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Beschlussvorlage (Landschaftsplan 7 "Rommerskirchener Lössplatte" 10. Änderung Geplantes Naturschutzgebiet "Kernzone Ommelstal" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 27a LG NRW))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
31.03.14, 18:39
Aktualisiert
31.03.14, 18:39
Beschlussvorlage (Landschaftsplan 7 "Rommerskirchener Lössplatte"
10. Änderung
Geplantes Naturschutzgebiet "Kernzone Ommelstal"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 27a LG NRW)) Beschlussvorlage (Landschaftsplan 7 "Rommerskirchener Lössplatte"
10. Änderung
Geplantes Naturschutzgebiet "Kernzone Ommelstal"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 27a LG NRW))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 138/2014 Erstellt am: 26.03.2014 Aktenzeichen: IV/003 Verfasser/in: Frau Dr. Cassens-Sasse Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 09.04.2014 Rat X 13.05.2014 Betreff Landschaftsplan 7 "Rommerskirchener Lössplatte" 10. Änderung Geplantes Naturschutzgebiet "Kernzone Ommelstal" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 27a LG NRW) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 138/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die in den Erläuterungen und Anlagen dargestellte geplante Änderung des Landschaftsplanes 7 hinsichtlich der Ausweisung der Kernzone des Ommelstals als Naturschutzgebiet zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen oder Bedenken zu äußern. Der Rat nimmt die in den Erläuterungen und Anlagen dargestellte geplante Änderung des Landschaftsplanes 7 hinsichtlich der Ausweisung der Kernzone des Ommelstals als Naturschutzgebiet zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen oder Bedenken zu äußern. Erläuterungen Mit Schreiben vom 04.02.2014 (Anlage 1) hat der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim über die geplante 10. Änderung des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ informiert und im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Inhalt der Änderung ist die geplante Ausweisung der Kernzone des Ommelstales als Naturschutzgebiet. In den Anlagen 2-4 sind die geplante Änderung, die textlichen Festsetzungen sowie die Karte und die Vorprüfung zur strategischen Umweltprüfung beigefügt. Mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde vereinbart, dass die Stellungnahme nach der Sitzung des UPA vorbehaltlich der Zustimmung des Rates abgegeben werden kann, auch wenn die Beteiligungsfrist am 04.04.2014 enden soll. Von der geplanten Änderung sind nur wenige Flächen auf dem Stadtgebiet Pulheim erfasst, der überwiegende Teil des Naturschutzgebietes befindet sich auf Bergheimer Stadtgebiet. Parzellen im Eigentum der Stadt sind bis auf eine kleine Wegeparzelle nicht von den geänderten Schutzausweisungen betroffen. Anlass für die Ausweisung als Naturschutzgebiet ist die in den letzten Jahren festgestellte Entwicklung der Flächen zu einem ökologisch hochwertigem Bereich mit vielen seltenen und schützenswerten Tierarten sowie zu einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt mit entsprechenden Biotopstrukturen. Um den Bereich des neuen Naturschutzgebietes NSG 2.1 -2 „Kernzone Ommelstal“, das bisher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen war, durch eine Pufferzone zu umschließen, wird das bisherige Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 im südlichen und östlichen Teil geringfügig erweitert und als LSG 2.2-6a festgesetzt. Aus Sicht der Verwaltung wird die Unterschutzstellung des ökologisch hochwertigen Bereichs begrüßt, insbesondere weil so Besucherlenkung möglich wird und sensible Bereiche besser vor zu intensiver Nutzung durch Erholungssuchende geschützt werden können. Insofern schlägt die Verwaltung vor, dem Rhein-Erft-Kreis mitzuteilen, dass seitens der Stadt Pulheim keine Anregungen und Bedenken zu der geplanten Änderung des Landschaftsplanes bestehen.