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Beschlussvorlage (Stellungnahmen T1 - T6)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,0 MB
Datum
13.05.2014
Erstellt
05.05.14, 18:50
Aktualisiert
05.05.14, 18:50

Inhalt der Datei

kaarst* sxADfm 26,t4tt,201t Stadt Kaarst . Der Bairgermeister Ralhau§ Brl,ttgen Rathausptatz 23 4't:,64 fGarsl OtfnurEsz€iten: Mo - Fr 8:30 ' 12:00 Uhr. Do t4:00 und nac_tl Vercinbarung t St"dlentri"klrng, Stadtvenyahung Postfach tO 12 65. 41544 Kaa6t Planung und Bauordnung Auskunfi engit: H€r, Bseck. Zimmo.: 2Ol Tolefon: 02131 987 839. Tet€lax: O2l3t 987 Z8lig E-Mail: jens.b€€ck@kaarst.de Stadt Pulheim Planungsamt Postfach 1345 lntemet w\xw.kaarst.de Ar .hn 50241 Pulheim ff,. Az.:61.r3.rO 1B:OO Uhr .r toä lhr Zeichen lhr Schreibon vom 04.03.2013 lv/61 S-Bahn Sa: Haltepunkt 'Büflgen' . Buslinie 860 oder 860, bis zur Haltesteüe .Büttgen Aulobahn A 57, Austahn'Nouss / 8üngen', I ,{i" Teiländerung_des FlächennuEungsplanes Nr. 17.3 -ortsteil pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim §tellungnahme der stadt Kaarst im Rahmen der Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB§ Sehr geehrte Damen und Herren, len-o-..9. Bauleitplanverfahren, die für die Errichtung eines Möbelmarkes mit 43.000 m, verkauf§läche durchgeführt werden, nehme ich ergänzend zu meinen schreioen vom .z.u 22.05.2012 und 04.10.2012, wie fotgt Steilung: 1'.D31 Ppjektvorhaben ist mit Blick auf die Versorgungsfunhion der Stadt putheim grundsätzlich überdimensioniert. Eine Reduzierung des ientrenrelevanten Randsortiments im Vergleich zu der ursprünglichen Bauleitplanung von 4.500 mz auf 2.soo m2 wird positiv gesehen und berücksichtigt damit den Grundsatz des Landesentwicktungsplanes (LEä), sachticher Teilplan Einzelhandel. Des Weiteren wurde die Verkaulsfläche von ursprünglich 4S.OOO m2 auf 43.OOO m2 reduziert. Diese bereits reduzierte Fläche erscheint jedocti, aröh vo, dem Hintergrund einer besseren Vermarktbarkeit der Fläche, weiterhin übeidimensioniert. !n Bezug auf das nicht zenlrenrelevante Kernsortiment liegt eine nicht maßstäbliche Verkaufsflächendimensionierung vor. Nach dem Grundsatz däs LEp soll der Umsatz des nicht zentrenrelevanten Kemsortimentes nicht das entsprechende Nachfragevolumen überschreiten. Der prognostizierte umsatz des projektvorhabens liegt hier bei 9i,s Mio €, das in pulheim zu Verfügung stehende.Nachfragevorumen riegt beiäg,8 Mio e. oär progÄöstizierte umsatz überschreitet damit deuflich dle entprechenäe Kaufkraft von purhäim.Der Grundsatz zum LEp wird somit nicht berücksichtigt. GläubEer-lD: DE2l KAAOOOOOT l Sf67 Spaftasso Nouss . BLZ 305 soo oo . Konlo 2Oo 097 BIC-Codo: WELA OE ON . |BAN: OEl4 3OsS OOoo Oooo 2OOO 97 Raitloisenbank lGa,st . BLZ 37O 694 OS . Konto 6 OOO 291 Ot l BIC'Cod€: GENOOEOT KAA |BAN: DEOA A706 94OS 6000 29tO rl Seile 2 kaarstt 2. Für das nicht zentrenrelevante Kernsortiment wird die ermittelte Auswirkungsanalyse in Frage gestellt. Der Umsatzverlagerungseffekt aus dem Ferneinzugsbereicn Oürfte höher liegen, dagegen jener aus dem übenegionalen Bereich niedriger lie{en. Das geplante vorhaben stellt sich weiterhin als überdimensioniert und unverträglich für die stadt Kaarst dar. Es wird gefordert, das projek regional verträglich anrrpasse,i. ' Mit freundlichen Gnißen hldillk Technlscher Bäigeordneter PULFM STAD GR l §Irlr,e DIE BURGERMEISTERI STADT GREVENBROICH . 41513 CREVENBROICH 'i{än An die Stadt Pulheim Der Bürgermeister z. H. Frau Hatting Postfach 1345 50241 Pulheim Fachbereich Auskunft 201r, egangen 2** Telefon r'DI-",I"j" Datum erteilt Stadtplanung/Bauordnung Dorothea Rendel Neues Rathaus, Ostwall 6, Zimmet 237 o 2181 608 444 0 2181 608 479 I 8/,44 dorothea.rendel@grevenbroich.de 24. März2O14 www.grevenbroich.de Beteiligung von Nachbarkommunen, Behörden und sonstigen Trägern öffenflicher Belange zur öffentlichen Austegung gem. § 4 (2) BauGB Hier: Flächennutzungsplan -Teiländerung 17.3 und Bebauungsplan Nr. 109 pulheim Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o.g. Planung bestehen von seiten der stadt Grevenbroich erhebliche Bedenken. Diese betreffen das Gutachten zur ,wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in pulheim" mit dän Ergänzungen des Gutachtens und damit sowohl die o.g. Anderung des Flächennutzungsplanes als auch den o.g. Bebauungsplan. Es wird begrüßt, dass das zentrenrelevante Randsortiment von maximal 4500 m2 auf 2s00 m'?reduziert wird. schlüssig erscheint jedoch nicht, dass nicht auch die maximalen Anteile der einzelnen zentrenrelevanten Randsortimente entsprechend reduziert werden und sich der Plangeber damit'bffenhält z.B. im Bereich GpK, Haushaltsgegenstände wie auch in der Variante mil 4500 m2 maximal 1450 m2 und für Kunst, wohnungleinrichtungsbedarf, Geschenkartikel maximal g00 m2 zuzulassen. zudem wird kritisiert, dass das sortiment Geschenkartikel, welches üblicherweise Glas, Keramik, Porzellan, Haushaltswaren