Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,4 MB
Datum
09.04.2014
Erstellt
31.03.14, 18:39
Aktualisiert
31.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
Tabelle der Stadt Bergheim
Behandlung der zur
125. FNP-Anderunq (BoAplus in Niederaußem)
abgegebenen Stellungnahme
der Stadt Pulheim
l25.FNP.Anderun7FrühzeitiBesBeteiligunBsverfahren-§tcllungnahmen,Behandlung,Beschlussrrorschlag
St.dtPulh.lm
(FNP/BPlonglei.hldutendeSaellungnohmel
Erlituterungen s.lt.ns d.r V.twolaung
Beschlugrvorgchlat
Stelluagnohme (Originol Wortlout det Rückmeldungl vorn O8.,.O.2O12
im Rahmen der frühzeititen Beteiligunt der T.äter öffentlicher Belange 8em. § 4 Keine Anre8ungen, die eine Erläuterung erfordern.
l BauGB an den o.g. Sauleltplanverfahren äußert sich dle Stadt Pulheim wie
,olgt:
Entfällt
Abs.
Die Darstellungen und Festsetzungen der Planentwürte betegnen keinen bauleitplanerischen Eedenken.
Auf Eedenken der Stadt Pulheim stößt allerdints die Wahl des Projektstandortes
brw. der jeweiligen Planteltuntsbereiche:
GeSenüber der PlanunB aus 2007 stellt die VerrinSerung der.ulässigen Höhe des
Seplanten ltybrid-Kühlturmes um 70 m aut max. 100 m durchaus eine VerbesserunS hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Gleiches tilt für
die pro8nostizierte gerintere Schwadenbildung. Es handelt lich jedoch weiterhin
um ne8ativ raumwi*same Anlagen mit ternwirkunS, die den bestehenden Xraftwerksbereich deutlich in die freie Landschaft hin erweitern.
0ie AuswirkunSen eines neuen Braunkohlenkraftwerks auf einer Anschlussfläche Den Anregungen wird nicht Sefolgt.
an das bestehende Kraftwerksgelände in Niederaußem auf da5 orts- und Land- An der 12S. tNP-Anderunt wird
schaftsbild wurde im Rahmen der Autstellung der 125. FNP-Anderung umfalsend festgehalten.
ermittelt und bewertet. Auf die optischen Wirkunten wurde dabei ein besonderes
Augenmerk Sele8t. So wurde speliell zu diesem Aspekt ein Fachbeitrat erarbeitet,
der, wie alle Fachbeiträge, der Begründun8 zum 125. FNP-AnderunS in der Anlage
beiSefüBt ist. Auf die Aulfüh.un8en in diesem Fachbeitrag sowie im Landschaftspflegerirchen Ee8leitplah (vgl. dort Kap. 5.3.) sowie auf die Erläuterungen in Xap.
5.1.4.8 zum Schutr8ut
und menschliche Gesundheit" sowie 5.6.4.3 rum
"Mensch
SchutrSut ,,Landschaft" des Umweltbe.ichts rur 125. FNP-Anderung kann inloweit
verwiesen werden.
lm ErSebnis ist weiterhin festruhalteh, dass durch verschiedene Maßnahmen neSative Auswirkungen vermieden, verminden und auch aus8eglichen werden können,
so dass die vorlieSende Planunt als verträtlich zu bewenen ist. Einen wichtigen
Beitrag zur Verminderung der Auswirkun8en stellen die im Rahmen der verbindlichen BauleitplanunS u.a. Setroffenen BeSrenrunten der zulässiten Gebäudehöhen
im Plangebiet dar. Nach der Umsetrung der Planunt werden zudem auf dem 8estands8elände Rückbaumaßnahmen vorgenommen. die sich er8änrend positiv auf
das Orts- und Landschaftsbild auswirken. Oiese können allerdinSs erst erfolgen,
wenn das neue Braunkohlenkraftwerk realisien und in Betrieb Senommen ist.
Auch die Bündelung der Kraftwerksanlagen mit umfangreicher NutrunB vorhandener lnfrastruktur trägt zu einer Verringerung der Auswirkungen bei. Anzuführen
sind weiterhin umfassende EintrünunSsmaßnahmen.
schließlich ist auch
ru
berücksichtiSen, dass durch die bauli€hen Anlagen des
KraftwerlsbestandsSeländes, das orts- und Landschaftsbild bereits vorgeprägt ist,
Die FernwirkunS ist bereits durch die bestehenden Anlagen geben. Durch die neu'
en zusätzlichen l(raftwerlsanlaSen werden rich berüglich der Fernwirkunten keine
wesentlichen Anderungen erSeben.
Sland:19.12.2013
70 von 126
125.
