Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
31.03.14, 18:39
Aktualisiert
31.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
99/2014
Erstellt am:
04.03.2014
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter / Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
09.04.2014
Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Bergheim - 125. Änderung - Stadtteil Niederaußem - "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem"
und
Bebauungsplan Nr. 261/NA "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 99/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung nachträglich, im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in den von der Stadt Bergheim betriebenen und im Betreff genannten Bauleitplanverfahren das als ANLAGE beigefügte – und unter diesen Beschlussvorbehalt gestellte - Schreiben abzusenden.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 20.02.2014 beteiligt die Stadt Bergheim gem. § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) die Stadt
Pulheim an der Aufstellung der 125. Änderung ihres Flächennutzungsplans, sowie an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 / NA. Ziel beider Bauleitplanverfahren ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Braunkohlekraftwerkes in Niederaußem zu schaffen.
Bereits im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Pulheim mit Schreiben
vom 08.10.2012 eine Stellungnahme abgegeben, die der Umwelt- und Planungsausschuss per Auftrag an die Verwaltung in seiner Sitzung am 19.09.2012 beschlossen hatte.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt der Kreisstadt Bergheim hat diese Stellungnahme in seiner Sitzung am
06.02.2014 geprüft und im Ergebnis entschieden, an der Planung festzuhalten (siehe hierzu den beigefügten AUSZUG
aus der Tabelle der Stadt Bergheim zur Behandlung der Stellungnahme).
Da die seitens der Bergheimer Verwaltung verfassten Erläuterungen zu den von der Stadt Pulheim vorgetragenen Bedenken nach Auffassung der Verwaltung nicht zufriedenstellend sind, schlägt sie vor, die Bedenken aufrecht zu erhalten
und mit neuem Schreiben auf die Stellungnahme vom 08.10.2012 zu verweisen (siehe ANLAGE).
Aufgrund der Fristsetzung zum 31.03.2014 ist weder eine vorherige Behandlung im UPA noch im Rat möglich, sodass
die Verwaltung die Stellungnahme fristgemäß versandt, aber einen entsprechenden Vorbehalt eingefügt hat.