zugeordnet ist, mit dem Sortiment Kunst, Einrichtungsgegenstände zusammengefasst wird. Dies erschwert eine vergleichende Bewertung. Die für Grevenbroich angenommenen Verkaufsflächen und UmsatzeMartungen gegenüber der Erfassung im Einzelhandetskonzept 2010 bzgl. des sortiments Möbel/Einrichtungsbedarf (Gutachten pulheim: 96s0 m, stadt drevenbroic-h gesamt, umsatz 11,5 Mio. € - Gutachten clMA der stadt Grevenbroich: 1os3o m2, umsatz 1314 uio. ä1. oas sortiment Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Geschenkartikel wurde in Grevenbroich nicht vollständig erfasst. Hier lag 2o1o die Verkaufsfläche bei 3120 m2 und der Umsatz bei 7,2 Mio. Das sortiment Geschenkärtikel hat sich aber z.B. in der Grevenbroicher !iff.9r911le1en Spa*ass. Neuss Raiffeasenbank eG Grevenbroich BLZ 305 50O @ | Kto. 101 063 ISAN: DE3o 3055 @0O O0oo lOlO 63 BIZ 3lO 693 06 I Kto. 6 BIC: WELADEDN$O( Gläubigcr lD DE 21 Z22@@152560 .{OO 804 01 I IBAN: DE35 3706 9306 6400 8040 18 8lC: GENODEDIcRB Volksbank Düsseldorf Ncuss cG BV 3O1 602 t3 | Kto. 5 ooi IBAN: DE80 3O16 02l3 BlCr GENODEDlDNE 311 O10 5OO1 311O 10 Seite 2 meines Schreibens vom 24.03.2014 lnnenstadt noch durch die Ansiedlung eines ,,Depot-Marktes" gegenüber der slädtischen Erfassung von 2010 erhöht. Das Gutachten der Stadt und Handel GbR nennt hier für Glas, Keramik, Pozellan, Haushaltsgegenstände nur 1450 m2 und einen Umsatz von 2,9 Mio. €., für Kunst, Wohnungseinrichtung und Geschenkartikel nur 200 m2 und 0,4 Mio. € Umsatz und damit in der Summe 1650 m2 Verkaufsfläche und 3,3 Mio. € Umsatz. Die dokumentierten Flächenproduktivitäten sind sowohl für das Möbelkernsortiment, als auch für das Randsortiment Glas, Keramik, Porzellan, Haushaltsgegenstände zu gering. Die Stadt Grevenbroich regt daher in Abstimmung mit unserem Einzelhandelsgutachter an, die Flächenproduktivität für Glas, Keramik, Porzellan, Haushaltsgegenstände von 2800 €lm2 auf 3000 9m2 zu erhöhen. Die Flächenproduktivität bei Möbeln erscheint trotz der Darlegungen nicht nachvollziehbar, sicherlich kann aufgrund der Konkurrenzsituation ein Abschlag vom 10- 15 % errechnet werden, es wird jedoch bezweifelt ob die Reduktion von 3300 bzw. 3400 €/m'?(übliche Werte Segmüller, S. 31 des Gutachtens) auf nur 2500 9m, (S. 39 des Gutachtens) den Worst-Case darstellt. Aufgrund der o.g. nicht exakten Erfassung der Bestandsstrukturen in Grevenbroich und des zu niedrigen Ansatzes bei der Flächenproduktivität für die genannten Sortimente wird die ermittelte Marktabschöpfungsquote für Grevenbroich von 7 a/o für das Sortiment Glas, Keramik, Pozellan, Haushaltsgegenstände, Geschenkartikel als zu gering angesehen. Auch wird bezweifelt, dass die Umsatzumverteilung für das Sortiment Möbel nicht nachweisbar ist (S. 8, Nachtrag zum Gutachten). Damit halte ich die in dem Gutachten angenommenen Umsatzverluste für Grevenbroich für unrealistisch niedrig. Aufgrund der o.g. Unzulänglichkeiten ist die Aussagegehalt des Gutachtens deuflich eingeschränkt. von seiten der stadt Grevenbroich wird daher bezweifelt, ob das Gutachten in der jeEigen Form als Abwägungsgrundlage dienen kann. Mit freundlichen Grüßen Techn. Beigeordneter Strq [ondesbetrieb Stro hd€t ri.ö bou ü*cMHrY0d#olen Srrßa$ü Nddrl*in-wdf.la R.d6rlri.d..t$u.t vtlFEifd Podtch lrl6l t1874 EB&irch.n Kontakt Fmu Hess Telefon: 02251-7 -210 Stadt Pulheim Planungsamt Postfach 13 45 50241 Pulheim Fax: r AUJ a-rr,, 021I -81565-1172210 mülis.hess@trassen.nr$/.de Zßic,tre,I: 21flXy,10400.020/1.13.03.ßt07(107/LOt/14 (B€i Daturn: Artwortn birc atgcben.) 2a.03.2O14 Flächennutzungsplan-Teil2inderung 17.3 und Bebauungsplan Nr. 109 pulheim ,,Möbelhaus,.; Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB Hier: Ihr Schreiben vom 04.03.20141, Az: lY16l Sehr geehrte Damen und Herren, nach wie vor bestehen seitens des Straßenbaulastträgers der L 183 Bedenken bzgl. des vorhandenen Knotens L 183/ K 6. Die weiteren Veränderungen an vorhandenen Knotenpunkten der Bundes- und Landesstraßen werden beftirwortet, gehen jedoch zu Lasten der Stadt Pulheim. Die Normwirkung eines Bebauungsplanes (Verwaltungsakt nach Verwaltungsverfahrensgesetz) 69dingt bei seiner Aufstellung die Berücksichtigung der im Laufe der Zeit möglicherweise eintretenden Gefrihrdungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Bei umfassender Abwägung, von der im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgegangen werden darf, sind auch die Verkehrsbelange gem. § I (5) und s I (6),2Nr. I unä i BauGB zu be-rücksichtigen. Das Verkehrsgutachten, das die Prognosen 2ol4l 2Ol5 berücksichtigt der Prognosehorizont ist der Zeit mit 2025 anzulegen -, genügt nicht den Anforderungen des Landesbetriöbes Hinbli"k auf die Bauleitplanungen der stadt Pulheim (s. Anhang) und den im Abstimmungsgespäch vom 23.04.2013 erhobenen Sicherheitsanfordenrngen. - i- Sollte die Stadt nach wie vor der Ansicht sein, dass eine Anpassung im Straßenraum und in der