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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 3)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
188 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
05.05.14, 18:50
Aktualisiert
05.05.14, 18:50
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214   Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 3) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214   Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 3) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214   Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 3) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214   Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 3)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 143/2014 Erstellt am: 03.04.2014 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss 3 X 13.05.2014 Rat 20 X 13.05.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 3 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 143/2014 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend als Satzung. Zugleich wird festgestellt, dass der Bebauungsplan in seiner aktuellen Fassung aufgrund dieses Ratsbeschlusses mit seiner Bekanntmachung Bestandteil des geltenden kommunalen Satzungsrechts ist. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung sowie textlichen Festsetzungen gem. § 9 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen 1. Auslegung / Abwägung In seiner Sitzung am 25.02.2014 beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim mit dem Entwurf seiner Begründung und den zugehörigen Gutachten öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 06.03.2014 bis 07.04.2014. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.03.2014 von der Planung unterrichtet. Von diesen gingen innerhalb der Auslegungsfrist 11 Stellungnahmen ein, eine weitere kam (verspätet) am 17.04.2014 bei der Verwaltung an. In 2 Fällen (Stadt Monheim, Stadt Wesseling) wurden keine Bedenken gegen die Planung vorgetragen, 10 mal aber erhoben Kommunen bzw. Träger öffentlicher Belange z.T. erhebliche Bedenken. Von Bürgern bzw. privaten Betroffenen ging 1 Stellungnahme ein. Im Folgenden nimmt die Verwaltung Stellung zu den Eingaben und formuliert entsprechende Abwägungsvorschläge. Zwecks besserer Übersichtlichkeit geschieht dies in tabellarischer Form. Die Tabelle ist wie folgt aufgebaut: Vorlage Nr.: 143/2014 . Seite 3 / 4 In einer Überschriftszeile ist der jeweilige Eingabesteller mittels eines Buchstaben (T für Träger öffentlicher Belange und B für Bürger/Private) und einer Ziffer gekennzeichnet und namentlich (gilt nicht für B 1) genannt. In einer linken Spalte sind dann – thematisch gegliedert – die Inhalte der Eingaben kurz zusammengefasst, in der rechten Spalte wird dazu von der Verwaltung Stellung genommen. Pro Eingabesteller ist dann am Ende ein Beschlussvorschlag zur Abwägung der Bedenken oder Anregungen formuliert. Er ist in Fettdruck in der rechten Spalte zu finden. Mehrfach setzen sich die den Abwägungsvorschlägen vorausgehenden Ausführungen mit den in den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragenen Argumenten zu den Stichworten „worst-case-Ansatz“ und „4 Grundsatz des LEP NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ auseinander. Meistens wird dort zusätzlich auf zwei Ausarbeitungen des Fachgutachters verwiesen, welcher die Auswirkungsanalyse erstellt hat: o Ergänzende Stellungnahme zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: Verdeutlichung des gewählten worst case Ansatzes o Ergänzende Ausführungen zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel 4 Grundsatz Diese Ausarbeitungen erfolgten auf Anregung der Bezirksregierung im Rahmen des landesplanerischen Anpassungsverfahrens gemäß § 34 LPlG und sind dieser Vorlage beigefügt (siehe unten und ergänzend Vorlage Nr. 152/2014 zur parallel zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim aufgestellten flächennutzungsplan-Teiländerung 17.3). 2. Beschluss des Bebauungsplans als Satzung Sofern der Umwelt- und Planungsausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung folgt, kann er dem Rat empfehlen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Dazu ist Folgendes noch einmal zu verdeutlichen: Bereits in der Begründung zur Offenlage ist ausgeführt, dass nach Auffassung des OVG Münster die Grundlagen für die Abwägung ergänzt werden mussten, folglich eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3, II, 4 II, 4a III BauGB) durchzuführen war und es eines anschließenden Abwägungs- und Satzungsbeschlusses bedarf sowie einer nachfolgenden Bekanntmachung. Durch die letztgenannten Verfahrensschritte wird sichergestellt, dass der Bebauungsplan in seiner aktuellen Fassung Bestandteil des geltenden kommunalen Satzungsrechts ist, zumal damit auch die Anforderungen erfüllt sind, die sich bei einer Neuaufstellung des Plans ergeben (zu den verfahrensrechtlichen Spielräumen der Gemeinde BVerwGE 85, 289). 3. Vorlagenbestandteile Der Ausschusseinladung in gedruckter Form beigefügte Bestandteile der Beschlussvorlage sind:   die Tabelle der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit den Stellungnahmen der Verwaltung (T 1 Aus – T 10 Aus sowie B 1 Aus) die eingegangenen Stellungnahmen (T 1 Aus – T 10 Aus sowie B 1 Aus)   der Bebauungsplan Nr. 109 mit textlichen Festsetzungen die Begründung Vorlage Nr.: 143/2014 . Seite 4 / 4 Folgende Bestandteile sind nicht noch einmal gedruckt worden:  der Umweltbericht  die Artenschutzprüfung  die Verträglichkeitsanalyse mit ihren zwei ergänzenden Stellungnahmen  die Verkehrsuntersuchung mit ergänzender Stellungnahme  das Lärmgutachten Der Umweltbericht, die Artenschutzprüfung, die Verkehrsuntersuchung mit ergänzender Stellungnahme und das Lärmgutachten waren den Fraktionen in der gem. Ratsbeschluss vom 07.06.2011 vorgesehenen Stückzahl für die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 25.02.2014 als Bestandteil der Vorlage Nr. 78/2014 zur Verfügung gestellt worden. Ebenfalls (gedruckter) Bestandteil dieser Vorlage war die Verträglichkeitsanalyse mit ihren zwei ergänzenden Stellungnahmen. Diese genannten Materialien liegen somit allen Ratsmitgliedern und allen Mitgliedern des UPA vor. Zusätzlich können sie auch während der Sitzungen von Rat und UPA eingesehen werden. Da die fraglichen Untersuchungen/Gutachten keine Veränderung nach der Offenlage erfahren haben, werden sie hier nicht noch einmal vorgelegt. Natürlich sind aber auch sie im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage einsehbar. Zusätzlich in gedruckter Form beigefügt sind:  Ergänzende Stellungnahme zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: Verdeutlichung des gewählten worst case Ansatzes  Ergänzende Ausführungen zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel 4 Grundsatz  die „Pulheimer Liste“ (Liste der gemäß Ratsbeschluss vom 03.07.2012 als in Pulheim nahversorgungsrelevant, zentrenrelevant und nicht zentrenrelevant definierten Einzelhandelssortimente).