Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 118 Pulheim Bereich: nördlich der Industriestraße Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 7, NS-S…..)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
179 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
31.03.14, 18:39
Aktualisiert
31.03.14, 18:39
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 118 Pulheim
Bereich: nördlich der Industriestraße
Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 7, NS-S…..) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 118 Pulheim
Bereich: nördlich der Industriestraße
Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 7, NS-S…..)

öffnen download melden Dateigröße: 179 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 110/2014 Erstellt am: 07.03.2014 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 09.04.2014 Rat X 13.05.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 118 Pulheim Bereich: nördlich der Industriestraße Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 7, NS-S….. Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 110/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 118 Pulheim als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der den Geltungsbereich definierenden Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. 2. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen In seiner Sitzung am 11.12.2013 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Bebauungsplan Nr. 118 gemäß § 9 Abs. 2a BauGB aufzustellen und den Entwurf samt Begründung öffentlich auszulegen. Die Auslegung fand statt in der Zeit vom 22.01.2014 bis 24.02.2014 statt. Keine Eingaben zum Planentwurf erhielt die Verwaltung von Bürgern. Von Trägern öffentlicher Belange gab lediglich die Industrie- und Handelskammer zu Köln eine Stellungnahme ab, mit der sie aber nur zur Kenntnis gab, dass gegen den Bebauungsplan Nr. 118 keine Bedenken bestünden. Folglich sind keine Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Die Verwaltung schlägt daher dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.