Signalisierung L 183/ K 6 nicht erforderlich ist, behalte ich mir evtl. Ersätzansprüche im Schadensfall vor. ln Bezug auf die Enichtung von werbeanlagen ist § 28 strwc i. v. m. § 25 strwG zu beachten. Die Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zurjeweiligen Gebäudeoberkante zul2issig. Anlagen der Außerwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der ftir den Kfz-verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werde-n. Straßen NRw-Betriebssitz . Posrf.ch lO 16 53 - 45816 celscnkirchen Telefon: 0209/380E{ Intemet: *rÄ,w.strassen.nrw.de E-Mail: kontak@süassen.nrw.de Landesbank Hessen-Th0ringen IBAN: DE203005000000040058 Steuemummer: 3 l9159?2/070 I BtZ 30050000. Konto-Nr t 5 BIC: WELADEDD 4O05gl j R€iomlniederlrssung Vill.-Eifct Jolicher Ring l0l - 103 . 53t79 Euskirchen Postfach l20161 53874 Euskirchen Telefon:02251196-0 kontakt.ml.ve@srassen.nrw.de I Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Hinweisbeschilderungen sind nur mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers entlang der Bundes- oder Landesstraßen möglich. 2 REGION KÖLN / BONN: Städtische Gewerbegrundstücke in PULHEIM Gewerbegebiet Pulheim-Süd -,lndustriebahn' Abb. 1: Lunaufnahmo Am Schwefetberg' und ,lndustriebahn' aus nordösüich€. Richlung FÜr die ca. 210.000 qm große Gewerbegebietserweiterung ,lndustriebahn' hat das Bauleitplanverfahren begonnen. Die Planungen von lnvesloren können im Zuge der Bauleitplanung noch berücksichtigt werden. Lageplan: Gewerbegebiet,lndustriebahn' -.. SIADT,*" PULHEIM Steckbrief Gewerbegebiet,lndustriebahn' Allgemeine Angaben Flächenbezeichnung Gewerbegebiqt Pulheim-Süd,lndustriebahn' Ort Pulheim Größe ca.21 ha Lage im Südosten von Pulheim, direkt an der Bundesstraße B 59 n (südlich); Gebiet im Norden durch die L 183 (Bonnstraße) begrenä, im Westen durch die Gleise einer lndustriebahn Aktuelle Nutzuno bewirtschaftetes Ackerland Bq!auung keine Erweiterbarkeit durch angrenzende Burlqesstraße und lndustriebahn-Gleise nicht möqlich Eigentumsverhältnisse Stadt Pulheim Erschließung sehr gut über bestehende Bundesstraße B 59 n und L 183 (Bonnstraße); über Anschlussstelle Köln-Bocklemtlnd zur A 1 (ca. 3 km) bzw. Anschlussstelle Köln-Woringen zur A 57 (ca. 6,5 km) Umweltschutz Sc[itzgebiete Kein Schutzgebiet Wasserschutzqebiete WSZ III B Altlasten/Kontaminationen Bodende!kmalpflege läuft Planungsrecht Regionalplan GIB FNP FNP der Stadl Pulheim (AndeJung in Aufstellung) Nr. 99 (noch aufzustellen) B-PIan Verf ügbarkeiUBebaubarkeit Zeitlicher Rahmen Kaufpreis Bauvgrpflichtung kurzfristig 102 €Jqm inklusive Erschließungsbeitrag, Kosten für den Kanalanschluss sowie Kosten für den ökologischen Ausqleich Eine befristete Bauverpflichtung ist im Kaufuertrag zu übernetrnren Da§ Gewerbegebiet ,lndustriebahn' zeichnet sich durch die verkehrsgünstige Lage in der Region Oüsseldorf Köln aus. Die noch offene Grundstücksaufteilung des Gewerbegebietes richtet sich sowohl an Käufer mit groß- als auch kleinflächigem Bedarf. Ansplqchoartner bei der städtischen Wirtschaftsförderuno: Josef Schmidt, Tel.: 02238 I 80A 4OB; E-Mait: pge!geh![!rl!@pulXeim.§!e STADT, PULHEIM .. . Rhein-Erft-Kreis eingegangen th.iD-E ft{rdr. D€r I L.ndrat. 70- 50124 Bergheim Stadt Pulheim Planungsamt Frau Hatting Alte Kölner Straße z5 ßt Der Landrat Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Drtum or.o4.2ot4 irfch zlkfcr 7o.l4r.og.o2l01 Aurturft .rt"ilt 5o259 Pulheim frau Fitzet Zft rEr tlr, ).9 Tdcfori oz27l8l.4x3 far 02271 83-21,44 Teiländenrng r7.3 des Flächennutzungsplaner - und E.bauungrplan ttr. ro9 Pulheim ,Am Schwefelberg" Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BaUGB E rri.il dorothee.fi t.ek@rhein-etft 'krei5.de v.Rcnd.n Si. tlin€ vcatraüti.hcn, t(hütrcnrwrrtcn D.t n pcr t_Mail lhr Schreiben vom o4.o3.2o14 Hausadr!'la willy-Brandt-Platr 50126 B.rgheim l Telcfon o227l 8r-o Fax o22I8l-2roo mcrrd www.rhain-erft -lreit.de sehr geehrte Frau Hatting, info@rh.in-.rft -krei5.de Portadraat! die Teiländerung U.l des FNP und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. to9 Pulheim ,Am Schwefelberg" war im Mai bzw. im November 2012 Teil der bauleitplanerischen Baurechtschaffung für ein Möbelhaus mit 45-ooo m' Verkaufsfläche mit einem darin enthaltenen Anteil von 4.5oo m' Verkaufsfl äche fur zentrenrelevante Randsortimente. ln der mit Schreiben der Stadt Pulheim vom o4o3.2ot4 vorgelegten emeuten Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbu(h (BauGB) teduziert die stadt Pulheim nunmehr die Zielzahlen hinsichtlich der angestrebten Größe auf 43.ooo m' Gesamtverkaufsfläche mit einem darin enthaltenen Anteil von z.5oo m' Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente. Aufgrund dieser Anderung der vorgelegten Unterlagen - Reduzierung der Zielzahlen - werden aus der Sicht des Rhein-Erft-Krei5es wie bereits im Mai und November 2or2 keine grundsätzlichen Bedenken zur 17. Anderung des Flechennutzungsplans, Teilbereichsänderung Nr. U.3, und zum Bebauungsplan Nr. ro9 vorgebracht. 