FNP-Anderung
StadtPulhelm
Stelluntnahmen, Behandlung, Beschlussvorschlag
Frühzeiti8es Eeteiligungsverfahren
(FNP/EPlonglelchloutendeStellungndhme)
Beschlussvorichlat
Erlöuterungen tclacns der Vctwoltung
NeSative Auswirkun8en für die Stadt Pulheim sind insoweit nicht zu erwarten.
Daher verbleibt die Fra8e, warum bei gesicherter Abschaltung der 150-MWAltblöcke in Frimmersdorf und Niederaußem bis zum 31.12.2012 die Errichtung des
EoAplus dennoch auf neu in Anspruch ,u nehmenden Flächen erfolten 5oll, anstatt
die frei werdenden Altstandorte hierfür zu nutzen. Die Alternativenprüfung im
Rahmen des l.rmweltberichtes scheidet diese Optionen zwar aus, UnterlaSen, die
eine Plausibilitätsprüfun8 .uließen, fehlen jedoch. Das Fäzit beruht überwietend
auf betriebli.hen Aussagen des Vorhabenträters. Gleiches Silt für den Zwang zum
weiterbetrieb sämtlicher 300 MW-Blöcke bis zur lnbetriebnahme der BoAplusBlöcke. Eine DarstellunB des Erfordernisses dieser KraftwerksplanunB ru exakt diesem zeitpunkt sowie des Zwanßes !um lückenlosen Weiterbetrieb der Altblöcke bis
aur Aufnahme des wirtschaftlichen Betriebes der BoAplus-8|öcke im Rahmen der
Sicherung der allSemeinen Energieversortung ist nicht nachvollriehbar bzw. prüIbar enthalten. Es bestehen Zweifel, ob eine rechtmäßite AbwäBung auf dieser
Grundlage erfol8en kann.
Der Standort für ein neues Braunkohlenkraltwerk wurde bereits auf der Ebene der
ReSionalplanun8 im Rahmen der 5. Anderung des Regionalplans des RegierunSsbeu irks Köln festgeleSt.
lm zusammenhanE mit der 5. Anderunt des Regionalplans für den RetierunSsbe-
rirk Köln erfolgte auf der
Ebene
der
Reglonalplanung entsprechende
Standortalternativenprüfung, die foltende (raftwerksstandorte, uum Getenstand
hatte: Frimmersdorf, Neurath, Niederaußem und Goldenberg sowie "auf der grünen wiese". Auf die AusIührun8en in (ap. 4,1 de. Planbe8ründun8 rur 5. Anderunt
de5 Regionalplans für den Regieruhgsberirk Köln kann insoweit verwiesen werden.
lm Rahmen dieser Standortalternativenprüfunt wurdeh die potenziellen Kraft'
werkstandorte hinsichtlich ihrer EiSnunS für die ErrichtunS eines neuen Braunkoh'
lenkraftwerks, entsprechend dem der Planung zugrunde Selegten Musterkraftwerk5 BoAplus, untersucht.
Den AnreSungen wird nicht Sefoltt.
Die Kreisstadt hält an der 125. FNPAnderung lest, da nur so die Voraussetzunten für eine Verbesserunt der
Umweltsituation im Umfeld des be-
stehenden
und des
teplanten
Braunkohlenkraftwerks Seschaffen
werden können.
An der 125.
FNP-Anderung wird
festSehalten.
Die im Rahmen der 5. AnderunS des Retionalplans für den RegierunSsbezirk Köln
erfolgte Standortalternativenprtifung kommt schließlich uu dem ErSebnis, da55 sich
der Standort Niederaußem am besten für den Neubau eines Braunkohlenkreftwerks eitnet.
lm Hinblick auf diese reSionalplanerische Vorgabe ist die Kreisstadt BerSheim an
den vorgesehenen Standort gebunden, da sie die Bauleitpläne an die Ziele der
Raumordnunt anzupassen hat (§ 1 Abs. 4 BauGB). Darüber hinaus kann die Stadt
Bergheim im Rahmen ihrer Bauleitplanung nur die ei8ene Gemarkungsfläche betrachten brw. überplanen.
