Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,8 MB
Datum
13.05.2014
Erstellt
05.05.14, 18:50
Aktualisiert
05.05.14, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Wirtschaftliche, städtebauliche
städtebauliche
und landesplanerische
Verträglichkeitsanalyse für die
Ansiedlung eines Möbelmarktes
in Pulheim
Verfasser:
Dipl.-Ing. Ralf M. Beckmann
Dipl.-Ing. Marc Föhrer
Geogr. (M.A.) Andreas Q. Schuder
Dortmund, 10. Februar 2014
Im Auftrag von:
Stadt Pulheim
Auftragnehmer
Stadt + Handel
Dipl.Dipl.-Ing.e Beckmann und Föhrer GbR
Hörder Hafenstraße 11
44263 Dortmund
Beiertheimer Allee 22
76137 Karlsruhe
Markt 9
04109 Leipzig
Tel. 0 231. 8 62 68 90
Fax. 0 231. 8 62 68 91
Tel. 0 721. 14 51 22 62
Fax. 0 721. 14 51 22 63
Tel. 0 341. 92 72 39 42
Fax. 0 341. 92 72 39 43
Inhaltsverzeichnis
1
Anlass und Untersuchungsziel ______________________________________
______________________________________ 1
2
Methodik ________________________________________________________
________________________________________________________ 3
3
MarktMarkt- und Standortanalyse ________________________________________
________________________________________ 7
3.1
3.2
3.3
3.4
4
Vorhabenstandort und geplante Verkaufsflächen ____________________ 7
Wettbewerbssituation Sortimentsbereich Möbel ___________________ 10
Wettbewerbsstrukturen untersuchungsrelevanter Randsortimente ____ 13
Nachfrageanalyse ______________________________________________ 20
Untersuchungsraum, Einzugsgebiet, Marktanteilskonzept_____________
Marktanteilskonzept_____________ 23
4.1
4.1.1
Untersuchungsraum für das Vorhaben Möbelhaus Segmüller ________ 23
Untersuchungsraum Möbel ______________________________________ 23
4.1.2
Untersuchungsraum für zentrenrelevante Randsortimente ___________ 25
4.2
4.3
4.3.1
Einzugsgebiet _________________________________________________ 29
Marktanteilskonzept Vorhaben Segmüller Pulheim _________________ 31
Marktanteilskonzept Sortimentsbereich Möbel _____________________ 31
4.3.2
Marktanteilskonzept und Umsatzprognose Randsortimente _________ 39
4.4
5
Zusammenfassung Marktanteilskonzept und Umsatzprognose _______ 44
Kommunale und städtebauliche Einordnung des Vorhabens Möbelhaus
Segmüller _______________________________________________________
_______________________________________________________ 45
5.1
5.2
5.2.1
5.2.2
5.3
5.4
Einordnung des Vorhabens Möbelhaus Segmüller in das
Einzelhandelskonzept der Stadt Pulheim __________________________ 45
Absatzwirtschaftliche Auswirkungen des Vorhabens ________________ 46
Absatzwirtschaftliche Auswirkungen im Sortimentsbereich Möbel ____ 47
Absatzwirtschaftliche Auswirkungen in den untersuchungsrelevanten
Randsortimenten _______________________________________________ 51
Städtebaulich-funktionale Charakterisierung der zentralen
Versorgungsbereiche in den Untersuchungsräumen ________________ 59
Städtebauliche Einordnung und Bewertung der Umsatzumverteilung _ 59
6
Landesplanerische Einordnung ____________________________________
____________________________________ 75
7
Gegenüberstellung vorliegender Gutachten (BBE Köln, Junker und Kruse,
Stadt + Handel) __________________________________________________
__________________________________________________ 80
8
Zusammenfassung _______________________________________________
_______________________________________________ 85
Anhang
Anhan g ________________________________________________________________
_________________________________________________________________
_________________________________ I
Abbildungsverzeichnis ________________________________________________________ I
Tabellenverzeichnis _________________________________________________________ III
Literatur- und Quellenverzeichnis _____________________________________________ V
Vergleich Standorte Segmüller – Vorhabenstandort ____________________________ VII
Erläuterungen zu gravitationsbasierten Berechnungsmodellen __________________ XIV
Zentrenrelevanz untersuchungsrelevanter Randsortimente ____________________ XVIII
Beschreibung der zentralen Versorgungsbereiche _____________________________ XX
1 Anlass und Untersuchungsziel
In der Stadt Pulheim soll im Bereich „Am Schwefelberg“ ein Möbelhaus mit einer Gesamtverkaufsfläche von 45.000 m² angesiedelt werden. Hierfür wurde bereits ein
Bebauungsplanverfahren durchgeführt, der diesbezügliche Bebauungsplan Nr. 109 in Pulheim ist am 02.10.2013 vom OVG für das Land Nordrhein-Westfalen jedoch für unwirksam
erklärt worden. Im Rahmen des neuen Bebauungsplanverfahrens wurde das hier vorliegende Gutachten zur städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeit des
Vorhabens erarbeitet.
Der Vorhabenstandort des in Rede stehenden Möbelhauses Segmüller befindet sich am
südöstlichen Kernsiedlungsbereich der Stadt Pulheim in städtebaulich nicht integrierter Lage. Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist der Vorhabenstandort größtenteils
als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt
Pulheim wurde parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 für den fraglichen Teilbereich geändert. Die Teilbereichsänderung 17.3, deren neue Darstellung ein Sondergebiet
für ein Möbelhaus mit 45.000 m² VKF auswies, wurde am 13.03.2013 von der Bezirksregierung Köln genehmigt und am 26.03.2013 im Amtsblatt der Stadt Pulheim bekannt
gemacht.
Zur Klärung der Frage der Genehmigungsfähigkeit sind daher die zu erwartenden städtebaulichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und Versorgungsstrukturen
in Pulheim und den Nachbarkommunen gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO und § 2 Abs. 2 BauGB
zu überprüfen.
Im Hinblick auf die erforderliche interkommunale Abstimmung des Planvorhabens sind die
entsprechenden städtebaulichen Rahmenplanungen und Entwicklungskonzepte der Kommunen im Umland von Pulheim von hoher Relevanz.
Die Korrespondenz des Vorhabens Möbelhaus Segmüller mit den im Landesentwicklungsplan (LEP) Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel
formulierten Zielen und Grundsätzen ist ebenfalls zu prüfen und zu bewerten.
Nachfolgend aufgeführte Sortimente1 werden hinsichtlich ihrer städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeit geprüft und bewertet:
Möbel, Matratzen/ Lattenroste/ Bettdecken, Elektrogroßgeräte2
(Hauptsortiment, nicht zentrenrelevant)
1
Die Einordnung der Sortimente hinsichtlich ihrer Zentrenrelevanz bzw. Nicht Zentrenrelevanz erfolgt gemäß
der entsprechenden Einordnungen in die Pulheimer Sortimentsliste. Für die Stadt Pulheim liegt das vom Rat
der Stadt Pulheim am 17. Juni 2008 beschlossene Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim (GMA Köln
2008) vor. Dieses wurde im Jahr 2012 durch die BBE Köln fortgeschrieben. Am 3. Juli 2012 hat der Rat der
Stadt Pulheim u. a. die in dieser Fortschreibung (Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim –
Fortschreibung 2012) enthaltene Pulheimer Sortimentsliste beschlossen. Zur Zentrenrelevanz der untersuchungsrelevanten Sortimente in den Kommunen des Untersuchungsraums sei zudem auf Tabelle 23 im
Anhang in dem Kapitel Zentrenrelevanz untersuchungsrelevanter Randsortimente verwiesen.
1
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände
(Randsortiment, zentrenrelevant)
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel
(Randsortiment, zentrenrelevant)
Haushalts- und Heimtextilien
(Randsortiment, zentrenrelevant)
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
(Randsortiment, nicht zentrenrelevant)
Teppiche
(Randsortiment, nicht zentrenrelevant)
Weitere nicht explizit angeführten Randsortimente3 des Vorhabens weisen nur eine sehr geringe Verkaufsflächenausprägung in der Vorhabenplanung auf. Die städtebaulichen und
landesplanerischen Auswirkungen dieser Sortimente werden verbal-argumentativ diskutiert
und bewertet.
Ziel dieses vorliegenden Gutachtens ist es, der Stadt Pulheim eine fachlich fundierte und
empirisch abgesicherte Entscheidungsbasis für das weitere Planverfahren und die kommunale Abwägung bezüglich des geplanten Möbelhauses Segmüller im Bereich „Am
Schwefelberg“ zur Verfügung zu stellen.
2
Im Folgendem abgekürzt durch Sortiment Möbel.
3
Elektrokleingeräte, Spielwaren, Bastelbedarf, Kfz-Zubehör (insbesondere Kinderautositze), weitere Kleinsflächen zentrenrelevanter und nicht zentrenrelevanter Nebensortimente.
2
2 Methodik
Im Folgenden wird die dem Gutachten zu Grunde liegende Methodik in Kürze dargestellt.
Untersuchungsraum
Aufgrund der Einzugsgebiete in der Möbelbranche, die regelmäßig weiter zu fassen sind
als für sonstige Sortimentsgruppen des mittel- und langfristigen Bedarfs und der Konzentration wettbewerbsprägender Anbieter mit regionaler Ausstrahlung, ist der Untersuchungsraum für den Sortimentsbereich Möbel (vgl. Kapitel 4.1) großräumig zu fassen4.
Die Randsortimente in dem geplanten Möbelhaus werden gegenüber dem Sortiment Möbel ein deutlich geringeres Einzugsgebiet aufweisen. Entsprechende Erkenntnisse liegen
Stadt + Handel aus einer primärstatistischen Erfassung zur Kundenherkunft in unterschiedlichen Möbelhäusern in einer dem Großraum Köln-Düsseldorf vergleichbaren Region5 vor.
Somit ist für das Hauptsortiment Möbel und für die Randsortimente von zwei unterschiedlich zu fassenden Untersuchungsräumen auszugehen.
Zusammenstellung der untersuchungsrelevanten Datenbasis
Die wesentlichen empirischen Arbeitsschritte der Bestandserhebung der untersuchungsrelevanten Einzelhandelsstrukturen, der Bewertung der relevanten Bestandssituation in den
jeweiligen unterschiedlichen Untersuchungsräumen (für das Sortiment Möbel sowie die
Randsortimente), der städtebaulichen Bewertung der zentralen Versorgungsbereiche in den
jeweiligen Untersuchungsräumen sowie der städtebaulichen Bewertung des Vorhabenstandorts sind durch Stadt + Handel im November/ Dezember 2013 erfolgt. Grundsätzlich
sei für diesen Themenkomplex auf die Kapitel 3.1, 5.2.1 und 5.2.2 verwiesen.
Berücksichtigung kommunaler Rahmenplanungen6
Für die Kommunen im jeweiligen Untersuchungsraum bilden die jeweiligen relevanten Einzelhandelskonzepte bzw. die entsprechenden kommunalen Rahmenplanungen die
Grundlage sowohl für die Analyse der zentralen Versorgungsbereiche als auch für die städtebauliche und landesplanerische Einordnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des
4
Das Einzugsgebeit des Vorhaben umfasst den Raum, in welchem das Vorhaben eine signifikante Marktdurchdringung erreichen wird. Der Untersuchungsraum für das Vorhaben bzw. für das Hauptsortiment
Möbel ist weiter zu fassen als das Einzugsgebiet. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass auch die Einzugsgebietsüberschneidungen von Standorten, welche bisher die Kaufkraft aus dem Einzugsgebiet des
Vorhabens gebunden haben, mit dem Vorhaben hinsichtlich ihrer absatzwirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt werden. Durch diese Einzugsgebietsüberschneidungen ergeben sich für diese Angebotsstandorte
außerhalb des Einzugsgebiets des Vorhabens – aber im Untersuchungsraum – konsequenterweise Auswirkungen, welche in der Analyse der absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen berücksichtigt
werden müssen.
5
Kundenbefragung Stadt + Handel in 3 Möbelhäusern im Ruhrgebiet 2007 auf Basis eines standardisierten
Fragebogens, n = 1.800 Kunden.
6
Einzelhandelskonzepte, Zentrenkonzepte, Masterpläne Einzelhandel etc.
3
Vorhabens. Neben den zentralen Versorgungsbereichen werden auch die strukturprägenden Angebotsstrukturen in städtebaulich integrierten und städtebaulich nicht integrierten
Lagen7 bei der städtebaulichen und landesplanerischen Einordnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens berücksichtigt8. In Kommunen, in denen keine
entsprechende Rahmenplanung vorliegt bzw. dort, wo die vorliegenden Konzepte keine
ausreichenden Grundlagen (vor allem bzgl. der Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen) bilden, wurden auf Basis der aktuellen Gesetzesgrundlagen (BauNVO, BauGB) und
der aktuellen Rechtsprechung zentrale Versorgungsbereiche aus der Bestandssituation heraus abgegrenzt.
Umsatzschätzung Bestandsumsatz
Aufbauend auf die Erhebung der sortimentsspezifischen Verkaufsflächen erfolgt eine Umsatzschätzung für die einzelnen Betriebe und Sortimente der Bestandsstrukturen.
Basis für die Umsatzschätzung bilden
Einzelhandelsgutachten aus dem Untersuchungsraum,
branchen- und betriebsübliche Leistungskennziffern (u. a. handelsdaten.de, Factbook Einzelhandel 2013, Möbelkultur),
Kennwerte aus Unternehmensveröffentlichungen,
laufende Auswertung von Fachliteratur und
Berücksichtigung der konkreten Standort- und Betriebsrahmenbedingungen vor Ort.
Marktanteilskonzept – Umsatzprognose Vorhaben Möbelhaus Segmüller
Die Umsatzprognose für das geplante Möbelhaus Segmüller wird anhand von sortimentsspezifischen Marktanteilskonzepten (=Marktanteilsmodell) abgeleitet9, so dass der spezifischen Ausgangssituation für das hier in Rede stehende Planvorhaben Rechnung getragen
wird. Weder die Herleitung über den Vergleich von durchschnittlichen Flächenproduktivitäten von Möbelhäusern in der geplanten Dimensionierung10 noch die Herleitung der
Flächenproduktivität über die Gesamtumsatzleistung des Unternehmens Segmüller11 wer7
Zusammengefasst nachfolgend als ‚sonstigen Lagen’ bezeichnet.
8
Im Rahmen der Bestandserfassung wurden kleinere, dezentral gelegene Betriebe und untergeordnete
Randsortimentsanteile z. T. nicht erfasst.
9
Die Herleitung der Umsatzprognose für ein Planvorhabens anhand zu erwartender Flächenproduktivitäten
(=Flächenproduktivitätsansatz) ist methodisch nicht haltbar. Der Flächenproduktivitätsansatz wurde verwendet: Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Möbelhauses im Sondergebiet „Am Schwefelberg“ in
Pulheim, BBE Handelsberatung GmbH, Köln, Juli 2012; Städtebauliche Wirkungsanalyse eines geplanten
Möbelhauses in Pulheim unter besonderer Berücksichtigung zu erwartender Auswirkungen i. S. v.
§ 11 Abs. 3 BauNVO und § 2 (2) BauGB, Junker und Kruse, Dortmund, Aktualisierte Fassung Oktober 2012.
Im Folgendem abgekürzt durch BBE 2012 bzw. Junker und Kruse 2012.
10
So erfolgt bei BBE 2012, Kapitel 5.2, S. 35f.
11
So erfolgt bei Junker und Kruse 2012, Kapitel 3, S. 16f.
4
den den spezifischen Standortrahmenbedingungen des Vorhabenstandorts, den Wettbewerbsstrukturen in der Region und der sozioökonomischen Realität gerecht. Der Vorhabenstandort unterscheidet sich hinsichtlich der Standortrahmenbedingungen und der Wettbewerbsstrukturen deutlich von denen der vergleichbaren Segmüller Möbelhäuser12. Der zu
erwartende Marktanteil und der daraus resultierende Vorhabenumsatz bestimmen sich anhand der konkret zu bestimmenden und zu bewertenden standortrelevanten und
wettbewerbsrelevanten Rahmenbedingungen. Die Flächenproduktivität (auch Raumleistung
oder Flächenleistung) des Vorhabens bzw. der einzelnen Sortimente ist immer nur eine daraus ableitbare, abhängige Größe, welche sich durch den Quotient Umsatz durch
Verkaufsfläche ergibt13.
Für die detaillierte Methodik des Marktanteilskonzepts sei auf Kapitel 4.3 verwiesen.
Nachfrageanalyse
Die Datenbasis der Nachfrageseite basiert auf sortimentsspezifischen, postleitzahlbezogenen IfH-Kaufkraftkennziffern14 aus dem Jahr 2013 für die Kommunen des Untersuchungsraumes unter Berücksichtigung der vom Landesbetrieb Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW) veröffentlichten Einwohnerzahlen15 der Kommunen.
Absatzwirtschaftliche Auswirkungen
Die Ermittlung der durch ein Vorhaben potenziell ausgelösten Umsatzumverteilungen ist
ein zentraler Analyseschritt eines Verträglichkeitsgutachtens. Aus diesem wird erkennbar,
von welchen Einzelhandelsstandorten und somit letztlich aus welchen Kommunen und wiederum aus welchen städtebaulichen Lagen eine Umsatzumverteilung in welcher Größenordnung zu erwarten sein wird. Damit steht ein absatzwirtschaftliches Untersuchungsergebnis fest, das Rückschlüsse auf die daraus resultierenden Auswirkungen in den untersuchungsrelevanten Sortimenten in den zentralen Versorgungsbereichen von Pulheim und der
Kommunen im Untersuchungsraum des Vorhabens zulässt.
Die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen werden auf Grundlage eines gravitationsbasierten, absatzwirtschaftlichen Berechnungsmodells nach Huff16 ermittelt. Zur ausführlichen
Darstellung der Berechnungsmethodik sei auf die Ausführungen in dem Kapitel 5.1 und das
Kapitel Erläuterungen zu gravitationsbasierten Berechnungsmodellen im Anhang verwiesen.
Für die aufgeführten Sortimentsgruppen
12
Siehe hierzu auch die Ausführungen im Kapitel Vergleich Segmüller Standorte – Vorhabenstandort im Anhang.
13
Umsatz in Euro pro m² VKF per anno.
14
Ehemals Kaufkraftkennziffern der BBE Köln bzw. der IBH Köln.
15
Stand 31.12.2012, nur Hauptwohnsitz, Basis Zensus 2011.
16
Huff, David L. (1946): Defining and estimating a trade area, in: Journal of Marketing. Vol. 28. Seite 34 – 38.
5
Möbel,
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände,
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel,
Haushalts- und Heimtextilien,
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel und
Teppiche
werden die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen ermittelt.
Ermittlungen der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen der sonstigen Sortimente des Vorhabens können entfallen, da diese Sortimente aufgrund der ihnen zugeteilten Verkaufsflächen und ihrer Bedeutung im Konzept des Vorhabens im Vergleich zu den Wettbewerbsstrukturen eine deutlich geringere Strukturbedeutung entfalten werden können. Potenzielle
absatzwirtschaftliche Auswirkungen in diesen Sortimentsbereichen werden verbalargumentativ dargelegt.
Städtebauliche Auswirkungen des Vorhabens
Alle untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereiche wurden durch Vor-OrtBegehungen von Stadt + Handel in städtebaulich-funktionaler Hinsicht analysiert. Zudem
wurden die städtebaulich-funktionalen Analysen der vorliegenden städtebaulichen Rahmenplanungen – soweit vorhanden – herangezogen.
Die zu erwartenden Umsatzumverteilungen werden für die zentralen Versorgungsbereiche
sowie für die sonstigen strukturprägenden Angebotsstandorte im Untersuchungsraum dargestellt und mit den Ergebnissen der Bestandsaufnahme des Städtebaus verknüpft und
bewertet. Die städtebauliche Bewertung der zentralen Versorgungsbereiche und Standortstrukturen aus vorliegenden kommunalen Konzepten werden dabei durch eigene
Bewertungen, welche in Bezug zu der speziellen Untersuchungsfragestellung stehen, ergänzt.
6
3 MarktMarkt- und Standortanalyse
Standortanalyse
3.1 Vorhabenstandort und geplante Verkaufsflächen
Vorhabenstandort
Der Vorhabenstandort im Bereich „Am Schwefelberg“ befindet sich südöstlich der Kernstadt Pulheim. Von der Kernstadt ist er durch die Bahnstrecke Köln – Pulheim – Mönchengladbach getrennt. Die Pulheimer Innenstadt befindet sich rd. 1,5 km nordwestlich des
Vorhabenstandortes.
Die Anbindung des Vorhabenstandorts an das lokale und regionale Straßennetz erfolgt
über die K6 bzw. die L183, durch welche der Vorhabenstandort auch an die B59 angebunden ist. Die B59 bindet Pulheim und den Vorhabenstandort nach Südosten an die Stadt
Köln bzw. die A1 und in Richtung Nordwesten an die A540/ A46 in Richtung Grevenbroich/
Jüchen an. Damit weist der Vorhabenstandort eine hohe Verkehrsgunst auf. Eine Anbindung an den ÖPNV ist derzeit nicht gegeben.
Der Vorhabenstandort liegt aktuell brach, unmittelbar anschließend befindet sich das Gelände des städtischen Bauhofs, der Feuerwehr sowie eine Niederlassung eines Logistikunternehmens. Nordöstlich der Bahnstrecke Köln –Pulheim – Mönchengladbach schließt
das Gewerbegebiet Pulheim an, welches auch durch Einzelhandel geprägt ist. Dort sind
mehrere Fachmärkte, insbesondere Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten
Hauptsortimenten, angesiedelt.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist der Vorhabenstandort größtenteils als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim wurde parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 für den fraglichen
Teilbereich geändert. Die Teilbereichsänderung 17.3, deren neue Darstellung ein Sondergebiet für ein Möbelhaus mit 45.000 m² VKF auswies, wurde am 13.03.2013 von der
Bezirksregierung Köln genehmigt und am 26.03.2013 im Amtsblatt der Stadt Pulheim bekannt gemacht.
Für die Stadt Pulheim liegt das vom Rat der Stadt Pulheim am 17 Juni 2008 beschlossene
Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim (GMA Köln 2008) vor. Dieses wurde im Jahr
2012 durch die BBE Köln fortgeschrieben. Am 3. Juli 2012 hat der Rat der Stadt Pulheim
u. a. in dieser Fortschreibung (Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim –
Fortschreibung 2012) beschlossen:
„Als Ergänzungsstandort für den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentren- und nichtnahversorgungsrelevanten Kernsortimenten wird das Gewerbegebiet Pulheim inklusive des
Bereichs „Am Schwefelberg“ in das Standortkonzept aufgenommen. Der kleinflächige Einzelhandel mit maximal 800 m² Verkaufsfläche wird innerhalb des Gewerbegebiets ebenfalls
7
auf Betriebe mit nicht-zentren- und nicht-nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten beschränkt.“
Quelle:
Auszug aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 03.07.2012,
Stadt Pulheim 19.07.2012.
Abbildung 1 :
Quelle:
8
Vorhabenstandort im Pulheimer Stadtgebiet
Stadtgebiet
Eigene Darstellung Stadt + Handel auf Basis: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
Der Vorhabenstandort befindet sich innerhalb des oben beschriebenen Ergänzungsstandorts für den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten.
Geplante Verkaufsflächen
Die sortimentsspezifischen Verkaufsflächen sowie die Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens
Möbelhaus Segmüller stellen sich wie folgt dar:
Tabelle 1 :
Möbelhaus Segmüller Verkaufsflächen nach Sortiment
VKF
Sortiment
in m²
in %
36.500
81,1
1.450
3,2
Nicht zentrenrelevantes
zentrenrelevantes Hauptsortiment
Möbel
Zentrenrelevante Randsortimente
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel
900
2,0
1.500
3,3
Elektrokleingeräte
150
0,3
Spielwaren, Bastelbedarf
150
0,3
Nebensortimente
350
0,8
4.500
10,0
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
1.500
3,3
Teppiche
2.000
4,4
Kfz-Zubehör (insbesondere Kinderautositze)
200
0,4
Nebensortimente
300
0,7
Gesamt
4.000
8,9
Gesamt
45.000
100,0
Haushalts- und Heimtextilien
Gesamt
Nicht zentrenrelevante Randsortimente
Quelle:
Angaben des Vorhabenträgers, Zuordnung der Sortimente nach Pulheimer Sortimentsliste
(beschlossen am 3. Juli 2012 durch den Rat der Stadt).
Auf einer Verkaufsfläche von rd. 36.500 m² bzw. auf rd. 81 % der Gesamtverkaufsfläche
wird das Hauptsortiment Möbel angeboten. Der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente beträgt 4.500 m² bzw. 10 % der Gesamtverkaufsfläche (45.000 m²).
9
3.2 Wettbewerbssituation
Wettbewerbssituation Sortimentsbereich Möbel
In Hinblick auf die Ableitung und Begrenzung des Untersuchungsraums Möbel, welcher der
Wettbewerbsanalyse Möbel zugrunde liegt, sei auf die weiterführenden Erläuterungen in
Kapitel 4.1.1 verwiesen.
Aufgrund der speziellen Ausprägung des Vorhabens, der Verkehrsgunst des Vorhabenstandorts, der aktuellen Wettbewerbsstrukturen und damit der erkennbaren Entwicklungsspielräume im Möbelsegment in der Region17 ist ein weiträumiger Untersuchungsraum
abzuleiten. Dieser wird jedoch v. a. nach Norden, Osten, Südosten und Süden durch die
Häufung von systemgleichen Betrieben18 beschränkt. Wenngleich diese Bestandsstrukturen
z. T. außerhalb des Einzugsgebiets des Vorhabens19 liegen, bestehen zwischen dem Vorhaben und diesen Wettbewerbsbetrieben dennoch Einzugsgebietsüberschneidungen, die
konsequenterweise zu berücksichtigen sind. Im Westen reicht der Untersuchungsraum daher bis zur niederländischen Grenze bzw. bis in den Großraum Aachen; dies ist v. a. durch
die Absenz von Wettbewerbsstrukturen im Westen bzw. Nord- und Südwesten und der relativ guten Verkehrsanbindung des Vorhabenstandorts zu begründen.
Zur Gewährleistung einer möglichst hohen Datentransparenz und Plausibilität der Untersuchung wurden die Ergebnisse mit den relevanten Aussagen vorliegender kommunaler
Rahmenplanungen (Einzelhandelskonzepte etc.), vorliegenden Einzelhandelsgutachten zu
Möbeleinzelhandelsvorhaben sowie vorliegenden Datengrundlagen abgeglichen.20
Die Bestandsstrukturen im Sortimentsbereich Möbel werden in Tabelle 2 dargestellt. Insgesamt sind im Einzugsgebiet des Vorhabens rd. 272.500 m² untersuchungsrelevante Verkaufsfläche im Sortiment Möbel angesiedelt, auf welcher ein Jahresumsatz (brutto) von rd.
622 Mio. Euro21 generiert wird. Durch die untersuchungsrelevanten Wettbewerbsbetriebe
(rd. 525.400 m² VKF) außerhalb des Einzugsgebiets des Vorhabens22 werden rd. 706 Mio.
Euro per anno generiert.
17
Vgl. hierzu Ausführungen in Kapitel 4.3.
18
Vgl. auch hierzu Ausführungen in Kapitel4.1.1 und 4.3.
19
Vgl. hierzu Kapitel 4.1.1.
20
Nachfolgend wird in den tabellarischen und textlichen Darstellungen zwischen den Bestandsstrukturen in
den zentralen Versorgungsbereichen und Sonstigen Lagen unterschieden. Die Sonstigen Lagen umfassen
dabei diejenigen Standorte einer Kommune, welche außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche gelegen
sind.
21
Basis für die Umsatzschätzung bilden branchen- und betriebsübliche Leistungskennziffern (u. a. handelsdaten.de, Factbook Einzelhandel 2013, Möbelkultur), Kennwerte aus Unternehmensveröffentlichungen,
Kennwerte aus Einzelhandelsgutachten aus dem Untersuchungsraum (u. a. BBE 2012 bzw. Junker und Kruse
2012), laufende Auswertung von Fachliteratur und Berücksichtigung der konkreten Standort- und Betriebsrahmenbedingungen vor Ort.
22
Vgl. hierzu Kapitel 4.1.1.
10
Tabelle 2 :
Untersuchungsrelevante Bestandsstrukturen im Sortimentsbereich Möbel
Möbel * *
Lage
VKF in m²
Umsatz in Mio. Euro
*
*
Pulheim
Hauptzentrum Pulheim
Nebenzentrum Pulheim-Brauweiler
*
*
Nebenzentrum Pulheim-Stommeln
50
0,1
1.650
2,6
Hauptzentrum Bedburg
50
0,1
Stadtteilzentrum Bedburg-Kaster
50
0,1
1.950
2,3
Hauptzentrum Bergheim
*
*
Nebenzentrum Bergheim-Quadrath-Ichendorf
*
*
14.500
17,2
Hauptzentrum Dormagen
750
1,3
Sonstige Lage Dormagen
12.250
15,6
Sonstige Lage Pulheim
Bedburg
Sonstige Lage Bedburg
Bergheim
Sonstige Lage Bergheim
Dormagen
Elsdorf
Hauptzentrum Elsdorf
*
*
Sonstige Lage Elsdorf
100
0,2
350
1,2
Frechen
Hauptzentrum Frechen
Nebenzentrum Frechen-Königsdorf
Sonstige Lage Frechen
250
0,4
37.700
57,0
1.050
1,6
Grevenbroich
Hauptzentrum Grevenbroich
Nebenzentrum Grevenbroich-Wellinghoven
Sonstige Lage Grevenbroich
*
*
8.600
9,9
150
0,7
Hürth
Hauptzentrum Hürth
Nebenzentrum Alt-Hürth
400
1,1
5.650
7,3
500
0,7
7.250
9,7
Stadtteilzentrum Horrem
*
*
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf
*
*
Nahversorgungszentrum Hermühlheim
Sonstige Lage Hürth
Kerpen
Hauptzentrum Kerpen
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd
2.050
4,7
Sonstige Lage Kerpen
8.300
10,2
27.550
47,2
350
0,5
Köln
Hauptzentrum Köln
Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt
11
Möbel * *
Lage
VKF in m²
Umsatz in Mio. Euro
300
0,6
Stadtteilzentrum Köln-Deutz
50
0,1
Bezirkszentrum Köln-Kalk
600
0,9
Bezirkszentrum Köln-Mülheim
50
0,1
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Buchheimer Str.
250
0,3
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Berliner Str.
450
0,8
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Keupstr.
100
0,1
Stadtteilzentrum Köln-Buchforst
50
0,1
Stadtteilzentrum Köln-Poll
550
1,0
Bezirkszentrum Köln-Chorweiler
100
0,2
Stadtteilzentrum Köln-Worringen
150
0,2
Bezirkszentrum Köln-Nippes
2.000
3,2
Stadtteilzentrum Köln-Niehl
50
0,1
6.700
10,1
*
*
Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt
Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld
Stadtteilzentrum Köln-Bickendorf
Stadtteilzentrum Köln-Neuehrenfeld
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Lindenthal
300
0,4
Bezirksteilzentrum Köln-Sülz / Klettenberg
550
0,9
Bezirksteilzentrum Köln-Weiden
50
0,1
Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld
2.700
4,0
150
0,6
Bezirksteilzentrum Köln-Zollstock
1.500
1,2
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Bonner Str.
1.000
1,5
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Goltsteinstr.
*
*
90.350
172,4
Hauptzentrum Leverkusen
400
1,0
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Opladen
500
0,8
Stadtteilzentrum Köln-Sülz
Sonstige Lage Köln
Leverkusen
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Schlebusch
*
*
31.650
46,8
450
0,7
272.500
621,9
Summe Wettbewerber
525.400
706,3
Gesamt ***
***
797.900
1 .328,2
Sonstige Lage Leverkusen
Rommerskirchen
Ortskern Rommerskirchen
Gesamt Einzugsgebiet
Systemrelevanter Wettbewerb außerhalb des Einzugsgebiets
Quelle:
12
Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel November/ Dezember 2013; laufende
Auswertung einzelhandelsspezifischer Fachliteratur (u. a. handelsdaten.de, Möbelkultur);
* Kein Bestand bzw. deutlich geringer als 50 m²/ 0,1 Mio. Euro;
** VKF auf 50 m² gerundet; Umsatz auf 0,1 Mio. Euro gerundet;
*** Abweichungen zur Gesamtsumme rundungsbedingt.
3.3 Wettbewerbsstrukturen untersuchungsrelevanter Randsortimente
Der Untersuchungsraum für die zentrenrelevanten Randsortimente des Vorhabens Möbelhaus Segmüller – das Kerneinzugsgebiet der untersuchungsrelevanten Randsortimente des
Vorhabens – unterscheidet sich wesentlich von dem großräumig zu fassenden Untersuchungsraum für das Hauptsortiment Möbel (vgl. zur Ableitung, Begründung und Beschreibung Kapitel 4.1.2) .
Die Wettbewerbsstrukturen im Kerneinzugsgebiet der untersuchungsrelevanten Randsortimente des Vorhabens, welches der Wettbewerbsanalyse der untersuchungsrelevanten
Randsortimente zugrunde liegt23, stellen sich, wie in Tabelle 3, Tabelle 4 und Tabelle 5 aufgeführt, dar. Insgesamt sind in den einzelnen zentrenrelevanten Sortimenten folgende
untersuchungsrelevante Bestandsstrukturen angesiedelt:
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel:
rd. 9.100 m² Verkaufsfläche, Jahresumsatz (brutto) rd. 21,3 Mio. Euro
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände:
rd. 44.750 m² Verkaufsfläche, Jahresumsatz (brutto) rd. 99,9 Mio. Euro
Haushalts- und Heimtextilien:
rd. 20.750 m² Verkaufsfläche, Jahresumsatz (brutto) rd. 44,7 Mio. Euro
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel:
rd. 10.900 m² Verkaufsfläche, Jahresumsatz (brutto) rd. 26,7 Mio. Euro
Teppiche:
rd. 14.250 m² Verkaufsfläche, Jahresumsatz (brutto) rd. 21,5 Mio. Euro
23
In Hinblick auf die Ableitung und Begrenzung des Kerneinzugsgebiets der untersuchungsrelevanten Randsortimente des Vorhabens, welcher der Wettbewerbsanalyse der untersuchungsrelevanten Randsortimente
zugrunde liegt, sei auf die weiterführenden Erläuterungen in Kapitel 4.1.2 verwiesen.