5or24 Berghcim Öffnulgrcitcn Mo[tag bir Freitag o8:oo Uht bii r2:lo Uhr Donne6t g r4:oo Uhrbi!r8:oo Uht Blrlvaöindurg.n Postbant (öln (BLz ,7o 1oo 50) Xonto: ro 85o 5o5 kreissparlasse Köln (BLZ 37o 5o2 99) (onto: r42 oor 2oo ÖtffiI. vcrl.hrBmfüel zum KEithau5 Bahn : Ecrgheim und Zieveri.h Büshaltestellen: Am (nraahelsdamm und (reiihaus . wertere lnfo5: www.revg.de od€t 02234 r806-c) sert€ 2 von Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellun gnahme abgegeben IUaturs chutz und : lendschaftspllqe Ansprethpartnerin F au Fitzcl, TeL otzl1.l 81421, Aus sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird aufdie Stel- lungnahme vom o5.n.2or2 verwiesen, die da lautet: Gegen die o.g. Teiländerung 17.3 des Flächennutzungsplans und den Be- bauungsplan Nr. ro9 Pulheim bestehen seitens des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine weiteren Bedenken, da meiner Anregung entsprochen worden ist, den Kompensationsbedarf nachzubilanzieren. Auf Seite 43 des Umweltberichts wird der Veriust des Bruthabitates von 2 Feldlerchen-Paaren erwähnt, für den artenschutzrechtliche Maßnahmen durchgefühü werden. Diese Maßnahmen werden ausdrücklich begrüßt. W*ser, Abhll, und Edenschutz Antptechpaytner WasserayirBchaft: Herr Meints, Tel: 0.22711 8347os Zu o. a. Flächennutzungsplan ,/ Bebauungsplan ergeht nachfolgende Stellungnahme aus wasserwirtschaftlicher und bdenschutzrechtlicher Sicht: Es wird aufdie Stellungnahme vom o7.o5.2or2 verwiesen, die da lautet: Die geplante Entwässerung i9t mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die erforder'liche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Gem. § 5r a LWG ist Niedeyschlagswasser von Grundstücken, die nach dem ot.or.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versiclern oder ortgnah in ein Gewässer einzuleiten, sofem dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten geeignet hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über die Belebtbodenschicht. Dje Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Entsprechende Flächen sind im Bebauungsplan festzusetzen. Die eventuell erforderlichen Anträge sind bei meiner Unteren Wasserbehörde zu stellen. Zur Feststellung der Versickerungsfä- higkeit des Untergrundes ist unter Beteiligung meiner Unteren Wasserbehörde ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o. a. Plangebiet bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewin- nungsanlagen Weiler und Worringen/langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Ein Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt innerhalb des Planungsgebiets nicht vor. lm Umweltbericht zu den o.g. Maßnahmen soll die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen zum Schutzgut Eoden noch durch einen Textbaustein ergänzt werden. lch bitte darum, diesen Zusatz mir kuzfristig vorzulegen. , Scite 3 Yon Ansprechpartnerin Sodenschutrr Frau Wolf, Tel: 022711qE4715 Zurzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht werden Flächenversiegelungen allgemein kritisch gesehen. lmmissionsschutz Ansprechpartnerin Frau l0inkhammer, Tel: o22I/ 833454 lm Rahmen der öffentlichen Auslegung der o.a. Bauleitpläne bestehen aus der Sicht des lmmissionsschutzes keine Bedenken. B€züglich der Bestimmtheit einer Lärmemissionskontingentierung mithte ich Sie aufein Urteil des OVG NRW vom r3.o9.2or2 - 2D 38/n.NE - hinweisen, in welchem hierzu folgendermaßen entschieden wurde: Sollen Lärmemissionskontingente in einem Bebauungsplan gemäß § r Abs. 4 Satz l Nr. 2 BaUNVO i.V. m. der DIN 4569r - Geräuschkontingentierung, Ausgabe Dez. 2006 - festgesetr werden, muss das Baugebiet tatsächlich intem anhand der zulässigen schallleistungspegel in einzelne Teilbereiche gegliedert werden. Daran fehlt es regelmäßig, wenn für das gesamte Baugebiet ein einheitliches Emissionskontingent festgesetzt wird. lch rege daher an, die schalltechnische Untersuchung zur E- Kontingentierung zu überarbeiten und die textlichen Festsetzungen hieran anzuPassen. Attrt für 5tnßcnbau und Ve*ehr Ansprechpartner, HerI l(app, Tel. o22I | 81q666 Aus Sicht des Amtes für Straßenbau und Verkehr wird aufdie Stellungnah- me vom o5.1r.2o12 verwiesen, die da lautet: Zu o.9. FNP Teiländerung U.3 und BP ro9 der Stadt Pulheim stelle ich meine Zustimmung als Straßenbaulastträger der K6 in Aussicht, wenn eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft -Kreis geschlossen wird. lch rege dringend an, zur Sicherstellung der Erschließung für den Fuß- und Radverkehr auf der süd-/östlichen Seite der K5 einen Geh-/Radweg mit einzuplanen it freundlichen Grüßen m Auftrag I \ 3 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Ans StadtveMaltung Postfach 10 11 40 51311 Leverkusen '.,'1üegangen I Fachbereich . Stadtplanung . Bauaufsicht Dienstgebäude . Hauptstr. 