäß § 61 Landeswassergesetz und der zugehörigen Selbstüberwachungsverordnung sind bestehende
private Schmutzwasser führende Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten auf Zustand
und Funktion zu prüfen
bis 2015, wenn sie vor 1965 bzw. bei gewerblichem Abwasser vor 1990 gebaut wurden,
bis 2020, wenn sie danach gebaut wurden.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Prüfung bis 2020 für Leitungen erforderlich, welche
gewerbliches Abwasser ableiten, für das Anforderungen im Anhang der Abwasserverordnung festgelegt
sind.
Die Stadt Pulheim liegt zum überwiegenden Teil innerhalb von Wasserschutzgebieten. Die Grundstückseigentümer werden deshalb bereits seit Jahren über die Pflicht zur Prüfung der Abwasserleitungen
informiert und bei Bedarf entsprechend beraten.
9
5.
Vergleich mit der Maßnahmenplanung der letzten Fortschreibung
5.1
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden
Nachfolgend sind die Maßnahmen zusammengestellt, die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfasst sind und zwischenzeitlich realisiert wurden.
Tab. 5-1:
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden
Ordnungsnummer
Ortslage
Maßnahme
1.0.1
Pulheim
ZKA Pulheim - Umbau zu einer einstufigen Anlage
1.0.2
ZKA Pulheim - Erneuerung Prozessleittechnik
1.0.3
ZKA Pulheim - Faulbehältersanierung
1.0.4
Stadtgebiet - Drosselkalibrierung (3 Anlagen)
1.0.5
ZKA Pulheim - Eindicker und Schlammentwässerung (Erneuerung
Verkleidung)
1.0.6
Stadtgebiet - Drosselkalibrierung (23 Anlagen)
1.0.36
Sanierung Rohwasserhebewerk ZKA
1.1.1
Anschluss Ortslage Orr
1.1.2
Anschluss Gut Baadenberg
1.1.3
Regenklärbecken am Pulheimer Bach
1.1.4
Hauptsammler Escher Straße, 1. BA
1.1.6
Sanierungen im Kanalnetz nach Schadenskataster bis Klasse 2
1.1.11
Kanalsanierung: Unterster Weg
1.1.12
SW-Kanalisation Erschließung BP 69 „Schwefelberg“
1.1.13
RW-Kanalisation Erschließung BP 69 „Schwefelberg“ einschl. RKB
und RRB
1.1.14
Erneuerung der Steuerung am RÜB 2 – Pulheim, „Alte Kläranlage“
1.1.20/21
SW- und RW-Erschließung BP 76 Pulheim
1.1.28
Pulheim - hydraulische Sanierungen kleineren Umfangs
1.1.31
RKB Adolph-von-Mentzel-Straße
1.1.34
Umschluss Straßenteilstück Bachstraße (NT 3.05)
1.1.39
Erneuerung M+E-Technik PW Kantstraße
1.1.43
Stauraumkanal Baumweg
1.2.1
Sinnersdorf
Sanierungen im Kanalnetz nach Schadenskataster bis Klasse 2
1.2.5
Sinnersdorf, Umbau RRB und Bau RKB + SW-PW
1.2.6
Kanaluntersuchung Sinnersdorf
10
Ordnungsnummer
1.3.1
Ortslage
Maßnahme
Brauweiler/
Dansweiler
Randsammler Süd (früher Entlastungssammler Süd)
1.3.2
Randsammler Nord (früher Entlastungssammler Nord)
1.3.3
Sanierungen im Kanalnetz nach Schadenskataster bis Klasse 2
1.3.4
Sanierungen im Kanalnetz nach hydrodynamischer
Kanalnetzberechnung
1.3.7
Kanalsanierung Brauweiler, Kaiser-Otto-Straße
1.3.8
BP 94, Brauweiler-Nord - MW-Kanalisation
1.3.9