13
Tabelle 3 :
Bestandsstrukturen Sor
So r timente Kunst, Wohneinrichtungsbedarf,
Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel
Geschenka rtikel
und Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel **
Lage
Pulheim
Hauptzentrum Pulheim
Nebenzentrum Pulheim-Brauweiler
Nebenzentrum Pulheim-Stommeln
Sonstige Lage Pulheim
Bedburg
Hauptzentrum Bedburg
Stadtteilzentrum Bedburg-Kaster
Sonstige Lage Bedburg
Bergheim
Hauptzentrum Bergheim
Nebenzentrum Bergheim-Quadrath-Ichendorf
Sonstige Lage Bergheim
Dormagen
Hauptzentrum Dormagen
Sonstige Lage Dormagen
Elsdorf
Hauptzentrum Elsdorf
Sonstige Lage Elsdorf
Frechen
Hauptzentrum Frechen
Nebenzentrum Frechen-Königsdorf
Sonstige Lage Frechen
Grevenbroich
Hauptzentrum Grevenbroich
Nebenzentrum Grevenbroich-Wellinghoven
Sonstige Lage Grevenbroich
Hürth
Hauptzentrum Hürth
Nebenzentrum Alt-Hürth
Nahversorgungszentrum Hermühlheim
Sonstige Lage Hürth
Kerpen
Hauptzentrum Kerpen
Stadtteilzentrum Horrem
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd
Sonstige Lage Kerpen
Köln
Hauptzentrum Köln
Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt
Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt
14
Glas/ Porzellan/ Keramik,
Haushaltsgegenstände
tsgegenstände **
Haushal
VKF
in m²
Umsatz
in Mio. Euro
VKF
in m²
Umsatz
in Mio. Euro
150
*
*
150
0,3
*
*
0,3
250
*
*
150
0,6
*
*
0,3
*
*
*
*
*
*
200
*
50
0,3
*
0,1
*
*
400
*
*
0,6
900
50
1.400
1,5
0,1
2,1
50
150
0,1
0,3
1.100
750
2,1
1,3
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
850
*
*
1,6
1.300
100
1.850
2,6
0,3
2,8
150
*
50
0,3
*
0,1
850
350
250
1,8
0,7
0,4
50
*
*
*
0,1
*
*
*
800
*
150
50
1,9
*
0,3
0,1
*
*
*
50
*
*
*
*
0,1
*
1.700
200
400
450
150
2,8
0,4
0,6
0,9
0,2
3.300
50
250
6,5
0,1
0,5
9.300
400
450
24,5
0,9
1,1
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel **
Glas/ Porzellan/ Keramik,
Haushaltsgegenstände
tsgegenstände **
Haushal
VKF
in m²
Umsatz
in Mio. Euro
VKF
in m²
Umsatz
in Mio. Euro
Stadtteilzentrum Köln-Deutz
Bezirkszentrum Köln-Kalk
Bezirkszentrum Köln-Mülheim
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Buchheimer Str.
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Berliner Str.
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Keupstr.
Stadtteilzentrum Köln-Buchforst
Stadtteilzentrum Köln-Poll
Bezirkszentrum Köln-Chorweiler
Stadtteilzentrum Köln-Worringen
Bezirkszentrum Köln-Nippes
Stadtteilzentrum Köln-Niehl
Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld
Stadtteilzentrum Köln-Bickendorf
Stadtteilzentrum Köln-Neuehrenfeld
Bezirksteilzentrum Köln-Lindenthal
Bezirksteilzentrum Köln-Sülz / Klettenberg
Bezirksteilzentrum Köln-Weiden
Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld
Stadtteilzentrum Köln-Sülz
Bezirksteilzentrum Köln-Zollstock
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Bonner Str.
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Goltsteinstr.
Sonstige Lage Köln
Leverkusen
Hauptzentrum Leverkusen
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Opladen
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Schlebusch
Sonstige Lage Leverkusen
Rommerskirchen
Ortskern Rommerskirchen
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
50
*
50
*
*
*
50
*
50
50
*
550
*
1.700
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
0,1
*
0,1
*
*
*
0,1
*
0,1
0,1
*
1,3
*
6,0
400
2.100
600
50
50
200
100
50
550
*
550
100
2.050
150
50
250
250
2.250
450
50
250
*
*
4.700
0,9
4,3
1,4
0,1
0,1
0,4
0,2
0,1
1,4
*
1,1
0,3
4,9
0,4
0,1
0,6
0,6
5,4
0,9
0,1
0,4
*
*
15,0
200
250
*
300
0,4
1,3
*
0,6
2.300
500
150
1.950
4,6
0,8
0,3
3,3
*
*
950
1,5
Gesamt ***
***
9.100
21,3
44.750
99,9
Lage
Quelle:
Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel November/ Dezember 2013; laufende
Auswertung einzelhandelsspezifischer Fachliteratur;
* Kein Bestand bzw. deutlich geringer als 50 m²/ 0,1 Mio. Euro;
** VKF auf 50 m² gerundet; Umsatz auf 0,1 Mio. Euro gerundet;
*** Abweichungen zur Gesamtsumme rundungsbedingt.
15
Tabelle 4 :
Bestandsstrukturen Sor
So r timente HaushaltsHaushalts - und Heimtextilien und
und Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
HaushaltsHaushalts- und
Heimtextilien **
Lampen/ Leuchten,
Beleuchtungsmittel **
VKF
in m²
Umsatz
in Mio. Euro
VKF
in m²
Umsatz
in Mio. Euro
Hauptzentrum Pulheim
Nebenzentrum Pulheim-Brauweiler
Nebenzentrum Pulheim-Stommeln
100
0,3
100
0,3
*
*
*
*
*
*
*
*
Sonstige Lage Pulheim
Bedburg
350
0,7
200
0,4
Hauptzentrum Bedburg
Stadtteilzentrum Bedburg-Kaster
100
0,2
*
*
*
150
*
0,2
*
*
*
*
450
0,8
50
0,1
*
1.200
*
1,9
*
650
*
1,0
Hauptzentrum Dormagen
450
1,0
300
0,8
Sonstige Lage Dormagen
Elsdorf
800
1,3
450
1,2
Hauptzentrum Elsdorf
100
0,3
*
*
Sonstige Lage Elsdorf
Frechen
50
0,1
*
*
Hauptzentrum Frechen
Nebenzentrum Frechen-Königsdorf
400
0,9
50
0,1
*
1.250
*
2,2
*
1.400
*
2,7
Hauptzentrum Grevenbroich
Nebenzentrum Grevenbroich-Wellinghoven
150
0,3
50
0,1
*
*
*
*
Sonstige Lage Grevenbroich
650
1,0
50
0,1
100
0,1
50
0,1
Nahversorgungszentrum Hermühlheim
*
50
*
0,1
*
50
*
0,1
Sonstige Lage Hürth
150
0,2
*
*
1.300
2,2
800
1,3
Stadtteilzentrum Horrem
150
0,4
*
*
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf
150
0,3
*
*
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd
150
0,3
*
*
Sonstige Lage Kerpen
350
0,5
50
0,1
4.850
11,1
2.600
7,0
Lage
Pulheim
Sonstige Lage Bedburg
Bergheim
Hauptzentrum Bergheim
Nebenzentrum Bergheim-Quadrath-Ichendorf
Sonstige Lage Bergheim
Dormagen
Sonstige Lage Frechen
Grevenbroich
Hürth
Hauptzentrum Hürth
Nebenzentrum Alt-Hürth
Kerpen
Hauptzentrum Kerpen
Köln
Hauptzentrum Köln
16
HaushaltsHaushalts- und
Heimtextilien **
Lampen/ Leuchten,
Beleuchtungsmittel **
VKF
in m²
Umsatz
in Mio. Euro
Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt
150
0,3
*
*
Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt
300
0,7
50
0,1
Stadtteilzentrum Köln-Deutz
100
0,2
50
0,1
Bezirkszentrum Köln-Kalk
350
0,7
50
0,1
Bezirkszentrum Köln-Mülheim
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Buchheimer
Str.
250
0,5
50
0,1
50
0,1
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Berliner Str.
50
0,1
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Keupstr.
50
0,2
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Buchforst
50
0,1
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Poll
50
0,2
*
*
Bezirkszentrum Köln-Chorweiler
Stadtteilzentrum Köln-Worringen
50
0,2
50
0,1
*
300
*
0,8
*
*
Bezirkszentrum Köln-Nippes
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Niehl
200
0,6
200
0,7
Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld
Stadtteilzentrum Köln-Bickendorf
Stadtteilzentrum Köln-Neuehrenfeld
200
0,4
150
0,3
*
*
100
*
*
0,2
*
*
*
*
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Sülz / Klettenberg
50
0,1
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Weiden
500
1,2
50
0,1
Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld
100
0,4
100
0,2
0
0,0
200
0,7
Bezirksteilzentrum Köln-Zollstock
100
0,2
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Bonner Str.
100
0,2
*
*
Lage
Bezirksteilzentrum Köln-Lindenthal
Stadtteilzentrum Köln-Sülz
VKF
in m²
Umsatz
in Mio. Euro
50
0,1
*
*
2.500
7,4
2.250
6,5
Hauptzentrum Leverkusen
700
1,6
150
0,4
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Opladen
150
0,3
50
0,1
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Schlebusch
100
0,2
0
0,0
Sonstige Lage Leverkusen
Rommerskirchen
650
1,1
750
1,5
Ortskern Rommerskirchen
150
0,2
50
0,1
20.750
44,7
10.900
26,7
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Goltsteinstr.
Sonstige Lage Köln
Leverkusen
Gesamt **
***
Quelle:
Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel November/ Dezember 2013; laufende
Auswertung einzelhandelsspezifischer Fachliteratur;
* Kein Bestand bzw. deutlich geringer als 50 m²/ 0,1 Mio. Euro;
** VKF auf 50 m² gerundet; Umsatz auf 0,1 Mio. Euro gerundet;
*** Abweichungen zur Gesamtsumme rundungsbedingt.
17
Tabelle 5 :
Bestandsstrukturen Sor
So r timent Teppiche
Teppiche **
Lage
VKF in m²
Umsatz in Mio. Euro
Hauptzentrum Pulheim
*
*
Nebenzentrum Pulheim-Brauweiler
*
*
Pulheim
Nebenzentrum Pulheim-Stommeln
*
*
800
0,8
Hauptzentrum Bedburg
*
*
Stadtteilzentrum Bedburg-Kaster
*
*
Sonstige Lage Bedburg
*
*
Hauptzentrum Bergheim
*
*
Nebenzentrum Bergheim-Quadrath-Ichendorf
*
*
1.500
1,6
Hauptzentrum Dormagen
200
0,3
Sonstige Lage Dormagen
Elsdorf
1.400
2,4
Hauptzentrum Elsdorf
*
*
Sonstige Lage Elsdorf
Frechen
*
*
Hauptzentrum Frechen
*
*
Nebenzentrum Frechen-Königsdorf
*
*
2.000
2,7
Hauptzentrum Grevenbroich
*
*
Nebenzentrum Grevenbroich-Wellinghoven
*
*
50
0,1
*
*
Sonstige Lage Pulheim
Bedburg
Bergheim
Sonstige Lage Bergheim
Dormagen
agen
Dorm
Sonstige Lage Frechen
Grevenbroich
Sonstige Lage Grevenbroich
Hürth
Hauptzentrum Hürth
Nebenzentrum Alt-Hürth
*
*
50
0,1
*
*
1.000
1,2
*
*
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf
*
*
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd
*
*
Sonstige Lage Kerpen
Köln
50
0,1
Hauptzentrum Köln
450
0,6
Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt
300
0,5
Nahversorgungszentrum Hermühlheim
Sonstige Lage Hürth
Kerpen
Hauptzentrum Kerpen
Stadtteilzentrum Horrem
18
Teppiche **
Lage
VKF in m²
Umsatz in Mio. Euro
50
0,1
Stadtteilzentrum Köln-Deutz
*
*
Bezirkszentrum Köln-Kalk
*
*
Bezirkszentrum Köln-Mülheim
*
*
Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Berliner Str.
150
0,2
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Keupstr.
50
0,1
Stadtteilzentrum Köln-Buchforst
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Poll
*
*
Bezirkszentrum Köln-Chorweiler
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Worringen
*
*
Bezirkszentrum Köln-Nippes
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Niehl
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Buchheimer Str.
300
0,6
Stadtteilzentrum Köln-Bickendorf
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Neuehrenfeld
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Lindenthal
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Sülz / Klettenberg
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Weiden
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld
Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld
150
0,3
Stadtteilzentrum Köln-Sülz
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Zollstock
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Bonner Str.
*
*
*
*
3.950
7,0
Hauptzentrum Leverkusen
100
0,2
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Opladen
50
0,1
*
*
1.600
2,6
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Goltsteinstr.
Sonstige Lage Köln
Leverkusen
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Schlebusch
Sonstige Lage Leverkusen
Rommerskirchen
Ortskern Rommerskirchen
Gesamt**
Gesamt**
Quelle:
*
*
14.250
21,5
Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel November/ Dezember 2013; laufende
Auswertung einzelhandelsspezifischer Fachliteratur;
* Kein Bestand bzw. deutlich geringer als 50 m²/ 0,1 Mio. Euro;
** VKF auf 50 m² gerundet; Umsatz auf 0,1 Mio. Euro gerundet;
*** Abweichungen zur Gesamtsumme rundungsbedingt.
19
3.4 Nachfrageanalyse
Zur Bewertung des Vorhabens Möbelhaus Segmüller sind neben der Kenntnis der angebotsseitigen Rahmenbedingungen auch die monetären Gegebenheiten auf der Nachfrageseite von Bedeutung. Anhand der ansässigen Bevölkerung und der einzelhandelsrelevanten
Kaufkraftdaten lässt sich das in einem Gebiet vorhandene einzelhandelsrelevante, sortimentsgruppenbezogene Kaufkraftpotenzial ermitteln24.
Die Stadt Pulheim weist eine überdurchschnittliche Kaufkraftkennziffer von rd. 115,22 (IfH
Köln 2013) auf, d. h. sie liegt über dem bundesdeutschen Durchschnitt (=100). Die Kommunen im Untersuchungsraum weisen eine breite Spannweite von leicht unterdurchschnittlichen bis überdurchschnittlichen Kaufkraftwerten auf, der Schwerpunkt ist jedoch im
leicht überdurchschnittlichen Kaufkraftniveau auszumachen. In den Untersuchungsräumen
liegen die Werte zwischen rd. 93,75 und rd. 130,21 (Minima und Maxima jeweils Postleitzahlengebiete in Köln)25.
In Pulheim leben derzeit rd. 53.100 Einwohner, im Einzugsgebiet des Vorhabens
rd. 2.811.310 Einwohner26.
Unter Berücksichtigung des kommunenspezifischen einzelhandelsrelevanten Kaufkraftniveaus ergeben sich für die untersuchungsrelevanten Sortimentsgruppen die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Kaufkraftvolumina:
24
In Hinblick auf die Ableitung und Begrenzung der Untersuchungsräume sei auf die weiterführenden Erläuterungen in den Kapiteln 4.1.1 bzw. 4.1.2 verwiesen.
25
Kaufkraftdaten IfH Köln 2013.
26
Stand 31.12.2012, nur Hauptwohnsitz, Basis Zensus 2011.
20
Tabelle
Tabelle 6 :
Zone
Einwohner und Kaufkraft Sortimentsbereich Möbel im Einzugsgebiet des Vorhabens nach Zonen
Zonen
Kommune bzw. Teilbereich
EW
Kaufkraft in Mio. Euro
Zone I
Pulheim
53.080
23,8
Zone II
Rommerskirchen
Bergheim
Dormagen
Kerpen
Frechen
Köln (Teilbereich linksrheinisch)
12.510
59.297
62.379
63.650
50.607
450.161
4,8
21,5
23,9
23,9
20,4
180,9
Zone III
Köln (Teilbereich rechtsrheinisch)
Elsdorf
Grevenbroich
Bedburg
Hürth
Neuss
Merzenich
Erftstadt
Brühl
Wesseling
219.337
20.781
61.530
22.930
56.435
151.486
9.911
49.164
43.875
34.973
91,9
7,7
23,4
8,4
22,2
28,1
3,7
19,7
17,3
12,8
Zone IV
Köln (Teilbereich rechtsrheinisch)
Leichlingen
Langenfeld
Monheim
Bornheim
Niederkassel
Weilerswist
Zülpich
Vettweiß
Kreuzau
Nörvenich
Düren
Langerwehe
Inden
Niederzier
Jülich
Titz
Erkelenz
Jüchen
Korschenbroich
Kaarst
Leverkusen
Düsseldorf (südlicher Teilbereich)
354.875
27.437
56.993
40.205
46.365
36.734
15.824
19.689
8.935
17.163
10.412
88.768
13.469
6.922
13.714
32.044
8.181
42.901
22.379
32.193
42.156
159.926
291.919
133,9
11,7
23,4
14,6
18,1
14,2
6,0
7,0
3,2
6,4
3,7
21,1
5,0
2,5
4,8
12,0
3,1
15,6
8,4
13,9
18,7
61,5
118,8
2.811.310
2. 811.310
1.062,1
Gesamt
Quelle:
–
Eigene Berechnungen auf Basis Einwohnerdaten (nur Hauptwohnsitz) IT.NRW, Stand
31.12.2012 sowie Kaufkraftdaten IfH Köln 2013.
21
Tabelle 7 :
Kaufkraft untersuchungsrelevante Randsortimentsbereiche
Sortimentskaufkraft in Mio. Euro
GPK, Haushalts
Haushaltsshalts gegenstände
Kunst, WohnWohneinrichtungsbedarf,
Geschenkartikel
Geschenk artikel
HaushaltsHaushalts - und
Heimtextilien
Pulheim
3,1
1,3
2,9
Bedburg
1,1
0,4
1,1
Bergheim
2,8
1,1
2,7
Dormagen
3,1
1,3
3,0
Elsdorf
1,0
0,4
1,0
Frechen
2,6
1,1
2,5
Grevenbroich
3,0
1,2
2,9
Hürth
2,9
1,2
2,8
Kerpen
3,1
1,3
3,0
Köln (Teilbereich)
36,4
15,1
35,1
Leverkusen
7,9
3,3
7,7
Rommerskirchen
0,6
0,3
0,6
67,4
27,9
65,2
Kommune
Gesamt
Sortimentskaufkraft in Mio. Euro
Lampen/ Leuchten,
Beleuchtungsmittel
Teppiche
Pulheim
2,8
1,6
Bedburg
1,0
0,6
Bergheim
2,5
1,5
Dormagen
2,8
1,7
Elsdorf
0,9
0,5
Frechen
2,4
1,4
Grevenbroich
2,7
1,6
Hürth
2,6
1,6
Kerpen
2,8
1,7
Köln (Teilbereich)
33,0
19,7
Leverkusen
7,2
4,3
Rommerskirchen
0,6
0,3
61,3
36,6
Kommune
Gesamt
Quelle:
22
Eigene Berechnungen auf Basis Einwohnerdaten (nur Hauptwohnsitz) IT.NRW, Stand
31.12.2012 sowie Kaufkraftdaten IfH Köln 2013.
Daten beziehen sich auf das Kerneinzugsgebiet der Randsortimente, vgl. Kapitel 4.1.2.
4 Untersuchungsraum
Untersuchungsraum,
aum, Einzugsgebiet,
Einzugsgeb iet, Marktanteilskonzept
4.1 Untersuchungsraum
Untersuchungsraum für das
das Vorhaben Möbelhaus Segmüller
Für die genaue Einordnung des Vorhabens in die räumlichen Strukturen der Stadt Pulheim
sowie in die Region ist es notwendig, das Vorhaben absatzwirtschaftlich in das jeweilige direkte und indirekte Umfeld einzuordnen.
4.1.1 Untersuchungsraum Möbel
Aufgrund der Verflechtungsräume der Möbelbranche, die regelmäßig weiter zu fassen sind
als für sonstige Sortimentsgruppen des mittel- und langfristigen Bedarfs, und der Konzentration wettbewerbsprägender Anbieter mit regionaler Ausstrahlung ist der Untersuchungsraum für das Hauptsortiment Möbel des Vorhabens großräumig zu fassen. Dabei ist der Untersuchungsraum für das Hauptsortiment Möbel weiter zu fassen als das Einzugsgebiet des
Vorhabens. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass auch die Einzugsgebietsüberschneidungen von Standorten, welche bisher die Kaufkraft aus dem jeweiligen Einzugsgebiet
gebunden haben, mit dem Vorhaben hinsichtlich ihrer absatzwirtschaftlichen Bedeutung
berücksichtigt werden; dies ist insbesondere für den Sortimentsbereich Möbel, in welchem
weiträumige Kaufkraftverflechtungen bestehen (vgl. Kapitel 4.3), von Bedeutung. Durch
diese Einzugsgebietsüberschneidungen ergeben sich für diese Angebotsstandorte außerhalb des Einzugsgebiets des Vorhabens konsequenterweise Auswirkungen, welche in der
Analyse der absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen berücksichtigt werden müssen.
Der Untersuchungsraum wird jedoch v. a. nach Norden, Osten, Südosten und Süden durch
die Häufung von systemgleichen Betrieben (vgl. auch hierzu Ausführungen in Kapitel 4.3)
beschränkt. Im Westen reicht der Untersuchungsraum bis zur niederländischen Grenze bzw.
bis in den Großraum Aachen; dies ist v. a. durch die Absenz von Wettbewerbsstrukturen im
Westen bzw. Nord- und Südwesten und durch die relativ gute Verkehrsanbindung des Vorhabenstandorts zu begründen.
Unter den Annahmen zur Wettbewerbs- und Verkehrssituation lässt sich der in Abbildung 2
dargestellte Untersuchungsraum für das Hauptsortiment Möbel ableiten; in dieser sind die
strukturprägenden Wettbewerber (ab 10.000 m² VKF) im Sortimentsbereich Möbel in der
Region dargestellt.
23
Abbildung 2 :
Quelle:
24
Strukturprägende Wettbewerber in der Region
Eigene Darstellung auf der Grundlage von Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
(2013), Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL (2013), Geofabrik
GmbH Karlsruhe (2014). Bei Kombinationsstandorten beziehen sich die Größensymbole auf
den dominierenden Betrieb und nicht auf die Gesamtverkaufsfläche des Kombinationsstandorts. Kombinationsstandorte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
4.1.2 Untersuchungsraum
Untersuchungsraum für zentrenrelevante Randsortimente
Der Untersuchungsraum für die zentrenrelevanten Randsortimente des Vorhabens Möbelhaus Segmüller unterscheidet sich wesentlich von dem großräumig zu fassenden Untersuchungsraum für das Hauptsortiment Möbel.
Die deutlich engere Abgrenzung für den Untersuchungsraum der untersuchungsrelevanten
Randsortimente im Gegensatz zum Untersuchungsraum für das Hauptsortiment Möbel lässt
sich unter anderem durch die Erkenntnisse einer Kundenbefragung in drei ausgewählten –
hinsichtlich Dimensionierung, Typus (Möbelhaus) und Lage in einem Verdichtungsraum
(Ruhrgebiet) mit dem potenziellen Vorhaben vergleichbaren – Möbelstandorten27 empirisch
untermauern.
Die Kundenbefragungen fanden in der 35. und 36. Kalenderwoche 2007 auf Basis eines
standardisierten Fragebogens statt. An vier verschiedenen Werktagen wurden zu unterschiedlichen Tageszeiten insgesamt 1.800 Kunden, also rd. 600 Kunden je Befragungsstandort28, befragt. Um die Repräsentativität der Umfrage zu gewährleisten und ein auf alle
Tage der Woche anwendbares Ergebnis wiederzugeben, befanden sich unter den Befragungstagen je ein Samstag und drei Wochentage. Die Befragung wurde in den Vorkassenzonen der Möbelmärkte vorgenommen. Die Anteile an den Geschlechtern verteilten sich
repräsentativ gleichmäßig mit einem erwartungsgemäßen Überhang der weiblichen Personen. Ebenso wurden die Anteile der Altersgruppen bei der Befragung repräsentativ
wiedergegeben.
Die Kundenbefragung diente vorrangig der Erfassung der Kundenherkunft der Möbelmärkte. Der Kundenherkunftsermittlung lag im Sinne der Untersuchungsfragestellung
insbesondere die These zu Grunde, dass sich das Einzugsgebiet des Hauptsortiments Möbel deutlich von dem Kerneinzugsgebiet der Randsortimente unterscheidet. Dies ist ein
entscheidender Eingangsparameter bei der Modellberechnung zur Ermittlung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen (vgl. Kapitel5.2) des Vorhabens.
Demzufolge wurden das Einkaufsverhalten und die Kundenherkunft für folgende, üblicherweise in Möbelhäusern angebotene Sortimentsgruppen differenziert abgefragt:
Möbel/ Küchenmöbel
Wohneinrichtungsbedarf, Hausrat, Glas/ Porzellan/ Keramik
Haus-, Bett-, Tischwäsche, Bettwaren
Gardinen, Stoffe
Teppiche (Einzelware)
27
Kundenbefragung Stadt + Handel in 3 Möbelhäusern im Ruhrgebiet, 35./ 36. KW 2007 auf Basis eines standardisierten Fragebogens, insgesamt 1.800 Kunden.
28
Das Stichprobenverfahren und die Streuung der Befragung auf drei Möbelmärkte gewährleistet die Repräsentativität der Ausgangslage.
25
Leuchten/ Lampen
Die Kunden wurden u. a. bezüglich der gekauften Sortimente sowie zu ihrer Herkunft (Postleitzahlen) befragt.
Folgend werden die Ergebnisse – überwiegend kumuliert29 über die drei Befragungsstandorte – dargestellt und mit Blick auf die Untersuchungsfragestellung bewertet:
Der Anteil der Kunden, der Möbel gekauft hat, liegt bei den Möbelhäusern zwischen
rd. 16 % und knapp 25 %. Es zeigt sich somit, dass – je nach Standort – nur jeder
vierte bis sechste Kunde überhaupt Möbel eingekauft hat.
Demgegenüber liegt der Anteil der befragten Kunden, die Randsortimente eingekauft haben, bei rd. 90 %.
Rund zwei Drittel der befragten Kunden, die Randsortimente eingekauft haben,
kommen aus einem Entfernungsbereich von maximal rd. 10 bis 12 km (Luftlinie) um
den jeweiligen Befragungsstandort. Rund drei Viertel kommen aus einem Umkreis
von rd. 15 Kilometern, dahingegen beträgt dieser Anteil bei Möbelkunden ‚nur’
50 %.
Rd. 85 % bis 92 % der Kunden, die Möbel eingekauft haben, wohnen in einem Umkreis von rd. 30 km um den jeweiligen Befragungsstandort.
Zur Herleitung des Untersuchungsraums der untersuchungsrelevanten Randsortimente des
Vorhabens Segmüller werden – die Kundenbefragung ergänzend – folgende Kriterien betrachtet:
Branchen- und projektbezogene Wettbewerbssituation;
Mikro- und makroräumliche Lage eines Standortes/ Agglomerationseffekte;
Raumüberwindungswiderstände (sortimentsbezogen); Verkehrsanbindung des Vorhabenstandorts;
Bekanntheitsgrad, Größe (Verkaufsfläche) und somit (relative) Attraktivität eines Anbieters bzw. eines Angebotsstandorts.
Die einzelnen Aspekte stellen sich für den Vorhabenstandort Möbelhaus Segmüller folgendermaßen dar:
Lage am südöstlichen Rand des Kernstadtbereichs von Pulheim und damit mit einer
guten Verkehrsanbindung an den Großraum Köln bzw. in die Region (vgl. Kapitel
3.1, Abbildung 1, S. 8).
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von 45.000 m² wird das Vorhaben über eine konkurrenzfähige Verkaufsflächendimensionierung verfügen, welche im Einzugsgebiet des
29
26
Aus Datenschutzgründen.
Vorhabens derzeit die größte Verkaufsfläche darstellen würde30. Das Vorhaben würde damit über eine Verkaufsfläche im oberen Bereich der Wettbewerbsstrukturen
der in der Region ansässigen Wettbewerber verfügen, ohne sich aber durch eine
deutlich differenziertere Sortimentskonzeption abzusetzen.
Die Analyse der Wettbewerbsstruktur und die Ergebnisse der Konsumentenbefragung verdeutlichen, dass das Kerneinzugsgebiet für Randsortimente sich auf Pulheim und
umliegende Kommunen beschränken wird. Demnach wird das in Abbildung 3 dargestellte
Kerneinzugsgebiet Randsortimente als Untersuchungsraum für die untersuchungsrelevanten Randsortimente des Vorhabens Möbelhaus Segmüller zu Grunde gelegt. Gemäß
den voranstehenden Ausführungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der Kundenbefragung (s. o.), umfasst dieser Untersuchungsraum einen Radius von
rd. 25 Minuten um den Vorhabenstandort.
30
Nach Beginn der Planungen für das Vorhaben Möbel Segmüller Pulheim starteten die Planungen für das
Vorhaben Möbel Höffner Neuss, für welches seit dem 31.01.2014 die Baugenehmigung vorliegt. Die Verkaufsfläche von Möbel Höffner Neuss soll rd. 46.000 m² VKF umfassen.
27
Abbildung 3 :
Quelle:
28
Kerneinzugsgebiet
Kerneinzugsgebiet und Untersuchungsraum Randsortimente
Eigene Darstellung auf der Grundlage von Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
(2013), Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL (2013), Geofabrik
GmbH Karlsruhe (2014). Die Zonen 1 – 4 beziehen sich auf das Kernsortiment Möbel.
Bei Kombinationsstandorten beziehen sich die Größensymbole auf den dominierenden Betrieb und nicht auf die Gesamtverkaufsfläche des Kombinationsstandorts.
Kombinationsstandorte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
4.2 Einzugsgebiet
Grundsätzlich sei für die Ableitung des Einzugsgebiets des Vorhabens auch auf die Ausführungen zum Marktanteilskonzept in Kapitel 4.3 verwiesen.
Das Einzugsgebiet des geplanten Möbelhauses wird im Wesentlichen durch die strukturprägenden Wettbewerber in der Region begrenzt. Aufgrund der Größe des Vorhabens
(Verkaufsfläche), der Verkehrslage sowie unter Berücksichtigung der Ausführungen in Kapitel 4.3 ist von einem regionalen Einzugsgebiet für das Vorhaben auszugehen. Dabei wird
die Kaufkraftbindung des Vorhabens mit zunehmender Entfernung zum Vorhabenstandort
sowie der vorhandenen Wettbewerbsstrukturen deutlich abnehmen. Das Einzugsgebiet des
Vorhabens stellt sich im Wesentlichen wie in Abbildung 4 (s. S. 30) ersichtlich dar. In Richtung Südwesten und Westen wird das Vorhaben weiter ausstrahlen als in Richtung Norden,
Osten und Südosten, da dort aufgrund fehlender bzw. sehr gering ausgeprägter Wettbewerbsstrukturen sowie der relativ guten Verkehrsanbindung mit einer noch deutlich
erkennbaren Marktdurchdringung durch das Vorhaben zu rechnen ist. Insbesondere eine
Phalanx von Wettbewerbsstrukturen im Norden, Osten und Südosten sowie die verkehrliche Verbindung durch den Großraum Köln beschränken das Einzugsgebiet in diese
Richtungen.
Das Einzugsgebiet ist aufgrund der unterschiedlichen Marktdurchdringung, die das Vorhaben in diesem erreichen wird, nach Zonen zu unterscheiden. Die Marktdurchdringung des
Vorhabens in den einzelnen Zonen ergibt sich insbesondere durch die vorhandenen Wettbewerbsstrukturen in Verbindung mit dem jeweiligen Raumüberwindungsfaktor (Fahrzeitdistanz). Zu weiteren Ausführungen zur Zonierung des Einzugsgebiets sei auf die Ausführungen in Kapitel 4.3.1, S. 31f, verwiesen.
29
Abbildung 4 :
Quelle:
30
Einzugsgebiet des Vorhabens Möbelhaus Segmüller Pulheim nach Zonen
Eigene Darstellung auf der Grundlage von Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
(2013), Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL (2013), Geofabrik
GmbH Karlsruhe (2014). Bei Kombinationsstandorten beziehen sich die Größensymbole auf
den dominierenden Betrieb und nicht auf die Gesamtverkaufsfläche des Kombinationsstandorts. Kombinationsstandorte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
4.3 Marktanteilskonzept Vorhaben Segmüller Pulheim
4.3.1 Marktanteilskonzept Sortimentsbereich Möbel
Die Herleitung eines plausibel zu erwartenden Umsatzes eines Planvorhabens kann anhand
der Abschätzung realistischer Weise zu erzielender Marktanteile (=Marktanteilmodell) ermittelt werden. Ein Flächenproduktivitätsansatz ist für das hier in Rede stehende Planvorhaben methodisch nicht haltbar. Dies begründet sich wie folgt:
Die durchschnittlichen Flächenproduktivitäten von großen Möbelmärkten (üblicherweise definiert als Märkte mit mehr als rd. 20.000 m² VKF) beziehen (naturgemäß)
auch leistungsschwächere Möbelstandorte oder solche Wettbewerber in einem intensiven Wettbewerbsumfeld ein, so dass die potenzielle Leistungsfähigkeit des
Möbelhauses Segmüller durch die Anwendung durchschnittlicher Marktwerte nicht
hinreichend begründet abgeleitet werden kann. So bewegten sich die Flächenproduktivitäten im Jahr 2011 für Möbelmärkte > 20.000 m² VKF gemäß BBE
Handelsberatung GmbH zwischen rd. 350 – 3.400 Euro/ m² VKF, wobei der Flächenleistungsmedian bei rd. 1.100 – 1.450 Euro/m² VKF lag31.