101 Sachbearbeilung . Frau Sikorski und oder Dienststelle Stadt Pulheim Der Bürgermeister Planungsamt Postfach 1345 50241 Pulheim Tel. 0214/406{ 406 . Telefax406 . Durchwahl 6'l.02 lV/61, 04.03.2014 MeinZeichen . 612-sik / 612-her Tas . 04.04.2014 lhr Zeichentoom Vorab per Fax:0 223l}8,08-257 6123 . Bauleitplanung der Stadt Pulheim Flächonnutzungsplan-Teiländerung 17.3 und Bebauungsplan Nr, l09Pulheim Stellungnahme im Rahmen der Beteillgung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB ' Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Leverkusen nimmt hiermit - zum Entwurf d6r Teiländerung 17.3 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus) sowie zum modmäerten Bebauungsplan Nr. 109 der Stadt Pulheim wie folgt Stellung: l. Venstoß gegen die Zde der Raumordnung Die Flächennutzungsplan-Teiländarung '17.3 und der modifizierte Bebauungsplan Nr. 10$ Pulheim stehen mit den Zelen der Raumordnung, insbesondere dem Regionalplan der Be' zirksregierung Köln, nicht in Einklang. Die Stadt Leverkusen nimmt Bezug darauf, dass die seinezeit auf Antrag der Stadt Pulheim erfo§te Planänderung die landesplanungsrechtlichen VorausseEungen für die Ansiedlung eines Möbelmarktes mit einer Verkaufsfläche (VK) von 20.000 m2 schaffen sollte. Die 17. Anderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln nimmt ausdrücklich Bezug auf die Vorgaben des § 24 a LEPro. lm Vertrauen darauf und auf das benannte Ziel der Stadt Pulheim, im Anderungsbereich die Ansiedlung eines (verträglichen) Möbelmarktes mit einer VK von 20.000 m'zu realisieren, sind von der Stadt Leverkusen seinerzeit im Verfahren zur Anderung des Regionalplans keine Einwände erhoben worden. Nach Aufstellungsbeschluss der Regionalplanänderung wurde mit Urteil des OVG NRW vom 30.09.2009 entschieden, dass § 24 a LEPro kein Ziel der Raumordnung ist. Die Stadt Leverkusen stellt hierzu zumindest in Frage, dass gleichzeitig auch di€ eindeutig definierte Zielselzung der still akzeptierten Regionalplanänderung aufgehoben sein soll. Die Unwirksamkeit des § 24 a LEPro müsste aus Sicht der Stadt Leverkusen vielmehr zur Unwirksamkeit der Anderung des Regionalplans führen. Mit der Unwirksamkeit der Umwandlung des Anderungsbereichs von GIB in ASB wäre die Ansiedlung eines Betriebes des großflächigen Einzelhandels ausgeschlossen. Unabhängig von der Unwirksamkeit der Regionalplanänderung wären die Anderung des FlächennuEungsplans 17.3 und der Bebauungsplan Nr. 109 nicht den Zielen des geänderten Regionalplans angepasst. Der geänderte Regionalplan stellt einen um 5 ha erueiterten ASB E-Mail: lnternet: www.leverkus€n.do -2- dar, dessen Lage und Abgrenzung in der Planbegnlndung genau beschrieben sind. Für das SO-Gebiet wird demgegenüber aber eine Gesamtfläche von cä. 8 ha in Anspruch genommen, sodass ein Teil des Vorhabens in das angrenzende GIB ragt. Es wird deshalb festgostellt, das weder die geplante Flächennutzungsplan-Anderung 17.3 noch der zuzeit in Offenlage befindliche Bebauungsplan Nr. 109 mit den Zelen der Raumordnung konform gehen. 2. mängel und Fehler in der VerträgllchkeiEanalyse "Stadt + Handel" (f0.02.2014) Der Gutachter ,Stadt und Handel" hat sich mit der zu eMartenden Flachenproduktivität des konkret geplanten Vorhabens der Firma Segmüller nicht auseinandergesetzt. Da aber klar ist, dass ausschließlich die Firma Segmüller als Betreiberin in Betracht kommt, hätte die zu erwartende Flächenproduktivität insbesondere im Hinblick auf diesen Belreiber untersuchl werden müssen (worst-case-Betrachtung). Die vor das Marktanteilskonzept gezogene Begründung des Gutachters, aufgrund der nicht vergleichbaren Standortrahmenbedingungen an den Bestandsstandorten, die durch diE Fa. Segmüller regdmäßig ezielten UmsäEe und Flächenproduktivitäten nicht zu benicksichtigen und stattdessen auf deutschlandweite Kennwerte zum Marktanteil gdßerer Möbelhäuser zurückzugreifen, entspricht nicht der obergerichtlich geforderten realitätsnahen Betrachtung d6s worst-case. Die UmsaEstä*e der Fa. Segmüller wird durch das Gutachten somit in Gänze ausgeblendet. Auch im Hinblick auf die untersuchungsrelevanten Randsortimente greift der Gutachter auf die Methode des Marktanteilskonzeptes zurück, wobei hier auf eine,Begrundung" zur Herleitung der jeweiligen Marktanteile in Gänze verzichtot wird, so dass eine Uberprtifung bal. Plausibilitätskontrolle dieser Angaben nicht möglich ist. Als wesentlicher Mangel ist auch der gänzliche Ausschluss möglicher negativer versorgungsstruktureller Auswirkungen im Möbelbereich auf die Versorgungsstrukturen im Einzugsgebiet des Planvorhabens zu bewerten. Die durch den Gutachter vorgebrachten Argumente (übemriegend Befoffenheit von systemgleichen Wettbewerbem in dezenfalen Lagen) vermögen nicht zu übeaeugen. Bei den Einwendungen und Bedenken gegen die Vertäglichkeitsanalyse von Stadt und Handel vom 10.02.2014 schließt sich die Stadt Levetftusen den Argumenten und dem Ergebnis in der Stellungnahme der Stadt Bergheim an. lnsbesondere aufgrund erheblicher Mängel und fehlender Transparenz bei den Eingangswerten in die Wirkungsanalyse ergibt sich, dass dle Untersuchung ungeeignel ist, um Basis einer Abwägung für den Rat der Stadt Pulheim sein zu können. 