Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
31.03.14, 18:39
Aktualisiert
31.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
138/2014
Erstellt am:
26.03.2014
Aktenzeichen:
IV/003
Verfasser/in:
Frau Dr. Cassens-Sasse
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
09.04.2014
Rat
X
13.05.2014
Betreff
Landschaftsplan 7 "Rommerskirchener Lössplatte"
10. Änderung
Geplantes Naturschutzgebiet "Kernzone Ommelstal"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 27a LG NRW)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 138/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die in den Erläuterungen und Anlagen dargestellte geplante Änderung des
Landschaftsplanes 7 hinsichtlich der Ausweisung der Kernzone des Ommelstals als Naturschutzgebiet zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen oder Bedenken zu
äußern.
Der Rat nimmt die in den Erläuterungen und Anlagen dargestellte geplante Änderung des Landschaftsplanes 7 hinsichtlich der Ausweisung der Kernzone des Ommelstals als Naturschutzgebiet zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen oder Bedenken zu äußern.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 04.02.2014 (Anlage 1) hat der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim über die geplante 10. Änderung
des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ informiert und im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Inhalt der Änderung ist die geplante Ausweisung der Kernzone des Ommelstales als Naturschutzgebiet.
In den Anlagen 2-4 sind die geplante Änderung, die textlichen Festsetzungen sowie die Karte und die Vorprüfung zur
strategischen Umweltprüfung beigefügt.
Mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde vereinbart, dass die Stellungnahme nach der Sitzung des UPA vorbehaltlich der Zustimmung des Rates abgegeben werden kann, auch wenn die Beteiligungsfrist am 04.04.2014 enden soll.
Von der geplanten Änderung sind nur wenige Flächen auf dem Stadtgebiet Pulheim erfasst, der überwiegende Teil des
Naturschutzgebietes befindet sich auf Bergheimer Stadtgebiet. Parzellen im Eigentum der Stadt sind bis auf eine kleine
Wegeparzelle nicht von den geänderten Schutzausweisungen betroffen.
Anlass für die Ausweisung als Naturschutzgebiet ist die in den letzten Jahren festgestellte Entwicklung der Flächen zu
einem ökologisch hochwertigem Bereich mit vielen seltenen und schützenswerten Tierarten sowie zu einer artenreichen
Tier- und Pflanzenwelt mit entsprechenden Biotopstrukturen.
Um den Bereich des neuen Naturschutzgebietes NSG 2.1 -2 „Kernzone Ommelstal“, das bisher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen war, durch eine Pufferzone zu umschließen, wird das bisherige Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 im
südlichen und östlichen Teil geringfügig erweitert und als LSG 2.2-6a festgesetzt.
Aus Sicht der Verwaltung wird die Unterschutzstellung des ökologisch hochwertigen Bereichs begrüßt, insbesondere
weil so Besucherlenkung möglich wird und sensible Bereiche besser vor zu intensiver Nutzung durch Erholungssuchende geschützt werden können. Insofern schlägt die Verwaltung vor, dem Rhein-Erft-Kreis mitzuteilen, dass seitens der
Stadt Pulheim keine Anregungen und Bedenken zu der geplanten Änderung des Landschaftsplanes bestehen.