Daten
Kommune
Pulheim
Größe
190 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
05.05.14, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
85/2014
Erstellt am:
14.02.2014
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Verfasser/in:
Frau Kroggel-Baur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
7
X
02.04.2014
Rat
14
X
13.05.2014
Betreff
Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Erfurter Straße", "Königseer Weg",
"Straupitzer Weg", "Dessauer Weg", "Plauener Weg", "Schweriner Weg", "Arnstädter Weg", "Ilmenauer Weg", "Schwarzburger Weg", "Rudolstädter Weg", Verbindungsweg zwischen „Straupitzer
Weg“ und Brauweiler Straße, Verbindungsweg zwischen „Schweriner Weg“ und „Glessener Straße“,. Verbindungsweg zwischen Königseer Weg und dem Verbindungsweg zwischen „Straupitzer
Weg“ und Brauweiler Straße“
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 85/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
1. Erfurter Straße
Flur 11
Flurstücke 950 (teilweise), 986 (teilweise)
2. Königseer Weg
Flur 11
Flurstück 950 (teilweise)
3. Straupitzer Weg
Flur 11
Flurstück 1034 (teilweise)
4. Dessauer Weg
Flur 11
Flurstück 1015
5. Plauener Weg
Flur 11
Flurstück 1027
6. Schweriner Weg
Flur 11
Flurstück 1001
7. Arnstädter Weg
Flur 11
Flurstück 986 (teilweise)
8. Ilmenauer Weg
Flur 11
Flurstück 986 (teilweise)
9. Schwarzburger Weg
Flur 11
Flurstück 986 (teilweise)
10. Rudolstädter Weg
Flur 11
Flurstück 986 (teilweise)
Vorlage Nr.: 85/2014 . Seite 3 / 3
11. Verbindungsweg zwischen Straupitzer Weg und Brauweiler Straße
Flur 11
Flurstück 1034 (teilweise), 950 (teilweise)
12. Verbindungsweg zwischen Schweriner Weg und Glessener Straße
Flur 11
Flurstück 996
13. Verbindungsweg zwischen Königseer Weg und dem Verbindungsweg zwischen Straupitzer Weg und Brauweiler Straße
Flur 11
Flurstück 950 (teilweise)
In der Anlage Nr. 1 sind die unter Nr. 1 bis 10 aufgeführten Flurstücke dargestellt.
Diese Straßen werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs.
1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die vorgenannten Straßen von Nr. 11 bis Nr. 13 (in den Anlagen Nr. 2 und 3 mit Punkten dargestellt) werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Die bei den einzelnen Straßen genannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 78, Nr. 78/1 und Nr. 94 Brauweiler als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt, hergestellt und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straßen wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt
frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.