Daten
Kommune
Pulheim
Größe
113 kB
Datum
02.04.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
133/2014
Erstellt am:
18.03.2014
Aktenzeichen:
IV/66
Verfasser/in:
Herr Engelhardt
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
4
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
02.04.2014
Betreff
Musterstraße für die Ermittlung einer LED-Standardleuchte
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Bisher war die LED-Technik nicht konkurrenzfähig, da die Leuchten völlig überteuert und technisch noch nicht ausreichend ausgereift waren. Folglich wurden in Pulheim bisher trotz angebotener Fördermittel keine Leuchten mit LEDTechnik eingesetzt.
Nunmehr werden von verschiedenen Herstellern geeignete LED-Leuchten angeboten, so dass jetzt die Vorteile der
LED-Technik genutzt werden können. Als wichtigster Vorteil ist zunächst die Energieeffizienz zu nennen, wobei der
aktuelle Lichtstromstandard mit etwa 100 Lumen pro Watt den Wert von 70 Lumen pro Watt einer Natriumdampfleuchte
deutlich übertrifft. Zudem sind LED-Leuchten unbeschränkt dimmbar. Als Folge wäre technisch die Einführung einer
Nachtabsenkung (z.B. 22.00 Uhr bis 5.30 Uhr auf 50% der Standardleistung) möglich. Der durchschnittliche Leuchtensystemverbrauch, der bei der bisher häufig verwendeten 50-Watt-Natriumdampfleuchte bei 62-Watt liegt, könnte
dadurch bei einer LED-Leuchte mit vergleichbarer Leuchtkraft von 27 - 31 Watt (ohne Nachtabsenkung) auf etwa 21
Watt gesenkt werden. Nicht zuletzt sorgen die bei der LED-Technik möglichen engeren Lichtkegel für eine Reduzierung
der Lichtverschmutzung.
Aus Gründen der Ersatzteilhaltung, Qualitätssicherung und aus städtebaulichen Aspekten ist die Auswahl einer LEDStandardleuchte angezeigt. Zudem kann ein Standardmodell bei Abnahme größerer Mengen zu sehr konkurrenzfähigen
Preisen, die dem Niveau konventioneller Leuchten nahe kommen, erworben werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher
künftig die Leuchten direkt zu erwerben und den beauftragten Unternehmen für den Einbau zur Verfügung zu stellen.
Dabei geht die Verwaltung davon aus, dass in den nächsten Jahren jeweils 50 bis 150 Leuchten mit LED-Technik eingesetzt werden.
Für die Auswahl einer Standardleuchte hat die Verwaltung alle ihr bekannten 16 Hersteller von LED-Leuchten zur Teilnahme aufgefordert und folgende Mindestanforderungen vorgegeben:
Für Lichtpunkthöhen von 6,00 m und 8,00 m geeignet
Vorlage Nr.: 133/2014 . Seite 2 / 2
Möglichst 1 Gehäusetyp der alle drei geforderten Beleuchtungsklassen (S4; ME 5 und ME 4b) abdeckt, voraussichtlich benötigtes Lichtleistungsspektrum 2.300 – 11.000 Lumen
Als Auf- und Ansatzleuchte für Mastzopf 76 mm bzw. 42 mm lieferbar, idealer Weise kombinierbar
Speziell für LED-Technik entwickeltes Aludruckgussgehäuse in Farbe DB 704 (hellgrau) lackierbar (hochwetterfest)
Neigungsverstellbar von - 5° + 15°
Flache Echtglaswanne, Sicherheitsglas
Schnellverschlussmechanismus zum Öffnen des Leuchteninnenraums
Thermische Raumtrennung (2 Raum Lösung => LED- Einheit : Trafo/Steuermodul)
Schnellsteckverbindungen (Module Trafo, Module LED)
LED-Stromaufnahme maximal 500 mA, geeignetes Wärmeabführungsmanagement
in der Leuchte integriertes automatisches Steuermodul für die Nachtabsenkung
Blendbegrenzung
Lichtfarbtemperatur 4000° Kelvin
Angabe des Nettoverkaufspreis an die Stadt fest bis Ende 2016 bei Abnahmen von 100 Leuchten pro Jahr
Drei Hersteller haben direkt abgesagt, da sie die Anforderungen nicht erfüllen konnten. Vier mussten ausgeschlossen
werden, da ihr Angebot nicht den Mindestanforderungen entsprach. Die verbleibenden neun Hersteller haben ihre
Leuchten der Verwaltung vorgestellt. Unter Beteiligung des RPA wurden anschließend anhand eines Bewertungskataloges zu technischen Anforderungen, lichttechnischen Eigenschaften und Kosten die fünf am besten geeigneten ermittelt.
Für die abschließende Wertung wird derzeit ein Praxistest durchgeführt. Dabei werden in der Gartenstraße in Stommeln
jeweils drei Leuchten aller fünf verbliebenen Leuchtenhersteller montiert. Neben diesen 15 LED-Leuchten (neutralweißes Licht 4.000° K) der Anbieter verbleiben als Vergleichsreferenz drei vorhandene Leuchten mit NatriumdampfHochdruck-Lampen (gelbliches Licht 2.000° K). Zudem werden außerhalb der Konkurrenz drei weitere Maste mit LEDLeuchten mit warm-weißen Licht (3.000° K) bestückt.
Die Gartenstraße wurde als Teststrecke ausgewählt, da diese folgenden Anforderungen besonders gut entspricht:
gerade Straße mit mindestens 21 Masten a 6 Meter
Mastabstand mindestens 34 Meter
keine den Lichtfall störende Straßenbäume
einige Meter vom Gehweg abgesetzte Häuser
Strecke möglichst homogen
Straßenprofil mit Fahrbahn und beidseitigem Gehweg
Der Testbetrieb ist vorgesehen für den Zeitraum von Ende März bis Ende Mai. Die Anlieger werden von der Verwaltung
informiert und erhalten einen Fragebogen mit dem sie ihre Eindrücke zu den Leuchten der Verwaltung übermitteln können. Darüber hinaus sind auch alle sonstigen Bürger eingeladen die Strecke zu begutachten und die Leuchten zu bewerten. Seitens der Verwaltung wird bei dem Praxistest der Stromverbrauch sowie die Lichtverteilung und Blendung der
Leuchten gemessen. Im Anschluss wertet die Verwaltung unter Beteiligung des RPA die Ergebnisse aus und bestimmt
eine LED-Standardleuchte, die dann künftig bei Neubau- und Erneuerungsmaßnahmen eingesetzt werden kann.