Daten
Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 18:38
Aktualisiert
17.04.14, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
148/2014
Erstellt am:
04.04.2014
Aktenzeichen:
II/52 10 20 /bu
Verfasser/in:
Winfried Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
nö. Sitzung
Termin
29.04.2014
Betreff
Zuwendungen an Sportvereine 2013/2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 148/2014 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit nimmt die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur finanziellen
Förderung der Pulheimer Sportvereine zur Kenntnis.
1. Fahrtkostenzuschuss für die Abteilung Leistungsturnen/Trampolin des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. in
Höhe von 378,00 € gemäß Ziffer 3.4 der Förderungsrichtlinien.
2. Reparaturkostenzuschuss für die Baseballabteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 714,00 €
gemäß Ziffer 3.6 der Förderungsrichtlinien.
3. Zuschuss zu den Anschaffungskosten eines Bedienpults für den TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. in Höhe
von 315,00 € gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien.
4. Fahrtkostenzuschuss für die Cheerleader der Tanzsportabteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe
von 41,00 € gemäß Ziffer 3.4 der Förderungsrichtlinien.
5. Zuschuss für die Turnabteilung des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. in Höhe von 75,00 € gemäß Ziffer 3.9
der Förderungsrichtlinien.
6. Veranstaltungszuschuss für den 1. Pulheimer Box-Club 1978 e.V. in Höhe von 225,00 € gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien.
7. Zuschuss für den VfR Stommeln 1928 e.V. in Höhe von 400,00 € gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien.
8. Zuschuss für die Teilnahme am Deutschen Olympischen Jugendlager in Sotchi in Höhe von 500,00 € gemäß
Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien
9. Betriebskostenzuschuss für den Surf- und Segelclub Pulheim e.V. für die Bewirtschaftung der vereinseigenen Anlagen von 812,00 € gemäß Ziffer 3.2 der Förderungsrichtlinien.
10. Zuschuss für die Fußballabteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 299,00 € gemäß Ziffer 3.9
der Förderungsrichtlinien.
11. Zuschuss für den Stadtsportverband Pulheim e.V. zur Deckung notwendiger Sachausgaben in Höhe von 800,00 €
gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien.
12. Fahrtkostenzuschuss für den TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. in Höhe von 681,00 € gemäß Ziffer 3.4 der
Förderungsrichtlinien.
Vorlage Nr.: 148/2014 . Seite 3 / 4
Erläuterungen
zu 1.
Mit Email vom 07.05.2013 beantragte die Abteilung Leistungsturnen des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. einen
Fahrtkostenzuschuss.
Gemäß Ziffer 3.4 der Förderungsrichtlinien konnte ein Zuschuss wie folgt gewährt werden:
5046 km x 0,25 € = 1.261,00 €
Zuschuss der Stadt (30%) 378,00 €
zu 2.
Mit Schreiben vom 19.06.2013 beantragte die Baseballabteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. einen Reparaturzuschuss für die Reparatur von Spielerunterständen.
Der anerkannte Kostenaufwand betrug 2.380,00 €.
Gemäß Ziffer 3.6 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschuss in Höhe von 30% = 714,00 € städtischerseits übernommen.
zu 3.
Mit Schreiben vom 24.06.2013 beantragt der TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. einen Zuschuss zur Anschaffung
des Bedienpults für die Spielfeldanzeige. Dieses Bedienpult hätte normalerweise städtischerseits beschafft werden müssen. Da es allerdings zu 90% durch die Basketballabteilung des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. genutzt wird,
beteiligte sich die Stadt gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien mit einem Zuschuss in Höhe von 315,00 € (50% des
Anschaffungspreises des Bedienpultes).
zu 4.
Mit Schreiben vom 25.06.2013 beantragten die Cheerleader des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss. Gemäß Ziffer 3.4 der Förderungsrichtlinien wurde der Zuschuss wie folgt gewährt:
552 km x 0,25 € = 138,00 €
Zuschuss der Stadt (30%) = 41,00 €
zu 5.
Mit Schreiben vom 26.06.2013 beantragt die Turnabteilung des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. einen Zuschuss für die Teilnahme am RTB-Pokal der Trampolinturnerinnen. Der Verein musste für diese Veranstaltung eine
erhöhte Belastung von 300,00€ hinnehmen. Gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien wurde dieser Betrag städtischerseits mit 25% = 75,00 € bezuschusst.
zu 6.
Mit Schreiben vom 02.07.2013 beantragt der 1. Pulheimer Box-Club 1978 e.V. für die Durchführung des Halbfinals der
Mittelrheinmeisterschaften einen Zuschuss. Die Durchführung der Veranstaltung war für den Verein finanziell sehr belastend. Der Verein verbuchte insgesamt für die Durchführung der Veranstaltung ein Minus von 900,00 €.
Gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien wurden diese Kosten städtischerseits mit 25% = 225,00 € bezuschusst.
zu 7.
Mit Schreiben vom 19.11.2013 beantragt der VfR Stommeln 1928 e.V. einen Zuschuss für die ihm entstandenen Kosten
beim Umzug in die Container.
Vorlage Nr.: 148/2014 . Seite 4 / 4
Vereinsseitig entstand ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 400,00 €.
Gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien wurde dieser Betrag in Gänze an den Verein überwiesen.
zu 8.
Mit Schreiben vom 27.11.2013 beantragte der TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. für eine Sportlerin, der man die
Möglichkeit bot am Deutschen Olympischen Jugendlager im Vorfeld der Olympischen Spiele 2014 in Sotchi teilzunehmen, einen Zuschuss. Aufgrund der Besonderheit des Falls und dieser quasi einmaligen Möglichkeit wurde gemäß Ziffer
3.9 der Förderungsrichtlinien für diese Sportlerin ein Betrag in Höhe von 500,00 € zur Verfügung gestellt.
zu 9.
Mit Schreiben vom 21.01.2014 beantragte der Surf- und Segelclub Pulheim e.V. einen Betriebskostenzuschuss für die
Bewirtschaftung der vereinseigenen Anlagen. Gemäß Ziffer 3.2 der Förderungsrichtlinien wurde ein Betrag in Höhe von
812,00 € gewährt.
zu 10.
Mit Schreiben vom 01.02.2014 beantragte die Fußballabteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. einen Zuschuss
für die auf eigenen Wunsch beschaffte Schließanlage für den Umkleidetrakt im Sportzentrum Pulheim.
Gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien wurde dem Verein ein Zuschuss in Höhe von 50% auf die Gesamtkosten =
299,00 € gewährt.
zu 11.
Der Stadtsportverband Pulheim e.V. beantragte seinen jährlichen Zuschuss in Höhe von 800,00 € zur Deckung der
notwendigen Sachausgaben.
Gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien wurde dieser Zuschussbetrag wie in den Vorjahren gewährt.
zu 12.
Mit Schreiben vom 05.02.2014 beantragte der TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für
die Basketballabteilung.
Der Zuschuss wurde gemäß Ziffer 3.4 wie folgt gewährt:
9.088 km x 0,25 € = 2.272,00 €
Zuschuss der Stadt 30 % = 681,00 €