Die Unternehmensveröffentlichungen der Fa. Segmüller illustrieren hohe Leistungswerte von durchschnittlich rd. 3.300 – 3.900 Euro/ m² VKF (vgl. Junker und Kruse
2012, S. 16).
Die bisherigen Standorte der Fa. Segmüller unterscheiden sich jedoch hinsichtlich
der mikro- und makroräumlichen Standortrahmenbedingungen sowie des Wettbewerbsumfeldes wesentlich von dem Planstandort in Pulheim, so dass ein einfacher
Vergleich und eine entsprechende deduktive Ableitung für einen Flächenproduktivitätsansatz fachlich nicht haltbar ist.
Hierfür sei grundsätzlich auf das Kapitel Vergleich Segmüller Standorte – Vorhabenstandort im Anhang verwiesen.
Die Ausführungen in Kapitel Vergleich Segmüller Standorte – Vorhabenstandort im Anhang
verdeutlichen, dass eine vergleichende, flächenproduktivitätsbezogene Herleitung des Vorhabenumsatzes weder zielführend noch methodisch haltbar ist.
Vor dem Hintergrund der nicht vergleichbaren Standortrahmenbedingungen des Vorhabenstandorts zu den Standorten der Firma Segmüller in Friedberg, Parsdorf und Weiterstadt, ist die Abschätzung des zu erwartenden Umsatzes des Vorhabens anhand eines
Marktanteilmodells demnach für das Planvorhaben die geeignete Methode. Der zu erwartende Marktanteil und der daraus resultierende potenzielle Vorhabenumsatz bestimmen
sich anhand folgender für das Standortumfeld konkret zu bestimmender und zu bewertender Rahmenbedingungen:
31
Quelle: „Das Ruhrgebiet richtet sich ein“, Fachvortrag Sebastian Deppe, BBE Handelsberatung GmbH
2011, S. 28.
31
Standortrelevante Rahmenbedingungen:
Überwiegend durchschnittliches bis leicht überdurchschnittliches Kaufkraftniveau in
Pulheim sowie in den Kommunen des Untersuchungsraums;
Gute Verkehrsanbindung des Vorhabenstandorts „Am Schwefelberg“;
Gute räumliche Präsenz des Vorhabenstandorts „Am Schwefelberg“ (Sichtbarkeit
von B59 und L183);
Einzelhandelsvorprägung des benachbarten Gewerbegebiets Pulheim;
Wettbewerbsrelevante Rahmenbedingungen:
Die Standortattraktivität des Vorhabenstandortes (in Relation zum Wettbewerb),
Die Verkaufsfläche der projektrelevanten Wettbewerbsstrukturen,
Die Attraktivität der projektrelevanten Wettbewerbsstrukturen (hier auch großräumige und siedlungsstrukturelle verkehrliche Anbindung der Wettbewerber),
Die Systemähnlichkeit der projektrelevanten Wettbewerbsstrukturen zum Vorhaben,
Die Entfernung der jeweiligen Wettbewerbsstrukturen zum Vorhabenstandort,
Der bestehende sortimentsspezifische Umsatz in den jeweiligen Zonen des Einzugsgebiets, ermittelt anhand der erfassten Verkaufsflächen (s. Kapitel 3.2) und der
Flächenproduktivitäten der Bestandsstrukturen gemäß Unternehmensveröffentlichungen, Branchenfachliteratur, vorliegenden Einzelhandelskonzepten oder
weiteren Standort- oder Marktgutachten (insbesondere auch für die untersuchungsrelevanten Randsortimente) sowie unter Berücksichtigung von Agglomerationswirkungen in den bestehenden Zentren,
Das sortimentsspezifische Kaufkraftpotenzial in den jeweiligen Zonen des Einzugsgebietes,
Das zu erwartende Einzugsgebiet und die zu erwartenden Marktanteile in den Zonen des Einzugsgebiets.
Für das Hauptsortiment Möbel des Vorhabens Möbelhaus Segmüller stellen sich Umsatz
und Kaufkraft im Einzugsgebiet, wie in Tabelle 8 aufgeführt, dar32:
32
32
Es ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Bestandserfassung kleinere, dezentral gelegene Betriebe
und untergeordnete Randsortimentsanteile des Sortiments Möbel z. T. nicht erfasst wurden (vgl. hierzu die
Ausführungen in den Kapiteln 2 und 5.1). Dies führt im weiteren Verlauf allerdings aufgrund der geringen
Wettbewerbsüberschneidung mit dem Planvorhaben zu eher geringen Auswirkungen auf die Berechnungen
und zudem eher zu einer Überhöhung der für das Vorhaben abgeschätzten Marktanteile, da die Wettbewerbssituation faktisch leicht stärker ausgeprägt sein dürfte als nachfolgend dargestellt.
Tabelle 8 :
Übersicht Kaufkraft und wettbewerbsrelevanter Umsatz Sortiment Möbel im Einzugsgebiet des Planvorhabens
Kennziffer
Zone 1
Zone 2
Zone
Zo ne 3
Zone 4
Kaufkraft in Mio. Euro
23,8
275,5
235,2
527,6
Wettbewerbsrelevanter
Umsatz in Mio. Euro
2,8
229,2
120,1
269,8
Quelle:
Eigene Berechnungen auf Basis: Bestandserhebung Stadt + Handel November/ Dezember
2013 sowie eigene Berechnungen auf Basis Einwohnerdaten (nur Hauptwohnsitz) IT.NRW,
Stand 31.12.2012 sowie Kaufkraftdaten IfH Köln 2013.
Insgesamt wird im Einzugsgebiet ein Umsatz von rd. 622 Mio. Euro im relevanten Sortimentsbereich Möbel durch die erfassten wettbewerbsrelevanten Bestandsstrukturen auf
einer VKF von rd. 272.500 m² generiert. Die Kaufkraft (Sortimentsbereich Möbel) im Einzugsgebiet des Planvorhabens liegt insgesamt bei rd. 1.062 Mio. Euro.
Die Übersicht verdeutlicht, dass die möbelrelevante Kaufkraftbindung durch die erfassten
Bestandsstrukturen im Einzugsgebiet insgesamt eher gering ist, was sich jedoch insbesondere für den nördlichen Teil des Einzugsgebeits durch den zu erwartenden Marekteintritt
des Vorhabens Möbel Höffner in Neuss ändern wird. Insgesamt liegt die Umsatz-KaufkraftRelation des Sortimentsbereichs Möbel bei rd. 59 %. Es existieren somit Kaufkraftabflüsse
an Standorte außerhalb des Einzugsgebietes, die auf ein nicht unwesentliches Kaufkraftrückbindungspotenzial schließen lassen33. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass nur
strukturpärgende Bestandsstrukturen erfasst wurden (vgl. Kapitel 5.2.1) und auch der onilne-Vertriebskanal keine Berücksichtigung gefunden hat. In Zone 2 des Einzugsgebiets
werden rechnerisch etwa 4/5 der sortimentsbezogenen Kaufkraft gebunden. Dies begründet sich maßgeblich in den dort ansässigen Möbelhäusern Porta, Ikea und den Hausmann
Häusern34. Auch die möbelrelevante Kaufkraft aus Pulheim (Zone 1) wird dort zu einem
nicht unwesentlichen Anteil gebunden.
Im Hinblick auf die in Rede stehende Planung eines großen Möbelhauses (> rd. 20.000 m²
VKF) ist des Weiteren die Wettbewerbsintensität im Bereich größerer Möbelhäuser von Relevanz (sog. Systemähnlichkeit). Als Orientierungswert zur Bewertung der Wettbewerbsintensität können hier deutschlandweite Kennwerte zum Marktanteil größerer Möbelhäuser
herangezogen werden.
Der Verkaufsflächenbestand in Deutschland im Bereich großer Möbelhäuser betrug zum
Stand 01.01.2012 rd. 6,5 Mio. m². Als Datengrundlage dient primär die Fachzeitschrift Möbelkultur (für Häuser > 25.000 m² VKF). Für den Bereich von rd. 20.000 bis 25.000 m² VKF
33
Auch die parallelen Planungen mehrere Möbelhäuser in der Region verdeutlichen ein hohes zusätzliches
Bindungspotenzial in der Region.
34
Die Hausmann Möbelhäuser werden folgend als große Möbelhäuser bewertet, auch wenn sie jeweils über
eine Verkaufsfläche von etwas weniger als 20.000 m² VKF verfügen. Teilweise ist eine Differenzierung im
Hinblick auf die Untersuchungsfragestellungen erforderlich. Dies wird jeweils erläutert.
33
hat Stadt + Handel vorliegende IHK Atlanten, regionale und landesweite Bestandserfassungen, Desktopresearch und weiteres sekundärstatistisches Datenmaterial ausgewertet, so
dass eine überwiegend vollständige Übersicht hierzu vorliegt. Es handelte sich zum Stichtag
01.01.2012 demnach um 205 Standorte. Die durchschnittliche Verkaufsfläche der großen
Möbelmärkte liegt bundesweit demnach bei rd. 32.000 m² VKF35. Die durchschnittliche Flächenproduktivität dürfte am oberen Ende des bundesweiten Medians von rd. 1.100 bis
1.450 Euro/ m² VKF36 liegen. Der geschätzte Umsatz im Bereich großer Möbelmärkte lag
demnach im Jahre 2012 bei rd. 9 bis 10 Mrd. Euro, davon knapp 8 Mrd. Euro im Bereich
des Kernsortiments Möbel. Der bundesweite Möbelumsatz lag 2011 gemäß IBH, Köln bei
rd. 23 Mrd. Euro. Somit entfielen etwa 34 % des deutschen Umsatzvolumens im Möbeleinzelhandel auf große Möbelmärkte (> 20.000 m² VKF). Die restlichen rd. 66 % entfallen auf
Mitnahmemärkte, Küchenstudios oder -fachmärkte, Polsterfachmärkte, weitere Spezialisten,
klassische (kleinere) Möbelvollsortimenter, Randsortimentsbereiche in Baumärkten etc.
oder auf den Online-Handel.
Zwar handelt es sich im Bereich der großen Möbelmärkte um einen weiterhin expansiven
Einzelhandelsbereich, allerdings ist davon auszugehen, dass der dargestellte Anteil von
rd. 34 % einen geeigneten Orientierungswert zu Herleitung potenzieller Marktanteile in
den einzelnen Zonen des Einzugsgebiets darstellt:
Zum einen findet eine weitere Expansion im Mitnahmebereich statt (bspw. IKEA,
Roller, Poco).
Weiterhin ist aktuell eine Ausdifferenzierung von Betriebskonzepten zu beobachten
(bspw. spezialisierte Küchenfachmärkte, die teilw. auch aus den großen Möbelmärkten „ausgegliedert“ werden).
Der Online Handel gewinnt auch im Möbelbereich an Gewicht und wird das Wachstumspotenzial im Bereich größerer Möbelmärkte entsprechend begrenzen.
Im Einzugsgebiet des Vorhabens beträgt der Umsatz im untersuchungsrelevanten Sortimentsbereich Möbel in den großen Möbelhäusern (inkl. der Hausmann-Häuser mit jeweils
knapp 20.000 m² VKF) rd. 199 Mio. Euro. Der gesamte Umsatz im Einzugsgebiet beträgt
rd. 622 Mio. Euro. Damit liegt der Umsatzanteil großer Möbelhäuser im Einzugsgebiet mit
rd. 32 % leicht unter dem Bundesdurchschnitt, wobei der reale Wert – also unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Umsatzanteile von nicht erfassten Verkaufsflächen37 –
35
Nach der Untersuchungs Grundlagen für die Erarbeitung einer neuen landesplanerischen Regelung zur
Steuerung des großflächigen Einzelhandels (Junker und Kruse 2011, S. 40) liegt die durchschnittliche VKF
von Möbelhäusern > 20.000 m² VKF in NRW bei rd. 31.800 m² VKF (Datengrundlage: Erhebungen Junker
und Kruse 2005 – 2011).
36
Quelle: „Das Ruhrgebiet richtet sich ein“, Fachvortrag Sebastian Deppe, BBE Handelsberatung GmbH
2011, S. 28.
37
Es ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Bestandserfassung kleinere, dezentral gelegene Betriebe
und untergeordnete Randsortimentsanteile des Sortiments Möbel z. T. nicht erfasst wurden (vgl. hierzu die
Ausführungen in Kapitel 2 und 3).
34
vermutlich bei rd. 30 % liegen dürfte. Es sei darauf hingewiesen, dass die oben aufgezeigte
Herleitung des Umsatzanteils großer Möbelhäuser am gesamten deutschen Möbelmarkt
von rd. 34 % Märkte mit einer VKF unterhalb 20.000 m² nicht berücksichtigt. Unter Herausrechnung der sehr knapp unter 20.000 m² VKF umfassenden Hausmann Häuser und des
Stilwerks in Düsseldorf läge der Vergleichswert somit bei rd. 25 %.
Die Wettbewerbssituation in den Zonen des Einzugsgebiets stellt sich zusammenfassend
wie folgt dar:
Tabelle 9 :
Wettbewerbssituation
Wettbewerbssituation in den Zonen des Einzugsgebiets
Einzugsgebiets
UmsatzUmsatzKaufkrafttKaufkraf
Relation
Relation
in %
Anzahl großer
Möbelmärkte
Möbelmärkte
(> rd. 20.000 m² VKF)
Zone 1
12
0
–
Zone 2
83
1 (3*)
38.000 (25.000*)
Zone 3
51
0
Zone 4
51
3 (4**)
30.000 (27.000**)
Gesamt
59
4 (7**)
32.000 (24.000**)
Zone
Quelle:
Rechnerische KaufK aufkrafta
kraft abschöpfung
großer Möbelmärkte in
%
im Einzugsgebiet
~ 25 % / ~ 30 %**
Durchsch
Durchsc h nittliche
nittliche
VKF der systemähnlichen WettWettbewerber in m² ***
–
Eigene Darstellung Stadt + Handel;
* Inkl. der Hausmann-Häuser mit knapp 19.000 und 17.000 m² VKF;
**und inkl. des STIL-Werks;
*** auf 1.000 m² gerundet.
Die systemvergleichbare Wettbewerbssituation ist demnach in den Einzugsgebietszonen
(mit Ausnahme der Zone 2 und Teilen der Zone 4) als gemäßigt angespannt zu bezeichnen.
Dies betrifft sowohl die absolute Verkaufsflächensituation als auch die besonders wettbewerbsrelevanten großen Möbelhäuser. Die Wettbewerber sind in allen Zonen des
Einzugsgebiets kleiner dimensioniert als das Planvorhaben38. Das Vorhaben Segmüller wird
einen relativ hohen Kaufkraftanteil binden. Dadurch wird auch die Kaufkraftbindung im gesamten Einzugsgebiet erhöht. Zudem wird das Vorhaben eine höhere Leistungsfähigkeit als
die Wettbewerbsstrukturen erreichen. Die durchschnittliche Flächenproduktivität der größeren Möbelmärkte im Einzugsgebiet liegt nach Berechnungen von Stadt + Handel39 bei
rd. 1.500 Euro/ m² VKF und damit aktuell etwa im Bundesdurchschnitt. Die Kennwerte der
bestehenden Segmüller Häuser verdeutlichen, dass der Betreiber eine überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit erreichen kann. Die bekannten Werte der bestehenden Segmüller
Häuser werden jedoch angesichts der spezifischen mikro- und makroräumlichen Rahmen38
Nach Beginn der Planungen für das Vorhaben Möbel Segmüller Pulheim starteten die Planungen für das
Vorhaben Möbel Höffner Neuss, für welches seit dem 31.01.2014 die Baugenehmigung vorliegt. Die Verkaufsfläche von Möbel Höffner Neuss soll rd. 46.000 m² VKF umfassen.
39
Zur Berechnungsbasis dieses Werts s. Kapitel 2, S. 4, Unterkapitel Umsatzschätzung Bestandsumsatz.
35
bedingungen durch das Vorhaben nicht erreicht werden (s. hierzu Kapitel Vergleich Standorte Segmüller – Vorhabenstandort im Anhang ab S. VII).
Für die einzelnen Zonen des Einzugsgebietes werden die vorgenannten Überlegungen mit
der spezifischen Situation in der jeweiligen Einzugsgebietszone zusammengeführt und
münden in einer Aussage zum jeweiligen möglichen Marktanteil des Vorhabens.
Zone 1 und 2
Die möbelrelevante Kaufkraft aus Zone 1 wird aktuell zu einem hohen Anteil außerhalb der
Zone 1 gebunden (rd. 88 %). Besonders relevant dürften hier das Einrichtungshaus Porta
(rd. 38.000 m² VKF) in Frechen sowie Möbel Hausmann in Bergheim (knapp 17.000 m² VKF)
und Köln (knapp 19.000 m² VKF) sein, welche in Zone 2 des Einzugsgebiets liegen. In diesen Märkten werden auf rd. 62.000 m² VKF Möbel angeboten. Aufgrund der räumlichen
Nähe, der geringen Distanzüberwindungssensibilität im Sortimentsbereich Möbel und des
mangelnden Angebotes in Pulheim ist für die Zonen 1 und 2 des Einzugsgebiets eine annähernd vergleichbar hohe Marktdurchdringung des Vorhabens zu erwarten. Im Hinblick auf
die Ableitung von erzielbaren Abschöpfungsquoten sind folgende Aspekte relevant: Bereits
heute schöpfen die Anbieter die in Zone 1 und 2 vorhandene Kaufkraft, die für große Möbelhäuser relevant sind, zu einem großen Anteil ab. Die Umsatzberechnungen zeigen, dass
die in Zone 1 und 2 vorhandenen großen Möbelmärkte (hier inkl. der Hausmann-Häuser)
einen Umsatzanteil von rd. 35 % des Umsatzes in Zone 1 und 2 des Einzugsgebietes generieren. Demnach ist die Kaufkraftabschöpfung für den Bereich größerer Möbelhäuser aus
Zone 1 und 2 somit insgesamt nur noch in begrenztem Umfang zu steigern. Hier spielt auch
der stark ausgeprägte Wettbewerb im Möbelmitnahmesegment (u. a. zweimal IKEA in Köln)
sowie eine Vielzahl an kleineren Fach- oder Spezialanbietern in Köln eine Rolle.
Das Vorhaben wird das Angebot im Sortimentsbereich Möbel innerhalb von größeren und
demnach systemvergleichbaren Möbelmärkten um knapp 59 % in Zone 1 und 2 erhöhen.
Bezogen auf das gesamte Angebot im Sortimentsbereich in Zone 1 und 2 des Einzugsgebiets ergibt sich ein Verkaufsflächenanteil von rd. 13 %. Bei der Herleitung des absehbaren Marktanteils ist zudem folgendes zu berücksichtigen:
Es handelt sich um das größte Möbelhaus in Zone 1 und 2 des Vorhabens (absolut
gesehen).
Der Planstandort ist aus Zone 2 des Einzugsgebiets in rd. 15 bis 20 Minuten zu erreichen, was insbesondere für die nördlich Pulheims gelegenen Städte (u. a.
Rommerskirchen, Dormagen) aufgrund einer dort geringeren Wettbewerbssituation
eine hohe Marktdurchdringung erwarten lässt.
Der Marktanteil der größeren Möbelhäuser in Zone 1 und 2 wird angesichts des
dann sehr hohen Ausstattungsniveaus im Bereich großer Möbelhäuser auf einen
überdurchschnittlichen Wert leicht über 35 % ansteigen.
36
Vor diesem Hintergrund wird ein vergleichsweise hoher Marktanteil von insgesamt rd. 18 %
in Zone 1 und rd. 15 % in Zone 2 für das Vorhaben angenommen.
Zone 3
In Zone 3 des Einzugsgebiets ist kein größerer Möbelmarkt ansässig. Neben Möbel
Knuffmann in Neuss (rd. 10.000 m² VKF) und dem nicht systemgleichen Wettbewerber Ikea
(Köln-Godorf) befinden sich in der Zone 3 weitere deutlich kleinere Wettbewerber (VKF
z. T. deutlich unter 10.000 m²). Die möbelrelevante Kaufkraft aus Zone 3 wird demnach aktuell zu einem hohen Anteil außerhalb der Zone 3 gebunden (rd. 49 %). Besonders relevant
sind hier die vorgenannten Anbieter in Zone 2 aber auch Anbieter in Zone 4 und insbesondere auch größere Wettbewerber außerhalb des Einzugsgebiets. Die Entfernung aus Zone
3 zum Vorhabenstandort liegt bei rd. 20 bis 30 Minuten. In dieser Zeit sind aus fast allen
Bereichen der Zone 3 mindestens 2 größere Möbelhäuser in einer vergleichbaren Zeit oder
zum Teil auch schneller erreichbar (bspw. aus Hürth, Erftstadt oder Brühl das Möbelhaus
Porta in Frechen).
Angesichts der nicht vorhandenen systemähnlichen Wettbewerbssituation in Zone 3 des
Einzugsgebiets ist ein Marktanteil großer Möbelmärkte oberhalb des o. g. Bundesdurchschnitts (etwa 34 %) in Zone 3 unrealistisch.
Wie beschrieben liegen die größeren Wettbewerber außerhalb von Zone 3, mindestens jeweils zwei von diesen großen Möbelmärkten sind in einer vergleichbaren Distanz wie der
Vorhabenstandort zur Zone 3 angesiedelt. Dies bedeutet zunächst, dass das Planvorhaben
etwa 1/3 der in größere Möbelhäuser fließenden Kaufkraft abschöpfen kann. Folgende Aspekte sind geeignet, diese Grundannahme weiter zu spezifizieren:
Bei dem Planvorhaben handelt es sich um das größte Möbelhaus in Zone 1, 2 und 3
des Einzugsgebiets des Vorhabens (absolut gesehen).
Insbesondere im südlichen Bereich der Zone 3 des Einzugsgebiets ist aufgrund des
Möbelhauses Porta ein vergleichsweise geringerer Marktanteil zu erwarten.
Angesichts des Marktanteils der größeren Möbelhäuser in Zone 3 und des bereits
ausgeprägten Wettbewerbsumfeldes im weiteren Umfeld der Zone 3, kann der
Marktanteil der größeren Möbelhäuser nicht deutlich über den dargestellten Bundesdurchschnitt von rd. 34 % erhöht werden.
Vor diesem Hintergrund wird das Vorhaben einen Marktanteil von rd. 10 % in Zone 3 des
Einzugsgebiets erreichen. Dies entspricht etwa einem Drittel der für den Bereich großer
Möbelhäuser zur Verfügung stehenden Kaufkraft.
Zone 4
Der Wettbewerb in Zone 4 ist insbesondere im östlichen Bereich des Einzugsgebietes ausgeprägt. Zu benennen sind hier insbesondere die jeweils über 30.000 m² Verkaufsfläche
umfassenden großen Möbelhäuser Schaffrath (Düsseldorf), Porta (Köln) und Smidt (Lever-
37
kusen). Für den dünner besiedelten Westen des Einzugsgebietes finden sich die nächsten
Anbieter erst im Aachener Raum und in der Eifel (außerhalb des Einzugsgebiets des Vorhabens) bzw. im Nordwesten in Mönchengladbach. Allerdings ist die Entfernung zum
Vorhabenstandort mit rd. 40 Minuten hier bereits vergleichsweise hoch.
Innerhalb der Zone 4 des Einzugsgebiets finden sich im systemähnlichen Wettbewerb (also
ohne Mitnahmemärkte wie bspw. IKEA oder kleinere Fachanbieter, Spezialisten o. ä.) vier
Wettbewerber mit knapp 110.000 m² VKF, davon rd. 90.000 m² VKF im hier relevanten Sortimentsbereich Möbel. Auf dieser Fläche wird ein Umsatz von rd. 115 Mio. Euro getätigt.
Im direkten oder näheren Umfeld der Zone 4 sind mit großen Möbelmärkten in Mönchengladbach (Schaffrath), Aachen (Porta Möbel), Bornheim (Porta Möbel), Haan (Ostermann),
Hennef (Müllerland), Hilden (Vonnahme Möbelzentrum), Köln (Porta Möbel), Rösrath (Höffner Rösrather Möbelzentrum), Kall (Möbelhaus Brucker) und Würselen (Wohnwelt-Pallen)
weitere Anbieter schneller erreichbar oder in ähnlicher Entfernung wie nach Pulheim gelegen. Bei insgesamt rd. 13 systemähnlichen Wettbewerbern, die teilweise ähnliche Verkaufsflächen wie das Vorhaben aufweisen, ist ein Marktanteil von nicht mehr als 3 % anzunehmen.
Vor diesem Hintergrund wird das Vorhaben einen Marktanteil von rd. 3 % in Zone 4 des
Einzugsgebiets erreichen.
Zufallseinkäufe/ Streuumsatz
Erfahrungsgemäß kann bei einem sehr großen Möbelhaus von zusätzlichen Kaufkraftzuflüssen von außerhalb des direkten Einzugsgebiets ausgegangen werden. Insbesondere aus
den westlich des direkten Einzugsgebiets gelegenen Regionen ist mit Zuflüssen zu rechnen.
Auch aus dem rechtsrheinischen Raum sind sporadische Einkäufe zu erwarten (hier erfolgte
eine enge Abgrenzung des Einzugsgebiets). Daher ist für das Vorhaben ein zusätzlicher
Kaufkraftzufluss (Streuzufluss) i. H. v. 10 % des Umsatzes anzunehmen40, der aus dem Einzugsgebiet generiert wird.
Übersicht Marktanteile
Der möbelspezifische Umsatz des Vorhabens stellt sich auf Basis oben dargelegter Ausführungen wie folgt dar:
40
38
Annahme aus langjähriger fachgutachterlicher Beschäftigung mit dem Möbelsektor und primärstatistischen
Datengrundlagen.
Tabelle 10:
10:
Marktanteilsprognose
Markta nteilsprognose nach Zonen Möbel
Kennziffer
Zone 1
Zone 2
Zone 3
Zone 4
Marktanteil
in % *
18
15
10
3
Umsatz
in Mio. Euro *
4,3
41,3
23,5
13,9
Quelle:
Streuzufluss
Streuzufluss
i. H. v. 10 %
des ZonenZonenumsatzes
GESAMT
8,3
91,3
Eigene Berechnungen Stadt + Handel 2014.
* Werte auf 0,1 Mio. Euro bzw. 1 % gerundet.
Es ergibt sich eine
ein e auf das Hauptsortiment Möbel bezogene Umsatzprognose
Umsatzprognose von 91,3
Mio. Euro per anno.
Bezogen auf die geplante Verkaufsfläche von 36.500 m² VKF im Hauptsortiment Möbel
ergibt sich eine hieraus ableitbare Flächenproduktivität von 2.500 Euro/ m² VKF41. Die anhand des Marktanteilskonzepts abgeleitete Umsatzprognose bzw. die daraus ableitbare
Flächenproduktivität wird unter dem Aspekt eines worst case Ansatzes zur Ermittlung der
maximal zu erwartenden vorhabenbedingten absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen
Auswirkungen für die weiteren Berechnungen zugrunde gelegt.
4.3.2 Marktanteilskonzept und Umsatzprognose Randsortimente
Die Umsatzprognosen für die Randsortimente42
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände (zentrenrelevant),
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel (zentrenrelevant),
Haushalts- und Heimtextilien (zentrenrelevant),
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel (nicht zentrenrelevant) und
Teppiche (nicht zentrenrelevant).
werden ebenfalls anhand eines Marktanteilmodells hergeleitet. Die Marktanteile werden
hier für das Kerneinzugsgebiet der Randsortimente ermittelt, aus welchem der überwiegende Anteil der Umsatzherkunft zu erwarten ist.
Das Kerneinzugsgebiet für die zentren- und nicht zentrenrelevanten Randsortimente des
geplanten Möbelhauses Segmüller unterscheidet sich wesentlich von dem großräumig zu
41
Das Marktanteilskonzept geht jeweils auch davon aus, dass die erfassten Bestandsstrukturen – der status
quo – sich nicht verändern. Gleichwohl sind in allen Sortimentsbereichen Veränderungen im Wettbewerbsgefüge zu erwarten (Bspw. potenzieller Markteintritt Möbel Höffner, Neuss), wodurch für das Vorhaben
eine geringere Marktabschöpfung in den einzelnen Sortimentsbereichen und damit ein Absinken der Umsatzprognosen zu erwarten ist.
42
Die Einordnung der Sortimente hinsichtlich ihrer Zentrenrelevanz bzw. Nicht-Zentrenrelevanz erfolgt gemäß
der entsprechenden Einordnungen in die Pulheimer Sortimentsliste.
Vgl. hierzu auch die Ausführungen in Fußnote 1, S. 2.
39
fassenden Einzugsgebiet für das Hauptsortiment Möbel. In diesem Zusammenhang wird auf
die Ergebnisse von primärstatistischen Erfahrungswerten zurückgegriffen (vgl. Ausführungen in Kapitel 4.1.2, S. 25f.).
Die erfassten Ausstattungswerte für die Randsortimente stellen sich wie folgt dar:
40
Tabelle 11:
11:
Bestandsstrukturen untersuchungsrelevante Randsortimente im Kerneinzugsgebiet Randsortimente
Sortiment
Glas/ Porzellan/
Keramik,, H aushaltsgeKeramik
genstände
Kunst,
Wohneinrichtungsbedarf,
Geschenkartikel
Geschenk artikel
HaushaltsHaushalts - und
Heimtextilien
Kommune
KK
VKF
U
KK
VKF
U
KK
VKF
U
Pulheim
3,1
400
0,9
1,3
300
0,6
2,9
450
0,9
Bedburg
1,1
300
0,5
0,4
0
0,0
1,1
250
0,4
Bergheim
2,8
2.300
3,7
1,1
400
0,7
2,7
1.700
2,8
Dormagen
3,1
1.850
3,4
1,3
200
0,4
3,0
1.250
2,3
Elsdorf
1,0
0
0,0
0,4
0
0,0
1,0
150
0,3
Frechen
2,6
3.250
5,7
1,1
900
1,6
2,5
1.650
3,1
Grevenbroich
3,0
1.400
2,9
1,2
200
0,4
2,9
750
1,3
Hürth
2,9
1.050
2,3
1,2
50
0,1
2,8
300
0,5
Kerpen
3,1
2.900
5,0
1,3
100
0,2
3,0
2.100
3,6
Köln
36,4
25.450
65,1
15,1
6.100
15,1
35,1
10.450
26,1
Leverkusen
7,9
4.900
8,9
3,3
750
2,2
7,7
1.600
3,2
Rommerskirchen
0,6
950
1,5
0,3
0
0,0
0,6
150
0,2
67,4
44.750
99,9
27,9
9.100
21,3
65,2
20.750
44,7
Gesamt
Sortiment
Lampen/ Leuchten,
Beleuchtungsmittel
Teppiche
Kommune
KK
VKF
U
KK
VKF
U
Pulheim
2,8
300
0,6
1,6
800
0,8
Bedburg
1,0
˂ 50
˂ 0,1
0,6
˂ 50
˂ 0,1
Bergheim
2,5
650
1,1
1,5
1.500
1,6
Dormagen
2,8
750
2,0
1,7
1.600
2,6
Elsdorf
0,9
˂ 50
˂ 0,1
0,5
0
0,0
Frechen
2,4
1.450
2,8
1,4
2.000
2,7
Grevenbroich
2,7
100
0,2
1,6
50
0,1
Hürth
2,6
50
0,2
1,6
50
0,1
Kerpen
2,8
800
1,5
1,7
1.050
1,3
Köln
33,0
5.750
16,1
19,7
5.400
9,4
Leverkusen
7,2
950
2,0
4,3
1.700
2,9
0
14.250
21,5
Rommerskirchen
Gesamt
Quelle:
0,6
50
0,1
0,3
61,3
10.900
26,7
36,6
0,0
Bestandserhebung Stadt + Handel November/ Dezember 2013 sowie Einwohnerdaten (nur
Hauptwohnsitz) IT.NRW, Stand 31.12.2012 sowie Kaufkraftdaten IfH Köln 2013;
KK = Kaufkraft in Mio. Euro; VKF = Verkaufsfläche in m²; U = Umsatz in Mio. Euro.
41
Außer im Bereich Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände sind eher geringe Zentralitätswerte im Kerneinzugsgebiet für die aufgezeigten Randsortimentsbereiche erkennbar. Diese liegen bei rd. 43 – 76 % und deuten auf Kaufkraftabflüsse hin.
