Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 41/2005
11.05.2005
BESCHLUSS-VORLAGE
Federführendes
Sachgebiet: 61
öffentliche Sitzung
Dezernat:
II
X
Kenntnis
genommen:
nichtöffentliche Sitzung
Bürgermeister
Kosten in €
H.H.Stelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Bauverwaltungsausschuss
24.05.2005
TOP Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Kämmerer
Nein Enth. Bemerkungen
Betreff:
Bauleitplanung;
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Antrag gemäß § 12 BauGB auf Aufstellung
einer Satzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 45 A - nördliche Niedermerzer Straße hier: a) Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 BauGB
b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a):
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für den Bereich des Bebauungsplanes 45 A – nördliche
Niedermerzer Straße – die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes in S – Sondergebiet – großflächiger Einzelhandel – durchzuführen.
Des Weiteren beschließt der Bauverwaltungsausschuss, entsprechend beigefügter Planskizze die
Aufstellung einer Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 45 A – nördliche Niedermerzer Straße – gemäß § 12 BauGB.
Zu b):
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für die Entwürfe der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für den der o.a. Satzung des Bebauungsplanes 45 A – einschließlich des Vorhabenund Erschließungsplanes – die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung
der Planentwürfe für die Dauer von einem Monat im Rathaus Aldenhoven. Die Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
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Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 03.02.2005 beantragt Herr Manfred Noisten, Steinweg 8, 53343 Wachtberg, die
Änderung des Flächennutzungsplanes in ein Sondergebiet und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Herr Noisten beabsichtigt, die Flächen zu erwerben und hat die diesbezüglichen Verhandlungen bereits abgeschlossen. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Errichtung großflächigen Einzelhandels mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs.
Herr Noisten erklärt sich bereit, die Kosten des Bauleitplanverfahrens vollständig zu übernehmen
und die ggf. notwendige Einrichtung bzw. Ablösung öffentlicher Anlagen und Einrichtungen vertraglich zu vereinbaren. Herrn Noisten ist bekannt, dass ein Rechtsanspruch auf die Einleitung des
Planverfahrens und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht besteht und auch nicht durch Vertrag begründet werden kann. Herr Noisten verpflichtet sich weiter, qualifizierte Fachbüros mit den
zur Herstellung des Baurechts notwendigen Planungen zu beauftragen.
Herr Dipl.-Ing. Ralf Thieleke vom durch Herrn Noisten beauftragten Büro für Städtebau und Siedlungswesen, Meckenheim, wird in der Sitzung das vorgesehene Konzept erläutern und den Entwurf
des Bebauungsplanes vorstellen.
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