Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
05.05.14, 18:50
Aktualisiert
05.05.14, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
170/2014
Erstellt am:
17.04.2014
Aktenzeichen:
III/70
Verfasser/in:
Herr Funk
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
13.05.2014
Betreff
Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Produkt
13/02/01 "Friedhöfe".
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
27.965,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
27.965,00 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Siehe Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 170/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss und beschließt eine erhebliche außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 27.965,00€ im Produkt 13/02/01 „Friedhöfe“ für die Erstellung
eines Immobiliennutzungskonzepts für die Friedhöfe der Stadt Pulheim. Zur Deckung werden Minderaufwendungen
sowie –auszahlungen im Produkt 01/06/01 „Bauhof“, Sachkonto 5237000 „Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung“ herangezogen.
Erläuterungen
Bei der Erstellung eines Nutzungskonzepts für die Friedhöfe der Stadt Pulheim durch die Verwaltung zeigte sich, dass
die vorhandenen Daten nicht ausreichend sind, um ein belastbares Konzept zu erstellen und damit die Optimierung der
Wirtschaftlichkeit zur Gebührenreduzierung darzustellen.
Die letzte Analyse dieser Art wurde 2003 durch eine externe Beraterfirma durchgeführt, die aus diesem Grund auch
diesmal den Auftrag erhalten soll, da die Basisdaten von den neun Friedhöfen in Pulheim dort vorhanden sind und nicht
mehr ermittelt werden müssen. Das vorliegende Angebot der Firma und die darin angebotenen Leistungsschritte knüpfen unmittelbar an die Ergebnisse der 2003 durchgeführten Analyse an und bauen zielgerichtet darauf auf.
Alle neun Friedhöfe werden basierend auf den alten und aktuellen Zahlen einzeln analysiert und u. a. auf die Wiederbelegungsquoten, die zukünftigen Flächenbedarfe je Ortsteilfriedhof für die nächsten 20 Jahre, die Betriebskosten sowie
die Kosten des öffentlichen Grünanteils untersucht.
Des Weiteren beinhaltet das Konzept die Feststellung von Konkurrenzangeboten, Potentiale der Verdichtung von Grabfeldern, interne Möglichkeiten zur Freisetzung von Flächen je Ortsteilfriedhof und Einspareffekte.
Der Leiter der Firma hat sich seit vielen Jahren allgemein auf das Friedhofswesen spezialisiert und ist ein ausgewiesener Fachmann in Bezug auf das Gebühren- und Bestattungswesen, sowie der Wirtschaftlichkeitsberechnung für Friedhöfe. In dieser Eigenschaft hält er Vorträge auf diversen Veranstaltungen und ist beratend in Bezug auf das Friedhofswesen für viele andere Kommunen in Deutschland tätig, aktuell für die Stadt Bonn.
Die Firma kann in diesem Segment als Marktführer betrachtet werden, die im Bereich des Friedhofswesens eine führende Stellung in Deutschland einnimmt.
Es handelt sich um ein Pauschalangebot mit der damit verbundenen Kostensicherheit. Die gegenüberstehende Leistung
ist nachvollziehbar und angemessen.
Aufgrund der Tatsache, dass diese Firma bereits in dieser Funktion für die Stadt Pulheim tätig war und die monetären
Gründe durch die Synergien durch die erste Analyse im Jahr 2003 deutlich sind, wurde hier auf eine Ausschreibung
verzichtet.
Weitere Erläuterungen sind im nicht öffentlichen Teil in der Vorlage 168/2014 dargestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, der Firma den Auftrag zur Erstellung eines Immobiliennutzungskonzepts für die Friedhöfe
der Stadt Pulheim zu erteilen.
Vorlage Nr.: 170/2014 . Seite 3 / 3
Haushaltsmittel stehen im Produkt 01/06/01 Bauhof, Sachkonto 5237000 Bewirtschaftungskosten u. a. Reinigung, zur
Deckung zur Verfügung.
Der Aufwand wird über den Gebührenhaushalt finanziert und belastet insofern den allgemeinen Haushalt nicht.