Für die Sortimentsbereiche Haushalts- und Heimtextilien, Kunst, Wohneinrichtungsbedarf,
Geschenkartikel, Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel und Teppiche sind vor diesem
Hintergrund Marktanteile von rd. 5 – 8 % realistisch. Ausschlaggebend ist insbesondere der
vorhandene Bestand im Kerneinzugsgebiet der Randsortimente. So dürfte der Marktanteil
insbesondere in den Sortimentsbereichen höher sein, in dem bisher eine sehr geringe Zentralität erreicht wird. Für das Kerneinzugsgebiet der Randsortimente werden folgende
Marktanteile für die einzelnen Randsortimente angesetzt:
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände: 5 %
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel: 7 %
Haushalts- und Heimtextilien:
6%
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel:
8%
Teppiche:
8%
Bezogen auf die dargestellten sortimentsspezifischen Kaufkraftvolumina ergeben sich folgende Umsatzprognosen im Kerneinzugsgebiet der Randsortimente und für das jeweilige
Randsortiment insgesamt:
42
Tabelle 12:
12:
Marktanteilsprognose Randsortimente
Marktan
Markt ananteil KernKerneinzugseinzugs gebiet
in %
K aufkraft
aufkraft
in
Mio. Euro
GPK*, Haushaltshalts gegenstände
5
67,4
3,4
Kunst, Wohnein
Wohn eineinrichtungsbedarf,
Geschenkartikel
eschenk artikel
7
27,9
HaushaltsHaushalts - und
Heimtextilien
Heim textilien
6
Lampen/ Leuchten, BeleuchtBeleuchtungsmittel
ungs mittel
Teppiche
Sortiment
Quelle:
Umsatzprognose
aus Kerneinzugsgebie
zugsgebi et
StreuStreuzufluss
Umsatzprognose
Gesamt
Resultierende
FlächenproFlächenpro duktivität
in
Euro/ m² VKF
1,1
4,5
3.100
2,0
0,7
2,7
3.000
65,2
3,9
1,3
5,2
3.500
8
61,3
4,9
1,6
6,5
4.300
8
36,6
3,0
1,0
4,0
2.000
in Mio. Euro
Eigene Berechnungen Stadt + Handel;
Zahlen 0,1 Mio. Euro bzw. auf 100 Euro gerundet;
* Glas/ Porzellan/ Keramik.
Für die restlichen Randsortimente,
Elektrokleingeräte (zentrenrelevant, 150 m² VKF),
Spielwaren, Bastelbedarf (zentrenrelevant, 150 m² VKF),
Nebensortimente (zentrenrelevant, 350 m² VKF),
Kfz-Zubehör (insbesondere Kinderautositze) (nicht zentrenrelevant, 200 m² VKF) und
Nebensortimente (nicht zentrenrelevant, 300 m² VKF),
die in kleinerem Verkaufsflächenumfang angeboten werden, wird ein Gesamtumsatz von rd.
5,2 Mio. Euro prognostiziert. Die resultierenden Flächenproduktivitäten liegen am oberen
Ende der für den übrigen Randsortimentsbereich des Vorhabens über das Marktanteilskonzept dargestellten Leistungsfähigkeit (vgl. Tabelle 13, S. 44) und begründet sich insbesondere in den dort einbezogenen Aktions- und Nebensortimenten.
Für den Randsortimentsbereich ergibt sich demnach ein jährlicher Umsatz von rd. 28 Mio.
Euro. Daraus errechnet sich eine durchschnittliche Flächenproduktivität von rd.
3.300 Euro/ m² VKF.
43
4.4 Zusammenfassung Marktanteilskonzept und Umsatzprognose
Nachfolgend erfolgt in Tabelle 13 die Darstellung der sortimentsspezifischen Umsatzprognosen, abgeleitet anahnd der Marktanteilskonzepte (vgl. Kapitel 4.3.1 sowie 4.3.2 und
Tabelle 10 sowie Tabelle 12, und die daraus ableitbaren Flächenproduktivitäten für das Gesamtvorhaben.
Dabei werden jeweils die ermittelten Flächenproduktivitäten aus dem Marktanteilskonzept
aufgerundet (auf die nächste 100 Euro-Schwelle), wodurch der diesem Gutachten zugrunde
liegende worst case Ansatz dieser Untersuchung gewahrt bleibt.
Tabelle 13:
13:
Sortimentsspezifische Um
U m satzprog
satzpro gnosen nach Marktanteilskonzept und ableitbare
Flächenproduktivitäten nach Marktanteilskonzept für das geplante Möbelhaus
Segmüller
Umsatzprognose
in Mio. Euro
nach Marktanteilskonzept
VKF
in m²
Ableitbare FlächenFläch enproduktivität
in Euro/ m² VKF
91,3
36.500
2.500
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände
4,5
1.450
3.100
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf,
Geschenkartikel
2,7
900
3.000
Haushalts- und Heimtextilien
5,3
1.500
3.500
Elektrokleingeräte
0,8
150
5.000
Spielwaren, Bastelbedarf
0,8
150
5.000
Nebensortimente
1,8
350
5.000
Sortiment
Nicht zentrenrelevantes Hauptsortiment
Möbel
Zentrenrelevante Randsortimente
Nicht zentrenrelevante Randsortimente
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
6,5
1.500
4.300
Teppiche
4,0
2.000
2.000
Kfz-Zubehör (insbesondere
Kinderautositze)
1,0
200
5.000
Nebensortimente
0,9
300
3.000
119,3
45.000
2.700
Gesamt
Quelle:
Eigene Berechnungen auf Basis: Angaben des Betreibers; Marktanteilskonzept, laufende
Auswertung fachwissenschaftlicher Grundlagen zum Möbeleinzelhandel.
Demnach ergibt sich für das geplante Möbelhaus Segmüller eine Umsatz
Umsatzprognose von
rd. 119,3 Mio. Euro, davon entfallen auf das nicht zentrenrelevante Hauptsortiment
Möbel rd. 91,3 Mio. Eu
Euro.
44
5 Kommunale und städtebau
städtebauliche
tädtebauliche Ein
Einordnung des
des Vorhabens Möbelhaus Segmüller
5.1 Einordnung des Vorhabens Möbelhaus Segmüller in das Einzelhandelskonzept der Stadt Pulheim
Für die Stadt Pulheim liegt das vom Rat der Stadt Pulheim am 17. Juni 2008 beschlossene
Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim (GMA Köln 2008) vor. Dieses wurde im Jahr
2012 durch die BBE Köln fortgeschrieben. Am 3. Juli 2012 hat der Rat der Stadt Pulheim
u. a. einzelne Punkte dieser Fortschreibung (Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die
Stadt Pulheim – Fortschreibung 2012) beschlossen. Für das Vorhaben Möbelhaus Segmüller
sind folgende Punkte des Stadtratsbeschlusses vom 3. Juli 2012 relevant:
„…
2.1
Die Pulheimer Sortimentsliste: Abweichend zur bisher verwendeten Sortimentsliste
sieht der Neuentwurf Konkretisierungen im Bereich „Heimtextilien, Bettwaren, Raumausstattung“ vor. So werden die Sortimentsgruppen Haus- / Tisch- / Bettwäsche,
Stoffe / Gardinen / Vorhänge und Bilder /Bilderahmen weiterhin als zentrenrelevant
bewertet. Die einrichtungsbezogenen Sortimente Beleuchtungskörper / Lampen,
Bettwaren / Matratzen, abgepasste Teppiche / Läufer und Spiegel werden dagegen
im Neuentwurf als nicht-zentrenrelevant eingestuft.
…
2.6
Als Ergänzungsstandort für den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentren und
nicht-nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten wird das Gewerbegebiet Pulheim
inklusive des Bereichs „Am Schwefelberg“ in das Standortkonzept aufgenommen. Der
kleinflächige Einzelhandel mit maximal 800 m² Verkaufsfläche wird innerhalb des Gewerbegebiets ebenfalls auf Betriebe mit nicht-zentren und nicht-nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten beschränkt.“
Quelle:
Auszug aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 03.07.2012;
Pulheim 19.07.2012.
Die Ausführungen zur Pulheimer Sortimentsliste (2.1) sind bei der Bewertung des Vorhabens bzw. bei der Einordnung der Sortimente des Vorhabens grundsätzlich berücksichtigt
worden.
Der Vorhabenstandort Bereich „Am Schwefelberg“ ist nach dem Stadtratsbeschluss vom 3.
Juli 2012 als Ergänzungsstandort für den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentren und
nicht-nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten grundsätzlich für die Ansiedlung eines
Möbelhauses mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment geeignet.
45
5.2 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen des
des Vorhabens
Vorhabens
Die Ermittlung der durch das Vorhaben ausgelösten Umsatzumverteilungen in den untersuchungsrelevanten Sortimentsbereichen ist ein zentraler Analyseschritt des Verträglichkeitsgutachtens. Aus diesem wird erkennbar, von welchen Einzelhandelsstandorten und somit
letztlich aus welchen Kommunen und wiederum aus welchen städtebaulichen Lagen eine
Umsatzumverteilung in welcher Größenordnung zu erwarten sein wird. Damit steht ein absatzwirtschaftliches Untersuchungsergebnis fest, das Rückschlüsse auf die daraus resultierenden Auswirkungen in den untersuchungsrelevanten Sortimentsbereichen auf die
zentralen Versorgungsbereiche der Kommunen in den jeweiligen Untersuchungsräumen zulässt.
Als wichtige Eingangsgröße dient der aus den Marktanteilskonzepten abgeleitete sortimentsspezifische Vorhabenumsatz (absatzwirtschaftliches Volumen) der untersuchungsrelevanten Sortimente des Vorhabens. Hierzu werden für das Vorhaben die maximal zu erwartenden Eckdaten, ermittelt anhand des Marktanteilskonzepts (vgl. Kapitel 4.3), in die
Berechnung eingestellt.
Die Abgrenzung des Untersuchungsraums ist ein wesentlicher Schritt zur Vorbereitung der
Modellberechnungen, sie erfolgte v. a. unter Berücksichtigung der begrenzenden Konkurrenzstandorte sowie der Beachtung des sortimentsspezifischen Einkaufsverhaltens und der
verkehrlichen Anbindung des Vorhabenstandorts. Hierzu sei auf die entsprechenden Ausführungen in den Kapiteln 4.1.1 und 4.1.2 verwiesen.
Eingangswerte der Umsatzumverteilungsberechnung sind neben den Daten des Vorhabens
auch die untersuchungsrelevanten Bestandsstrukturen der untersuchungsrelevanten Sortimente in den jeweiligen Untersuchungsräumen, d. h. die erhobenen sortimentsspezifischen
Verkaufsflächen, die Flächenproduktivitäten gemäß
Kennwerte aus Einzelhandelsgutachten aus dem Untersuchungsraum43,
branchen- und betriebsübliche Leistungskennziffern (u. a. handelsdaten.de, Factbook Einzelhandel 2013, Möbelkultur),
Kennwerte aus Unternehmensveröffentlichungen,
laufende Auswertung von Fachliteratur sowie
Berücksichtigung der konkreten Standort- und Betriebsrahmenbedingungen vor Ort
und die daraus resultierenden Umsatzschätzungen (vgl. Kapitel 3.2 und 3.3).
Innerhalb der Umsatzumverteilungsberechnung werden auch die Gesamtattraktivität der
Wettbewerbsstandorte sowie der individuelle Beeinträchtigungsgrad der Wettbewerbsstandorte berücksichtigt. In diesem Kontext sind folgende Aspekte von Relevanz:
43
46
Unter anderem BBE 2012 sowie Junker und Kruse 2012 sowie Einzelhandelskonzepte der Kommunen.
Gesamtverkaufsfläche, Branchenmix, Aufenthaltsqualität;
Agglomerationswirkung;
Wettbewerbsüberschneidung/ Systemähnlichkeit;
Weitere Standortrahmenbedingungen wie die Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten,
Außenwirkung etc.
Die sich aus diesen vorbereitenden Schritten ergebenden Kennwerte werden jeweils differenziert nach Sortimentsgruppen und Standorten und unter Berücksichtigung der
Raumwiderstände44 aufbereitet und in ein gravitationsbasiertes, absatzwirtschaftliches Berechnungsmodell auf Grundlage von Huff45 eingestellt. Dabei werden auch mögliche
Kopplungswirkungen zwischen dem Vorhaben und den zentralen Versorgungsbereichen
bzw. den strukturprägenden Angebotsstandorten berücksichtigt.
Es sei darauf hingewiesen, dass Stadt + Handel die so genannte Systemähnlichkeit bestehender Angebotsformen in allen Berechnungsschritten für das Vorhaben Möbelhaus
Segmüller berücksichtigt.46
Die anhand des Marktanteilskonzepts abgeleiteten Umsatzprognosen für die einzelnen untersuchungsrelevanten Sortimentsbereiche des Vorhabens werden nicht als Ganzes in die
Berechnung der Umsatzumverteilung eingestellt, da diese – aufgrund der Lage im Ballungsraum Köln, der Begrenzung der jeweiligen Untersuchungsräume sowie der zu erwartenden
‚Strahlkraft’ eines Gesamtvorhabens mit 45.000 m² VKF – eine Streuung über den jeweiligen Untersuchungsraum hinaus aufweisen werden. Dies ist insofern bedeutsam, da ein
Eingangsparameter für die Berechnung der Umsatzumverteilung die Höhe des anzunehmenden Umsatzes der untersuchungsrelevanten Sortimentsbereiche des Vorhabens ist, der
auf Standorte außerhalb der Angebotsstandorte der jeweiligen Untersuchungsräume umverteilt wird.
5.2.1 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen im Sortimentsbereich Möbel
In dem Bereich des Einzugsgebiets des Vorhabens, der deckungsgleich mit dem Kerneinzugsgebiet der Randsortimente ist (vgl. Abbildung 3, S. 28), wurden die untersuchungsrelevanten Bestandsstrukturen in den zentralen Versorgungsbereichen, die systemrelevanten Wettbewerber (Möbelhäuser und Möbelmitnahmemärkte) sowie weitere
strukturprägende Bestandsstrukturen47 in den sonstigen Lagen erfasst. Außerhalb dieses
Bereichs wurden die systemrelevanten Wettbewerbsstrukturen (Möbelhäuser ab 10.000 m²
44
Fahrzeitdistanzen.
45
Vgl. Kapitel Erläuterungen zu gravitationsbasierten Berechnungsmodellen im Anhang.
46
Die Systemähnlichkeit bezieht sich sowohl auf die Angebotsform, Betriebstypik sowie Sortiments- und Qualitätsausrichtung.
47
Fachmärkte mit untersuchungsrelevantem Hauptsortiment (z. B. Dänisches Bettenlager), Betriebe mit bedeutenden untersuchungsrelevanten Randsortimentsverkaufsflächen (z. B. Baumärkte).
47
VKF und Möbelmitnahmemärkte ab 10.000 m² VKF) in der Region berücksichtigt (vgl. auch
Abbildung 2, S. 24).
Für den Sortimentsbereich Möbel wird ein für die erfassten Wettbewerbsstrukturen48 umsatzumverteilungsneutraler Umsatzanteil49 i. H. v. 5 % angenommen. Dieser Anteil berücksichtigt den zu erwartenden starken Marktauftritt des Betreibers sowie die Verkaufsflächenausprägung des Vorhabens, so dass von einer leichten Strahlkraft des Vorhabens
über den Untersuchungsraum (inkl. der Wettbewerber in der Region außerhalb des Einzugsgebiets des Vorhabens) hinaus auszugehen ist.
Für die Bestandsstrukturen des Sortiments Möbel im entsprechenden Untersuchungsraum
Möbel stellt sich demnach der umsatzumverteilungsrelevante Umsatz wie folgt dar:
Tabelle 14:
14:
Sortiment
Möbel
Quelle:
U mverteilungsrelevanter Vorhabenumsatz Sortimentsbereich Möbel für die Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum
Umsatzprognose
Umsatz prognose
in Mio.
Mio. Euro*
Euro *
nach MarktMarktanteilskonzept
91,3
U mverteilungsneutraler
verteilungs neutraler
Umsatzanteil
Umsatzanteil
in %
in Mio. Euro*
Euro *
5
4,6
UmverteilungsUmverteilungs relevanter Umsatz
in Mio. Euro*
Euro *
86,7
Eigene Berechnungen auf Basis Umsatzprognose für das Vorhaben;
* auf 0,1 Mio. Euro gerundet.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen ergibt sich eine Umsatzumverteilung im Sortimentsbereich Möbel für die Wettbewerbsstrukturen im Untersuchungsraum
Möbel, wie in Tabelle 15 dargestellt. Die städtebauliche Einordnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen erfolgt in Kapitel 5.4,ab S. 59.
48
Inklusive der strukturprägenden Wettbewerber außerhalb des Einzugsgebiets des Vorhabens, vgl. Kapitel
4.1.1 und voranstehende Ausführungen.
49
Der sogenannte ‚Streuumsatz’; dieser Umsatzanteil wird nicht umverteilungswirksam für die Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum, sondern wird für Bestandsstrukturen außerhalb des Untersuchungsraums
wirksam.
48
Tabelle 15:
15:
Umsatzumverteilung im Sortimentsbereich Möbel
Umsatzumverteilung
Lage
in Mio. Euro **
in %
Hauptzentrum Pulheim
*
*
Nebenzentrum Pulheim-Brauweiler
*
*
Nebenzentrum Pulheim-Stommeln
*
*
0,3
12
*
*
Pulheim
sonstige Lagen Pulheim
Bedburg
Hauptzentrum Bedburg
Stadtteilzentrum Bedburg-Kaster
*
*
0,2
7
Hauptzentrum Bergheim
*
*
Nebenzentrum Bergheim-Quadrath-Ichendorf
*
*
Sonstige Lage Bergheim
Dormagen
1,9
11
Hauptzentrum Dormagen
*
*
Sonstige Lage Dormagen
Elsdorf
1,7
11
Hauptzentrum Elsdorf
*
*
Sonstige Lage Elsdorf
Frechen
*
*
Hauptzentrum Frechen
*
*
Nebenzentrum Frechen-Königsdorf
*
*
Sonstige Lage Frechen
Grevenbroich
8,8
15
Hauptzentrum Grevenbroich
0,1
5
*
*
1,0
10
*
*
Sonstige Lage Bedburg
Bergheim
Nebenzentrum Grevenbroich-Wellinghoven
Sonstige Lage Grevenbroich
Hürth
Hauptzentrum Hürth
Nebenzentrum Alt-Hürth
Nahversorgungszentrum Hermühlheim
Sonstige Lage Hürth
*
*
0,5
7
*
*
0,7
7
*
*
Kerpen
Hauptzentrum Kerpen
Stadtteilzentrum Horrem
*
*
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd
0,3
5
Sonstige Lage Kerpen
0,9
9
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf
49
Umsatzumverteilung
Lage
in Mio. Euro **
in %
3,1
7
Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt
*
*
Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Deutz
*
*
Bezirkszentrum Köln-Kalk
*
*
Bezirkszentrum Köln-Mülheim
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Buchheimer Str.
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Berliner Str.
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Keupstr.
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Buchforst
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Poll
*
*
Bezirkszentrum Köln-Chorweiler
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Worringen
*
*
0,2
6
Köln
Hauptzentrum Köln
Bezirkszentrum Köln-Nippes
Stadtteilzentrum Köln-Niehl
*
*
0,7
6
Stadtteilzentrum Köln-Bickendorf
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Neuehrenfeld
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Lindenthal
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Sülz / Klettenberg
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Weiden
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld
0,3
7
Stadtteilzentrum Köln-Sülz
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Zollstock
*
*
0,1
6
Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Bonner Str.
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Goltsteinstr.
*
*
20,4
12
Hauptzentrum Leverkusen
*
*
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Opladen
*
*
sonstige Lage Köln
Leverkusen
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Schlebusch
Sonstige Lage Leverkusen
*
*
5,3
11
*
*
Rommerskirchen
Ortskern Rommerskirchen
50
Systemrelevanter Wettbewerb außerhalb des Einzugsgebiets
Summe Wettbewerber
39,6
6
Umsatzumverteilung gesamt ***
86,7
-
Umvert
Umverteilungsneutraler
vert eilungsneutraler Umsatzanteil
Umsatzanteil
i. H. v. 5 %
4,6
-
Vorhaben gesamt ***
91,3
-
Quelle:
Eigene Berechnungen auf Basis: Umsatzschätzung für Bestand und Umsatzprognose für das
Vorhaben;
* Umsatzumverteilung empirisch nicht nachweisbar (deutlich geringer als 0,05 Mio. Euro);
** auf 0,1 Mio. Euro gerundet;
*** Abweichungen zur Gesamtsumme durch Rundungen.
5.2.2 Absatzw
Absatzwirtschaftliche
irtschaftliche Auswirkungen in den untersuchungsrelevanten
Randsortimenten
Randsortimenten
Im Kerneinzugsgebiet der Randsortimente werden neben den Bestandsstrukturen in den
zentralen Versorgungsbereichen auch die strukturprägenden Sonder- und sonstigen Agglomerationsstandorte der jeweiligen Kommunen für die Berechnungen und Bewertungen
der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen, welche sich durch die Randsortimente des Vorhabens ergeben, berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben jedoch kleinere, dezentral
gelegene Betriebe und untergeordnete Randsortimentsanteile.
Für die untersuchungsrelevanten Randsortimente wird ein für die Bestandsstrukturen im
Kerneinzugsgebiet der Randsortimente umsatzumverteilungsneutraler Umsatzanteil (‚Streuumsatz’) i. H. v. 20 % angenommen. Zur Herleitung der Höhe des umsatzumverteilungsneutralen Umsatzanteils und der Herleitung des Kerneinzugsgebiets der Randsortimente sei
auf die Ausführungen in Kapitel 4.1.2 (S. 25) zur Kundenbefragung in drei ausgewählten –
hinsichtlich Dimensionierung, Typus (Möbelhaus) und Lage mit dem potenziellen Vorhaben
vergleichbaren – Möbelstandorten im Ruhrgebiet verwiesen. Rund drei Viertel der befragten Kunden, die Randsortimente eingekauft haben, kamen jeweils aus einem Umkreis von
rd. 15 Kilometern um den jeweiligen Befragungsstandort. Demnach liegt auch hier der Annahme eines umsatzumverteilungsneutralen Umsatzanteils für die Berechnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen der Randsortimente für die Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum ein worst-case-Ansatz zugrunde. Der für die Bestandsstrukturen umsatzumverteilungsneutrale Anteil ist v. a. in der ‚Strahlkraft’ des Vorhabens mit einer geplanten
Verkaufsfläche von 45.000 m², v. a. jedoch durch das Alleinstellungsmerkmal eines Möbelstandortes mit einer Gesamtverkaufsfläche von 45.000 m² innerhalb des Kerneinzugsgebiets der Randsortimente sowie der Begrenzung des Untersuchungsraums für zentrenrelevante Randsortimente zu begründen. Durch die Begrenzung auf das Kerneinzugsgebiet
der Randsortimente wird ein realistischer räumlicher Bezugsrahmen als Grundlage für die
Berechnungen aufgespannt. Eine Streuung der Umsatzumverteilungen über das gesamte
Einzugsgebiet des Vorhabens wäre fachlich nicht begründbar.
51
Für die Bestandsstrukturen im Kerneinzugsgebiet der Randsortimente stellt sich der umverteilungsneutrale Umsatzanteil wie folgt dar:
Tabelle 16:
16:
U mverteilungsrelevanter Vorhabenumsatz untersuchungsrelevanten Randsortimente
mente für
für die Bestandsstrukturen Kerneinzugsgebiet
Kerneinzugsgebiet Randsortimente
UmsatzUmsatzprognose
in Mio. Euro *
Sortiment
UmverteilungsUmverteilungs neutraler Umsatzanteil
Umsatza nteil
in %
in Mio. Euro *
Umverteilungsrelevanter
Umsatz
in Mio. Euro *
Zentrenrelevante Randsortimente
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände
4,5
20
0,9
3,6
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf,
Geschenkartikel
2,7
20
0,5
2,2
Haushalts- und Heimtextilien
5,3
20
1,1
4,2
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
6,5
20
1,3
5,2
Teppiche
4,0
20
0,8
3,2
Nicht zentrenrelevante Randsortimente
Quelle:
Eigene Berechnungen auf Basis Umsatzprognose für das Vorhaben;
* auf 0,1 Mio. Euro gerundet.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen stellt sich die Umsatzumverteilung
in den untersuchungsrelevanten Randsortimenten des Vorhabens wie in Tabelle 17, Tabelle
18 und Tabelle 19 auf den nachfolgenden Seiten ersichtlich, dar. Die städtebauliche Einordnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen erfolgt in Kapitel 5.4, ab S. 59.
52
Tabelle 17:
17:
Umsatzumverteilung Kunst, Wohneinrichtungsbedarf,
Wohneinrichtungs bedarf, Geschenkartikel und Glas/
Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände
Haushaltsgegenstände
Umsatzumverteilung Sortiment
Kunst, WohneinrichtungsWohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel
Glas/ Porzellan/ Keramik,
Haushaltsgegenstände
in Mio. Euro**
in %
in Mio. Euro**
in %
Hauptzentrum Pulheim
*
*
0,1
8
Nebenzentrum Pulheim-Brauweiler
*
*
*
*
Lage
Pulheim
Nebenzentrum Pulheim-Stommeln
*
*
*
*
0,1
23
*
*
Hauptzentrum Bedburg
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Bedburg-Kaster
*
*
*
*
Sonstige Lage Bedburg
*
*
*
*
Hauptzentrum Bergheim
*
*
0,1
4
Nebenzentrum Bergheim-Quadrath-Ichendorf
*
*
*
*
0,1
13
0,1
4
Hauptzentrum Dormagen
*
*
0,1
5
Sonstige Lage Dormagen
*
*
0,1
4
Hauptzentrum Elsdorf
*
*
*
*
Sonstige Lage Elsdorf
*
*
*
*
Hauptzentrum Frechen
*
*
0,1
4
Nebenzentrum Frechen-Königsdorf
*
*
*
*
0,2
12
0,1
5
Hauptzentrum Grevenbroich
*
*
0,1
5
Nebenzentrum Grevenbroich-Wellinghoven
*
*
*
*
Sonstige Lage Grevenbroich
*
*
*
*
Hauptzentrum Hürth
*
*
0,1
3
Nebenzentrum Alt-Hürth
*
*
*
*
Nahversorgungszentrum Hermühlheim
*
*
*
*
Sonstige Lage Hürth
*
*
*
*
Hauptzentrum Kerpen
*
*
0,1
4
Stadtteilzentrum Horrem
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd
*
*
*
*
Sonstige Lage Kerpen
*
*
*
*
Sonstige Lagen Pulheim
Bedburg
Bergheim
Sonstige Lage Bergheim
Dormagen
Elsdorf
Frechen
Sonstige Lage Frechen
Grevenbroich
Hürth
Kerpen
53
Umsatzumverteilung Sortiment
Kunst, WohneinrichtungsWohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel
Glas/ Porzellan/ Keramik,
Haushaltsgegenstände
in Mio. Euro**
in %
in Mio. Euro**
in %
0,5
8
0,6
3
Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt
*
*
*
*
Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Deutz
*
*
*
*
Bezirkszentrum Köln-Kalk
*
*
0,1
3
Bezirkszentrum Köln-Mülheim
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Buchheimer
Str.
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Berliner Str.
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Keupstr.
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Buchforst
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Poll
*
*
*
*
Bezirkszentrum Köln-Chorweiler
*
*
0,1
4
Stadtteilzentrum Köln-Worringen
*
*
*
*
Bezirkszentrum Köln-Nippes
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Niehl
*
*
*
*
Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld
*
*
0,2
3
Stadtteilzentrum Köln-Bickendorf
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Neuehrenfeld
*
*
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Lindenthal
*
*
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Sülz / Klettenberg
*
*
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Weiden
*
*
0,3
5
Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Sülz
*
*
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Zollstock
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Bonner Str.
0,1
6
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Goltsteinstr.
*
*
*
*
0,8
13
0,7
4
*
*
0,2
4
0,1
8
*
*
Lage
Köln
Hauptzentrum Köln
Sonstige Lage Köln
Leverkusen
Hauptzentrum Leverkusen
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Opladen
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Schlebusch
*
*
*
*
0,1
10
0,1
4
*
*
0,1
7
Umsatzumverteilung gesamt ***
2,2
-
3,6
-
Umsatzumverteilungsneutraler
Umsatzumverteilungsneutraler Anteil
i. H. v. 20 %
0,5
-
0,9
-
Vorhaben gesamt ***
***
2,7
-
4,5
-
Sonstige Lage Leverkusen
Rommerskirchen
Ortskern Rommerskirchen
54
Quelle:
Eigene Berechnungen, Basis: Umsatzschätzung für Bestand und Umsatzprognose;
* Umsatzumverteilung empirisch nicht nachweisbar (deutlich geringer als 0,05 Mio. Euro);
** auf 0,1 Mio. Euro gerundet;
*** Abweichungen zur Gesamtsumme durch Rundungen.
Tabelle 18:
18:
Umsatzumverteilung HaushaltsHaushalts - und Heimtextilien und Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
Umsatzumverteilung Sortiment
S ortiment
HaushaltsHaushalts- und
Heimtextilien
Lage
Lampen/ Leuchten,
Beleuchtungsmittel
in Mio. Euro**
in %
in Mio. Euro**
in %
0,1
18
0,1
23
*
*
*
*
Pulheim
Hauptzentrum Pulheim
Nebenzentrum Pulheim-Brauweiler
Nebenzentrum Pulheim-Stommeln
*
*
*
*
0,1
15
0,1
27
Hauptzentrum Bedburg
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Bedburg-Kaster
*
*
*
*
Sonstige Lage Bedburg
*
*
*
*
0,1
10
*
*
Sonstige Lagen Pulheim
Bedburg
Bergheim
Hauptzentrum Bergheim
Nebenzentrum Bergheim-Quadrath-Ichendorf
*
*
*
*
0,2
12
0,2
22
Hauptzentrum Dormagen
0,1
11
0,1
17
Sonstige Lage Dormagen
0,2
11
0,3
24
Hauptzentrum Elsdorf
*
*
*
*
Sonstige Lage Elsdorf
*
*
*
*
0,1
10
*
*
*
*
*
*
0,3
14
0,8
28
Hauptzentrum Grevenbroich
*
*
*
*
Nebenzentrum Grevenbroich-Wellinghoven
*
*
*
*
0,1
14
*
*
Hauptzentrum Hürth
*
*
*
*
Nebenzentrum Alt-Hürth
*
*
*
*
Nahversorgungszentrum Hermühlheim
*
*
*
*
Sonstige Lage Hürth
*
*
*
*
0,2
9
0,2
14
*
*
*
*
Sonstige Lage Bergheim
Dormagen
Elsdorf
Frechen
Hauptzentrum Frechen
Nebenzentrum Frechen-Königsdorf
Sonstige Lage Frechen
Grevenbroich
Sonstige Lage Grevenbroich
Hürth
Kerpen
Hauptzentrum Kerpen
Stadtteilzentrum Horrem
55
Umsatzumverteilung Sortiment
S ortiment
HaushaltsHaushalts- und
Heimtextilien
Lage
Lampen/ Leuchten,
Beleuchtungsmittel
in Mio. Euro**
in %
in Mio. Euro**
in %
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd
*
*
*
*
Sonstige Lage Kerpen
*
*
*
*
Köln
Hauptzentrum Köln
0,7
6
0,7
11
Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt
*
*
*
*
Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Deutz
*
*
*
*
Bezirkszentrum Köln-Kalk
0,1
7
*
*
Bezirkszentrum Köln-Mülheim
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Buchheimer
Str.
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Berliner Str.
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Keupstr.
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Buchforst
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Poll
*
*
*
*
Bezirkszentrum Köln-Chorweiler
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Worringen
*
*
*
*
Bezirkszentrum Köln-Nippes
0,1
8
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Niehl
*
*
0,1
14
Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Bickendorf
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Neuehrenfeld
*
*
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Lindenthal
*
*
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Sülz / Klettenberg
*
*
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Weiden
0,1
11
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Sülz
*
*
0,1
12
Bezirksteilzentrum Köln-Zollstock
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Bonner Str.
*
*
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Goltsteinstr.
*
*
*
*
1,0
13
1,7
27
0,1
9
0,1
14
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Opladen
*
*
*
*
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Schlebusch
*
*
*
*
0,1
11
0,3
22
*
*
*
*
4,2
-
5,2
-
Sonstige Lage Köln
Leverkusen
Hauptzentrum Leverkusen
Sonstige Lage Leverkusen
Rommerskirchen
Ortskern Rommerskirchen
Umsatzumverteilung gesamt ***
56
Umsatzumverteilung Sortiment
S ortiment
HaushaltsHaushalts- und
Heimtextilien
Lage
Lampen/ Leuchten,
Beleuchtungsmittel
in Mio. Euro**
in %
in Mio. Euro**
in %
Umsatzumverteilungsneutraler Anteil
Anteil
i. H. v. 20 %
1,1
-
1,2
-
Vorhaben gesamt ***
5,3
-
6,5
-
Quelle:
Eigene Berechnungen, Basis: Umsatzschätzung für Bestand und Umsatzprognose;
* Umsatzumverteilung empirisch nicht nachweisbar (deutlich geringer als 0,05 Mio. Euro);
** auf 0,1 Mio. Euro gerundet;
*** Abweichungen zur Gesamtsumme durch Rundungen.
Tabelle 19:
19:
Umsatzumverteilung Teppiche
Teppiche
Lage
in Mio. Euro**
in %
Hauptzentrum Pulheim
*
*
Nebenzentrum Pulheim-Brauweiler
*
*
Pulheim
Nebenzentrum Pulheim-Stommeln
*
*
0,2
28
Hauptzentrum Bedburg
*
*
Stadtteilzentrum Bedburg-Kaster
*
*
Sonstige Lage Bedburg
*
*
Hauptzentrum Bergheim
*
*
Nebenzentrum Bergheim-Quadrath-Ichendorf
*
*
0,3
16
Sonstige Lagen Pulheim
Bedburg
Bergheim
Sonstige Lage Bergheim
Dormagen
Hauptzentrum Dormagen
*
*
Sonstige Lage Dormagen
0,4
18
Hauptzentrum Elsdorf
*
*
Sonstige Lage Elsdorf
*
*
*
*
Elsdorf
Frechen
Hauptzentrum Frechen
Nebenzentrum Frechen-Königsdorf
*
*
0,4
14
Hauptzentrum Grevenbroich
*
*
Nebenzentrum Grevenbroich-Wellinghoven
*
*
Sonstige Lage Grevenbroich
*
*
*
*
Sonstige Lage Frechen
Grevenbroich
Hürth
Hauptzentrum Hürth
57
Teppiche
Lage
in Mio. Euro**
in %
Nebenzentrum Alt-Hürth
*
*
Nahversorgungszentrum Hermühlheim
*
*
Sonstige Lage Hürth
*
*
Kerpen
Hauptzentrum Kerpen
0,1
9
Stadtteilzentrum Horrem
*
*
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf
*
*
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd
*
*
Sonstige Lage Kerpen
*
*
Hauptzentrum Köln
0,1
12
Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt
0,1
11
Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Deutz
*
*
Bezirkszentrum Köln-Kalk
*
*
Bezirkszentrum Köln-Mülheim
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Buchheimer Str.
