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Beschlussvorlage (Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Erfurter Straße", "Königseer Weg", "Straupitzer Weg", "Dessauer Weg", "Plauener Weg", "Schweriner Weg", "Arnstädter Weg", "Ilmenauer Weg", "Schwarzburger Weg", "Rudolstädter Weg", Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße, Verbindungsweg zwischen „Schweriner Weg“ und „Glessener Straße“,. Verbindungsweg zwischen Königseer Weg und dem Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße“)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
190 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
05.05.14, 18:50
Beschlussvorlage (Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Erfurter Straße", "Königseer Weg", "Straupitzer Weg", "Dessauer Weg", "Plauener Weg", "Schweriner Weg", "Arnstädter Weg", "Ilmenauer Weg", "Schwarzburger Weg", "Rudolstädter Weg", Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße, Verbindungsweg zwischen „Schweriner Weg“ und „Glessener Straße“,. Verbindungsweg zwischen Königseer Weg und dem Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße“) Beschlussvorlage (Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Erfurter Straße", "Königseer Weg", "Straupitzer Weg", "Dessauer Weg", "Plauener Weg", "Schweriner Weg", "Arnstädter Weg", "Ilmenauer Weg", "Schwarzburger Weg", "Rudolstädter Weg", Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße, Verbindungsweg zwischen „Schweriner Weg“ und „Glessener Straße“,. Verbindungsweg zwischen Königseer Weg und dem Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße“) Beschlussvorlage (Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Erfurter Straße", "Königseer Weg", "Straupitzer Weg", "Dessauer Weg", "Plauener Weg", "Schweriner Weg", "Arnstädter Weg", "Ilmenauer Weg", "Schwarzburger Weg", "Rudolstädter Weg", Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße, Verbindungsweg zwischen „Schweriner Weg“ und „Glessener Straße“,. Verbindungsweg zwischen Königseer Weg und dem Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße“)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 85/2014 Erstellt am: 14.02.2014 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 7 X 02.04.2014 Rat 14 X 13.05.2014 Betreff Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Erfurter Straße", "Königseer Weg", "Straupitzer Weg", "Dessauer Weg", "Plauener Weg", "Schweriner Weg", "Arnstädter Weg", "Ilmenauer Weg", "Schwarzburger Weg", "Rudolstädter Weg", Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße, Verbindungsweg zwischen „Schweriner Weg“ und „Glessener Straße“,. Verbindungsweg zwischen Königseer Weg und dem Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße“ Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 85/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: 1. Erfurter Straße Flur 11 Flurstücke 950 (teilweise), 986 (teilweise) 2. Königseer Weg Flur 11 Flurstück 950 (teilweise) 3. Straupitzer Weg Flur 11 Flurstück 1034 (teilweise) 4. Dessauer Weg Flur 11 Flurstück 1015 5. Plauener Weg Flur 11 Flurstück 1027 6. Schweriner Weg Flur 11 Flurstück 1001 7. Arnstädter Weg Flur 11 Flurstück 986 (teilweise) 8. Ilmenauer Weg Flur 11 Flurstück 986 (teilweise) 9. Schwarzburger Weg Flur 11 Flurstück 986 (teilweise) 10. Rudolstädter Weg Flur 11 Flurstück 986 (teilweise) Vorlage Nr.: 85/2014 . Seite 3 / 3 11. Verbindungsweg zwischen Straupitzer Weg und Brauweiler Straße Flur 11 Flurstück 1034 (teilweise), 950 (teilweise) 12. Verbindungsweg zwischen Schweriner Weg und Glessener Straße Flur 11 Flurstück 996 13. Verbindungsweg zwischen Königseer Weg und dem Verbindungsweg zwischen Straupitzer Weg und Brauweiler Straße Flur 11 Flurstück 950 (teilweise) In der Anlage Nr. 1 sind die unter Nr. 1 bis 10 aufgeführten Flurstücke dargestellt. Diese Straßen werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die vorgenannten Straßen von Nr. 11 bis Nr. 13 (in den Anlagen Nr. 2 und 3 mit Punkten dargestellt) werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Die bei den einzelnen Straßen genannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 78, Nr. 78/1 und Nr. 94 Brauweiler als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt, hergestellt und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straßen wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.