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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Benutzung von Sportstätten in der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
28.04.14, 18:37
Aktualisiert
28.04.14, 18:37
Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Benutzung von Sportstätten in der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Benutzung von Sportstätten in der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 160/2014 Erstellt am: 14.04.2014 Aktenzeichen: II/520 Verfasser/in: Winfried Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 06.05.2014 Rat X 13.05.2014 Betreff Neufassung der Satzung über die Benutzung von Sportstätten in der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt, die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung über die Benutzung von Sportstätten in der Stadt Pulheim. Vorlage Nr.: 160/2014 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Die derzeitig gültige Fassung der Satzung über die Benutzung von Sportstätten in der Gemeinde Pulheim vom 24.03.1977 wurde redaktionell überarbeitet. Insbesondere erfolgte eine Anpassung hinsichtlich der gleichberechtigten Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform. Des Weiteren wurden einige Formulierungen angepasst bzw. nicht mehr erforderliche Passagen gestrichen. Die Änderungen sind in Anlage 2 dargestellt.