Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauleitplanung; Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Antrag gemäß § 12 BauGB auf Aufstellung einer Satzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 45 A - nördliche Niedermerzer Straße - hier: a) Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 BauGB b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (Bauleitplanung;
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Antrag gemäß § 12 BauGB auf Aufstellung einer Satzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 45 A - nördliche Niedermerzer Straße -
hier: a)  Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 BauGB
b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bauleitplanung;
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Antrag gemäß § 12 BauGB auf Aufstellung einer Satzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 45 A - nördliche Niedermerzer Straße -
hier: a)  Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 BauGB
b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 41/2005 11.05.2005 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 61 öffentliche Sitzung Dezernat: II X Kenntnis genommen: nichtöffentliche Sitzung Bürgermeister Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Bauverwaltungsausschuss 24.05.2005 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Betreff: Bauleitplanung; Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Antrag gemäß § 12 BauGB auf Aufstellung einer Satzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 45 A - nördliche Niedermerzer Straße hier: a) Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 BauGB b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a): Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für den Bereich des Bebauungsplanes 45 A – nördliche Niedermerzer Straße – die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes in S – Sondergebiet – großflächiger Einzelhandel – durchzuführen. Des Weiteren beschließt der Bauverwaltungsausschuss, entsprechend beigefügter Planskizze die Aufstellung einer Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 45 A – nördliche Niedermerzer Straße – gemäß § 12 BauGB. Zu b): Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für die Entwürfe der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für den der o.a. Satzung des Bebauungsplanes 45 A – einschließlich des Vorhabenund Erschließungsplanes – die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Planentwürfe für die Dauer von einem Monat im Rathaus Aldenhoven. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt durch schriftliche Mitteilung. 1/2 Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 03.02.2005 beantragt Herr Manfred Noisten, Steinweg 8, 53343 Wachtberg, die Änderung des Flächennutzungsplanes in ein Sondergebiet und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Herr Noisten beabsichtigt, die Flächen zu erwerben und hat die diesbezüglichen Verhandlungen bereits abgeschlossen. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Errichtung großflächigen Einzelhandels mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs. Herr Noisten erklärt sich bereit, die Kosten des Bauleitplanverfahrens vollständig zu übernehmen und die ggf. notwendige Einrichtung bzw. Ablösung öffentlicher Anlagen und Einrichtungen vertraglich zu vereinbaren. Herrn Noisten ist bekannt, dass ein Rechtsanspruch auf die Einleitung des Planverfahrens und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht besteht und auch nicht durch Vertrag begründet werden kann. Herr Noisten verpflichtet sich weiter, qualifizierte Fachbüros mit den zur Herstellung des Baurechts notwendigen Planungen zu beauftragen. Herr Dipl.-Ing. Ralf Thieleke vom durch Herrn Noisten beauftragten Büro für Städtebau und Siedlungswesen, Meckenheim, wird in der Sitzung das vorgesehene Konzept erläutern und den Entwurf des Bebauungsplanes vorstellen. 2/2