BP 94, Brauweiler-Nord - RW-Kanalisation
1.3.12
Kanaluntersuchung Dansweiler
1.3.13
Kanalsanierung Dansweiler
1.3.14
Kanaluntersuchung Brauweiler
1.3.15
Kanalsanierung Brauweiler
1.3.32
Mathildenstraße: Abschiebeeinrichtung einbauen (NT 5.02)
1.3.33
Sintherner Holzweg: Abschiebeeinrichtung einbauen (NT 5.04)
1.3.35
Umschluss Straßenteilstück Von-Werth-Straße (NT 5.03)
1.4.1
Stommeln
Sanierungen im Kanalnetz nach Schadenskataster bis Klasse 2
1.4.2
Kanalsanierung: RÜB Nettegasse, Am Trappenkreuz und
Gartenstraße
1.4.3
Sanierung Eckumer Weg
1.4.4
Hochwasserschutz Außengebiete
1.4.9
Kanalsanierung Stommeln (RRB Weidtstraße)
1.4.12
Kanalsanierung: Vermaschung Venloer
Straße/Hauptstraße/Nettegasse
1.5.1
Geyen/Sinthern
Sanierungen im Kanalnetz nach Schadenskataster bis Klasse 2
1.5.2
Sanierungen im Kanalnetz nach hydrodynamischer
Kanalnetzberechnung
1.5.5
Retentionsbodenfilter (RBF) am RÜB Geyen (Sommer 2014)
1.5.6
Rather Straße - Kanalnetzerweiterung bis Wendehammer
1.5.7
Kanalsanierung Sinthern/Geyen
1.5.37
Kanalsanierung Domkapitelweg, Nellesweg, Weilersgrund
1.5.38
Erschließung BP 98 Geyen
11
5.2
Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde
In der nachstehenden Tabelle sind die aktuell in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zusammengestellt.
Tab. 5-2:
In der Umsetzung befindliche Maßnahmen
Ordnungs- Ortslage
nummer
1.4.6
5.3
Stommeln
Bezeichnung
Kanalsanierung Stommeln (RÜB Bruchstraße, Am Sonnenhang
u. Tannenweg)
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind
In der folgenden Tabelle sind die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten
Maßnahmen aufgeführt, die auf Grund geänderter Randbedingungen nicht mehr erforderlich sind.
Tab. 5-3:
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind
Ordnungsnummer
1.3.10
1.4.44/.45
Ortslage
Bezeichnung
Brauweiler/Dansweiler
Erweiterung BP 93, Brauweiler, Laurentiusweg
Stommeln
SW-und RW-Kanalisation Verlängerung Roßackerweg bis zur
Straße Am Sonnenhang
Begründung:
1.3.10:
Das Projekt wird zurzeit nicht weiter entwickelt
1.4.44 und 1.4.45:
Die Bebauung in Verlängerung des Roßackerweges bis zur Straße Am Sonnenhang wird in absehbarer
Zeit nicht realisiert. Aus diesem Grund entfällt die hierfür vorgesehene Erschließungsmaßnahme.
12
5.4
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde
Nachfolgend sind die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten Maßnahmen aufgeführt, deren Umsetzung verschoben wurde und die in dieser Fortschreibung wie folgt
berücksichtigt sind:
Tab. 5-4:
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde
OrdnungsOrtslage
nummer
1.1.5 a-c
Pulheim
Bezeichnung
Geplanter
Baubeginn
Hauptsammler Escher Straße
2016/2017
1.1.15
Kanalsanierung Pulheim, Jägerstraße und Iltisweg
2019
1.1.16
Kanalsanierung Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße
2015
1.1.17
Kanalsanierung Pulheim, Rommerskirchener Str.
