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Mitteilungsvorlage (Musterstraße für die Ermittlung einer LED-Standardleuchte)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
113 kB
Datum
02.04.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Mitteilungsvorlage (Musterstraße für die Ermittlung einer LED-Standardleuchte) Mitteilungsvorlage (Musterstraße für die Ermittlung einer LED-Standardleuchte)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 133/2014 Erstellt am: 18.03.2014 Aktenzeichen: IV/66 Verfasser/in: Herr Engelhardt Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 4 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 02.04.2014 Betreff Musterstraße für die Ermittlung einer LED-Standardleuchte Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Bisher war die LED-Technik nicht konkurrenzfähig, da die Leuchten völlig überteuert und technisch noch nicht ausreichend ausgereift waren. Folglich wurden in Pulheim bisher trotz angebotener Fördermittel keine Leuchten mit LEDTechnik eingesetzt. Nunmehr werden von verschiedenen Herstellern geeignete LED-Leuchten angeboten, so dass jetzt die Vorteile der LED-Technik genutzt werden können. Als wichtigster Vorteil ist zunächst die Energieeffizienz zu nennen, wobei der aktuelle Lichtstromstandard mit etwa 100 Lumen pro Watt den Wert von 70 Lumen pro Watt einer Natriumdampfleuchte deutlich übertrifft. Zudem sind LED-Leuchten unbeschränkt dimmbar. Als Folge wäre technisch die Einführung einer Nachtabsenkung (z.B. 22.00 Uhr bis 5.30 Uhr auf 50% der Standardleistung) möglich. Der durchschnittliche Leuchtensystemverbrauch, der bei der bisher häufig verwendeten 50-Watt-Natriumdampfleuchte bei 62-Watt liegt, könnte dadurch bei einer LED-Leuchte mit vergleichbarer Leuchtkraft von 27 - 31 Watt (ohne Nachtabsenkung) auf etwa 21 Watt gesenkt werden. Nicht zuletzt sorgen die bei der LED-Technik möglichen engeren Lichtkegel für eine Reduzierung der Lichtverschmutzung. Aus Gründen der Ersatzteilhaltung, Qualitätssicherung und aus städtebaulichen Aspekten ist die Auswahl einer LEDStandardleuchte angezeigt. Zudem kann ein Standardmodell bei Abnahme größerer Mengen zu sehr konkurrenzfähigen Preisen, die dem Niveau konventioneller Leuchten nahe kommen, erworben werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher künftig die Leuchten direkt zu erwerben und den beauftragten Unternehmen für den Einbau zur Verfügung zu stellen. Dabei geht die Verwaltung davon aus, dass in den nächsten Jahren jeweils 50 bis 150 Leuchten mit LED-Technik eingesetzt werden. Für die Auswahl einer Standardleuchte hat die Verwaltung alle ihr bekannten 16 Hersteller von LED-Leuchten zur Teilnahme aufgefordert und folgende Mindestanforderungen vorgegeben:  Für Lichtpunkthöhen von 6,00 m und 8,00 m geeignet Vorlage Nr.: 133/2014 . Seite 2 / 2  Möglichst 1 Gehäusetyp der alle drei geforderten Beleuchtungsklassen (S4; ME 5 und ME 4b) abdeckt, voraussichtlich benötigtes Lichtleistungsspektrum 2.300 – 11.000 Lumen  Als Auf- und Ansatzleuchte für Mastzopf 76 mm bzw. 42 mm lieferbar, idealer Weise kombinierbar  Speziell für LED-Technik entwickeltes Aludruckgussgehäuse in Farbe DB 704 (hellgrau) lackierbar (hochwetterfest)  Neigungsverstellbar von - 5° + 15°  Flache Echtglaswanne, Sicherheitsglas  Schnellverschlussmechanismus zum Öffnen des Leuchteninnenraums  Thermische Raumtrennung (2 Raum Lösung => LED- Einheit : Trafo/Steuermodul)  Schnellsteckverbindungen (Module Trafo, Module LED)  LED-Stromaufnahme maximal 500 mA, geeignetes Wärmeabführungsmanagement  in der Leuchte integriertes automatisches Steuermodul für die Nachtabsenkung  Blendbegrenzung  Lichtfarbtemperatur 4000° Kelvin  Angabe des Nettoverkaufspreis an die Stadt fest bis Ende 2016 bei Abnahmen von 100 Leuchten pro Jahr Drei Hersteller haben direkt abgesagt, da sie die Anforderungen nicht erfüllen konnten. Vier mussten ausgeschlossen werden, da ihr Angebot nicht den Mindestanforderungen entsprach. Die verbleibenden neun Hersteller haben ihre Leuchten der Verwaltung vorgestellt. Unter Beteiligung des RPA wurden anschließend anhand eines Bewertungskataloges zu technischen Anforderungen, lichttechnischen Eigenschaften und Kosten die fünf am besten geeigneten ermittelt. Für die abschließende Wertung wird derzeit ein Praxistest durchgeführt. Dabei werden in der Gartenstraße in Stommeln jeweils drei Leuchten aller fünf verbliebenen Leuchtenhersteller montiert. Neben diesen 15 LED-Leuchten (neutralweißes Licht 4.000° K) der Anbieter verbleiben als Vergleichsreferenz drei vorhandene Leuchten mit NatriumdampfHochdruck-Lampen (gelbliches Licht 2.000° K). Zudem werden außerhalb der Konkurrenz drei weitere Maste mit LEDLeuchten mit warm-weißen Licht (3.000° K) bestückt. Die Gartenstraße wurde als Teststrecke ausgewählt, da diese folgenden Anforderungen besonders gut entspricht:  gerade Straße mit mindestens 21 Masten a 6 Meter  Mastabstand mindestens 34 Meter  keine den Lichtfall störende Straßenbäume  einige Meter vom Gehweg abgesetzte Häuser  Strecke möglichst homogen  Straßenprofil mit Fahrbahn und beidseitigem Gehweg Der Testbetrieb ist vorgesehen für den Zeitraum von Ende März bis Ende Mai. Die Anlieger werden von der Verwaltung informiert und erhalten einen Fragebogen mit dem sie ihre Eindrücke zu den Leuchten der Verwaltung übermitteln können. Darüber hinaus sind auch alle sonstigen Bürger eingeladen die Strecke zu begutachten und die Leuchten zu bewerten. Seitens der Verwaltung wird bei dem Praxistest der Stromverbrauch sowie die Lichtverteilung und Blendung der Leuchten gemessen. Im Anschluss wertet die Verwaltung unter Beteiligung des RPA die Ergebnisse aus und bestimmt eine LED-Standardleuchte, die dann künftig bei Neubau- und Erneuerungsmaßnahmen eingesetzt werden kann.