Daten
Kommune
Pulheim
Größe
179 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
31.03.14, 18:39
Aktualisiert
31.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
110/2014
Erstellt am:
07.03.2014
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
09.04.2014
Rat
X
13.05.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 118 Pulheim
Bereich: nördlich der Industriestraße
Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 7, NS-S…..
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 110/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 118 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der den Geltungsbereich definierenden Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.
2. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 11.12.2013 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Bebauungsplan Nr. 118 gemäß
§ 9 Abs. 2a BauGB aufzustellen und den Entwurf samt Begründung öffentlich auszulegen.
Die Auslegung fand statt in der Zeit vom 22.01.2014 bis 24.02.2014 statt.
Keine Eingaben zum Planentwurf erhielt die Verwaltung von Bürgern. Von Trägern öffentlicher Belange gab lediglich die
Industrie- und Handelskammer zu Köln eine Stellungnahme ab, mit der sie aber nur zur Kenntnis gab, dass gegen den
Bebauungsplan Nr. 118 keine Bedenken bestünden. Folglich sind keine Abwägungsbeschlüsse zu fassen.
Die Verwaltung schlägt daher dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Bebauungsplan
als Satzung zu beschließen.