2016
1.1.18
Kanalsanierung Pulheim, Orrer Straße,
Stöckheimer Straße und Christianstraße
2014
1.1.19
Kanalsanierung Pulheim, Sinnersdorfer Straße
(zw. Zobelweg und Wieselweg)
2018
1.1.22
Kanalsanierung Pulheim, MW-Kanal Luchsweg
2018
1.1.23
Kanalsanierung Pulheim, Starenweg und
Drosselweg
2017
1.1.24
Regenwasserkanalsanierung Buschweg bis
Albrecht-Dürer-Straße
2014
1.1.25
Kanaluntersuchung Pulheim
2017
1.1.27
Kanalsanierung Pulheim, Everhardstraße
2018
1.1.29
Erschließung Farnweg
2015
1.1.30
Kanalsanierung Pulheim
2018
1.1.40, .41
SW- und RW-Kanalisation, Erschließung BP 99
Pulheim-Süd, 1. BA
2015
1.1.46, .47
SW- und RW-Kanalisation, Erschließung BP 99
Pulheim-Süd, 2. BA
2016
Entwässerung Parkplatz Steinstraße
2016
1.1.48
1.2.7
Sinnersdorf
Kanalsanierung Sinnersdorf
2014
1.4.7
Stommeln
Kanalsanierung Stommeln Venloer Str.,
Cäcilienstraße
2017
1.4.8
Sanierung Bruchrandweg
2019
1.4.13
Kanaluntersuchung Stommeln/Stommelerbusch
2015
1.4.14
Kanalsanierung Stommeln/Stommelerbusch
2016
1.4.15
Kanalsanierung Stommeln – Kölner Weg
2019
1.4.16
Kanalsanierung Stommeln – Voisberg
2019
13
OrdnungsOrtslage
nummer
1.4.17
1.5.49, .50
Geyen
Bezeichnung
Geplanter
Baubeginn
Kanalsanierung Stommeln – Fliestedener Weg
2014
SW- und RW-Kanalisation, Erschließung BP 113
Geyener Berg Süd
2014
Begründung:
1.1.5 a-c, 1.1.18, 1.1.19, 1.1.24, 1.1.48:
Die aufgeführten Kanalbaumaßnahmen sind im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen geplant.
Durch Verschiebung der Straßenbaumaßnahmen der Straßenbaulastträger ergeben sich entsprechende
Verschiebungen der Durchführung der Kanalbaumaßnahmen.
1.1.15, 1.1.16, 1.1.22, 1.1.23, 1.1.25, 1.1.27, 1.1.30, 1.4.15, 1.4.16, 1.4.17:
Durch die laufende Anpassung des Kanalsanierungskonzeptes im Zuge der gebietsweisen Umsetzung
ergeben sich für die Kanaluntersuchung und die aufgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen entsprechende Verschiebungen. Dessen ungeachtet wird turnusmäßig abschnittweise das Gesamtnetz
untersucht und im Folgenden werden daraufhin die vorgefundenen Schäden aus der Zweituntersuchung
entsprechend saniert.
1.1.17:
Die vorgesehene Kanalsanierung der Rommerskirchener Straße wurde aufgrund einer durchgeführten
aktuellen Überrechnung überarbeitet und deutlich reduziert. Sie soll nach entsprechender Planung
umgesetzt werden.
1.4.7:
Durch das lange Planungsverfahren für den Umbau des RÜB/SK 1-Nettegasse haben sich auch die
Folgemaßnahmen Sanierung Venloer Straße und Cäcilienstraße verschoben. Die Maßnahme wurde jetzt
entsprechend zeitlich neu eingestellt.
1.4.8:
Für die Sanierung Bruchrandweg ergibt sich im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren
RÜB/SK1 Nettegasse eine zeitliche Verschiebung.
14
1.1.29, 1.1.40., .41, 1.1.46, .47, 1.5.49, .50:
Die im Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehenen entwässerungstechnischen Erschließungsmaßnahmen sind abhängig vom Erschließungsbedarf und dem Fortschritt des Bebauungsplanverfahrens.
Entsprechend ergeben sich für die hier aufgeführten Maßnahmen zeitliche Verschiebungen, korrespondierend mit dem Bebauungsplanungsfortschritt.
1.2.7 und 1.4.13, 1.4.14:
Auf der Grundlage des vorliegenden Kanalsanierungskonzeptes der Stadt Pulheim wurde sowohl die
Kanaluntersuchung als auch die darauf aufbauende Kanalsanierung für den Stadtteil Sinnersdorf
vorgezogen. Dafür wurde die ursprünglich für 2012 geplante Kanaluntersuchung und für 2013 geplante
Kanalsanierung für die Stadtteile Stommeln und Stommelerbusch verschoben. Die Kosten wurden auf der
Grundlage aktueller Ausschreibungsergebnisse angepasst.
5.5
Maßnahmen, bei denen Änderungen vorgenommen werden
Ordnungsnummer
Ortslage
Bezeichnung
1.3.11
Dansweiler
Filterstrecke vor Einleitung in Nördl. Dansweiler
Ronne aus NT 5.05
Geplanter
Baubeginn
2015
Begründung:
1.3.11:
In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde wurde festgelegt, dass statt der ursprünglich
vorgesehenen Filterstrecke eine Abkopplung des Niederschlagswassers der L 91 vom Regenwasserkanal
vorgesehen wird. Ergänzend sollen ein Havarieschacht mit Schieber und ein Revisionsschacht
angeordnet werden.