3. Boeintächtigung der städtebaulichen Entwicklung im Zenlrum Leverkusen-City 3.1 Bestand lm FlächennuEungsplan der Stadt Leverkusen von 2006 ist das Haupt-Zentrum (Leverkusen-Ci§) räumlich abgegrenä. Die Abgrenzung basiert auf dem ,Handlungsprogramm Einzelhandel'. Der Rat der Stadt Le' verkusen hat am 09.12.2002 als Grundlage der künftigen Einzelhandelspoliük die im Handlungsprogramm enthaltenen Ziele und das räumlich-funktionale Konzept beschlossen (Vorlage Nr. R 1122). Nach Bestandsaufnahmen 2001 und jüngst 2013 deckt der bestehende Handel im Zentrum einen Einzugsbereich ab, der gesamtstädtisch und überörtlich wirksam isl. Angeboten werden alle Bedarfsbereiche in einem generell breiten und tiefen Sortimentsspektrum. Der Betriebs§penmix umfasst alle existierenden Betriebsformen des Einzelhandels (neben Filialen auch inhabergeführte Fachgeschäfte, Spezialgeschäfte, Kaufhäuser, Discounter etc.). -3- Das Zentrum hält über das Handelsangebot hinaus auch weilere Funktionen aus dem Dienstleistungssektor vor, die gesamtstädtisch bzw. auch überörtlich Publikum anziehen. Hieöei handelt es sich um die öffentliche Venraltung, Kreditinstitute, Aräpraxen, usw., aber auch Angebote aus den Bereichen Gastronomie und Freizeit (2.8. Großkino) (Handlungsprogramm Einzelhandel der Stadt Leverkusen, S. 14). Die städtebauliche Wirkungsanalyse des Büros Junker und Kruse zum geplanten Möbelhaus in Pulheim hat für das ,Hauptgeschäftszentrum von Leverkusen' hohe prozentuale wie monetäre Umsatzumverteilungen ermittell, die in besonderem Maße das Möbelhaus Smidt betreffen. Dieses liegt im Bereich des Ludwig-Eöard-Platzes und damit formal am Rande des im Flächennutzungsplan räumlich abgegrenäen Zentrums. De facto bestehen umfangreiche NuEungs- und damit Passantenverflechtungen, die im nächsten Kapitel dargestellt werden. Gegenüber dem Möbelhaus Smidt liegt das Gesundheitshaus mit gesundheitsbezogenen Dienstleistungs-, Handels-, Gastronomie- und Erlebnisangeboten auf einer Nutzlläche von ca. 13.000 m'z, im Erdgeschoss der lmmobilie ca. 1.000 m2 Verkaufsfläche (VK) des Einzelhandels. Möbel Smidt und Gesundheitshaus liegen etwa 300 m vom südlichen Eingangsbereich der Fuf§ängerzone (Ci§-Center) entfernt. Das Möbelhaus verfügt über ein großes Parkhaus, das nicht nur von Kunden des Möbelhauses, sondern wegen seiner günstigen Lage auch von Besuchem der Fuf$ängerzone genutzt wird. Nicht motorisierte Kunden können den Ludwig-Erhard-PlaE baiv. das Möbelhaus mit dem öffontlichen Personennahverkehr über mehrere Buslinien bequem eneichen. 3.2 Städtebauliche Zelvorstellung und Entwicklungsaltivitäten Der Ludwig-Erhard-PlaE ist im Zr:ge der städtebaulichen Neuordnung / Sanierung von Wiesdorf-Süd €ntstanden. Planungsziele waren die Schaffung eines atFaktiven Eingangsbe. reichs der Stadtmitte 1= 1-"u",*ur"n-City). Durch die Gestaltung des Eingangsbereichs zur Stadtmitte und durch eine aftraKive Gestalh.,ng der ,neuen' Peschstraße sollte ein Umleld geschaffen werden, durch das private lnvestoren zum Bau von architektonisch hochwertigen GeMuden für tertiäre Nutzungen angeregt werden (Vorlage Nr. R 1 179, Anlage 'l , Sanierungslele). Die zentrumsnahe Ansiedlung des Möbelhauses Smidt (Eröffnung 1996) war von erheblicher Bedeutung für den Erfolg der städtebaulichen Neuordnung /Sanierung von Wiesdorf-Süd. Das Möbelhaus verbesserte die Chancen für w€itero Ansiedlungen. Ende 2002 eröffnet€ das Gesundheitshaus. Zu den ,Strategien, Handlungsleitlinien und Maßnahmen" des Handlungsprogramms Einzelhandel für den zentralen Versorgungsbereich Leverkusen-City gehört ,,die Anbindung der bestehenden und möglichen zusätzlichen Einzelhandelsstandorte in Wiesdorf-Süd (Ludwig-Erhard-PlaE / Peschstraße) an die vorhandenen Einkaufslagen über die Friedrich-Ebert-Straße / Breidenbachstraße durch städtebaulichgestalterische Maßnahmen baü. eine Förderung der NuEungskontinuität in den zu überbnlckenden Zwischenräumen.' (Handlungsprogramm Einzelhandel, S. 22) Daraus ergibt sich eine räumliche die den Ludwig-Erhard-plaE mit "Zenlrumsergänzung", den angrenzenden Grundstücken umfasst, u.a. Möbel SmirJt, Gesundheitshaus. (Handlungsprogramm Einzelhandel, Kane 2, S. 22) Die kommunale Bauleitplanung verfolgt konsequent das Ziel, den bestehenden funktionalen Zusammenhang zwischen Fußgängerbereich und ,Stadttor"' weiter zu festigen. Der Flächennutzungsplan weist entlang dieses Abschnitts der Friedrich-Ebert-Straße MK-Gebiele aus, um die vorhandenen NuEungen zu sichern und die angestrebte Entwicklung zu ermöglichen. Diesem Ziel dient auch konkret der Bebauungsplan '122 allWiesdort-Süd-Europaring. (siehe Bebauungsplan Begründung, 5.1.2 MK (Kerngebiet), S. 7) -4- Eine weitere konkrete