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Berliner Str.
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Keupstr.
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Buchforst
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Poll
*
*
Bezirkszentrum Köln-Chorweiler
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Worringen
*
*
Bezirkszentrum Köln-Nippes
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Niehl
*
*
Köln
Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld
0,1
12
Stadtteilzentrum Köln-Bickendorf
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Neuehrenfeld
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Lindenthal
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Sülz / Klettenberg
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Weiden
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Sülz
*
*
Bezirksteilzentrum Köln-Zollstock
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Bonner Str.
*
*
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Goltsteinstr.
*
*
1,1
15
Hauptzentrum Leverkusen
*
*
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Opladen
*
*
Sonstige Lage Köln
Leverkusen
Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Schlebusch
Sonstige Lage Leverkusen
Rommerskirchen
58
*
*
0,4
16
Teppiche
Lage
in Mio. Euro**
in %
*
*
Umsatzumverteilung gesamt ***
3,2
-
Umsatzumverteilungsneutraler
Umsatzumverteilungsneutraler Anteil i. H. v. 20 %
0,8
-
Vorhaben gesamt ***
***
4,0
-
Ortskern Rommerskirchen
Quelle:
Eigene Berechnungen, Basis: Umsatzschätzung für Bestand und Umsatzprognose;
* Umsatzumverteilung empirisch nicht nachweisbar (deutlich geringer als 0,05 Mio. Euro);
** auf 0,1 Mio. Euro gerundet;
*** Abweichungen zur Gesamtsumme durch Rundungen.
5.3 Städtebaulich
Städtebaulich--funktionale Charakterisierung der zentralen VersorVersorgungsbereiche in den Untersuchungsräumen
Die Ergebnisse der vorangegangenen Analysen sind hinsichtlich ihrer städtebaulichen Wirksamkeit einzuordnen. Grundlage bilden die städtebaulich-funktionalen Analysen der durch
die von dem Vorhaben Möbelhaus Segmüller ausgelösten Umsatzumverteilungen betroffenen zentralen Versorgungsbereiche. Alle untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereiche wurden durch Vor-Ort-Begehungen von Stadt + Handel in städtebaulichfunktionaler Hinsicht analysiert. Zudem wurden die städtebaulich-funktionalen Analysen der
vorliegenden kommunalen Rahmenplanungen50 – soweit vorhanden – herangezogen.
Die Darstellung der untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereiche sowie eine
städtebaulich-funktionale Kurzanalyse sind im Anhang des Berichtes aufgeführt (Kapitel Beschreibung der zentralen Versorgungsbereiche ab S. XX).
5.4 Städtebauliche Einordnung und Bewertung der Umsatzumver
Umsatzumverteilung
Wesentliches Untersuchungskriterium ist die Einordnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in den städtebaulichen Kontext der Bestandsstrukturen. Hieraus werden die
städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Einzelhandelsstrukturen
deutlich und können einer Bewertung unterzogen werden.
Vor dem Hintergrund der z. T. schwierigen absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Lage
kleinerer Zentren erscheinen üblicherweise pauschal angesetzte Schwellenwerte, wie etwa
10 %, als Aufgreifschwelle oder Verträglichkeitsschwelle, für die Einordnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in den städtebaulichen Kontext als nicht geeignet. Nachfolgend
werden daher bereits die ermittelten absatzwirtschaftlichen Umsatzumverteilungswerte in
den untersuchungsrelevanten Sortimentsbereichen in den städtebaulichen Kontext gestellt,
wenn sich Umsatzumverteilungen i. H. v. über 4 % bzw. mind. 0,1 Mio. Euro für einen zentralen Versorgungsbereich ergeben. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass auch vorbelas-
50
Einzelhandelskonzepte, Masterpläne Einzelhandel etc.
59
tete Zentren in angemessener Art und Weise in der städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse
berücksichtigt werden. Dieser vorsichtige Ansatz bedeutet jedoch keinesfalls, dass sich im
Umkehrschluss bereits ab Umsatzumverteilungen i. H. v. über 4 % bzw. mind. 0,1 Mio. Euro
automatisch negative städtebauliche Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten von zentralen Versorgungsbereichen ergeben, sondern vielmehr, dass
die konkrete städtebauliche Situation der untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereiche – im Kontext der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf diese – ausreichend
gewürdigt wird.
Neben der Beurteilung der vorhabenbedingten städtebaulichen Auswirkungen auf den Bestand sind auch die vorhabenbedingten städtebaulichen Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeit von zentralen Versorgungsbereichen gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO zu bewerten. Negative städtebauliche Auswirkungen auf Entwicklungsmöglichkeiten von
zentralen Versorgungsbereichen können sich dann ergeben, wenn es vorhabenbedingt zu
so hohen Kaufkraftabschöpfungen kommt, dass die Möglichkeiten von Betriebsneuansiedlungen aus einem bestimmten, der Versorgungsfunktion des zentralen Versorgungsbereichs
entsprechenden Sortimentsbereich nicht mehr möglich ist oder wenn durch die vorhabenbedingten Umsatzumverteilungen eine Gefährdung von Magnetbetrieben, welche für die
Funktion und die Entwicklungsmöglichkeiten des zentralen Versorgungsbereichs prägend
sind, zu erwarten ist. Anhand des Marktanteilskonzepts wurde in den einzelnen untersuchungsrelevanten Randsortimentsbereichen eine Kaufkraftabschöpfung von 4 – 8 % im
Kerneinzugsgebiet Randsortimente für die einzelnen Kommunen ermittelt. Anhand dieser
moderaten Kaufkraftabschöpfung sind für die zentralen Versorgungsbereiche im Kerneinzugsgebiet Randsortimente keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die
Entwicklungsmöglichkeiten in Form von Betriebsneuansiedlungen in den untersuchungsrelevanten Randsortimentsbereichen zu erwarten. Ob ggf. in einzelnen zentralen Versorgungsbereichen strukturprägende Magnetbetriebe, welche für die Entwicklung des zentralen
Versorgungsbereichs maßgeblich sind, von vorhabenbedingten Auswirkungen in solchem
Ausmaß betroffen sind, dass negative städtebauliche Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten des zentralen Versorgungsbereichs resultieren, gilt es nachfolgend
aufzuzeigen und zu qualifizieren.
Vorbemerkung zur Bewertung der städtebaulichen
städtebaulichen Einordnung
Einordnung der absatzwirt
absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des
des nicht zentrenrelevanten
zentrenrelevanten Hauptsortiments Möbel
Bei dem Sortiment Möbel handelt es sich um eine Sortimentsgruppe (Möbel, Matratzen/
Lattenroste/ Bettdecken, Elektrogroßgeräte). Diese ist in Pulheim in Ihrer Gesamtheit als
nicht zentrenrelevant eingestuft51. Das Sortiment Möbel ist in allen Kommunen des Untersuchungsraums als nicht zentrenrelevant definiert. Die restlichen Einzelsortimente der
Sortimentsgruppe sind zum überwiegenden Anteil in den Kommunen des Untersuchungs-
51
60
Gemäß Pulheimer Sortimentsliste. Vgl. hierzu auch Fußnote 1 auf S. 2.
raums als nicht zentrenrelevant definiert, ebenso verhält es sich mit dem Sortiment Elektrogroßgeräte (vgl. Tabelle 23 im Anhang, ab S. XVIII).
Die in den Kommunen des Untersuchungsraums bzgl. Ihrer Zentrenrelevanz/ NichtZentrenrelevanz uneinheitlich eingeordneten Sortimente Matratzen/ Lattenroste/ Bettdecken (‚Bettwaren‘) und Elektrogroßgeräte nehmen innerhalb der Sortimentsgruppe Möbel
jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung im Vergleich zum Kernsortiment Möbel ein.
In dieser Sortimentsgruppe befinden sich die strukturprägenden Angebotsstrukturen nahezu ausschließlich außerhalb zentraler Versorgungsbereiche, nur in vereinzelten Fällen sind
diese auch in geringem Umfang in zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt, insbesondere das Sortiment Elektrogroßgeräte. Bedeutende Umsatzumverteilungen ergeben sich
v. a. für die strukturprägenden Wettbewerber außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche. Anhand der Höhe der ermittelten Umsatzwerte ist nicht auszuschließen, dass sich
Strukturverschiebungen im Wettbewerbsgefüge ergeben können. Gleichwohl ist darauf zu
verweisen, dass es sich bei diesen Auswirkungen um wettbewerbliche Auswirkungen auf
die Bestandsstrukturen in dezentralen Lagen (systemgleiche oder ähnliche Wettbewerber)
ohne städtebauliche Relevanz für Zentren- und Nahversorgungsstrukturen handelt.
Auswirkungen auf den ZVB Hauptzentrum Pulheim
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Hauptzentrum Pulheim ergeben sich vorhabenbedingte
Umsatzumverteilungen im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 23 %
und in den zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw.
von rd. 8 %,
Haushalts- und Heimtextilien i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 18 %.
Da sich die Umsatzumverteilungen in den beiden zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
jeweils auf mehrere Bestandsbetriebe bzw. auch auf Randsortimentsverkaufsflächen verteilen, sind anhand der monetären Höhe der Umsatzumverteilungswerte, die sich jeweils sehr
deutlich unter 0,1 Mio. Euro bewegen, in den beiden Sortimentsbereichen vorhabenbedingte Betriebsaufgaben für den ZVB Hauptzentrum Pulheim nahezu auszuschließen. Für
die betroffenen Fachgeschäfte in den beiden Sortimentsbereichen (u. a. Kunstforum Wehr)
– die nur jeweils einen Teil der betroffenen Sortimentsbereiche stellen – bestehen durchaus
Möglichkeiten sich durch Spezialisierung, veränderte Sortimentsausrichtung und ein angepasstes Betriebskonzept auf die veränderte Wettbewerbskonstellation einzustellen.
Strukturprägende Betriebe des ZVB sind nur marginal in Randsortimentsbereichen betroffen, so dass keine Betriebsaufgaben von diesen zu erwarten sind.
Im Sortimentsbereich Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel ist als Hauptwettbewerber
insbesondere das Leuchtenhaus Akzenta betroffen, weitere Anbieter wie Kaufland oder
61
Kodi führen Teilbereiche der Sortimentsgruppe als Randsortiment auf Kleinstflächen. Das
Leuchtenhaus Akzenta (Elektromeisterbetrieb) befindet sich in einer an das äußere Ende
der Fußgängerzone Driesch angrenzenden Lage. Es zeichnet sich als hochwertiges Leuchtenfachgeschäft aus, welches neben dem Verkauf von Leuchten verschiedenster Art auch
Serviceleistungen wie individuelle Lichtplanung für Kunden vor Ort anbietet. Dabei wendet
er sich nach eigenen Angaben nicht nur an Privatkunden, sondern bietet auch Büro- und
Industriebeleuchtung oder Geschäfts- und Messebeleuchtung sowie Sicherheitsbeleuchtung an. Damit gehen die Serviceleistungen deutlich über die reine Produktberatung und
den Verkauf, wie im Möbelhaus Segmüller angeboten, hinaus. Eine vorhabenbedingte Betriebsaufgabe des Leuchtenhauses Akzenta ist daher aufgrund der breit gefächerten
Betriebsausrichtung nicht zu erwarten.
Das Umfeld des Leuchtenhauses Akzenta wird durch Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen in Erdgeschosslagen mit Wohn- und Büronutzungen in den Obergeschosslagen
geprägt. In dieser Lage der Innenstadt nimmt der Einzelhandelsbesatz bereits deutlich ab,
nach Osten hin gehen die Nutzungen in eine reine Wohnlage über. In der Christianstraße
ist ein verdichteter Besatz nur im Eckbereich Farehamstraße/ Auf dem Driesch festzustellen.
In der gleichen Immobilie wie das Leuchtenhaus Akzenta befindet sich noch ein Schuh- und
ein Wäschegeschäft, in der Nachbarimmobilie im Eckbereich Farehamstraße/ Christianstraße ein Anbieter für Bekleidung. Das Leuchtenhaus Akzenta nimmt keine Magnet- oder
strukturprägende Funktion für den ZVB Hauptzentrum Pulheim bzw. für den voranstehenden Lagebereich ein.
Von der Venloer Straße ist das Leuchtenhaus Akzenta bereits deutlich entfernt. Städtebauliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich Pulheim sind trotz des hohen
prozentualen Umsatzumverteilungswerts im Sortimentsbereich Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel daher nicht zu erwarten.
Angesichts der differenzierten Bestandsstrukturen des ZVB Hauptzentrum Pulheim sowie
der über den Einzelhandel hinausgehenden Bedeutung des ZVB als Dienstleistungs- und
Verwaltungsstandortstandort (Stadtzentrum) werden sich durch die absatzwirtschaftlichen
Auswirkungen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen ergeben.
Aus den nicht absatzwirtschaftlich untersuchten Randsortimenten des Vorhabens resultieren
keine städtebaulich relevanten Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hauptzentrum Pulheim, da diese Sortimente aufgrund der ihnen zugeteilten Verkaufsflächen im Vorhaben im Vergleich zu den Bestandsstrukturen im jeweiligen
Untersuchungsraum sowie ihrer Bedeutung im Konzept des Gesamtvorhabens keine prägende Bedeutung für die Bestandsstrukturen des Untersuchungsraums ausbilden werden.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hauptzentrum
Pulheim.
62
Auswirkungen auf den ZVB Hauptzentrum Bergheim
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Hauptzentrum Bergheim ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in den zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
Haushalts- und Heimtextilien i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 10 % und
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw.
von rd. 4 %.
Anhand der monetären Höhe der Umsatzumverteilungswerte in den genannten Sortimentsbereichen sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben für den ZVB Hauptzentrum
Bergheim nahezu auszuschließen, da die Umsatzumverteilungen, die jeweils unter 0,1 Mio.
Euro liegen, sich jeweils auf mehrere Anbieter sowie Randsortimentsverkaufsflächen verteilen. Angesichts der differenzierten Bestandsstrukturen des ZVB Hauptzentrum Bergheim
sowie der über den Einzelhandel hinausgehenden Bedeutung des ZVB als Dienstleistungsund Verwaltungsstandortstandort (Stadtzentrum) dürften sich durch die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen ergeben.
Die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB werden insbesondere nicht durch das Vorhaben,
sondern vielmehr durch die dezentral verorteten Verkaufsflächen zentrenrelevanter Sortimente in Bergheim selbst – u. a. auch durch Möbel Hausmann – beeinflusst.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hauptzentrum
Bergheim.
Auswirkungen auf den ZVB Hauptzentrum Dormagen
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Hauptzentrum Dormagen ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in den zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 17 %
(in Dormagen als zentrenrelevant eingestuft),
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von
rd. 5 %,
Haushalts- und Heimtextilien i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 11 %.
In den restlichen untersuchungsrelevanten Sortimentsbereichen ergeben sich keine vorhabenbedingten Umsatzumverteilungen.
Anhand der monetären Höhe der Umsatzumverteilungswerte (jeweils rd. 0,1 Mio. Euro), in
den Sortimentsbereichen Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände und Haushaltsund Heimtextilien sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben für den ZVB Hauptzentrum
Dormagen nahezu auszuschließen, da diese sich jeweils auf mehrere Bestandsbetriebe und
auch Randsortimentsverkaufsflächen verteilen.
63
Die Umsatzumverteilung im Sortimentsbereich Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel entfällt nahezu ausschließlich auf einen Bestandsbetrieb, Leuchten-Look, der am Rand des
zentralen Versorgungsbereiches liegt. Es handelt sich um einen Anbieter mit handwerklicher Komponente, der auch Lichtplanung und Raumdesign für Privat- und Büroräume
anbietet. Damit unterscheidet er sich wesentlich von den reinen Verkaufsvorgängen (mit
Beratung zum Produkt) der Firma Segmüller in einem Möbelhaus. Eine vorhabenbedingte
Betriebsaufgabe von Leuchten-Look ist trotz des hohen prozentualen Umsatzumverteilungswerts in diesem Sortimentsbereich daher aufgrund der breit gefächerten Betriebsausrichtung nicht zu erwarten, da die Umsatzumverteilung sich auf den Einzelhandelsumsatz
des Betriebs, nicht jedoch auf den Dienstleistungsanteil des Betriebsumsatzes bezieht. Das
Umfeld von Leuchten-Look ist überwiegend bereits durch Wohnen geprägt, mit vereinzelten Dienstleistungs-, wenigen spezialisierten Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben
durchsetzt (z.B. orthopädische Schuhe, Tattoo-Studio, Fitnessstudio). Es handelt sich nicht
um eine Lauflage, sondern vielmehr um einen Bereich für Zielkundschaft. Die Anbindung an
die Haupteinkaufslage Kölner Straße (Fußgängerzone) erfolgt über Seitenstraßen bzw. die
Florastraße, die überwiegend von Dienstleistungsnutzungen geprägt sind. Der Betrieb
übernimmt weder für sein Standortumfeld noch für den gesamten ZVB Hauptzentrum Dormagen eine strukturprägende bzw. Magnetfunktion.
Selbst wenn es zu einer nicht zu erwartenden vorhabenbedingten Betriebsaufgabe kommen sollte, würde hieraus für die Funktionsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten des
ZVB Hauptzentrum Dormagen keine städtebauliche Relevanz erwachsen.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hauptzentrum
Dormagen.
Auswirkungen auf den
d en ZVB Hauptzentrum Frechen
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Hauptzentrum Frechen ergeben sich vorhabenbedingte
Umsatzumverteilungen in den zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
Haushalts- und Heimtextilien i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 10 % und
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von
rd. 4 %.
Von der geringen monetären Umsatzumverteilung in beiden Sortimentsbereichen sind
mehrere Bestandsbetriebe wie auch Randsortimentsbereiche betroffen, so dass in diesen
Sortimentsbereichen vorhabenbedingte Betriebsaufgaben für den ZVB Hauptzentrum Frechen nahezu auszuschließen sind.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hauptzentrum
Frechen.
64
Auswirkungen auf den ZVB Hauptzentrum Grevenbroich
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Hauptzentrum Grevenbroich ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Möbel i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 5 %
und in dem zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von
rd. 5 %.
Anhand der monetären Höhe der Umsatzumverteilungswerte sind in den oben genannten
Sortimentsbereichen vorhabenbedingte Betriebsaufgaben für den ZVB Hauptzentrum Grevenbroich nahezu auszuschließen. Zudem sind die Sortimente Möbel und Elektrogroßgeräte in Grevenbroich als nicht zentrenrelevant definiert.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hauptzentrum
Grevenbroich.
Auswirkungen auf den ZVB Nahversorgungszentrum Hermühlheim, Hürth
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Nahversorgungszentrum Hermühlheim, Hürth, ergeben
sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in dem nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Möbel i. H. v. rd. 0,5 Mio. Euro bzw. von rd. 7 %.
Hierbei handelt es sich ausschließlich um absatzwirtschaftliche Auswirkungen im Sortimentsbereich Elektrogroßgeräte, die in Gänze auf einen Elektronikfachmarkt entfallen.
Anhand der Höhe der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen, die sich nur auf ein (untergeordnetes) Sortiment des Betriebs beziehen, ist eine vorhabenbedingte Betriebsaufgabe
nicht zu erwarten. Selbst wenn es widererwarten dazu kommen würde, wäre dadurch nicht
die Nahversorgungsfunktion des Nahversorgungszentrums gefährdet.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Nahversorgungszentrum Hermühlheim, Hürth.
Auswirkungen auf den ZVB Hauptzentrum Kerpen
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Hauptzentrum Kerpen ergeben sich vorhabenbedingte
Umsatzumverteilungen in den nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
Möbel i. H. v. rd. 0,7 Mio. Euro bzw. von rd. 7 %,
Teppiche i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 9 %
und in den zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
65
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von
rd. 4 %,
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel i. H. v. rd. 0,2 Mio. Euro bzw. von rd. 14 %
(in Kerpen als zentrenrelevant eingestuft),
Haushalts- und Heimtextilien i. H. v. rd. 0,2 Mio. Euro bzw. von rd. 9 %.
Für den ZVB Hauptzentrum Kerpen ist anzuführen, dass es sich bei diesem um einen bipolaren zentralen Versorgungsbereich mit dem Ortszentrum Kerpen (südlicher Teil) und mit
dem Bereich Falder/ Bürrig (nördlicher Teil) handelt. Die beide Teilbereiche des ZVB
Hauptzentrum Kerpen sind rd. 300 m voneinander entfernt. Der nördliche Teilbereich Flader/ Bürrig ist ein klassischer autokundenorientierter Fachmarktstandort mit geringen
städtebaulichen Qualitäten und geringer Aufenthaltsqualität. Dort sind u. a. der Möbeldiscounter Roller, das Dänische Bettenlager, der Elektrofachmarkt Saturn sowie der Bau- und
Heimwerkermarkt Obi angesiedelt. Die Auswirkungen in allen dargestellten Sortimentsbereichen beziehen sich insbesondere auf diesen nördlichen Teilbereich des ZVB Hauptzentrum Kerpen bzw. auf die dort angesiedelten Angebote der angeführten Fachmärkte.
Im Sortimentsbereich Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel wurde für den ZVB Hauptzentrum Kerpen eine vorhabenbedingte Umsatzumverteilung von rd. 14 % ermittelt. Diese
entfällt vornehmlich auf die entsprechenden Randsortimentsangebote des Bau- und Heimwerkermarkts Obi und des Möbeldiscounters Roller im nördlichen Teilbereich Flader/
Bürrig des ZVB Hauptzentrum Kerpen, dem klassischen autokundenorientierten Fachmarktstandort. Da es sich hierbei um Auswirkungen auf den Randsortimentsbereich der beiden
Betriebe handelt, sind die möglichen Umsatzverluste im Rahmen einer Gesamtbetrachtung
des kompletten Angebotes dieser Anbieter zu vernachlässigen52. Beide Betriebe befinden
sich im Fachmarktkomplex „Erft-Carree“, der als leistungsfähiger Fachmarktstandort zu
bewerten ist.
Von den absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in den Sortimentsbereichen Haushalts- und
Heimtextilien, Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände und Teppiche sind wiederum in der Mehrzahl die entsprechenden Angebote von mehreren Fachmärkten im
nördlichen Teilbereich des ZVB Hauptzentrum Kerpen betroffen, so dass auch in diesem
Sortiment anhand der monetären Höhe der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen vorhabenbedingte Betriebsaufgaben nicht zu erwarten sind.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hauptzentrum
Kerpen.
52
66
Die Möbelangebote des Discounters Roller stehen nur in sehr geringem Umfang in Überschneidung mit
den höherwertigen Angeboten von Möbel Segmüller. Die Umverteilungswirkungen im Kernsortiment Möbel im zentralen Versorgungsbereich Kerpen wurden daher auch nur mit rund 6 % ermittelt. Vor diesem
Hintergrund ist nicht von einer übermäßigen Betroffenheit dieses Anbieters auszugehen.
Auswirkungen auf den ZVB Stadtteilzentrum KerpenKerpen -SindorfSindorf-Süd
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Möbel i. H. v. rd. 0,3 Mio. Euro bzw. von rd. 5 %.
Anhand der monetären wie auch prozentualen Höhe der Umsatzumverteilungswerte sind in
dem oben genannten Sortimentsbereich vorhabenbedingte Betriebsaufgaben für den ZVB
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd nicht zu erwarten, zudem verteilen sich die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf mehrere Anbieter.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Stadtteilzentrum
Kerpen-Sindorf-Süd.
Auswirkungen auf den ZVB Hauptzentrum Köln
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Hauptzentrum Köln ergeben sich vorhabenbedingte
Umsatzumverteilungen im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Möbel i. H. v. rd. 3,1 Mio. Euro bzw. von rd. 7 %,
Teppiche i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 12 %
und in den zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel i. H. v. rd. 0,5 Mio. Euro bzw. von
rd. 8 %,
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände i. H. v. rd. 0,6 Mio. Euro bzw. von
rd. 3 %,
Haushalts- und Heimtextilien i. H. v. rd. 0,7 Mio. Euro bzw. von rd. 6 %,
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel i. H. v. rd. 0,7 Mio. Euro bzw. von rd. 11 %
(in Köln als zentrenrelevant eingestuft.).
Die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in den Sortimentsbereichen Möbel, Teppiche,
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel, Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände sowie Haushalts- und Heimtextilien verteilen sich jeweils auf eine Vielzahl von
Betrieben und Randsortimentsangebote. Aufgrund der Verteilung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf die sehr differenziert ausgeprägten Bestandsstrukturen sowie der
weit über den Einzelhandel hinausgehenden Bedeutung des ZVB als Dienstleistungs- und
Verwaltungsstandortstandort sowie als touristische Destination resultieren in diesen Sortimentsbereichen durch die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf den ZVB Hauptzentrum Köln.
Im Sortimentsbereich Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel sind eine Vielzahl von Anbietern betroffen, zum Teil reine Leuchten-Spezialisten (z. B. Licht Remagen, Beleuchtungs-
67
haus Schiffgen oder Tobias Grau), zum Teil auch Einrichtungsfachgeschäfte mit einem
Schwerpunkt bei Möbeln und sonstigem Einrichtungsbedarf (z. B. Giorgetti, Habitat oder
Einrichtungshaus Pesch). Darüber hinaus ist eine Vielzahl von Kleinanbietern aus dem Bereich Dekorationsartikel, Heimeinrichtung zu nennen, die auf Kleinstflächen mit abwechselndem Sortiment auch einige Angebote im Sortimentsbereich Lampen/ Leuchten,
Beleuchtungsmittel führen (z. B. Depot, Manufaktum, Butlers etc.).
Diese Angebotsstrukturen bzw. Anbieter befinden sich alle in stabilen Teillagen des ZVB
Hauptzentrum Köln ohne jeweilige städtebauliche Vorschädigungen im Umfeld. Eine kleinere Agglomeration im hochwertigen Einrichtungssegment befindet sich am Kaiser-WilhelmRing. Hier sind – mit Ausnahme des Leuchtenanbieters Tobias Grau (Showroom) – jedoch
durchweg Einrichtungshäuser mit anderen Sortimentsschwerpunkten und Kleinflächen bei
Lampen/ Leuchten als Randsortiment ansässig. Die meisten reinen Lampenanbieter, die
sich im Bereich des Neumarktes, am Friesenplatz, in der Pfeilstraße oder am KaiserWilhelm-Ring befinden, sind im Vergleich zum Anbieter Segmüller als deutlich hochwertiger
zu sehen und führen überwiegend Designerware im hochpreisigen Segment. Diese Fachbetriebe bieten auch komplette Lichtplanung und vielfältige Serviceleistungen an. Sie sind
durch die Angebote im Möbelhaus Segmüller nur nachrangig betroffen.
Vor diesem Hintergrund der spezifischen Angebote im Sortimentsbereich Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel im ZVB Hauptzentrum Köln, die sich über verschiedene Standortlagen innerhalb der Innenstadt verteilen, sind keine städtebaulichen Auswirkungen zu
erwarten.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hauptzentrum
Köln.
Auswirkungen auf den
d en ZVB Bezirkszentrum KölnKöln -Ehrenfeld
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in den nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
Möbel i. H. v. rd. 0,7 Mio. Euro bzw. von rd. 6 %,
Teppiche i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 12 %
und in dem zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände i. H. v. rd. 0,2 Mio. Euro bzw. von
rd. 3 %.
Anhand der Höhe der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben auszuschließen, es resultieren keine negativen Auswirkungen auf die
Funktionsfähigkeit des ZVB Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Bezirkszentrum
Köln-Ehrenfeld.
68
Auswirkungen auf den
d en ZVB Bezirkszentrum KölnKöln -Kalk
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Bezirkszentrum Köln-Kalk ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in den zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von
rd. 3 % und
Haushalts- und Heimtextilien i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 7 %.
Anhand der Höhe der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben auszuschließen, da diese auf eine Vielzahl von Anbietern entfallen und
jeweils nur eine sehr geringe monetäre Ausprägung aufweisen. Es resultieren demnach keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des ZVB Bezirkszentrum Köln-Kalk.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Bezirkszentrum
Köln-Kalk.
Auswirkungen auf d en ZVB Bezirkszentrum KölnKöln -Nippes
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Bezirkszentrum Köln-Nippes ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in dem nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Möbel i. H. v. rd. 0,2 Mio. Euro bzw. von rd. 6 % und
in dem zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Haushalts- und Heimtextilien i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 8 %.
Anhand der Höhe der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben auszuschließen, zumal diese auf mehrere Anbieter entfallen. Es resultieren
demnach keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des ZVB Bezirkszentrum
Köln-Nippes.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Bezirkszentrum
Köln-Nippes.
Auswirkungen auf den
d en ZVB Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt ergeben
sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in dem nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Teppiche i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 11 %.
Anhand der geringen monetären Höhe der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben auszuschließen, zudem ist das Sortiment Teppiche in
69
Köln als nicht zentrenrelevant definiert. Es resultieren demnach keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des ZVB Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt.
Auswirkungen auf den
d en ZVB Bezirksteilzentrum KölnKöln -Weiden
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Bezirksteilzentrum Köln-Weiden ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in den zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände i. H. v. rd. 0,3 Mio. Euro bzw. von
rd. 5 %,
Haushalts- und Heimtextilien i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 11 %.
Anhand der geringen monetären Höhe der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen im Sortimentsbereich Haushalts- und Heimtextilien sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben
auszuschließen, zumal hiervon insbesondere das Randsortimentsangebot eine Kaufhauses
betroffen ist und die möglichen Umsatzverluste im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des
kompletten Angebotes dieses Anbieters zu vernachlässigen ist. Anhand der monetären wie
prozentualen Höhen sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben im Sortimentsbereich Glas/
Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände ebenso auszuschließen. Es resultieren demnach
keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des ZVB Bezirksteilzentrum KölnWeiden.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Bezirksteilzentrum Köln-Weiden.
Auswirkungen auf den
d en ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln -Bayenthal, Bonner Str.
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Bonner Str. ergeben
sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in dem nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Möbel i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 6 %.
und in dem zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw.
von rd. 6 %.
Anhand der geringen monetären Höhe der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in den genannten Sortimentsbereich sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben auszuschließen. Es
resultieren demnach keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des ZVB
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Bonner Str.
70
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Stadtteilzentrum
Köln-Bayenthal, Bonner Str.
Auswirkungen auf den
d en ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln -Braunsfeld
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in dem nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Möbel i. H. v. rd. 0,3 Mio. Euro bzw. von rd. 7 %.
Anhand der geringen Höhe der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in dem genannten
Sortimentsbereich sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben auszuschließen, zumal sich die
absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf mehrere Anbieter verteilen. Es resultieren demnach keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des ZVB Stadtteilzentrum
Köln-Braunsfeld.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Stadtteilzentrum
Köln-Braunsfeld.
Auswirkungen auf den
d en ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln -Niehl
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Stadtteilzentrum Köln-Niehl ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in dem zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von
rd. 14 %.
Die geringen monetären absatzwirtschaftlichen Auswirkungen entfallen nahezu vollständig
auf das Randsortimentsangebot des Baufachmarkts Obi. Der zentrale Versorgungsbereich
erstreckt sich entlang der Friedrich-Karl-Straße und der Niehler Straße, der OBI-Baumarkt
ist am südlichen Rand des zentralen Versorgungsbereichs angesiedelt, ohne wesentliche
weitere Einzelhandelsnutzungen im unmittelbaren Umfeld. Als Magnetbetriebe des Stadtteilzentrums fungieren Lebensmittelmärkte in der Friedrich-Karl-Straße sowie Strauss
Innovation im Eckbereich Friedrich-Karl-Straße / Niehler Straße.
Da sich die Auswirkungen im Wesentlichen auf den Randsortimentsbereich eines Anbieters
am Rande des zentralen Versorgungsbereiches beziehen, der entsprechende Umsatzverluste in weiteren Sortimentsbereichen ausgleichen kann, sind hier keine wesentlichen
städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten. Es resultieren demnach keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des ZVB Stadtteilzentrum Köln-Niehl.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Stadtteilzentrum
Köln-Niehl.
71
Auswirkungen auf den
den ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Sülz
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Stadtteilzentrum Köln-Sülz ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in dem zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von
rd. 12 %.
Von den absatzwirtschaftlichen Auswirkungen sind im Wesentlichen zwei Elektrofachgeschäfte betroffen, von denen das eine Leuchten als Hauptsortiment, das andere Elektrohaushaltsgeräte und Leuchten als Teilsortimente führt. Beide Anbieter haben einen
Schwerpunkt beim Dienstleistungs- und Reparaturservice und weisen im Hinblick auf Warenpräsentation und Sortimentsgestaltung bei Leuchten ein sehr eingeschränktes Angebot
mit veralteter Präsentation auf.
Das Stadtteilzentrum Köln-Sülz zieht sich überwiegend entlang der Zülpicher Straße zwischen den beiden U-Bahn-Haltestellen Lindenburg (Universitätsklinik) und Weyertal. Der
Besatz mit Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben ist praktisch durchgängig mit wenigen Ladenleerständen. Es handelt sich um eine Lage mit einem abwechslungsreichen Branchenbesatz und einem Schwerpunkt bei inhabergeführten Fachgeschäften. Frequenzbringer sind Filialisten im Lebensmittelsegment (z. B. Netto, Kaiser’s). Die
beiden im Wesentlichen betroffenen Elektrofachgeschäfte sind innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches dagegen nicht als Frequenzbringer oder Magneten zu bezeichnen.
