Daten
Kommune
Pulheim
Größe
188 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
05.05.14, 18:50
Aktualisiert
05.05.14, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
143/2014
Erstellt am:
03.04.2014
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
3
X
13.05.2014
Rat
20
X
13.05.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 3
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 143/2014 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß
§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend als Satzung. Zugleich wird festgestellt, dass der Bebauungsplan in seiner aktuellen Fassung aufgrund dieses Ratsbeschlusses mit seiner Bekanntmachung Bestandteil
des geltenden kommunalen Satzungsrechts ist.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung sowie textlichen Festsetzungen gem. § 9 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
1. Auslegung / Abwägung
In seiner Sitzung am 25.02.2014 beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Verwaltung,
den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim mit dem Entwurf seiner Begründung und den zugehörigen Gutachten
öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 06.03.2014 bis 07.04.2014.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.03.2014 von der Planung unterrichtet. Von diesen gingen innerhalb der Auslegungsfrist 11 Stellungnahmen ein, eine weitere kam (verspätet) am
17.04.2014 bei der Verwaltung an. In 2 Fällen (Stadt Monheim, Stadt Wesseling) wurden keine Bedenken gegen die
Planung vorgetragen, 10 mal aber erhoben Kommunen bzw. Träger öffentlicher Belange z.T. erhebliche Bedenken.
Von Bürgern bzw. privaten Betroffenen ging 1 Stellungnahme ein.
Im Folgenden nimmt die Verwaltung Stellung zu den Eingaben und formuliert entsprechende Abwägungsvorschläge.
Zwecks besserer Übersichtlichkeit geschieht dies in tabellarischer Form.
Die Tabelle ist wie folgt aufgebaut:
Vorlage Nr.: 143/2014 . Seite 3 / 4
In einer Überschriftszeile ist der jeweilige Eingabesteller mittels eines Buchstaben (T für Träger öffentlicher Belange und
B für Bürger/Private) und einer Ziffer gekennzeichnet und namentlich (gilt nicht für B 1) genannt. In einer linken Spalte
sind dann – thematisch gegliedert – die Inhalte der Eingaben kurz zusammengefasst, in der rechten Spalte wird dazu
von der Verwaltung Stellung genommen. Pro Eingabesteller ist dann am Ende ein Beschlussvorschlag zur Abwägung
der Bedenken oder Anregungen formuliert. Er ist in Fettdruck in der rechten Spalte zu finden.
Mehrfach setzen sich die den Abwägungsvorschlägen vorausgehenden Ausführungen mit den in den eingegangenen
Stellungnahmen vorgetragenen Argumenten zu den Stichworten „worst-case-Ansatz“ und „4 Grundsatz des LEP NRW
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ auseinander. Meistens wird dort zusätzlich auf zwei Ausarbeitungen des
Fachgutachters verwiesen, welcher die Auswirkungsanalyse erstellt hat:
o
Ergänzende Stellungnahme zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse
für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: Verdeutlichung des gewählten
worst case Ansatzes
o
Ergänzende Ausführungen zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für
die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: LEP NRW – Sachlicher Teilplan
Großflächiger Einzelhandel 4 Grundsatz
Diese Ausarbeitungen erfolgten auf Anregung der Bezirksregierung im Rahmen des landesplanerischen Anpassungsverfahrens gemäß § 34 LPlG und sind dieser Vorlage beigefügt (siehe unten und ergänzend Vorlage Nr. 152/2014 zur
parallel zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim aufgestellten flächennutzungsplan-Teiländerung 17.3).
2. Beschluss des Bebauungsplans als Satzung
Sofern der Umwelt- und Planungsausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung folgt, kann er dem Rat empfehlen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Dazu ist Folgendes noch einmal zu verdeutlichen:
Bereits in der Begründung zur Offenlage ist ausgeführt, dass nach Auffassung des OVG Münster die Grundlagen für die
Abwägung ergänzt werden mussten, folglich eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3, II, 4 II, 4a III
BauGB) durchzuführen war und es eines anschließenden Abwägungs- und Satzungsbeschlusses bedarf sowie einer
nachfolgenden Bekanntmachung. Durch die letztgenannten Verfahrensschritte wird sichergestellt, dass der Bebauungsplan in seiner aktuellen Fassung Bestandteil des geltenden kommunalen Satzungsrechts ist, zumal damit auch die Anforderungen erfüllt sind, die sich bei einer Neuaufstellung des Plans ergeben (zu den verfahrensrechtlichen Spielräumen
der Gemeinde BVerwGE 85, 289).
3. Vorlagenbestandteile
Der Ausschusseinladung in gedruckter Form beigefügte Bestandteile der Beschlussvorlage sind:
die Tabelle der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit den Stellungnahmen der Verwaltung
(T 1 Aus – T 10 Aus sowie B 1 Aus)
die eingegangenen Stellungnahmen (T 1 Aus – T 10 Aus sowie B 1 Aus)
der Bebauungsplan Nr. 109 mit textlichen Festsetzungen
die Begründung
Vorlage Nr.: 143/2014 . Seite 4 / 4
Folgende Bestandteile sind nicht noch einmal gedruckt worden:
der Umweltbericht
die Artenschutzprüfung
die Verträglichkeitsanalyse mit ihren zwei ergänzenden Stellungnahmen
die Verkehrsuntersuchung mit ergänzender Stellungnahme
das Lärmgutachten
Der Umweltbericht, die Artenschutzprüfung, die Verkehrsuntersuchung mit ergänzender Stellungnahme und das Lärmgutachten waren den Fraktionen in der gem. Ratsbeschluss vom 07.06.2011 vorgesehenen Stückzahl für die Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses am 25.02.2014 als Bestandteil der Vorlage Nr. 78/2014 zur Verfügung gestellt
worden. Ebenfalls (gedruckter) Bestandteil dieser Vorlage war die Verträglichkeitsanalyse mit ihren zwei ergänzenden
Stellungnahmen.
Diese genannten Materialien liegen somit allen Ratsmitgliedern und allen Mitgliedern des UPA vor. Zusätzlich können
sie auch während der Sitzungen von Rat und UPA eingesehen werden. Da die fraglichen Untersuchungen/Gutachten
keine Veränderung nach der Offenlage erfahren haben, werden sie hier nicht noch einmal vorgelegt. Natürlich sind aber
auch sie im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage einsehbar.
Zusätzlich in gedruckter Form beigefügt sind:
Ergänzende Stellungnahme zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse
für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: Verdeutlichung des gewählten
worst case Ansatzes
Ergänzende Ausführungen zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für
die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: LEP NRW – Sachlicher Teilplan
Großflächiger Einzelhandel 4 Grundsatz
die „Pulheimer Liste“ (Liste der gemäß Ratsbeschluss vom 03.07.2012 als in Pulheim nahversorgungsrelevant,
zentrenrelevant und nicht zentrenrelevant definierten Einzelhandelssortimente).