Oie Kreisstadt 8eßheim hat insoweit im Rahmen der 125. FNP-Anderunß 2unächst
teprüft, ob innerhalb ihres Stadtgebiets noch andere Seeisnete Flächen für die Er-
richtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks zur Verfü8un8 stehen, Ertänzend zu
den Austührungen in Kap.8.2.2 des Umweltberichts zur 125. FNP-Anderung kann
berüglich der kommunalen standortalternatavenprüfunB FolSendes anSeführt werden:
Als Kraftwerksstandort inherhalb des siedlunSsraums der l(reisstadt
Eergheim
könnten im Flächennutzungsplan als tewe.bliche/industrielle Bauflächen dargestellte tlächen, Flächen für Versorgungsanlagen oder ggf. Sonderbauflächen in Fra'
ge kommen. Die in Bergheim dargestellten gewerblichen Bauflächen scheiden a15
potenrielle Flächen tür die Errichtung für ein Eraunkohlenkraftwerk aus, da sie
entweder bereits mit gewerblichen NutzuhSen beleE sind, zu wenig Raum bieten,
zu nah an schutrwürdiBe wohnnutzungen antrenzen oder aber durah VorSaben
Stand: 19.12.2013
7l von
126
))
125,
FNP-Anderunz
StadtPulhelm
))
Stellungnahmen, Behandlung, Beschlussvorschlag
Frühzeitiges Eeteiligungsverfahren
(FNP/aPJongletchloutendeStellungndhme)
Eeschlusrvorrchlat
üUuterungcn scl,rns der vctwoltung
der ReBionalplanung zweckSebundenen gewe.bliche Nutzungen (terra nova) voF
behalten 5ind.
Eine Versorgungsfläche, die Bgt. 8roß genut
für die ErrichtunB eines Braunkohlenkraftwerks wäre, ist nur im nördlichen Stadtgebiet enthalten, unmittelbar östlich
des Stadtteils Rheidt. Diese Fläche scheidet für die ErrichtunS eine Braunkohlenkraftwerkes aber nicht nur deshalb aus, weil sie durch eane Umspahnanla8e bereits
beansprucht wird. Auftrund der Nähe zu schut.würditen Wohnnutzungen ist sie
ungeeiSnet. sonderbauflächen, deren zweckbestimmunS die Unterbrintung eines
Braunkohlenkraftwerks ermöglichen, bestehen bislant nicht. sonstiSe Brachflächen, die für die ErrichtunS eines Braunkohlenkraftwerks SeeiSnete wären und
damit einer Wiedemutzung zuteführt werdeh könnten sind im Stadtgebiet von
Bergheim nicht vorhanden.
Die xreisstadt Bergheim verfü8t insoweit über keine Seeisneten Flächen innerhalb
ihres siedlungsbereiches. Ein Rücktriff auf die durch die 5. Anderung des Retionalplans für den ReSierunSsbezirk Köln ausgewiesehe Fläche ist insoweit erforderlich.
Die Kritik an der zentralisierung der Kraftwerkskaparitäten bleibt bestehen, towohl
im Hinblick aul die Belastung des Planungsraumes mit Eumwi.ksamen Einrichtun-
gen für die Enertieversorgung als auch der sinnvollen Nutzunt der Kraft-wärmeKoppluhg.
Deu entralisieruntstebots erfolgt nicht, dä für die neu hinzu- Oen Anre8un8en betreffend die
kommende (raftwerkskapazität von rund 1.100 Mw insgesamt rund 1.500 MW ZentralisierunB wird nicht Sefolgt.
(Blöcle A und B = 300 MW für BoA2 und BoA3 sowie Blöcke C bis F = 1.200 MW für An der 125. FNP-Ahderung wird
BoAplus) entfallen uhd es damit in der summe sogar zu einer VerrihSerunS der bis- festgehalten.
heriten, genehmigten Kräftwerkskaparität am standort Niederaußem von ur'
sprünSlich rund 3.700 Mw auf rund 3.300 Mw kommt.
Eine VerletzunS des
Bezütlich der Nutzuhg der Kraft-Wärme-Kopplung ist zunächst antumerken, dass
bereits heute Niederaußem eihe 10 mal höhere Wärmeauskopplung als die Standorte Neurath und Frimmersdorf aufweist.
Aktuell übernehmen derzeit die vier bestehenden 300-MW-Blöcke die Wärmelieferung von ca. 1.000.000 MWh/a in Niederaußem. Diese Funktion wird BoAplus auf
Dauer sichern.
Wäh.end eine wirtschaftliche bzw. nachhaltige Fernwärmenuuung .ukünfti8 für
den klarsischen Siedlungsbereich eher schwerer zu realitieren ist, bieten sich Mög'
lichkeiten im gewerblichen oder landwirts.haftlichen Eereich.
Bereits heute sind die Knauf Gips KG sowie landwirtschaftliche Betriebe mit Gewächshäusern mit Hortitherm und ArSotherm für FreilandbewirtschaftunS angeschlossen.
Die Möglichkeit zur Kraft-wärme-xopplunS (xWK) wird im Rahmen der Aufstellung
des BPlan Nr. 261/Na insotern berücksichti8t. dass die überbaubare Grundstücksund die
fläche so festgesetzt wird, dass eine spätere Wärme-
möglääst ( rw
x-lcreadiness;.
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Stand: 19.12 2013
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