Auch befinden sich diese nicht in Teillagen mit städtebaulichen Problematiken oder Vorschädigungen, z. B. durch eine erkennbare Leerstandsproblematik.
Vor diesem Hintergrund sind hier – trotz der genannten Umverteilungswirkungen – keine
städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten. Es resultieren demnach keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des ZVB Stadtteilzentrum Köln-Sülz.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Stadtteilzentrum
Köln-Sülz.
Auswirkungen auf den
d en ZVB Hauptzentrum Leverkusen
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Hauptzentrum Leverkusen ergeben sich vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in dem nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel i. H. v. unter 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 14 %
und in den zentrenrelevanten Sortimentsbereichen
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände i. H. v. rd. 0,2 Mio. Euro bzw. von
rd. 4 %,
Haushalts- und Heimtextilien i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von rd. 9 %.
72
Das Hauptzentrum Leverkusen im Stadtteil Wiesdorf wird derzeit v. a. durch die Rathausgalerie und das anschließende Einkaufszentrum Luminaden und die Fußgängerzone entlang
des Wiesdorfer Platzes geprägt.
Anhand der geringen monetären Höhe der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in dem
zentrenrelevanten Sortimentsbereich Haushalts- und Heimtextilien sowie den geringen prozentualen Auswirkungen im zentrenrelevanten Sortimentsbereich Glas/ Porzellan/ Keramik,
Haushaltsgegenstände, die zudem jeweils auf eine Vielzahl von Bestandsbetrieben und
Randsortimentsbereiche entfallen, sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben nicht zu erwarten. Es resultieren demnach in diesen beiden Sortimentsbereichen keine negativen
Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des ZVB Hauptzentrum Leverkusen.
Von Umsatzumverteilungen im Sortimentsbereich Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
ist insbesondere der Betrieb Licht & Wohnen in der Friedrich-Ebert-Straße betroffen; weitere Anbieter wie Saturn in der Rathausgalerie oder Kaufhof in den Luminaden weisen nur
Kleinstflächen bei Leuchten und Leuchtmitteln auf. Der Betrieb in der Friedrich-EbertStraße befindet sich in einer Nebenlage, die auf der westlichen Straßenseite, auf der sich
der Anbieter befindet, bereits stark durch Wohnen und Dienstleistungsnutzungen sowie
Hotel- und Gastronomiebetriebe in Erdgeschosslagen geprägt ist. Die östliche Seite der
Friedrich-Ebert-Straße zum Europaring hin wird durch den weitgehend leerstehenden
Komplex des City-Centers geprägt. Fußgängerfrequenzen sind hier kaum vorhanden bzw.
werden höchstens durch das Parkhaus des City-Centers erzeugt. Der Betrieb Licht & Wohnen richtet sich an Zielkundschaft, als Frequenzbringer für sein Umfeld kann er nicht
bezeichnet werden. Selbst wenn es anhand der geringen vorhabenbedingten monetären
Umsatzumverteilung zu einer Betriebsaufgabe des Betriebs Licht & Wohnen kommen sollte,
wäre dies vor dem Hintergrund der voranstehenden Erläuterungen ohne städtebauliche Relevanz für das Hauptzentrum Leverkusen.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hauptzentrum
Leverkusen.
Auswirkungen auf den
d en ZVB Stadtbezirkszentrum LeverkusenLeverkusen -Opladen
Für die Bestandsstrukturen im ZVB Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Opladen ergeben sich
vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen in dem zentrenrelevanten Sortimentsbereich
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel i. H. v. rd. 0,1 Mio. Euro bzw. von
rd. 8 %.
Anhand der geringen monetären Höhe der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen, die zudem auf eine Vielzahl von Bestandsbetrieben bzw. auf Randsortimentsbereiche von
Fachmärkten und Fachdiscountern entfällt, sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben nicht
zu erwarten. Es resultieren demnach keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des ZVB Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Opladen.
73
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Stadtbezirkszentrum Leverkusen-Opladen.
Auswirkungen auf sonstige zentrale Versorgungsbereiche
Für die sonstigen untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereiche ergeben sich
keine Umsatzumverteilungen, welche eine Größenordnung von 5 % oder mehr erreichen.
Für diese zentralen Versorgungsbereiche resultieren demnach anhand der ermittelten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die
Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten.
74
6 Landesplanerische Einordnung
E inordnung
Am 12. Juli 2013 ist der LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel in Kraft
getreten. Dieser enthält folgende Ziele und Grundsätze, die in Hinblick auf das Vorhaben
Möbelhaus Segmüller relevant sind. Grundsätzlich sei darauf verweisen, dass im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln der Vorhabenstandort größtenteils als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim wurde
parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 für den fraglichen Teilbereich geändert. Die Teilbereichsänderung 17.3, deren neue Darstellung ein Sondergebiet für ein
Möbelhaus mit 45.000 m² VKF auswies, wurde am 13.03.2013 von der Bezirksregierung
Köln genehmigt und am 26.03.2013 im Amtsblatt der Stadt Pulheim bekannt gemacht.
Nachfolgend erfolgt die Einordnung des Vorhabens Segmüller Pulheim in den Kontext der
jeweiligen Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.
„1 Ziel Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen
Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung
dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt
und festgesetzt werden.“
Quelle:
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, S. 6.
Der Vorhabenstandort ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln größtenteils als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Durch die Verortung des Vorhabenstandorts in einem ASB ist das Vorhaben kongruent
zu 1 Ziel des Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.
„3 Ziel Beeinträchtigungsverbot
Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten
Sortimenten dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.“
Quelle:
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, S. 7.
Wie in Kapitel 5.4 dargelegt, resultieren durch das Vorhaben keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten zentraler
Versorgungsbereiche in Pulheim oder den Kommunen der jeweiligen Untersuchungsräume.
Dem Beeinträchtigungsverbot wird daher entsprochen.
75
„4 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche
Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11
Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll der zu
erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten
Sortimentsgruppen nicht überschreiten.“
Quelle:
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, S. 7.
Das Kernsortiment des Vorhabens ist das Sortiment Möbel bzw. die Sortimentsgruppe Möbel, Matratzen/ Lattenroste/ Bettdecken, Elektrogroßgeräte.
Die Kaufkraft für diese Sortimentsgruppe in Pulheim beträgt aktuell rd. 23,8 Mio. Euro.53
Die Umsatzprognose für das Vorhaben Möbelhaus Segmüller Pulheim beträgt max.
91,3 Mio. Euro im Kernsortiment.
Die Umsatz-Kaufkraft-Relation für den Kernsortimentsbereich beträgt demnach rd. 384 %,
d. h. der prognostizierte Umsatz überschreitet deutlich die entsprechende Kaufkraft der
Einwohner von Pulheim.
Grundsätzlich sei darauf verwiesen, dass die Regelung des 4 Grundsatz des Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel in Hinblick
auf Möbelvorhaben mit einer regionalen Ausrichtung und Versorgungsfunktion aus fachgutachterlicher Sicht nicht der aktuellen sozioökonomischen Realität, d. h. den aktuellen
Entwicklungen im Möbeleinzelhandel, Rechnung trägt. Bei dem Vorhaben Segmüller Pulheim handelt es sich zudem um eine Vorhabenplanung, die von der Größenordnung leicht
kleiner bzw. vergleichbar zu aktuellen Planungen bzw. genehmigten Vorhaben in der Region bzw. in Nordrhein-Westfalen ist; zu nennen wären hier insbesondere:
Vorhaben Möbel Höffner Neuss: 46.000 m² VKF
Vorhaben Möbel Höffner Duisburg: 52.000 m² VKF
Vorhaben Ostermann Duisburg: 50.000 m² VKF (+ 10.000 m² VKF Gartenfachmarkt)
Wenn der zu erwartende Gesamtumsatz eines Vorhabens nicht mehr die entsprechende
Kaufkraft der Standortkommune übersteigen soll, wären Ansiedlungen von Möbelmärkten
in den Größenordnungen, wie sie sich am aktuellen Marktgeschehen abzeichnen, nur noch
53
76
Eigene Berechnungen auf Basis IfH Köln 2013; Einwohnerzahlen IT.NRW, Stand 31.12.2012 (nur Hauptwohnsitz).
in Oberzentren oder in einwohnerstarken Mittelzentren54 in Nordrhein-Westfalen ansiedlungsfähig.
Auch in Hinblick auf den regionalen Wettbewerb weist das Vorhaben keine ‚überdimensionierte‘ Größenordnung auf, zumal einige der Wettbewerbsstandorte als Kombinationsstandorte mehrerer Möbeleinzelhandelsbetriebe eine in etwa vergleichbare Größenordnung zu dem Solitärstandort Vorhaben Segmüller aufweisen.
Auch die erfolglos gebliebenen Bemühungen der Stadt Pulheim, einen Möbelmarkt mit einer kleineren VKF von 20.000 m² am Vorhabenstandort anzusiedeln, bestätigen die
aktuellen Tendenzen im Bereich des Möbeleinzelhandels, nur noch Möbelmärkte55 mit einer
Größenordnung ab ca. 45.000 m² zu realisieren: Für den Vorhabenstandort wurde 2008/
2009 ein Regionalplanänderungsverfahren betrieben und zeitgleich parallel durch die Stadt
Pulheim der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan 69 von Pulheim geändert, dieser
jedoch nicht öffentlich bekannt gemacht, so dass dieser keine Rechtskraft erlangt hat. Das
Vorhabengrundstück war bis dahin im Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Durch die Änderung erfolgte die Ausweisung einer ca. 5 ha großen Teilfläche als Sondergebiet mit der Festsetzung Möbelhaus, 20.000 m² GVKF und 2.000 m² VKF zentrenrelevante Sortimente. Im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens 2009 und
trotz der Zusammenarbeit mit einem Investor/ Projektentwickler, der in Kontakt mit mehreren interessierten Möbelhäusern stand, wurden keine Angebote abgegeben. Daraufhin
wurde das Ausschreibungsverfahren aufgehoben und das Grundstück durch die Stadtverwaltung nochmals allen bekannten Möbelhäusern und Projektentwicklern angeboten. Trotz
dieser Bemühungen verliefen 2009/ 2010 alle Verhandlungen letztendlich erfolglos. Fazit
der geführten Verhandlungen war, dass ein Möbelhaus mit 20.000 m² VKF bei der bestehenden Marktlage von keinem Interessenten gebaut bzw. betrieben werden wollte. Die
Stadtverwaltung wurde daraufhin nochmals bei der Bezirksregierung vorstellig, welche die
Bereitschaft signalisierte, eine Erhöhung der VKF auf bis zu 50.000 m² unter Voraussetzungen mitzutragen. Als dies potenziellen Interessenten in Aussicht gestellt werden konnte,
wurden die Verhandlungen konkret, mehrere große Möbelhäuser zeigten Interesse.56
Im Hinblick auf das Kernsortiment Möbel ist des Weiteren anzuführen, dass durch die Einordnung des Sortiments als nicht zentrenrelevantes Sortiment sowohl in Pulheim wie auch
54
In einigen Mittelzentren mit wettbewerbsrelevanten Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum liegt das
Umsatz-Kaufkraftverhältnis (bezogen auf die Einzelbetriebe) im Sortimentsbereich Möbel heute bereits bei
mehreren 100 %.
55
In Bezug auf klassische Möbelhäuser, die Entwicklung im Bereich von Möbeldiscountern und Möbelmitnahmemärkten stellen sich aktuell anders dar, wenngleich insbesondere für diese Betriebstypen die
Tendenz zu Kombinationsstandorten mit klassischen Möbelhäusern (teilweise mit demselben Betreiber)
eindeutig erkennbar ist.
56
Ausführungen zur Historie des Vorhabenstandorts (ganzer Absatz) nach Angaben der Stadt Pulheim.
77
in allen Kommunen des Untersuchungsraums57 die Vermutung, dass durch das Vorhaben
negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und insbesondere Auswirkungen
auf die verbrauchernahe Versorgung resultieren können, nicht zutrifft: Wie in Kapitel 5.4
dargelegt, resultieren durch das Vorhaben keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten zentraler Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum. Da es sich zudem um ein nicht zentrenrelevantes Sortiment handelt, das
nur aperiodisch nachgefragt wird, sind zudem keine negativen Auswirkungen auf eine verbrauchernahe Versorgung bzw. keine Beeinträchtigung von regionalen Versorgungsstrukturen zu erwarten, da im Möbelsektor eine verbrauchernahe Versorgung aus fachgutachterlicher Sicht – vor dem Hintergrund der aktuellen sozioökonomischen Realität – nicht
mehr kommunal, sondern nur noch regional ausgeprägt sein kann bzw. zukünftig sein wird.
„5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenrelevanter Randsortimente
Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht
zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen nur dann auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Umfang der
zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt und es sich bei diesen Sortimenten um Randsortimente handelt.“
Quelle:
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, S. 7.
Die Verkaufsfläche der zentrenrelevanten Randsortimente des Vorhabens Möbelhaus Segmüller Pulheim wird in der Gesamtheit 4.500 m² VKF nicht überschreiten, d. b. der Anteil
der zentrenrelevanten Randsortimente beträgt bei einer geplanten Gesamtverkaufsfläche
von 45.000 m² 10 %.
Das Vorhaben Möbelhaus Segmüller Pulheim ist demnach kongruent zu 5 Ziel des Lan-
desentwicklungsplans
Einzelhandel.
Nordrhein-Westfalen
–
Sachlicher
Teilplan
Großflächiger
„6 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrelevanter
Randsortimente
Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für Vorhaben im
Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 2.500 m² Verkaufsfläche nicht
überschreiten.“
Quelle:
57
78
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzel-
In Bezug auf Möbel. In den restlichen Sortimentsteilen des Kernsortiments des Vorhabens differieren die
kommunalen Einordnungen bzgl. einer möglichen Zentrenrelevanz, wenngleich die Einordung der weiteren
Sortimentsteile des Kernsortiments als nicht zentrenrelevant in den Kommunen überwiegt.
handel, S. 7.
Die Verkaufsfläche der zentrenrelevanten Randsortimente des Vorhabens Möbelhaus Segmüller Pulheim wird mit den geplanten 4.500 m² VKF die angeführten 2.500 m² VKF um
2.000 m² VKF überschreiten. Allerdings ist anzuführen, dass in Kapitel 5.4 dargelegt wurde,
dass durch das Vorhaben keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf den Bestand
und die Entwicklungsmöglichkeiten zentraler Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum
resultieren. Hierdurch wird die diesem Grundsatz zugrunde liegende Vermutung, dass
durch ein Vorhaben mit mehr als 2.500 m² zentrenrelevanter Randsortimentsverkaufsfläche
negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und insbesondere Auswirkungen
auf die verbrauchernahe Versorgung resultieren, widerlegt.
Zudem ist darauf zu verweisen, dass es sich bei dem Vorhaben um einen Solitärstandort
handelt. Strukturprägende Wettbewerber im Untersuchungsraum stellen jedoch Kombinationsstandorte dar, wodurch an diesen Standortgemeinschaften58die Grenze von 2.500 m²
für zentrenrelevante Sortimente bzw. auch der am Vorhabenstandort geplanten 4.500 m²
deutlich überschritten wird. Dies ist in Hinblick auf eine mittel- bis langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Vorhabens zu den Wettbewerbsstrukturen in der Region – insbesondere
vor der Tatsache, dass durch das Vorhaben keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten zentraler Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum resultieren – zu berücksichtigen.
Dennoch überschreitet das Vorhaben die Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente nach 6 Grundsatz auf 2.500 m² VKF mit den geplanten 4.500 m² um 2.000 m² VKF
deutlich. In Nordrhein-Westfalen wurde im Rahmen von Möbelvorhaben nach Kenntnisstand des Verfassers bisher i. d. R. immer der Grundsatz der Begrenzung der Randsortimente i. H. v. 2.500 m² VKF – welcher auch im § 24a Abs. 3 LEPro des Landes Nordrhein-Westfalen festgeschrieben war – beachtet und eingehalten; eine Ausnahme bilden
die beiden Vorhaben Möbel Höffner Neuss und Möbel Höffner Duisburg.
Daher wird aus fachgutachterlicher Sicht empfohlen, die Größenordnung der deutlichen
Überschreitung der Randsortimentsverkaufsfläche um 2.000 m² vor dem Hintergrund 6
Grundsatz des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel nochmals zu überdenken.
58
Bspw. Köln: Ikea (Am Butzweiler Hof)/ Polster aktuell; Köln-Porz: Porta Möbel/ SB Möbel Boss; Leverkusen:
Smidt Wohncenter/ Sponti; Bornheim: Porta Möbel/ SB Möbel Boss; Rösrath: Möbel Höffner/ Sconto.
79
7 Gegenüberstellung vorliegender Gutachten (BBE Köln, Junker
und Kruse, Stadt + Handel)
Im Rahmen der Ansiedlungsbestrebungen für das Vorhaben Segmüller in Pulheim wurden
bereits zwei Gutachten erstellt. Für den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim wurde seitens der
BBE Handelsberatung GmbH, Köln, im Juli 2012 das Gutachten Auswirkungsanalyse zur
Ansiedlung eines Möbelhauses im Sondergebiet „Am Schwefelberg“ in Pulheim59 erstellt.
Im Rahmen des Normenkontrollverfahrens 7 D 18/13.NE […] wurde im Auftrag der Stadt
Bergheim die Städtebauliche Wirkungsanalyse eines geplanten Möbelhauses in Pulheim un-
ter besonderer Berücksichtigung zu erwartender Auswirkungen i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO
und § 2 (2) BauGB60 von Junker und Kruse, Dortmund, Aktualisierte Fassung Oktober 2012,
erarbeitet.
Somit liegen inkl. dieses Gutachtens nunmehr drei Fachgutachten vor. Die Gutachten
kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der städtebaulichen Verträglichkeit
des Vorhabens. Die städtebauliche Einordnung basiert maßgeblich auf der Höhe der ermittelten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen, die in dem Gutachten von Junker und Kruse
2012 am höchsten und in dem Gutachten BBE 2012 am niedrigsten ausfallen. Die Modellierung der Umsatzumverteilungen basiert bei allen drei Gutachten auf einem vergleichbaren
Ansatz nach Huff (s. Kapitel Erläuterungen zu gravitationsbasierten Berechnungsmodellen
im Anhang). Die Berechnungsunterschiede und die daraus folgenden Unterschiede in der
Bewertung der städtebaulichen Verträglichkeit erklären sich maßgeblich in unterschiedlichen Grundannahmen und Methoden:
Die Methode zur Prognose des Vorhabenumsatzes
Die Höhe des ermittelten Vorhabenumsatzes
Annahmen zum Einzugsgebiet bzw. zur Höhe des umzuverteilenden Umsatzes im
Einzugsgebiet
Methode zur Prognose des Vorhabenumsatzes
Der Vorhabenumsatz ist eine wesentliche Eingangsgröße, da die später ermittelten Umsatzumverteilungen maßgeblich von der Höhe des Vorhabenumsatzes abhängig sind.
Insofern ist eine begründete Herleitung unter Beachtung aller relevanten angebots- und
nachfrageseitigen Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung für ein Verträglichkeitsgutachten. In den Gutachten wurde folgender Ansatz gewählt:
BBE, 2012:
Flächenproduktivitätsansatz
Junker und Kruse 2012:
Flächenproduktivitätsansatz
59
Im Folgendem abgekürzt durch BBE 2012.
60
Im Folgendem abgekürzt durch Junker und Kruse 2012.
80
Stadt + Handel, 2014:
Marktanteilskonzept
Dass der Flächenproduktivitätsansatz zur Ermittlung der Umsatzprognose für das Vorhaben
methodisch nicht haltbar ist, wurde in Kapitel 4.3.1 dargelegt. Die Spannweite der mit dem
Flächenproduktivitätsansatz angenommenen Flächenproduktivitäten durch die BBE 2012
und durch Junker und Kruse 2012 ist erheblich61:
BBE 2012:
2.070 Euro/m² VKF
Junker und Kruse 2012:
3.200 – 3.900 Euro/ m² VKF.
Dies ist insofern wenig überraschend, da beide Gutachten auf die anerkannte Methode des
Marktanteilskonzepts verzichten. Kurzum: die spezifischen Standortrahmen- und Wettbewerbsbedingungen werden zur Herleitung des Vorhabenumsatzes sowohl bei Junker und
Kruse 2012 als auch bei der BBE 2012 nicht oder nicht hinreichend gewürdigt.
Die Höhe des ermittelten Vorhabenumsatzes
Aufgrund der dargestellten Unterschiede ergeben sich wesentliche Abweichungen der
Prognoseumsätze in den Gutachten:
Tabelle 20:
20:
Vergleich Prognoseumsätze BBE 2012, Junker und Kruse 2012, Stadt + Handel
2014
Gutachten
Herleitung des
Umsatzes
Umsatzannahme
Umsatzannahme
in Mio. Euro
Differenz zu Basis
Stadt + Handel 2014
BBE 2012
Flächenproduktivitätsansatz
93,1
– 22 %
Marktanteilskonzept
119,3
–
Flächenproduktivitätsansatz
173,7 *
+ 46 %
Stadt + Handel 2014
Junker Und Kruse 2012
Quelle:
Eigene Berechnungen Stadt + Handel auf Basis der vorliegenden Gutachten.
* worst-case-Prognose
Im Hinblick auf die Ergebnisse der Verträglichkeitsanalysen ist relevant: Ein höherer/ niedrigerer Umsatz mündet (bei sonst gleichen Annahmen) in höheren/ niedrigeren Umsatzumverteilungen.
Annahmen zum Einzugsgebiet
Einzugs gebiet bzw. zur Höhe des umzuverteilenden Umsatzes im Einzugsgebiet
zugsgebiet
Auch die Annahmen zum Einzugsgebiet und insbesondere die Höhe des Vorhabenumsatzes
in einem für die Modellberechnung abgegrenzten Untersuchungsraumes sind wesentliche
Eingangsgrößen für die Verträglichkeitsanalyse, da die später ermittelten Umsatzumverteilungen maßgeblich davon abhängig sind.
61
Bezogen auf die Flächenproduktivität des Gesamtvorhabens. Der Unterschied der sortimentsspezifischen
Flächenproduktivitäten bewegt sich in einer vergleichbaren Spannweite, teilweise sogar noch über dieser.
81
Die Annahmen der BBE 2012 sind in ihren Grundzügen mit den Annahmen von Stadt +
Handel 2014 vergleichbar.
Auffällig ist der von Junker und Kruse 2012 zugrunde gelegte Untersuchungsraum, da dieser sehr eng gefasst ist und ein nicht begründet hoher Anteil des – ohnehin überhöhten
(s.o.) – Vorhabenumsatzes dort umverteilt wird. Dies führt in der Konsequenz – bei sonst
gleichen Annahmen – zu sehr hohen Umsatzumverteilungen im Untersuchungsraum.
Die Herleitung des Untersuchungsraumes durch Junker und Kruse 2012 ist in vielen Punkten widersprüchlich und methodisch nicht haltbar. Zunächst ist auffällig, dass Junker und
Kruse 2012 überhaupt kein Einzugsgebiet ableitet. Somit kann Junker und Kruse 2012 auch
keine Aussagen zu entstehenden Einzugsgebietsüberschneidungen mit Wettbewerbern in
der Region treffen, was eine fachlich begründete Aussage zum Anteil des Umsatzes, der im
Untersuchungsraum umverteilt wird, nicht zulässt.
In der Ableitung des Untersuchungsraums wird lediglich hervorgehoben, „[…] dass die
Konkurrenzsituation im Umland bereits sehr ausgeprägt ist“ (Junker und Kruse 2012, S. 21)
während sie bei der Ableitung der Flächenproduktivität nur „relativ ausgeprägt“ (Junker
und Kruse 2012, S. 17) war. Des Weiteren wird angeführt, dass im Möbelsektor von den
Kunden Entfernungen von 50 bis 100 km zum Anbieter in Kauf genommen würden (Junker
und Kruse 2012, S. 21). Sodann wird das Einzugsgebiet des Vorhabens anhand der Konkurrenzstandorte definiert, welches unter Berücksichtigung der Ausführungen des
Marktanteilskonzepts (vgl. Kapitel 4.3, S. 31), relativ eng gefasst wird. Der Untersuchungsraum für die weiteren Berechnungen wird anschließend unter Berücksichtigung
von Raumwiderständen,
der Einordnung/ Bewertung von Konkurrenzstandorten und
Aussagen von Einzelhandelskonzepten62,
trotz des voranstehenden Verweises, dass Kunden im Sortimentsbereich Möbel eine relativ
geringe Entfernungssensitivität verspüren, ein Untersuchungsraum von nur 20 Pkw-Minuten
abgegrenzt (Junker und Kruse 2012, S. 21/ 22).
Die Aussagen von Junker und Kruse zu den Angebotsstrukturen entsprechen nicht der tatsächlichen Situation. Der Wettbewerb im Umland (damit dürfte bei Junker und Kruse 2012
der Bereich ab 20 km gemeint sein) ist nicht besonders ausgeprägt (vgl. Kapitel 4.3.1 ab
S. 31). Dass erhebliche Kaufkraftabflüsse aus Pulheim und aus dem Großraum Köln zu den
entsprechenden Anbietern an den Rändern der Region (Kall, Bornheim, Leverkusen, Mönchengladbach, Aachen etc.) bestehen, bleibt in der Ableitung des Untersuchungsraums
durch Junker und Kruse 2012 unberücksichtigt. Die Annahme, dass im worst case 80 % des
Vorhabenumsatzes im Sortimentsbereich Möbel in einem 20 km umfassenden Untersuch-
62
82
Warum zur Ableitung eines Untersuchungsraums für ein regional ausstrahlendes Möbelvorhaben Bezug auf
Einzelhandelskonzepte genommen wird, erschließt sich nicht.
ungsraum umverteilt werden (Junker und Kruse 2012, S. 35), ist nicht begründet und widerspricht auch den eigenen Aussagen zum Einkaufsverhalten im Möbeleinzelhandel
(Anfahrtswege von 50 bis 100 km).
Die Annahme, dass 80 % des Vorhabenumsatzes im Sortimentsbereich Möbel im mit 20
Pkw-Minuten abgegrenzten Untersuchungsraum umverteilt werden, widerspricht zudem
den Erkenntnissen aus empirischen Untersuchungen zum Einkaufsverhalten im Sortimentsbereich Möbel (vgl. Kapitel 4.1.2).
Somit ergeben sich wesentliche Abweichungen in den Gutachten:
Tabelle 21:
21:
Vergleich
Vergleich Prognoseumsätze BBE 2012, Junker und Kruse 2012, Stadt + Handel
2014
Gutachten
Anteil des Vorhabenumsatzes, der im 20 km Radius umverteilt wird*
BBE 2012
~ 61 Mio. Euro
Stadt + Handel 2014
~ 66 Mio. Euro
Junker Und Kruse 2012
~ 138 Mio. Euro
Quelle:
Eigene Berechnungen Stadt + Handel auf Basis der vorliegenden Gutachten.
* Leichte Abweichungen möglich, da sich die jeweiligen Untersuchungsräume unterscheiden.
Im Hinblick auf die Ergebnisse der Verträglichkeitsanalysen ist relevant: Ein höherer/ niedrigerer Anteil des Umsatzes, der im 20 km Radius umverteilt wird mündet (bei sonst gleichen
Annahmen) in höheren/ niedrigeren Umsatzumverteilungen in diesem Raum.
Fazit:
Den Gutachten sind unterschiedliche Berechnungsergebnisse zu entnehmen. Die Berechnungsunterschiede erklären sich vorrangig in unterschiedlichen Grundannahmen und Methoden:
Die Methode zur Prognose des Vorhabenumsatzes
Die Höhe des ermittelten Vorhabenumsatzes
Annahmen zum Einzugsgebiet bzw. zur Höhe des umzuverteilenden Umsatzes im
Einzugsgebiet
Am Beispiel Bergheim wird bezogen auf das Sortiment Möbel knapp verdeutlicht, dass
Junker und Kruse 2012 bei Anwendung plausibel hergeleiteter Grundnahmen zu vergleichbaren oder sogar leicht geringeren Umsatzumverteilungen wie Stadt + Handel 2014 käme:
Hierzu wurden die Eingangsparameter von Junker und Kruse 2012 wie folgt verändert:
Zugrundelegung eines von Stadt + Handel 2014 valide hergeleiteten Vorhabenumsatzes (über ein Marktanteilskonzept)
83
Zugrundelegung eines von Stadt + Handel 2014 valide hergeleiteten Umsatzanteils,
der im 20 km Radius umverteilt wird (durch ein Marktanteilskonzept/ eine zonierte
Einzugsgebietsabgrenzung/ den Rückgriff auf primärstatistisches Datenmaterial)
Bei sonst gleichen Annahmen ergibt sich für die Lage sonstige Lagen Bergheim, für welchen Junker und Kruse 2012 eine prozentuale Umsatzumverteilung von rd. 27 %63 ermittelt
hat, eine Umsatzumverteilung von rd. 11 % (Stadt + Handel 2014).
Ein weiterer vertiefender Vergleich der einzelnen standortbezogenen Umsatzumverteilungswerte und den daraus resultierenden städtebaulichen Einordnungen erübrigt sich,
denn ein Großteil der Differenzen der Berechnungsergebnisse resultiert aus den unterschiedlichen Grundannahmen und Methoden der Gutachten.
63
84
Nach worst-case-Ansatz Junker und Kruse 2012, S. 38.
8 Zusammenfassung
In der Stadt Pulheim soll im Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“ ein Möbelhaus mit einer
Gesamtverkaufsfläche von 45.000 m² angesiedelt werden. Hierfür wurde bereits ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt, der diesbezügliche Bebauungsplan Nr. 109 in
Pulheim ist am 02.10.2013 vom OVG für das Land NRW jedoch für unwirksam erklärt worden. Im Rahmen des neuen Bebauungsplanverfahrens für das Vorhaben wurde das hier
vorliegende Gutachten zur städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeit des
Vorhabens erarbeitet.
Das Vorhaben wurde hinsichtlich der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel und hinsichtlich der
zu erwartenden städtebaulichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und
Versorgungsstrukturen in Pulheim und den Nachbarkommunen gemäß § 11 Abs. 3
BauNVO geprüft und bewertet. Zudem wurden die Annahmen, Methoden und Ergebnisse
auch mit denen von bereits vorliegenden Gutachten für das Vorhaben (BBE 2012, Junker
und Kruse 2012) abgeglichen und die Korrektheit der in diesem Gutachten getroffenen Annahmen, Methoden und Ergebnisse im Vergleich zu den beiden anderen Gutachten belegt
(vgl. Kapitel 7).
In der Zusammenschau der geprüften Aspekte ist festzuhalten, dass das Vorhaben den Zielen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger
Einzelhandel entspricht, für die Abwägung der Grundsätze sei auf Kapitel 6 verwiesen. Aufgrund der Gesamtverkaufsfläche und der Verkaufsfläche der zentrenrelevanten Randsortimente ist das Vorhaben nicht kongruent zu den Grundsätzen 4 und 6 des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, es
liegen jedoch begründete Argumente für ein Abweichen von diesen Grundsätzen vor. Aus
fachgutachterlicher Sicht wird jedoch empfohlen, die Größenordnung der deutlichen Überschreitung der Randsortimentsverkaufsfläche um 2.000 m² vor dem Hintergrund 6 Grundsatz des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger
Einzelhandel nochmals zu überdenken.
Das Vorhaben ist kongruent zu den Zielstellungen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Pulheim (2012).
Stadt + Handel hat die konkreten städtebaulichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche untersucht und bewertet.
Umsatzleiss tung
Anhand eines Marktanteilskonzepts wurde die maximal zu erwartende Umsatzlei
des Vorhabens berechnet und die absatzwirt
absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf Grundlage
eines worstworst-casecase -Ansatzes in einem gravitationsbasierten Berechnungsmodell ermittelt.
Die vorhabenbedingten absatzwirtschaftlichen und daraus resultierenden städtebaulichen
Auswirkungen stellen sich in der Gesamtschau wie folgt dar:
85
Von Auswirkungen der Vorhabenansiedlung sind vor allem wettbewerbliche Bestandsstrukturen (zumeist in städtebaulich nicht integrierten Lagen) betroffen. Von
den absatzwirtschaftlichen Auswirkungen der untersuchten Randsortimente sind v. a.
Bestandsstrukturen in Pulheim (allerdings in geringer Ausprägung) selbst wie auch
vorrangig Bestandsstandstrukturen in Köln betroffen.
Anhand der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in allen untersuchten Sortimentsbereichen resultieren keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die
Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten von zentralen Versorgungsbereichen. Negative städtebauliche Auswirkun
Auswirkun gen auf den Bestand und
die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche in Pulheim und Nachbarkommunen sind anhand der ermittelten Umsatzumverteilungswerte
Umsatzumverteilungswerte nicht zu
erwarten.
Abschließend bleibt demnach zu konstatieren, dass
das Vorhaben den Zielen des Landesentwicklungsplans NordrheinNordrhein-Westfalen –
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel entspricht.
entspricht.
das Vorhaben nicht kongruent zu den Grundsätzen 4 und 6 des LandesLandes-
entwicklungsplans NordrheinNordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel ist, jedoch begründete Argumente für ein Abweichen von diesen
Grundsätzen vorliegen.
vorliegen. Aus fachgutachterlicher Sicht wird jedoch empfohlen,
die Größenordnung der deutlichen Überschreitung der Randsortimentsverkaufsfläche um 2.000 m² vor dem Hintergrund 6 Grund¬satz des
Landesentwicklungsplans
Landesentwicklungsplans NordrheinNordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan GroßGroßflächiger Einzelhandel nochmals zu überdenken.