Maßnahme zur Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs im Bereich des Ludwig-Erhard-PlaEe stellt der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 20ll '\ /iesdorf-Süd - ehemalige Ganser-Brauerei' dar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans schließt das am Ludwig-Erhard-Plats gegenüber Möbel Smidt gelegene Kreissegmenl mit derzeit leergezogenen mehrgeschossigen Gebäuden mit ein. ,Grundzüge des Konzeptentwu rfs sind die Entwicklung eines kombinierten Handels-, Büro- und Hotelstandortes mit arrondierender Wohnnutzung sowie die städtebauliche Figur mit einer Blockrandbebauung, die in difrerenzierter Weise die Blockinnenbereiche mit erfasst. Die vorgelegte Konzeption ftigt sich in die sGdtebauliche Entwicklungsstrategie für den Bereich Wiesdorf-Süd ein, die sich in den Planungen und bereits realisierlen Projekten im Umfeld widerspiegelt (u. a. Sanierungsverfahren Wiesdorf-Süd (abgeschlossen), Bebauungspläne Nr. 122 all bis c/l). Sie kann zur Umsetzung der folgenden städtebaulichen Ziele für den o.g. Baublock beitragen: Herstellung eines attraktiven städtebaulich-architektonischen Entr6es zur Stadtmitle ba r. Ci§ in Leverkusen-Wiesdorf, Neuordnung und funKionale Aufu€rtung der Flächen." ( Vorlage Nr.0858/2010, Vorhabenbezogen€r B€bauungsplan V 20ll nViesdorf-Süd - ehemalige GanserBrauerei'). - - - Die Konzeption der lnvesloren sieht im Erdgeschoss ein SB-Warenhaus mit ca. 4.350 rn2 VK vor (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 20/l nViesdorf-Süd - ehemalige GanserBrauerei', Anlage 2). Für die wirtschaffliche UmseEung des Projektes ist die veöindliche Vermietung der Bürofläche ein wesentliches Element. Die Verwaltung erhieh vom Rat den Auflrag, mit dem lnrrestor Verhandlungen über die Anmietung von Büroflächen für rd. 200 Büroaö€itsplätse aufzunehmen (Vodage Nr. 1151/2011 Projekt U/iesdorf-Süd, ehemalige Ganser-Brauerei" - Veftandlungen über die Anmietung von Büroflächen). lnnerhalb des zentralen Versorgungsbereichs belastet der starke Leerstand des City-Centers das lmage der Einkaufsstradt Leverkusen und wirkt sich nachteilig auf die übrigen Bereiche aus. Die Revitalisi€rung des City-Centers stellt sich als schwierig dar, weil die nach dem WohnungseigentumsgeseE gegliederte lmmobilie insgesamt 150 Eigentümer umfasst, die sich auf die Nutzergruppen Handel, Bürohochhaus und Wohnungen verteilen. Namhafte Projektentwickler, die lnteresse am Standort Leverkusen zeigen, lassen sich nur auf das CityCenter lenken, wenn die lmmobilie iuristisch neu geordnet und für den lnvestor kalkulieöar aufgestellt wird (nur wenige Eigentümer/Trennung von Wohn- und Gewerbeeigentum). Die Stadt hat im Juli 20'13 ein,City-Büro" eingerichtet, das direK dem Oberbürgermeister zugeordnet ist und das die Aufgabe hat, die Neuordnung zu organisieren und bereits heute lnvestitionsinteressierte anzusprechen, die dann nach erfolgter NeustruKurierung ber€it sind, an diesem Strandort zu investieren (Vorlage M. 220012O13 - Revitalisierung des City-Centers Wiesdorf). ln diesem Zusammenhang b€steht insb€sondere die Besorgnis, dass das Ziel der Bauleitplanung, den bestehenden funktionalen Zusammenhang a?ischen dem Ludwig-Erhard-Platz und dem Fuf§ängeöereich zu lestigen, infolge des Pulheimer Vorhabens nicht weiterentwickelt w€rden kann. Da die vorgel€gt€ Analyse von Stadt und Handel keine brauchbare Grundlage bildet, stütä sich die Argumentation der Stadt Loverkusen weiter auf das Gegengutachten des Büros Junker und Kruse. Das Büro Junker und Kruse hat Kaufl<raftabflüsse von teilweise mehr als 20oÄ bei einigen Sortimonten prognostiziert und daraus gefolgert, dass ein Umschlagen in negative städtebauliche Auswirkungen nicht auszuschlief§en sei. E Negative versorgungsstrukturelle Auswirkungen Erwarten die Gutachter aufgrund der Veränderungen der Zentralität für die Stadt Leverkusen in der Branche Möbel. lm worst-case ergäbe sich aufgrund des UmsaEnickgangs im Kemsortimont Möbel von 53,9 Mio. auf 42,6 Mio. € eine Veränderurg d€r Zentralität von 1,07 auf 0,85. Die rom Büro Junker und Kruse erwarteten Kaufkraftabflüsse in der Branche Möbel betragen 16 bis 22 %. Neben Möbel Smidt sind auch andere Anbieter im Zentrum betroffen. lm Be- reich GPK / Haushaltswaren, Heimtextilien, Teppichen und Leuctten, also den umsatzbringenden Randsortimenten des Möbelhauses, betragen die Kautkraftabflüsse teilweise a^rischen 20 und 30 o/o. Eine Gefährdung des Anbieters Möbel Smidt halten die Gutachter daher für m«iglich. (Junker und Kruse, Städtebaulich€ Wirkungsanalyse eines geplanten Möbelhauses in Pulheim, Oktober 20'12, S. 45, 47 f.) Die Stadt Leverkusen fordert daher zum Schulz ihrer zentralen Versorgungsbereiche, das geplante Vorhaben auf eine Gesamtverkaufsfläche von maximal 30.000 m" (inklusiv der zentrenrelevanten Sortimente) zu beschränken und die Summe der zentrenrelevanten Randsortimente voöindlich auf eine Obergrenze von 2.000 