Daten
Kommune
Inden
Größe
148 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
14.05.14, 17:04
Aktualisiert
14.05.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 14. Mai 2014
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 22. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 10.04.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
4.1
Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Frau Dechering erklärt vorab, dass es kleine Änderungen gegeben hat.
Diese werden in der Einladung für die Ratssitzung berichtigt angehangen.
Herr Schnock erkundigt sich, ob das Gebäude Waagmühle 0 in Konflikt
mit der Straßenführung kommt. Frau Dechering verneint dieses und
erörtert weiter gehend, dass das Gebäude Bestandsschutz hat und die
Zielaussagen der Planung erst bei Abbruch der Gebäude greifen.
Die Fläche ist entsprechend vermessen und veräußert worden.
Über die eingegangenen Anregungen wird zunächst wie folgt beschlossen:
Anregung des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,
Regionalniederlassung Ville-Eifel vom 03.01.2011
Beschlussvorschlag: Der Hinweis zur Anbindung des Plangebietes an die
L12 findet keine Berücksichtigung; der Hinweis zu den Schutzmaßnahmen
gegen Lärm wird berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der Amprion GmbH vom 05.01.2011
Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung des geologischen Dienst NRW vom 12.01.2011
Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis: 1 Nein-Stimme
Anregung der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH vom 18.01.2011
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom
27.01.2011
Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
25/2014
Anregung des Kreis Düren, Kreisentwicklung und –straßen vom
31.01.2011
Beschlussvorschlag: zu A): Die Hinweise werden berücksichtigt.
zu B): Der Hinweis wird berücksichtigt.
zu C): Die Hinweise werden berücksichtigt.
zu D): Die Belange des Bodenschutzes sind in die
Abwägung
eingestellt. Das Ergebnis findet sich in den
Festsetzungen
wieder.
zu E): Die Anregungen wurden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der RWE Power AG vom 02.02.2011
Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH vom 09.01.2011
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der Bezirksregierung Arnsberg vom 08.02.2011
Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Im Anschluss empfiehlt der Ausschuss einstimmig dem Rat:
Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen
nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im
Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ wird
mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4.2 BauGB eingeholt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 10.04.2014
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