überdenken .
das Vorhaben
Vorhaben kongruent zu den Zielstellungen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Pulheim (2012) ist.
keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche in Pulheim oder den Nachbar
Nachbarhbarkommunen zu erwarten sind.
Das Vorhaben ist demnach als verträglich im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zu bewerten und entspricht den Zielen des Landesentwicklungsplans NordrheinNordrhein-Westfalen –
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.
86
Anhang
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Vorhabenstandort im Pulheimer Stadtgebiet ____________________ 8
Abbildung 2:
Strukturprägende Wettbewerber in der Region _________________ 24
Abbildung 3:
Kerneinzugsgebiet und Untersuchungsraum
Randsortimente ____________________________________________ 28
Abbildung 4:
Einzugsgebiet des Vorhabens Möbelhaus Segmüller
Pulheim nach Zonen_________________________________________ 30
Abbildung 5:
Standorte Segmüller Friedberg und Wettbewerbssituation______ VIII
Abbildung 6:
Standort Segmüller Parsdorf und Wettbewerbssituation _________ IX
Abbildung 7:
Standort Segmüller Weiterstadt und Wettbewerbssituation _______ X
Abbildung 8:
Standort Vorhaben Segmüller Pulheim und
Wettbewerbssituation _______________________________________ XI
Abbildung 9:
ZVB Hauptzentrum Pulheim _________________________________ XX
Abbildung 10:
ZVB Nebenzentrum Pulheim-Brauweiler ______________________ XXI
Abbildung 11:
ZVB Nebenzentrum Pulheim-Stommeln ______________________ XXII
Abbildung 12:
ZVB Hauptzentrum Bedburg _______________________________ XXIII
Abbildung 13:
ZVB Stadtteilzentrum Bedburg-Kaster _______________________ XXIV
Abbildung 14:
ZVB Hauptzentrum Bergheim ______________________________ XXV
Abbildung 15:
ZVB Nebenzentrum Bergheim-Quadrath-Ichendorf ___________ XXVI
Abbildung 16:
ZVB Hauptzentrum Dormagen _____________________________ XXVII
Abbildung 17:
ZVB Hauptzentrum Frechen _______________________________ XXVIII
Abbildung 18:
ZVB Hauptzentrum Elsdorf _________________________________ XXIX
Abbildung 19:
ZVB Nebenzentrum Frechen-Königsdorf _____________________ XXX
Abbildung 20:
ZVB Hauptzentrum Grevenbroich ___________________________ XXXI
Abbildung 21:
ZVB Nebenzentrum Grevenbroich-Wevelinghoven ___________ XXXII
Abbildung 22:
ZVB Hauptzentrum Hürth _________________________________XXXIII
Abbildung 23:
ZVB Nebenzentrum Alt Hürth ____________________________ XXXIV
Abbildung 24:
ZVB Nahversorgungszentrum Hermülheim __________________ XXXV
Abbildung 25:
ZVB Hauptzentrum Kerpen _______________________________ XXXVI
I
Abbildung 26:
ZVB Stadtteilzentrum Horrem ____________________________ XXXVII
Abbildung 27:
ZVB Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf_____________________ XXXVIII
Abbildung 28:
ZVB Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd _________________ XXXIX
Abbildung 29:
ZVB Hauptzentrum Köln City – Teil 1 __________________________ XL
Abbildung 30:
ZVB Hauptzentrum Köln City – Teil 2 _________________________ XLI
Abbildung 31:
ZVB Hauptzentrum Köln City – Teil 3 _________________________ XLI
Abbildung 32:
ZVB Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt _____________ XLIII
Abbildung 33:
ZVB Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt ______________ XLIV
Abbildung 34:
ZVB Bezirkszentrum Köln-Mülheim __________________________ XLVI
Abbildung 35:
ZVB Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Buchheimer Straße______ XLVII
Abbildung 36:
ZVB Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Berliner Straße _________ XLVIII
Abbildung 37:
ZVB Stadtteilzentrum Köln-Mülheim, Keupstraße _____________ XLIX
Abbildung 38:
ZVB Stadtteilzentrum Poll, Siegburger Straße ___________________ L
Abbildung 39:
ZVB Bezirkszentrum Kalk, Kalker Hauptstraße __________________ LII
Abbildung 40:
ZVB Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Freiheit _________________ LIII
Abbildung 41:
ZVB Stadtteilzentrum Buchforst ______________________________ LIV
Abbildung 42:
ZVB Bezirkszentrum Köln-Chorweiler __________________________ LV
Abbildung 43:
ZVB Stadtteilzentrum Köln-Worringen ________________________ LVI
Abbildung 44:
ZVB Bezirkszentrum Köln-Nippes ____________________________ LVII
Abbildung 45:
ZVB Stadtteilzentrum Köln-Niehl ____________________________ LVIII
Abbildung 46:
ZVB Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld __________________________ LIX
Abbildung 47:
ZVB Stadtteilzentrum Köln-Bickendorf _________________________ LX
Abbildung 48:
ZVB Stadtteilzentrum Köln-Neuehrenfeld _____________________ LXI
Abbildung 49:
ZVB Bezirksteilzentrum Köln-Lindenthal _______________________ LXII
Abbildung 50:
ZVB Bezirksteilzentrum Köln-Sülz/Klettenberg ________________ LXIII
Abbildung 51:
ZVB Bezirksteilzentrum Köln-Weiden ________________________ LXIV
Abbildung 52:
ZVB Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld _______________________ LXV
Abbildung 53:
ZVB Stadtteilzentrum Sülz, Zülpicher Straße __________________ LXVI
Abbildung 54:
ZVB Bezirksteilzentrum Zollstock, Höninger Weg ____________ LXVII
Abbildung 55:
ZVB Stadtteilzentrum Bayenthal, Bonner Straße _____________ LXVIII
II
Abbildung 56:
ZVB Stadtteilzentrum Bayenthal, Goltsteinstraße _____________ LXX
Abbildung 57:
ZVB Hauptgeschäftszentrum Leverkusen _____________________ LXXI
Abbildung 58:
ZVB Stadtteilzentrum Leverkusen Opladen __________________ LXXII
Abbildung 59:
ZVB Stadtteilzentrum Leverkusen Schlebusch________________ LXXIII
Abbildung 60:
Ortskern Rommerskirchen ________________________________ LXXV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Möbelhaus Segmüller Verkaufsflächen nach Sortiment____________ 9
Tabelle 2:
Untersuchungsrelevante Bestandsstrukturen im
Sortimentsbereich Möbel ____________________________________ 11
Tabelle 3:
Bestandsstrukturen Sortimente Kunst,
Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel und Glas/
Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände ____________________ 14
Tabelle 4:
Bestandsstrukturen Sortimente Haushalts- und
Heimtextilien und Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel _______ 16
Tabelle 5:
Bestandsstrukturen Sortiment Teppiche _______________________ 18
Tabelle 6:
Einwohner und Kaufkraft Sortimentsbereich Möbel im
Einzugsgebiet des Vorhabens nach Zonen _____________________ 21
Tabelle 7:
Kaufkraft untersuchungsrelevante Randsortimentsbereiche ______ 22
Tabelle 8:
Übersicht Kaufkraft und wettbewerbsrelevanter Umsatz
Sortiment Möbel im Einzugsgebiet des Planvorhabens __________ 33
Tabelle 9:
Wettbewerbssituation in den Zonen des Einzugsgebiets _________ 35
Tabelle 10:
Marktanteilsprognose nach Zonen Möbel ______________________ 39
Tabelle 11:
Bestandsstrukturen untersuchungsrelevante
Randsortimente im Kerneinzugsgebiet Randsortimente __________ 41
Tabelle 12:
Marktanteilsprognose Randsortimente ________________________ 43
Tabelle 13:
Sortimentsspezifische Umsatzprognosen nach
Marktanteilskonzept und ableitbare
Flächenproduktivitäten nach Marktanteilskonzept für das
geplante Möbelhaus Segmüller _______________________________ 44
Tabelle 14:
Umverteilungsrelevanter Vorhabenumsatz
Sortimentsbereich Möbel für die Bestandsstrukturen im
Untersuchungsraum _________________________________________ 48
III
Tabelle 15:
Umsatzumverteilung im Sortimentsbereich Möbel ______________ 49
Tabelle 16:
Umverteilungsrelevanter Vorhabenumsatz
untersuchungsrelevanten Randsortimente für die
Bestandsstrukturen Kerneinzugsgebiet Randsortimente _________ 52
Tabelle 17:
Umsatzumverteilung Kunst, Wohneinrichtungsbedarf,
Geschenkartikel und Glas/ Porzellan/ Keramik,
Haushaltsgegenstände ______________________________________ 53
Tabelle 18:
Umsatzumverteilung Haushalts- und Heimtextilien und
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel ________________________ 55
Tabelle 19:
Umsatzumverteilung Teppiche _______________________________ 57
Tabelle 20:
Vergleich Prognoseumsätze BBE 2012, Junker und Kruse
2012, Stadt + Handel 2014 ___________________________________ 81
Tabelle 21:
Vergleich Prognoseumsätze BBE 2012, Junker und Kruse
2012, Stadt + Handel 2014 ___________________________________ 83
Tabelle 22:
Wettbewerbsbedingungen Standorte Segmüller und
Vorhabenstandort Pulheim ___________________________________ XII
Tabelle 23:
Zentrenrelevanz der Sortimente Leuchten/ Lampen,
Beleuchtungsmittel, Teppiche, Elektrogroßgeräte in den
Kommunen des Untersuchungsraums Randsortimente _________ XVIII
IV
LiteraturLiteratur- und Quellenverzeichnis
Literatur und Handelsfachdaten
BBE Handelsberatung GmbH Köln, 2005: Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept
für die Stadt Hilden, Köln.
BBE Handelsberatung GmbH Köln, 2010: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt
Brühl, Aktualisierung, Köln.
BBE Handelsberatung GmbH Köln, 2011: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt
Erftstadt, Köln.
BBE Handelsberatung GmbH Köln, 2012: Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim - Fortschreibung 2012, Teil I: Bestandsanalyse und
Zielkonzept – Präsentation für den Ratsbeschluss, 5. Juni 2012, Köln.
BBE Handelsberatung GmbH Köln, 2012: Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines
Möbelhauses im Sondergebiet „Am Schwefelberg“ in Pulheim, Juli 2012, Köln.
DSSW, 2008: DSSW-Leitfaden: Integration innerstädtischer Einkaufszentren, DSSWSchriften 57, Berlin 2008.
CIMA 2009, Einzelhandelskonzept für die Stadt Grevenbroich, Fortschreibung 2009,
Köln.
CIMA, 2010: Einzelhandelskonzept Stadt Bergheim, Köln.
CIMA, 2011: Fortschreibung des Fachentwicklungsplanes Einzelhandel und zentrenrelevante Dienstleistungen (Teil Einzelhandel) für die Stadt Kaarst, Köln.
Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung, 2006: Einzelhandelskonzept für
die Stadt Wesseling, Lörrach.
Futura Consult Dr. Kummer, 2009: Einzelhandelsuntersuchung zur Definition der zentralen Versorgungsbereiche in Monheim am Rhein sowie zur Erarbeitung einer
„Monheimer Liste“, Eschweiler.
GMA, 2008: Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim, Köln.
GMA, 2008: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen, Köln.
GMA, 2009: Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Elsdorf, Köln.
Huff, David L. 1964: Defining and estimating a trade area, in: Journal of Marketing.
Vol. 28. Seite 34 – 38.
Junker und Kruse, Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung, 2007: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Baustein zum Masterplan „Versorgung und
Einkaufen“ Mönchengladbach, Dortmund, Lörrach.
V
Junker und Kruse, 2011: Grundlagen für die Erarbeitung einer neuen landesplanerischen Regelung zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Untersuchung im
Auftrag der Staatskanzlei NRW Referat III B 2 – Regionalentwicklung, Regionalräte,
Raumbeobachtung, Juni 2011, Dortmund.
Junker und Kruse, 2012: Städtebauliche Wirkungsanalyse eines geplanten Möbelhauses in Pulheim unter besonderer Berücksichtigung zu erwartender Auswirkungen
i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO und § 2 (2) BauGB, Aktualisierte Fassung Oktober 2012,
Dortmund.
Stadt Düren, 2010: Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Düren, Düren.
Stadt Hürth, 2009: Einzelhandelskonzept für die Stadt Hürth, Hürth.
Stadt Kerpen, 2008: Einzelhandelskonzept Stadt Kerpen, Kerpen.
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, 2009: Einzelhandelsgutachten für die Stadt
Neuss, Köln.
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, 2010: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für
die Stadt Bedburg, Köln.
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, 2010: Einzelhandels- und Zentrenkonzept der
Stadt Langenfeld (Rhld.), Köln.
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, 2012: Gutachten zur Vorbereitung und Beschlussfassung für ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dormagen, Köln.
Sonstige Quellen
IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH (2013): Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2013.
Köln.
Einzelhandelsdatenbank Handelsdaten.de, www.handelsdaten.de
Elektronischer Bundesanzeiger, www.bundesanzeiger.de
VI
Vergleich Standorte Segmüller – Vorhabenstandort
Folgende Übersichten skizzieren die jeweiligen Standortrahmenbedingungen der
existierenden Segmüller Standorte in Friedberg, Parsdorf und Weiterstadt. Demgegenüber wird der Planstandort in Pulheim bewertet. Es zeigt sich, dass es wesentliche
Unterschiede hinsichtlich Wettbewerbssituation und mikroräumlicher Standortqualität
gibt.
VII
Abbildung 5 :
Quelle:
VIII
Standorte
Standort e Segmüller Friedberg und Wettbewerbssituation
Eigene Darstellung auf der Grundlage von Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2013), Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL (2013),
Geofabrik GmbH Karlsruhe (2014).
Abbildung 6 :
Quelle:
Standort Segmüller Parsdorf und Wettbewerbssituation
Eigene Darstellung auf der Grundlage von Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2013), Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL (2013),
Geofabrik GmbH Karlsruhe (2014).
IX
Abbildung 7 :
Quelle:
X
Standort Segmüller Weiterstadt und Wettbewerbssituation
Eigene Darstellung auf der Grundlage von Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2013), Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL (2013),
Geofabrik GmbH Karlsruhe (2014).
Abbildung 8 :
Quelle:
Standort Vorhaben Segmüller
Segmüller Pulheim und Wettbewerbssituation
Eigene Darstellung auf der Grundlage von Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2013), Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL (2013),
Geofabrik GmbH Karlsruhe (2014).
XI
Tabellarisch zusammengefasst stellen sich die Wettbewerbsbedingungen der drei
Segmüllerstandorte Friedberg, Parsdorf und Weiterstadt im Vergleich zum Vorhabenstandort in Pulheim wie folgt dar:
Tabelle 22:
22:
Wettbewerbsbedingungen Standorte Segmüller und
un d Vorhabenstandort Pulheim
Fahrzeitisochronen
Wettbewerber
VKF
Wettbewerber
VKF
Weiterstadt
VKF
Parsdorf
Wettbewerber
Friedberg
VKF
Pulheim
Wettbewerber
Standort
bis 10 Min.
0
0
0
0
1
46.000
0
0
bis 20 Min.
3
103.000
1
41.000
1
34.000
0
0
bis 30 Min.
6
176.500
0
0
1
35.000
3
110.000
bis 40 Min.
3
97.000
0
0
0
0
3
92.000
bis 50 Min.
7
265.000
3
69.000
2
74.000
3
95.000
bis 60 Min.
6
214.000
3
126.000
4
160.000
2
90.000
Gesamt
25
855.500
7
236.000
9
349.000
11
387.000
Quelle:
Eigene Darstellung Stadt + Handel 2014.
Es zeigt sich, dass die wettbewerblichen Rahmenbedingungen in erheblichem Maße
differieren. So befinden sich im 60 Minuten-Radius um den Planstandort in Pulheim 25
große Möbelhäuser (> 20.000 m² VKF), während dies an den anderen Standorten nur
7 bis 11 Wettbewerber sind. Die Verkaufsflächenausstattung liegt mit 855.000 m² weit
über den Werten in Friedberg, Parsdorf und Weiterstadt (zwischen 236.000 m² und
387.000 m² VKF). Insbesondere auch in dem besonders relevanten Bereich bis rd. 40
Minuten Fahrzeitentfernung zeigen sich noch deutlichere Unterschiede. Hier befinden
sich 12 Wettbewerber im Pulheimer Umland, während es in Friedberg nur ein Wettbewerber ist, in Parsdorf zwei und in Weiterstadt sechs Wettbewerber gibt. Somit
wäre der Weiterstädter Standort hinsichtlich der Wettbewerbssituation noch am ehesten mit dem Standort in Pulheim vergleichbar, allerdings verfügt dieser Standort über
außerordentlich gute mikroräumliche Standortrahmenbedingungen, welche bei der
Bewertung der Leistungsfähigkeit zu beachten sind:
Der Standort liegt direkt an der achtspurigen BAB5 mit unmittelbarer Anbindung an diese. Hierdurch hat der Standort eine optimale Anbindung an den
Großraum Frankfurt-Wiesbaden-Mainz (Großraum Rhein-Main) sowie in den
Südhessischen Raum und den Odenwald. Zudem ist der Standort verkehrlich
direkt an die Nachbarkommune von Weiterstadt, Darmstadt (rd. 150.000 Einwohner) angebunden.
XII
Das Standortumfeld ist durch großflächige Einzelhandelsansiedlungen geprägt. Besonders hervorzuheben ist hierbei das Einkaufszentrum Loop5 mit rd.
54.000 m² VKF64 sowie eine Vielzahl weiterer Fachmärkte aus allen Bedarfsbereichen.
Der Standort Weiterstadt verfügt demnach über eine sehr hohe regionale und
überregionale Ausstrahlungskraft, durch die dort angesiedelten Einzelhandelsbetriebe ergeben sich zudem deutliche Synergieeffekte für den dortigen
Standort der Firma Segmüller.
64
Quelle: Shopping Center Report 2011.
XIII
Erläuterungen zu gravitationsbasierten Berechnungsmodellen
Zur Erläuterung von gravitationsbasierten Berechnungsmodellen wird auf die nachfolgenden Ausführungen zu Gravitationsmodellen als Grundlage der Umsatzumverteilungsberechnung aus dem DSSW-Leitfaden: Integration innerstädtischer Einkaufszentren (2008)65 verwiesen. Wenngleich sich der Leitfaden grundsätzlich mit innerstädtischen Einkaufszentren und deren Integrationskriterien und Steuerungsmöglichkeiten auseinandersetzt, sind die Ausführungen zu Gravitationsmodellen
grundsätzlich als Erläuterung für die Verwendung von Gravitationsmodellen zur Ermittlung von Umsatzumverteilungen von großflächigen Einzelhandelsbetrieben – wie
im Speziellen das Vorhaben Möbelhaus Segmüller – zu verstehen.
65
XIV
DSSW-Leitfaden: Integration innerstädtischer Einkaufszentren, DSSW-Schriften 57, Berlin 2008.
XV
XVI
Quelle:
DSSW-Leitfaden: Integration innerstädtischer Einkaufszentren, DSSW-Schriften 57,
Berlin 2008.
XVII
Zentrenrelevanz untersuchungsrelevanter
untersuchungsrelevanter Randsortimente
Tabelle 23:
23:
Zentrenrelevanz der Sortimente Leuchten/ Lampen, Beleuchtungsmittel,
Teppiche, Elektrogroßgeräte in den Kommunen des Untersuchungsraums
Randsortimente
Kommune
Sortimentsbezeichnung
zentrenzentrenrelevant
nicht zentrenrelevant
Leuchten/ Lampen, Beleuchtungsmittel
Pulheim
Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel
X
Bedburg
Leuchten, Lampen
X
Bergheim
Lampen und Leuchten
X
Dormagen
Leuchten
X
Elsdorf
Beleuchtungskörper, Leuchten / Lampen
X
Frechen
Leuchten / Lampen
X
Grevenbroich
**
Hürth
Beleuchtungskörper, Lampen
X
Kerpen
Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel
X
Köln
Elektrogeräte für den Haushalt einschl. Leuchten
ohne Elektrogroßgeräte;
X
Leverkusen
*
–
–
Rommerskirchen
*
–
–
X
Teppiche
Teppiche
Pulheim
Tapeten und Bodenbeläge, Teppich
Bedburg
Heimtextilien / Gardinen, abgepasste Teppiche und
Läufer
Bergheim
Farben und Lacke, Tapeten; Teppiche und Bodenbeläge
X
Dormagen
Tapeten und Bodenbeläge
(inkl. Abgepasste Teppiche und Läufer)
X
Elsdorf
Teppiche
X
Teppiche (maschinengefertigt)
X
Frechen
Teppiche (handgefertigt)
X
X
X
Grevenbroich
Bodenbeläge, Teppiche
X
Hürth
Bodenbeläge, Teppiche, Tapeten
X
Kerpen
**
X
Köln
Abgepasste Teppiche und Läufer
X
Leverkusen
*
–
–
Rommerskirchen
*
–
–
XVIII
Kommune
Sortimentsbezeichnung
zentrenzentrenrelevant
nicht zentrenrelevant
Elektrogroßgeräte
Pulheim
Möbel; Büromöbel, Küchen; Elektrogroßgeräte
X
Bedburg
Elektrogroßgeräte
X
Bergheim
Elektrogroßgeräte („weiße Ware“)
X
Dormagen
Elektrogroßgeräte
X
Elsdorf
Elektrogroßgeräte („weiße Ware“)
X
Frechen
Elektrogroßgeräte („weiße Ware“)
X
Grevenbroich
Elektrogroßgeräte (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen)
X
Hürth
Elektroklein- und -großgeräte
Kerpen
Elektrische Großgeräte
X
Köln
Elektrogroßgeräte
X
Leverkusen
*
–
–
Rommerskirchen
*
–
–
Quelle:
X
Vorliegende kommunale Rahmenplanungen (Einzelhandelskonzepte etc.) der Kommunen.
* Einzelhandelskonzept der Kommune liegt nicht vor.
** Sortiment nicht in der jeweiligen Sortimentsliste als zentrenrelevantes (bzw. auch
nicht als nicht zentrenrelevantes) Sortiment der Kommune aufgeführt, daher Einordnung als nicht zentrenrelevant.
XIX
Beschreibung der zentralen Versorgungsbereiche
Pulheim „ZVB Hauptzentrum Pulheim“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 9 :
Quelle:
ZVB Hauptzentrum Pulheim
Fortschreibung EHK Pulheim, BBE 2012, S. 22.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 2 km
Gewachsenes historisches Innenstadtzentrum
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Pulheim
Anbindung ÖPNV: Pulheim Bahnhof (RB27, RE8), regionale Buslinien (967, 970, 980)
Anbindung MIV: B59, L163, K9, K24
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Historische Bausubstanz im Bereich Marktplatz
Marktplatz und östlich angrenzende Straßen als Fußgängerzone z.T. mit Sitz- und Verweilmöglichkeiten ausgebaut, hohe Aufenthaltsqualität
XX
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für die Gesamtstadt Pulheim
Magnetbetriebe: Kaufland, Rossmann, dm, C&A, Takko
Straßenbegleitender Einzelhandelsbesatz entlang der Venloerstraße, größtenteils
kleinflächiger Einzelhandel
Bestandsschwerpunkte: Venloerstraße, Auf dem Driesch, Marktplatz, Farehamstraße
Pulheim
Pulheim „ZVB Nebenzentrum PulheimPulheim-Brauweiler“
Brauweiler“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 10:
10: ZVB Nebenzentrum PulheimPulheim-B rauweiler
Quelle:
Fortschreibung EHK Pulheim, BBE 2012, S. 24.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 5 km
Gewachsenes historisches Zentrum
Lage und Anbindung
Lage südlich im Stadtgebiet Pulheim
Anbindung ÖPNV über regionale Buslinien (962, 980)
Anbindung MIV: L213, K10, K25
XXI
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Einzelhandel konzentriert sich westlich der Ehrenfriedstraße. Östlich angrenzend liegt
das kulturelle Denkmal Abtei Brauweiler
z.T. historische Bausubstanz
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Nahversorgungsfunktion für jeweiligen Stadtteil
Magnetbetriebe: Rewe, Bäckerei Kraus, Fleischerei Meyer
Bestandsschwerpunkt: Ehrenfriedstraße, Kaiser-Otto-Straße, Abtei-Passage
Abtei-Passage größtenteils leerstehend
Pulheim „ZVB Nebenzentrum PulheimPulheim-Stommeln“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 11:
11: ZVB Nebenzentrum PulheimPulheim-Stommeln
Quelle:
Fortschreibung EHK Pulheim, BBE 2012, S. 25.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 6 km
Lage und Anbindung
Lage nördlich im Stadtgebiet Pulheim
Anbindung ÖPNV über Bahnhof Pulheim-Stommeln (RB27, RE8) und regionale Buslinie
(970)
Anbindung MIV: L93, K20, K24
XXII
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
z.T. historische Bausubstanz
kleinteiliger Einzelhandelsbesatz
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Nahversorgungsfunktion für jeweiligen Stadtteil
Magnetbetriebe: Rewe
Geringer Einzelhandelsbesatz
Bestandsschwerpunkt: Hauptstraße
Bedburg „ZVB Hauptzentrum
Hauptzentrum Bedburg“
Bedburg“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 12:
12: ZVB Hauptzentrum Bedburg
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Jansen 2010, S. 69.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 21 km
historisch gewachsene Strukturen
Lage und Anbindung
Lage südlich im Stadtgebiet Bedburg
Anbindung ÖPNV über Bahnhof Bedburg (Erft) (RB38)
Anbindung MIV: A61, L213, L279, L361
XXIII
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Kleinteilig strukturiert
Verminderte Aufenthaltsqualität durch schlechtere Bausubstanz und einige Leerstände
im Bereich der Lindenstraße.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für das Stadtgebiet Bedburg
Magnetbetriebe: Kik, Tedi
Bestandsschwerpunkt: Graf-Salm-Straße
Bedburg „ZVB Stadtteilzentrum
Stadtteil zentrum BedburgBedburg-Kaster“
Kaster“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung
Abbildung 13:
13: ZVB Stadtteilzentrum BedburgBedburg-Kaster
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Jansen 2010, S. 78.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 24 km
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Bedburg
Keine Anbindung über den ÖPNV
Anbindung MIV: A61, L213, L279, K36
XXIV
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Teilweise kleinteilig strukturiert
Geringe Aufenthaltsqualität
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Nahversorgungsfunktion für das Stadtteilzentrum Bedburg-Kaster
Magnetbetriebe: Rewe
Einzelhandelsbesatz konzentriert sich entlang der Sankt-Rochus-Straße.
Bergheim „ZVB Hauptzentrum Bergheim“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 14:
14: ZVB Hauptzentrum Bergheim
Quelle:
EHK Bergheim, CIMA 2010, S. 93.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 22 km
Gewachsenes historisches Innenstadtzentrum
Lage und Anbindung
Lage süd-westlich im Stadtgebiet Bergheim
Anbindung ÖPNV über den Bahnhof Bergheim (Erft), Bergheim Zieverich (RB38) und
regionale Buslinien (960, 969, 975)
Anbindung MIV: A61, B55, B477
XXV
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Hauptstraße als Fußgängerzone mit Sitz- und Verweilmöglichkeiten
Aufenthaltsqualität zum westlichen Ende der Hauptstraße hin abnehmend, vermehrt
Leerstände im westlichen Bereich der Fußgängerzone
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Gesamtstädtische Versorgungsfunktion
Magnetbetriebe: Kaufland, dm, Tedi, Deichmann, Hit
Bestandsschwerpunkt: Hauptstraße, Erftpassage, Am Jobberath
Bergheim „ZVB Nebenzentrum BergheimBergheim-QuadrathQuadrath-Ichendorf“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 15:
15: ZVB Nebenzentrum BergheimBergheim-QuadrathQuadrath-Ichendorf
Quelle:
EHK Bergheim, CIMA 2010, S. 94.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 18 km
Lage
Lage und Anbindung
Lage südlich im Stadtgebiet Bergheim
Anbindung ÖPNV über den Bahnhof Quadrath-Ichendorf (RB38) und regionale Buslinien (960, 963, 975)
Anbindung MIV: B55, K34
XXVI
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Geringer Einzelhandelsbesatz entlang der Köln-Aachener-Straße und im Bereich GrafOtto-Straße
Geringe Aufenthaltsqualität aufgrund der hohen Pkw-Frequenz im Bereich KölnAachener-Straße
Trading-Down-Tendenzen im Bereich Graf-Otto-Straße erkennbar
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Nahversorgungsfunktion für die Stadtteile Quadrath-Ichendorf und Ahe
Magnetbetriebe: Rossmann, (Café Oebel)
Bestandsschwerpunkt: Köln-Aachener-Straße
Dormagen „ZVB Hauptzentrum Dormagen“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 16:
16: ZVB Hauptzentrum Dormagen
Quelle:
Gutachten zur Vorbereitung und Beschlussfassung für ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dormagen, Dr. Jansen 2012, S. 82.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 25 km
Historisch gewachsenes Hauptzentrum
XXVII
Lage und Anbindung
Lage süd-östlich im Stadtgebiet Dormagen
Anbindung ÖPNV über regionale Buslinien (884, 885, 886)
Anbindung MIV: B9, L280, K18
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Kölner Straße als Fußgängerzone ausgewiesen mit Sitz- und Verweilmöglichkeiten
Hohe Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone, insbesondere im Bereich PaulWierich-Platz
Rathaus Galerie weist einen hohen Leerstandsanteil auf (leichte Trading-DownTendenzen erkennbar)
Großflächiger Einzelhandelsbesatz im Bereich Unter den Hecken: Aldi, Rossmann,
Kodi, Kik, Tedi
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Gesamtstädtische Versorgungsfunktion
Magnetbetriebe: Edeka, C&A, Ring Center, Netto, Aldi, Rossmann, Tedi
Bestandsschwerpunkt: Kölner Straße, Unter den Hecken
Frechen „ZVB Hauptzentrum Frechen“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 17:
17: ZVB Hauptzentrum Frechen
Quelle:
Fortschreibung EHK Frechen, GMA 2008, S. 114.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 12 km
Gewachsenes historisches Hauptzentrum
XXVIII
Lage und Anbindung
Lage östlich im Stadtgebiet Frechen
Anbindung ÖPNV über Frechen Bahnhof (U-Bahn 7) und regionale Buslinien (960, 965,
977)
Anbindung MIV: A1, B264, L271, L183
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Hauptstraße im ZVB-Bereich als Fußgängerzone ausgewiesen
Fußgängerzone wird durch Straßenbahn befahren
Teilweise historische Bausubstanz
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für das Stadtgebiet Frechen
Magnetbetriebe: Müller, Marktkauf, Strauss Innovation
Bestandsschwerpunkt: Hauptstraße, Dr.-Tusch-Straße
Elsdorf „ZVB Hauptzentrum Elsdorf“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 18:
18: ZVB Hauptzentrum Elsdorf
Quelle:
Einzelhandelskonzept, GMA 2009, S. 115.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 25 km
gewachsene Strukturen
XXIX
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Elsdorf
Anbindung ÖPNV über regionale Buslinien (416, 940, 941, 963)
Anbindung MIV: A61, B55, L276, L277
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Kleinteilig strukturiert
Verminderte Aufenthaltsqualität
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für die Gesamtstadt Elsdorf
Magnetbetriebe: nur kleinere, inhabergeführte Einzelhandelsbetriebe
Bestandsschwerpunkt: Köln-Aachener-Straße
Frechen „ZVB Nebenzentrum FrechenFrechen-Königsdorf“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 19:
19: ZVB Nebenzentrum FrechenFrechen-Königsdorf
Quelle:
Fortschreibung EHK Frechen, GMA 2008, S. 122.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 10 km
Gewachsenes Zentrum
XXX
Lage und Anbindung
Lage nördlich im Stadtgebiet Frechen
Anbindung ÖPNV über den Bahnhof Frechen-Königsdorf (S12, S13, RE1, RE9) und regionale Buslinien (731, 962, 963, 980)
Anbindung MIV: B55, L91, K25, K40
Städtebauliche
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Historische kleinteilige Strukturen ergänzt um großflächigen Einzelhandelsbesatz (Kaiser’s, Aldi)
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für den Stadtteil
Magnetbetriebe: Kaiser’s, Aldi, Rewe
Bestandsschwerpunkt: Aachener Str.
Grevenbroich „ZVB Hauptzentrum
Hauptzentrum Grevenbroich“
Grevenbroich“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 20:
20: ZVB Hauptzentrum Grevenbroich
Quelle:
Einzelhandelsstandortkonzept, CIMA 2009, S. 50.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 22 km
Historisch gewachsene Strukturen
XXXI
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Grevenbroich
Anbindung ÖPNV über Bahnhof-Grevenbroich (RB27, RB38, RE8) und regionale Buslinien (091, 098, 858, 865, 869, 871, 877, 878, 879, 891, 892, 893)
Anbindung MIV: A46, A540, L116, L361
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Historisch gewachsene und kleinteilige Strukturen ergänzt um großflächige Strukturen
(Montanushof, Coens Galerie)
Zentraler Versorgungsbereich größtenteils als Fußgängerzone ausgewiesen.
Hohe Aufenthaltsqualität durch Sitz- und Verweilmöglichkeiten.
Einzelhandelsbesatz wird ergänzt durch Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsbereich für das Stadtgebiet Grevenbroich.