15
5.6
Neu hinzu gekommene Maßnahmen
In der nachstehenden Tabelle sind die gegenüber der 4. Fortschreibung in dieser Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes neu aufgenommenen Maßnahmen zusammengestellt.
Tab. 5-5:
Neu hinzu gekommene Maßnahmen
Ordnungsnummer
Ortslage
Bezeichnung
Geplanter
Baubeginn
1.1.51
Pulheim
Kanalsanierung Nordring, Fr.-Miethe-Weg bis
Escher Straße
2016
1.1.52
Erneuerung M+E-Technik PW Adolph-vonMenzel-Straße
2014
1.1.53
Erschließung BP 36/1 A Stichweg Christianstraße
2014
1.1.57
Kanalsanierung Einzugsgebiet Buschweg
2016
1.2.55
Sinnersdorf
Erschließung Sinnersdorf-Ost
2015
1.3.56
Brauweiler
Erschließung Anschlussfläche BP 94 Brauweiler
2016
1.4.42
Stommeln
Erschließung Rheidter Weg
2014
Kanalsanierung Brunostraße / Neusser Gasse
2016
1.4.54
Begründung:
1.1.51:
Im Nordring wurden im vorhandenen Kanal zwischen Friedrich-Miethe-Weg und Escher Straße stärkere
Schäden festgestellt. Aus diesem Grund soll der Kanal kurzfristig saniert werden.
1.1.52:
Im Rahmen der Umbaumaßnahmen am RRB Adolph-von-Menzel-Straße wurde festgestellt, dass am
vorhandenen Schneckenpumpwerk Korrosionsschäden und Lagerschäden vorhanden sind. Aus diesem
Grund wird eine Sanierung des Pumpwerks erforderlich.
1.1.53:
Im Stichweg Christianstraße soll der Kanal zur Erschließung weiterer Grundstücke verlängert werden.
Hierfür muss auch der vorhandene Kanal tiefer gelegt werden.
1.1.57:
Im Einzugsgebiet Buschweg sind zur Ertüchtigung des Kanalnetzes Sanierungen erforderlich. Diese
sollen nach Umbau der Regenwasservorflut umgesetzt werden.
16
1.2.55:
Für das geplante Baugebiet Sinnersdorf-Ost ist die Erschließung sicherzustellen. Hierzu sind die
erforderlichen Maßnahmen für die Entwässerung eingeplant.
1.3.56:
Für die geplante Erweiterung des Baugebietes BP 94 in Brauweiler ist die Erschließung sicherzustellen.
Hierzu sind die erforderlichen Maßnahmen für die Entwässerung eingeplant.
1.4.42:
Eine ursprünglich für die Friedhofserweiterung vorgesehene Fläche soll nun als Bauland erschlossen und
im Mischsystem entwässert werden. Zum Anschluss dieser bisher in den hydraulischen Berechnungen
nicht berücksichtigten Fläche ist aufgrund der vorhandenen Auslastung der bestehenden Kanalisation im
Bereich Rheidter Weg und Hauptstraße der Bau eines Stauraumkanals mit gedrosselter Ableitung
erforderlich.
1.4.54:
Die vorgesehene Kanalsanierung Brunostraße / Neusser Gasse wurde der Maßnahme RRB Weidtstraße
abgekoppelt. Sie soll nun eigenständig umgesetzt werden.
6.
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
Die Kosten für die in dieser 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten
Maßnahmen verteilen sich wie folgt auf den Erfassungszeitraum 2014 bis 2019:
Tab. 6-1:
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
Zeitliche Verteilung der Kosten in Tausend Euro [T€]
Gesamt
7.
2014
2015
2016
2017
2018
2019
3.845
4.587
5.240
4.890
1.350
2.050
2020-2025
700
22.662
Vorlage
Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes mit Bericht, Maßnahmentabelle und Übersichtsplan wird hiermit vorbehaltlich der Zustimmung des Rates vorgelegt. Der Beschluss des
Abwasserbeseitigungskonzeptes wird nach entsprechender Ratssitzung nachgereicht.
17