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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“ - Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
148 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
14.05.14, 17:04
Aktualisiert
14.05.14, 17:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Gemeinde Inden Inden, 14. Mai 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 22. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 10.04.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4.1 Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“ - Beschluss über die öffentliche Auslegung Frau Dechering erklärt vorab, dass es kleine Änderungen gegeben hat. Diese werden in der Einladung für die Ratssitzung berichtigt angehangen. Herr Schnock erkundigt sich, ob das Gebäude Waagmühle 0 in Konflikt mit der Straßenführung kommt. Frau Dechering verneint dieses und erörtert weiter gehend, dass das Gebäude Bestandsschutz hat und die Zielaussagen der Planung erst bei Abbruch der Gebäude greifen. Die Fläche ist entsprechend vermessen und veräußert worden. Über die eingegangenen Anregungen wird zunächst wie folgt beschlossen: Anregung des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel vom 03.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis zur Anbindung des Plangebietes an die L12 findet keine Berücksichtigung; der Hinweis zu den Schutzmaßnahmen gegen Lärm wird berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Amprion GmbH vom 05.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung des geologischen Dienst NRW vom 12.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zurückgewiesen. Abstimmungsergebnis: 1 Nein-Stimme Anregung der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH vom 18.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 27.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig 25/2014 Anregung des Kreis Düren, Kreisentwicklung und –straßen vom 31.01.2011 Beschlussvorschlag: zu A): Die Hinweise werden berücksichtigt. zu B): Der Hinweis wird berücksichtigt. zu C): Die Hinweise werden berücksichtigt. zu D): Die Belange des Bodenschutzes sind in die Abwägung eingestellt. Das Ergebnis findet sich in den Festsetzungen wieder. zu E): Die Anregungen wurden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der RWE Power AG vom 02.02.2011 Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH vom 09.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Bezirksregierung Arnsberg vom 08.02.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Im Anschluss empfiehlt der Ausschuss einstimmig dem Rat: Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 10.04.2014 Seite 2