Magnetbetriebe: Kaufland, Netto, C&A, Medimax
Bestandsschwerpunkt: Kölner Straße, Breitestraße, z.T. Ostwall
Grevenbroich „ZVB Nebenzentrum
Nebenzentrum GrevenbroichGrevenbroich-Wevelinghoven“
Wevelinghoven“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 21:
21: ZVB Nebenzentrum GrevenbroichGrevenbroich-Wevelinghoven
Quelle:
Einzelhandelsstandortkonzept, CIMA 2009, S. 80.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 23 km
XXXII
Lage und Anbindung
Lage nördlich im Stadtgebiet Grevenbroich
Anbindung ÖPNV über regionale Buslinien (858, 865, 869, 877, 878, 893)
Anbindung MIV: A46, A540, L69, L142, L201, L361
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Größtenteils kleinteilige Strukturen
Geringer Einzelhandelsbesatz, hauptsächlich Wohnnutzung
Geringe Aufenthaltsqualität
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für die Stadtteile Wevelinghoven, Langwaden und Hemmerden
Magnetbetriebe: Rewe
Bestandsschwerpunkt: Marktplatz
Hürth „ZVB Hauptzentrum Hürth“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 22:
22: ZVB Hauptzentrum Hürth
Quelle:
EHK für die Stadt Hürth, Stadt Hürth 2009, S. 9.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 22 km
XXXIII
Lage und Anbindung
Lage nördlich im Stadtgebiet Hürth
Anbindung ÖPNV: über regionale Buslinien (710, 711, 712, 713, 714, 718, 720, 960)
Anbindung MIV: B265, L92, K25
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Minderwertige Fassadengestaltung des Einkaufszentrums, insbesondere des Parkhauses.
Aufenthaltsqualität im Einkaufszentrum Hürth-Park von Witterungsbedingungen abhängig, da nur zum Teil überdacht.
Einzelhandelsbesatz ergänzt um gastronomische Betriebe.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Gesamtstädtische Versorgungsfunktion
Magnetbetriebe: Real, Saturn, C&A, P&C
Bestandsschwerpunkt im Einkaufszentrum Hürth-Park
Hürth „ZVB Nebenzentrum AltAlt-Hürth“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 23:
23: ZVB Nebenzentrum Alt Hürth
Quelle:
EHK für die Stadt Hürth, Stadt Hürth 2009, S. 11.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 19 km
Historisch gewachsene Strukturen
XXXIV
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Hürth
Anbindung ÖPNV: über regionale Buslinien (713, 715)
Anbindung MIV: B265, L103, K25
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Kleinteilig strukturiert und städtebaulich qualitativ.
Hohe Aufenthaltsqualität im süd-westlichen Bereich des zentralen Versorgungsbereichs.
Einzelhandelsbesatz ergänzt um Dienstleistungs- und gastronomische Betriebe.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für den Stadtteil Alt-Hürth und angrenzende Stadtteile
Magnetbetriebe: Rewe, Lenta Lebensmittel
Bestandsschwerpunkt: Lindenstraße, Weierstraße
Hürth „ZVB Nahversorgungszentrum Hermülheim“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 24:
24: ZVB Nahversorgungszentrum Hermülheim
Quelle:
EHK für die Stadt Hürth, Stadt Hürth 2009, S. 12.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 20 km
XXXV
Lage und Anbindung
Lage nord-östlich im Stadtgebiet Hürth
Anbindung ÖPNV über U-Bahn (18) regionale Buslinien (714, 720, 960, 979)
Anbindung MIV: B265, L92, L183, K14
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Geringe Aufenthaltsqualität aufgrund hoher Pkw-Frequenz.
Geringer Einzelhandelsbesatz entlang der Luxemburger Straße ergänzt um Gastronomiebetriebe.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Nahversorgungsfunktion für den Stadtteil
Magnetbetriebe: Nahkauf, Halk Pazari Lebensmittel
Bestandsschwerpunkt: Luxemburger Straße
Kerpen „ZVB Hauptzentrum Kerpen“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 25:
25: ZVB Hauptzentrum Kerpen
Quelle:
Einzelhandelskonzept, Stadt Kerpen 2008, S. 25.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 21 km
gewachsene Strukturen im südlichen Bereich
XXXVI
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Kerpen
Anbindung ÖPNV über regionale Buslinien (920, 922, 966, 976)
Anbindung MIV: A4, A61, L122, L162, K17
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Großflächige Strukturen im nördlichen Bereich (Fachmarktagglomeration).
Kleinteilige und gewachsene Strukturen im südlichen Bereich.
Geringe Aufenthaltsqualität im nördlichen Bereich und entlang der Verbindungsachse
zum südlichen Bereich des zentralen Versorgungsbereichs.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Hammer, Roller, Obi, Kaufland, Saturn (nördlicher Bereich) und Lidl,
Rossmann (südlicher Bereich)
Bestandsschwerpunkt: Am Falder (nördlicher Bereich), Hahnenstraße (südlicher Bereich)
Kerpen „ZVB Stadtteilzentrum Horrem“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 26:
26: ZVB Stadtteilzentrum Horrem
Quelle:
Einzelhandelskonzept, Stadt Kerpen 2008, S. 28.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 22 km
Gewachsene Strukturen
XXXVII
Lage und Anbindung
Lage nördlich im Stadtgebiet Kerpen
Anbindung ÖPNV über Horrem Bahnhof (S12, S13, RE1, RE9) und regionale Buslinien
(920, 941, 955, 960, 975)
Anbindung MIV: A4, A61, L163, L277, L361
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Kleinteilige und gewachsene Strukturen
Einzelhandelsbesatz entlang der Hauptstraße und Bahnhofsstraße ergänzt um Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für den Stadtteil
Magnetbetriebe: Ihr Platz, NKD
Bestandsschwerpunkt: Hauptstraße
Kerpen „ZVB Stadtteilzentrum KerpenKerpen-Sindorf“
Abgrenzung
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 27:
27: ZVB Stadtteilzentrum KerpenKerpen- Sindorf
Quelle:
Einzelhandelskonzept, Stadt Kerpen 2008, S. 29.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 21 km
Gewachsene Strukturen
XXXVIII
Lage und Anbindung
Lage nördlich im Stadtgebiet Kerpen
Anbindung ÖPNV über Sindorf Bahnhof (S12, RE1, RE9) und regionale Buslinien (920,
921, 922, 966)
Anbindung MIV: A4, A61, L122, L277, K39
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Kleinteilige und gewachsene Strukturen
Einzelhandelsbesatz konzentriert sich im südlichen Bereich der Kerpenerstraße und im
Bereich Kerpenerstraße / Thaliastraße und wird ergänzt durch Dienstleistungs- und
Gastronomiebetriebe.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für den Stadtteil
Magnetbetriebe: Netto, Kodi, Takko
Bestandsschwerpunkt: Kerpenerstraße, Thaliastraße
Kerpen „ZVB Stadtteilzentrum KerpenKerpen-SindorfSindorf-Süd“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 28:
28: ZVB Stadtteilzentrum KerpenKerpen- SindorfSindorf-Süd
Quelle:
Einzelhandelskonzept, Stadt Kerpen 2008, S. 29.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 20 km
XXXIX
Lage und Anbindung
Lage nördlich im Stadtgebiet Kerpen
Anbindung ÖPNV über regionale Buslinien (920, 921, 922, 966, 976)
Anbindung MIV: A4, A61, L122, K19, K39
S tädtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Großflächige Strukturen
Niedrige Aufenthaltsqualität aufgrund hoher Pkw-Frequenz an der Kerpener Straße
(Fachmarktagglomeration).
Einzelhandelsbesatz wird ergänzt durch Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Gesamtstädtische Versorgungsfunktion
Magnetbetriebe: Hit, dm, Woolworth, Adler, Kik
Bestandsschwerpunkt: Kerpenerstraße
Köln „ZVB Hauptzentrum Köln City“
City“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 29:
29: ZVB Hauptzentrum Köln City – Teil 1
Quelle:
XL
EHK Köln 2013.
Abbildung 30:
30: ZVB Hauptzentrum Köln City – Teil 2
Quelle:
EHK Köln 2013
Abbildung 31:
31: ZVB Hauptzentrum Köln City – Teil 3
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 17 km
XLI
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über Hauptbahnhof Köln, Stadtbahn-Haltestellen sowie lokale und
regionale Buslinien
Anbindung MIV: B 9, B 51 und L 111
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
gewachsenes Zentrum mit historischer Bausubstanz
Haupteinkaufsstraßen als gut gestaltete Fußgängerzone ausgebaut
innere Organisation des Innenstadtzentrums durch Haupt- und Nebenlagen sowie
funktionale Ergänzungsbereiche geprägt
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für die Gesamtstadt Köln sowie überregionale Bedeutungs- und
Versorgungsfunktion
Haupteinkaufslage im Bereich Hohe Straße, Schildergasse, Breite Straße und Ehrenstraße
große Angebotsvielfalt in allen Bedarfsbereichen
Magnetbetriebe: u.a. Karstadt, Karstadt Sport, Galeria Kaufhof, P&C, Globetrotter, Saturn, Media Markt, Who´s perfect
zahlreiche, mitunter auch großflächige Möbelanbieter in der City vorhanden (u.a.
Who´s perfect, Möbel Pesch, Kontrast, COR Interlübke, BOConcept)
Vielzahl komplementärer Nutzungen zum Einzelhandel generierte multifunktionale Angebotsstruktur
hohe Aufenthalts- und Verweilqualität
kaum Leerstände vorhanden
XLII
Köln „ZVB Bezirksteilzentrum
Bezirkstei lzentrum Köln nördliche Innenstadt“
Innenstadt“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 32:
32: ZVB Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt
Quelle:
EHK Köln 2013.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 17 km
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über Bahnhof Köln Hansaring, U-Bahn sowie Buslinien
Anbindung MIV: B 9
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
gewachsenes Zentrum
Innere Organisation des Zentrums durch Haupt- und Nebenlagen geprägt
Städtebauliche Gliederung des Zentrums in nördlichen und südlichen Abschnitt
Keine Fußgängerzone und somit offen für den MIV
XLIII
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Hauptlage im Bereich des Eigelstein (hohe Einzelhandelsdichte)
Angebote im kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich
überwiegend kleinteiliger Geschäftsbesatz, ergänzt um großflächige Anbieter
Magnetbetriebe: Lebensmitteldiscounter (Aldi, Penny), Lebensmittelsupermarkt (Rewe), Drogeriefachmarkt (DM)
funktionale Ergänzung der Einzelhandelsbetriebe durch Dienstleistungen und Gastronomiebetriebe
kaum Leerstände
erkennbar
keine räumliche Konzentration von leerstehenden Ladeneinheiten
Köln „ZVB Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt“
Innenstadt“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 33:
33: ZVB Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 19 km
XLIV
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über Haltestelle Chlodwigplatz (Stadtbahn, Bus)
Anbindung MIV: B 9
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Haupteinkaufsstraße nicht als Fußgängerzone ausgebaut, gewachsenes Zentrum
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Severinstraße und Bonner Straße als zentrale Achse des Versorgungsbereiches
Hauptgeschäftsbereich entlang der Severinstraße, dort hohe Einzelhandelsdichte
Bonner Straße mit ergänzender Nahversorgungsfunktion
Angebote im kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich vorhanden
überwiegend kleinflächiger Einzelhandelsbesatz, ergänzt um großflächige Anbieter
Magnetbetriebe: Lebensmitteldiscounter (Aldi, Netto), Lebensmittelsupermärkte (Kaisers, Rewe), Drogeriefachmarkt (DM), Kik, Strauss Innovation
funktionale Ergänzung durch Dienstleistungen und Gastronomiebetriebe
hohes Verkehrsaufkommen insbesondere im Bereich der Bonner Straße mindert Aufenthaltsqualität
keine Trading-down-Tendenzen erkennbar
XLV
Köln „ZVB Bezirkszentrum KölnKöln-Mülheim“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 34:
34: ZVB Bezirkszentrum KölnKöln- Mülheim
Mülheim
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 22 km
Lage und Anbindung
Lage östlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über den Bahnhof Köln-Mülheim (DB und S-Bahn), U-Bahn, Buslinien.
Anbindung MIV: B8, B51, B506, L188
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Einzelhandelsbesatz konzentriert sich entlang der Frankfurter Straße und am Wiener
Platz und wird durch Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe ergänzt.
Frankfurter Straße wird z.Zt. umgebaut. Es erfolgt eine Aufwertung des Straßenraumes.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Kaufland, Rewe, dm, Woolworth, Lidl, Rossmann
XLVI
Bestandsschwerpunkt: Frankfurter Straße, Wiener Platz
Köln „ZVB Stadtteilzentrum
Stadtteil zentrum KölnKöln-Mülheim,
Mülheim, Buchheimer Straße“
Straße“
Abgrenzung
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 35:
35: ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Mülheim, Buchheimer Straße
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 22 km
Gewachsene Strukturen
Lage und Anbindung
Lage östlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Buslinien.
Anbindung MIV: B8, B51, B506, L188
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Geringer Einzelhandelsbesatz, welcher sich entlang der Buchheimer Straße konzentriert.
Verminderte Aufenthaltsqualität
XLVII
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für das Stadtviertel Mülheim
Magnetbetriebe: Rewe
Bestandsschwerpunkt: Buchheimer Straße
Köln „ZVB Stadtteilzentrum
Stadtteil zentrum KölnKöln-Mülheim,
Mülheim, Berliner Straße“
Straße“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 36:
36: ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Mülheim, Berliner Straße
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 27 km
Gewachsene Strukturen
Lage und Anbindung
Lage nordöstlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Buslinien.
Anbindung MIV: A3, B8, B51
XLVIII
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Gründerzeitliche Bausubstanz
Berliner Straße wird z.Zt. umgebaut. (Aufwertungsmaßnahmen)
Geringer Einzelhandelsbesatz, welcher sich entlang der Berliner Straße konzentriert.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Karadag Supermarkt, Netto
Bestandsschwerpunkt: Berliner Straße
Köln „ZVB Stadtteilzentrum
Stadtteil zentrum KölnKöln-Mülheim,
Mülheim, Keupstraße“
Keupstraße“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 37:
37: ZVB Stadtteilzentrum
Stadtteilzentrum KölnKöln-Mülheim, Keupstraße
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 28 km
Gewachsene Strukturen
Lage und Anbindung
Lage nordöstlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Buslinien
Anbindung MIV: A3, B8, B51, B506, L188
XLIX
Städtebauliche
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Geringe Aufenthaltsqualität
Trading-Down-Tendenzen im südlichen Bereich der Keupstraße erkennbar.
Türkisch / orientalisch geprägter Einzelhandelsbesatz, welcher durch gastronomische
Betriebe ergänzt wird.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Bestandsschwerpunkt: Keupstraße
Köln „ZVB Stadtteilzentrum Poll, Siegburger Straße“
Straße“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 38:
38: ZVB Stadtteilzentrum Poll, Siegburger Straße
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 26 km
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über Buslinien
Anbindung MIV: K 12, Nähe zur B 51
L
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
gewachsenes Zentrum
keine Fußgängerzone vorhanden
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Einzelhandelsbesatz konzentriert sich entlang der Siegburger Straße
Hauptgeschäftsbereich erstreckt sich entlang der Siegburger Straße ab Ecke Salmstraße bis Ecke Wilhelm-Busch-Straße; dort beidseitiger, durchgängiger Besatz
hauptsächlich Angebote kurzfristigen Bedarfs, ergänzt um Angebote der mittel- und
langfristigen Bedarfsstufe
überwiegend kleinflächiger Einzelhandelsbesatz
Magnetbetriebe: Lebensmittelsupermarkt (Kaisers), Drogeriefachmarkt (Rossmann)
Funktionale Ergänzung des Einzelhandels durch Dienstleistungen/ Gastronomie
Sehr geringe Leerstandsquote
LI
Köln „ZVB Bezirkszentrum Kalk, Kalker Hauptstraße“
Hauptstraße“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 39:
39: ZVB Bezirkszentrum
B ezirkszentrum Kalk, Kalker Hauptstraße
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 22 km
Lage und Anbindung
Lage östlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Bus
Anbindung MIV: B55, L284
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Wg. mehrspuriger Straße mit hoher Pkw-Frequenz Aufenthaltsqualität eingeschränkt.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Das Einzelhandelsangebot liegt im mittleren bis niedrigen Preissegment.
Einzelhandelsbesatz wird ergänzt durch Gastronomiebetriebe.
Magnetbetriebe: Rewe, Media Markt, H&M
Bestandsschwerpunkt: Köln-Arcaden, Kalker Hauptstraße
LII
Köln „ZVB Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Freiheit“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 40:
40: ZVB Stadtteilzentrum Deutz,
De utz, Deutzer Freiheit
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 21 km
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Bus
Anbindung MIV: L82, L111, L188
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Kleinteilig strukturiert
Verkehrsberuhigte 30er-Zone
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Rewe, Netto, Denn’s Biomarkt, dm
Bestandsschwerpunkt: Deutzer Freiheit
LIII
Köln „ZVB Stadtteilzentrum Buchforst“
Buchforst“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 41:
41: ZVB Stadtteilzentrum Buchforst
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 21 km
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Bus
Anbindung MIV: B8, B55a
Städtebauliche
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Überwiegend Wohnbebauung, dicht bebaut
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Rewe, Norma
Einzelhandelsagglomeration an der Waldecker Straße, Einzelhandelsbesatz nur entlang
einer Straßenseite
LIV
Köln „ZVB Bezirkszentrum KölnKöln-Chorweiler“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 42:
42: ZVB Bezirkszentrum KölnKöln- Chorweiler
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 13 km
Lage und Anbindung
Lage nördlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV: S-Bahn, U-Bahn, Buslinien
Anbindung MIV: A1, B9, L43, K8
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Geminderte Aufenthaltsqualität aufgrund städtebaulicher Gesamtsituation und stark
befahrener Straßen im Umfeld (Merianstraße, Mercatorstraße)
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für den Stadtbezirk Chorweiler.
Magnetbetriebe: Media Markt, TK Maxx, Rewe, MyToys, Aldi
Einzelhandelsbesatz konzentriert sich hauptsächlich im City-Center und wird durch
Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe ergänzt.
LV
Köln „ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Worringen“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 43:
43: ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Worringen
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 11 km
Historisch gewachsenes Zentrum
Lage und Anbindung
Lage nördlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über Buslinien
Anbindung MIV: B9, L183
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Kleinteilig geprägte Strukturen
Geringer Einzelhandelsbesatz ergänzt durch Dienstleistungs-/ Gastronomiebetriebe
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Edeka
Bestandsschwerpunkt: St.-Tönnis-Straße, Bitterstraße
LVI
Köln „ZVB Bezirkszentrum KölnKöln-Nippes“
Abgrenzung und Funktion
Funktion
Abbildung 44:
44: ZVB Bezirkszentrum KölnKöln- Nippes
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 18 km
Historisch gewachsenes Zentrum
Lage und Anbindung
Lage nördlich des Zentrums im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Buslinie
Anbindung MIV: A1, A57, B9, L34, L100
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Einzelhandelsband entlang der Verkehrsachse Neusser Straße
Trading-Down-Tendenzen im Bereich Neusser Str. / Florastraße in Richtung Neusser
Str. / Niehler Kirchweg erkennbar
Verminderte Aufenthaltsqualität aufgrund starker Pkw-Frequenz in der Neusser Straße
und z.T. schlecht erhaltener Bausubstanz
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Rewe-Märkte, Kaufhof, Rossmann
Bestandsschwerpunkt: Neusser Straße
LVII
Köln „ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Niehl“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 45:
45: ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Niehl
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 17 km
Lage und Anbindung
Lage nördlich des Zentrums im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Buslinie
Anbindung MIV: B9, K1
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Geringer Einzelhandelsbesatz
Keine städtebaulichen Besonderheiten
Verminderte Aufenthaltsqualität aufgrund starker Pkw-Frequenz in der Friedrich-KarlStraße und der Niehler Straße.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Rewe, Strauss Innovation, Obi, Netto
Bestandsschwerpunkt: Friedrich-Karl-Straße, Niehler Straße
LVIII
Köln „ZVB Bezirkszentrum KölnKöln-Ehrenfeld“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 46:
46: ZVB Bezirkszentrum KölnKöln- Ehrenfeld
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 16 km
Gewachsene Strukturen
Lage und Anbindung
Lage westlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über Köln-Ehrenfeld Bahnhof (DB, S-Bahn), U-Bahn, Buslinien
Anbindung MIV: B59, L100, K12
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Einzelhandelsbesatz entlang der Venloer Straße ergänzt durch Dienstleistungs- und
Gastronomiebetriebe
Platz im Bereich Venloer Straße / Mechternstraße sowie Neptunplatz mit Sitz- und
Verweilmöglichkeiten
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Kaufland, Aldi, dm, Rossmann, Strauss Innovation
Bestandsschwerpunkt: Venloer Straße
LIX
Köln „ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Bickendorf“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 47:
47: ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Bickendorf
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 10 km
Lage und Anbindung
Anbindung
Lage westlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn , Buslinien
Anbindung MIV: B59
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Verminderte Aufenthaltsqualität aufgrund qualitativ minderwertiger Bauten (70er Jahre
Hochhäuser) und hoher Pkw-Frequenz auf der Venloer Straße und Wilhelm-MauserStraße.
Südlich von der Venloer Straße (Wilhelm-Mauser-Straße) schließt sich ein Gewerbegebiet an, nördlich der Venloer Straße größtenteils Wohnbebauung.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für die Stadtteile Bickendorf, Vogelsang und Ossendorf
Magnetbetriebe: Rewe Center, dm
Bestandsschwerpunkt: Venloer Straße
LX
Köln „ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Neuehrenfeld“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 48:
48: ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Neuehrenfeld
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 15 km
Historisch gewachsene Strukturen
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Buslinien
Anbindung MIV: A57, K12
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Dichte Bebauung und kleinteilige Strukturen
Städtebaulich qualitativ aufgrund guter Bausubstanz
Kleinteiliger Einzelhandelsbesatz wird ergänzt durch gastronomische Einrichtungen
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Edeka
Bestandsschwerpunkt: Subbelrather Straße, Landmannstraße
LXI
Köln „ZVB Bezirksteilzentrum KölnKöln-Lindenthal“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 49:
49: ZVB Bezirksteilzentrum KölnKöln-Lindenthal
Lindenthal
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 14 km
Lage und Anbindung
Lage westlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Buslinien
Anbindung MIV: B264, B55, L100, K12
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Gesteigerte Aufenthaltsqualität durch straßenbegleitende Baumreihen
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für die Stadtteile Braunsfeld und Lindenthal
Magnetbetriebe: Rewe-Märkte, Edeka, Netto
Bestandsschwerpunkt: Dürener Straße
LXII
Köln „ZVB Bezirksteilzentrum KölnKöln-Sülz / Klettenberg“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 50:
50: ZVB Bezirksteilzentrum KölnKöln-Sülz/Klettenberg
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 17 km
Lage und Anbindung
Lage westlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Buslinien
Anbindung MIV: B265, L34, K12, K2
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Aufenthaltsqualität der Luxemburger Straße stark eingeschränkt aufgrund mehrspuriger Fahrbahn und oberirdisch verlaufender Bahntrasse.
Einzelhandel konzentriert sich hauptsächlich entlang der Sülzburgstraße und z.T. auch
entlang der Berrenrather Straße.
LXIII
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für die Stadtteile Klettenberg und Sülz
Magnetbetriebe: Rewe, Edeka, Rossmann, dm, Aldi
Bestandsschwerpunkt: Sülzburgstraße, Berrenrather Straße
Köln „ZVB Bezirksteilzentrum KölnKöln-Weiden“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 51:
51: ZVB Bezirksteilzentrum KölnKöln-Weiden
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 9 km
Lage und Anbindung
Lage westlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Buslinien
Anbindung MIV: A1, A4, B55, L183
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Niedrige Aufenthaltsqualität an der Aachener Straße aufgrund mehrspuriger Fahrbahn
und oberirdisch verlaufender Bahntrasse.
Einzelhandelsbesatz im Rhein-Center wird ergänzt durch Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe.
LXIV
Hohe Aufenthaltsqualität im Einkaufszentrum.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Saturn, Kaufhof, P&C, Rewe
Bestandsschwerpunkt: Rhein-Center
Köln „ZVB Stadtteilzentrum KölnKöln-Braunsfeld“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 52:
52: ZVB Stadtteilzentrum
Stadtteilzentrum KölnKöln-Braunsfeld
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 12 km
Lage und Anbindung
Lage westlich im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Buslinien
Anbindung MIV: B55, L34, K12
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Niedrige Aufenthaltsqualität an der Aachener Straße aufgrund mehrspuriger Fahrbahn
und oberirdisch verlaufender Bahntrasse.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Kaiser’s, Rossmann, Rewe, Hit
Bestandsschwerpunkt: Aachener Straße
LXV
Köln „ZVB Stadtteilzentrum Sülz,
Sülz, Zülpicher Straße“
Straße“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 53:
53: ZVB Stadtteilzentrum Sülz, Zülpicher Straße
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 18 km
Gewachsene Strukturen
Lage und Anbindung
Lage süd-westlich des Zentrums im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über U-Bahn, Buslinien
Anbindung MIV: B55, B264, B265, L100, K12
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Kleinteilig strukturiert
Leerstände zum östlichen Bereich des zentralen Versorgungsbereichs hin.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Kaiser’s
Einzelhandelsbesatz entlang der Zülpicher Straße.
LXVI
Köln „ZVB Bezirksteilzentrum Zollstock, Höninger Weg“
Weg“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 54:
54: ZVB Bezirksteilzentrum Zollstock, Höninger Weg
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 20 km
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über Stadtbahn-Haltestelle Salmstraße, Buslinien
Anbindung MIV: B 265, Nähe zur A 4
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
gewachsenes Zentrum
keine Fußgängerzone vorhanden
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Einzelhandelsbesatz erstreckt sich insbesondere entlang des Höninger Wegs
Angebotsschwerpunkt sind kurzfristig nachgefragte Bedarfsgüter, ergänzt um Angebote im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich
nahezu alle Sortimente als Haupt- oder Randsortiment vorhanden
LXVII
überwiegend kleinflächiger Einzelhandelsbesatz, ergänzt um großflächige Anbieter
großmaßstäblicher Möbelanbieter (Lederland) vorhanden
Magnetbetriebe: Lederland, Lidl, Rewe, dm
funktionale Ergänzung durch Dienstleistungen und Gastronomiebetriebe
vereinzelte Leerstände, jedoch keine räumliche Konzentration erkennbar
Köln „ZVB Stadtteilzentrum Bayenthal, Bonner Straße“
Straße“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 55:
55: ZVB Stadtteilzentrum Bayenthal, Bonner Straße
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 24 km
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über Buslinien
Anbindung MIV: Nähe zur B 51 sowie zur K 12
LXVIII
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
gewachsenes Zentrum, überwiegend geschlossene Bebauung entlang der Bonner
Straße
keine Fußgängerzone vorhanden
räumliche Zäsur des zentralen Versorgungsbereiches durch Kreuzungsbereich Bonner
Straße/ Schönhauser Straße sowie der Schienentrasse der Stadtbahn
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Einzelhandelsbesatz konzentriert sich entlang der Bonner Straße, zusätzlich kurzer Ausläufer in die Brühler Straße
größte Einzelhandelsdichte entlang der Bonner Straße zwischen Kreuzung Schönhauser Straße und Einmündung Matthiaskirchplatz sowie im Kreuzungsbereich
Schönhauser Straße/ Bonner Straße
Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, zusätzlich Angebote im mittelund langfristigen Bedarf (z.B. Fahrräder und Zubehör)
Magnetbetriebe: Lidl, Aldi, Rewe, dm
Einzelhandelsangebot wird ergänzt durch Dienstleistungen und Gastronomiebetriebe
eingeschränkte Aufenthaltsqualität durch hohes Verkehrsaufkommen
kaum Leerstände vorhanden
LXIX
Köln „ZVB Stadtteilzentrum Bayenthal, Goltsteinstraße“
Goltsteinstraße“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 56:
56: ZVB Stadtteilzentrum Bayenthal, Goltsteinstraße
Quelle:
EHK Köln 2013
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 25 km
Lage und Anbindung
Lage zentral im Stadtgebiet Köln
Anbindung ÖPNV über Buslinien
Anbindung MIV: K 12
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
dichte Bebauung, gewachsenes Zentrum, südlicherer Bereich geprägt durch funktionale Einzelhandelslage (Goltstein Forum)
keine Fußgängerzone vorhanden
hohes Verkehrsaufkommen mindert Aufenthaltsqualität
LXX
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Einzelhandelsbesatz konzentriert sich entlang der Goltsteinstraße
mittlere Einzelhandelsdichte, auch Wohnnutzung in EG-Lage vorhanden
vielfältiges Angebot an nahversorgungsrelevanten Sortimenten, ergänzt um Angebote
des mittel- und langfristigen Bedarfs (insbesondere Bekleidung)
kleinflächiger Einzelhandelsbesatz entlang der Goltsteinstraße; großflächige Anbieter
im Bereich des Goltstein Forums im Süden des zentralen Versorgungsbereichs
Magnetbetriebe: Penny, Rewe, dm, Alnatura
Einzelhandelsangebot wird ergänzt durch Dienstleistungen und Gastronomiebetriebe
Leverkusen „ZVB Hauptgeschäftszentrum Leverkusen“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 57:
57: ZVB Hauptgeschäftszentrum Leverkusen
Quelle:
Städtebauliche Wirkungsanalyse eines geplanten Einkaufscenters in Leverkusen, Junker und Kruse 2006, S. 58.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 22 km
Lage und Anbindung
Lage südwestlich im Stadtgebiet Leverkusen
Anbindung ÖPNV über Bahnhof Leverkusen-Mitte (DB, S-Bahn), Buslinien
LXXI
Anbindung MIV: A1, A3, B8, L290, K5
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Kleinteilige Strukturen ergänzt um großflächige Strukturen (Rathaus Galerie, City Center, Die Luminaden)
Hohe Aufenthaltsqualität (insbesondere im Bereich Friedrich-Ebert-Platz) aufgrund ansprechender Platzgestaltung und Möglichkeiten zum Sitzen- und Verweilen.
Trading-Down Tendenzen im City-Center aufgrund von Leerständen erkennbar.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Magnetbetriebe: Saturn, C&A, Rewe, Kaufhof, TK Maxx
Bestandsschwerpunkt: Friedrich-Ebert-Platz, Wiesdorfer Platz
Leverkusen „ZVB Stadtteilzentrum
Stadtteil zentrum Leverkusen Opladen“
Opladen“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 58:
58: ZVB Stadtteilzentrum Leverkusen Opladen
Quelle:
Städtebauliche Wirkungsanalyse eines geplanten Einkaufscenters in Leverkusen, Junker und Kruse 2006, S. 55.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 23 km
LXXII
Lage und Anbindung
Lage nördlich im Stadtgebiet Leverkusen
Anbindung ÖPNV über Opladen Bahnhof (DB), Buslinien
Anbindung MIV: A3, B8, L288, L291
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Gewachsene, kleinteilige Strukturen
Zentraler Versorgungsbereich größtenteils als Fußgängerzone ausgewiesen.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für den Stadtteil
Magnetbetriebe: Woolworth
Einzelhandelsbesatz entlang der Kölner Straße und der Düsseldorfer Straße
Leverkusen „ZVB Stadtteilzentrum Leverkusen Schlebusch“
Abgrenzung und Funktion
Abbildung 59:
59: ZVB Stadtteilzentrum Leverkusen
Leverkusen Schlebusch
Quelle:
Städtebauliche Wirkungsanalyse eines geplanten Einkaufscenters in Leverkusen, Junker und Kruse 2006, S. 52.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 24 km
LXXIII
Lage und Anbindung
Lage südöstlich im Stadtgebiet Leverkusen
Anbindung ÖPNV über Buslinien
Anbindung MIV: B51, L58, L288
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Gewachsene, kleinteilige Strukturen
Einzelhandelsbesatz konzentriert sich entlang der Bergischen Landstraße, welche teilweise als Fußgängerzone ausgewiesen ist.
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Nahversorgungsfunktion für den Stadtteil
Magnetbetriebe: Edeka, Aldi, Rossmann
Bestandsschwerpunkt: Bergische Landstraße
LXXIV
Rommerskirchen „Ortskern Rommerskirchen“
Für die Gemeinde Rommerskirchen liegt keine kommunale Rahm,enplanung (Einzelhandelskonzept oder ähnliches) vor. Nach fachgutachterlicher Ersteinschätzung handelt es sich bei
dem Ortskern Rommerskirchen nicht um einen zentralen Versorgungsbereich. Der Ortskern
besteht im Wesentlichen aus zwei Lagebereichen: einem historischen Ortskern rund um den
Bereich Markt und ein Agglomerationsstandort des großflächigen Einzelhandels im Osten des
Kernsiedlungsbereichs der Gemeinde. Zwischen diesen beiden Bereichen besteht jedoch keine städteabulich-funktionale Verbindung. Gleichwohl wird der Ortskern Rommerskirchen mit
seinen Bestandsstrukturen in den beiden Lagenbereichen für das hier vorliegende Gutachten
berücksichtigt.
Lagen und Funktion
Abbildung 60:
60: Ortskern Rommerskirchen
Rommerskirche n
Quelle:
Eigene Darstellung auf Basis: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
Anbindung zum Vorhabenstandort: rd. 11 km
Historisch gewachsenes Zentrum im Bereich Markt, Fachmarktagglomeration im Osten
Lage und Anbindung
Lage südlich im Gemeindegebiet Rommerskirchen
Anbindung ÖPNV über Rommerskirchen Bahnhof (DB), Buslinien
Anbindung MIV: B59, B477
LXXV
Städtebauliche und funktionale Charakterisierung
Städtebauliche Anlage:
Historisch gewachsene und kleinteilige Strukturen im Bereich Markt / Kirchstraße, geringer Einzelhandelsbesatz
Fachmarktagglomeration im Bereich Venloerstraße (Center am Park)
Städtebaulich-funktionale Lagen:
Versorgungsfunktion für das Stadtgebiet (Fachmarktagglomeration)
Magnetbetriebe: Rewe, Rossmann, Lidl (Fachmarktagglomeration)
Bestandsschwerpunkt: Venloerstraße (Center am Park)
LXXVI