m'z fesEus€Een. 4. Soßtlgo Anregungsn 4.1 Freiverkaufsflächen Von anderen Standorten d6r Firma Segmüller ist bekannt, dass Segmüller aul3erhalb der zulässigen Gesamtverkaufsfläcfie regelmäßig, ganzjährig weitere Freiverkaufsflächen au. ßerhalb des Gebäudes nutA, um dort Aktionstage, Aktionsflächen oder zusätzliche Aktionswaren anzubieten. Die Freiverkaufsflächen können erheblichen Umfang €neichen und de fac{o ar einer ganzjährig€n Steigerung der Gesamtverkaufsfläche führen. Es wird angeregt, mit textlichen Festsetzungen im Bebauungsdan sicherzustellen, dass etwat;e Freiverkaufsfläcfien nur innerhalb der zulässigon Gesamtverkaufsfläche voryehalten w€rden dürfen und dass zentrenrelevante Sortimente dort nicht angeboten werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag V- (+'^1 Lena Zonic§ lndustrie- und Handelskammer zu l(öln Thorsten Zimmermann Leiter der Geschäftsstelle 07. APR,201t lHx Kirn I G.3chansr.no R&iFErn 8.hn$eß. r. 50126 g..gil€a.i Stadt Pulheim Der Bürgermeister Rathaus Planungsamt Frau Sandra Hatting Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim POSTSTELLE lhr Zeichen I lhre Nachricht vom lv/6'l | 4. Mär: 201/t Unser Zeichen I Ansprech partner Zmrund I Kdsrina Llndanberg 0 I April. 281{ E-Mail k lstlna.llndenberg@loeln.lhk.de eingegang en Telefon I Fax +19 227t agl6-182l +/t9 ZIT1 E37&199 n /{lts Oatum 4. Aoril mla FlächennuEungsplan d€r Stadt Pulhelm Teiländerung Nr. 17.3 - Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Beteiligung gem. § 4 (2) BaucB Sehr geehrte Frau Hatting, in lhrem Schreiben vom 4. März 2014 baten Sie uns, zu der geplanten Ansiedlung eines Möbelhauses mit 43.OOO m2 Verkaufsfläche, inkl. 2.500 mz für zentrenrelevante Sortimente in Pulheim Stellung zu nehmen. 1. De Planunterlagen umfassen die Verträglichkeitsanalyse von Stadt + Handel aus Februat 2014. Diese untersucht eine großflächige Einzelhandelsansiedlung mit 45.000 m2 Verkaufsfläche, inklusive 4.500 m2 Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente. Obwohl diese Verkaufsflächen nicht mehr dem aktuellen Planvorhaben entsprechen, mijchten wir hierauf eingehen: oie in der verträglichkeitsanalyse geführte Argumentation ist grundsätzlich nachvollziehbar. Es werden eindeutige Aussagen zu den voraussichflichen Auswirkungen des Vorhabens auf die zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum getroffen. b. Der im Gutachten vertretenen Meinung, dass durch das Vorhaben keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf zentrale versorgungsberelche im untersuchungsgebiet zu erwarten seien, können wir uns hingegen nicht anschließen. Die prognostizierte Umsatzumverteilung der zentrenrelevanten Sortimente in vielen Haupt- und Nebenzentren liegt weit über 10 % und teilweise bei bis zu 23 %. Negative städtebautiche Auswirkungen sind folglich nicht auszuschließen. lndustrie- und Handol3k mmer zu Köln I GeschäftBstele Rhein-Ert Bahnstraße 1, Rathauspassage, 50126 Bergheim I lntemeL www.ihk-koeln.de Tel. +4922718376-0 lFax+49 2271 8376199 4. April2014 | Seite 2 2. Wir begrüßen, dass die Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente im Vergleich zum ursprünglichen Vorhaben auf 2.500 m2 reduziert wurde. Aus unserer Sicht hat sich der bis Ende 2011 gesetzlich festgeschriebene Maximalwert von 2.500 m2 für zentrenrelevantes Randsortiment, bei dem erhebliche schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche nicht zu erwarten sind, grundsätzlich bewährt. Wir erwarten demnach - im Vergleich zur ursprünglichen Planung - wesentlich geringere negative städtebauliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren in den möglicherweise betroffenen Orten. 3. Der sortimentsbezogene Versorgungsengpass an Möbeln (inklusive Randsortimente) in Pulheim würde bereits mit einer wesentlich gedngeren Verkaufsfläche geschlossen als im aktuellen Planvorhaben mit 43.000 m2 vorgesehen ist. Der Grundsatr Vier des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel (LEP 2025) bedarf einer sorgfältigen Abwägung. Diese ist in der oben genannten Verlräglichkeitrsanalyse aus unserer Sicht nur in Teilen gegeben. 4. Wie die aktuelle Verträglichkeitsanalyse von Stadt + Handel beziehen sich auch das Verkehrsgutachten aus 2012 sowie die ergänzende Stellungnahme aus 2014 auf die größer dimensionierte, ursprüngliche Planung. Dennoch fordem wir die Umsetzung aller in Kapitel sechs aufgeführten Maßnahmen auch für das aktuelle Planvorhaben, um die Abwicklung der zu envarlenden Verkehre zu ermöglichen. lnsgesamt tragen wir - unter der voraussetzung der Realisierung der verkehrlichen Maßnahmen das geplante Vorhaben, ein Möbelhaus mit 43.oOO m2 Verkaufsfläche, inklusive 2.SOO m2 für zentrenrelevante Sorlimente in Pulheim anzusiedeln, mit. Mit fteundlichen Grüßen lndustrie- und Handelskammer zu Köln ln Vertretung 'L}ru/Nu^frit ^ Thorsten Zimmermann Mitglied der Geschäftsführung Leiter der Geschäfl sstelle Rhein-Erft -