Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
05.05.14, 18:50
Aktualisiert
05.05.14, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ergänzende Betrachtung:
Summierte Auswirkungsanalyse der
Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim und der
Ansiedlung eines Möbelmarktes in Neuss
auf Grundlage der Gutachten
Wirtschaftliche, städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeitsanalyse für die
Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim (Stadt + Handel, Februar 2014)
Stadt Neuss – Wirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort
Hammfeld II (Ost) (Dr. Jansen GmbH August 2013)
Im Auftrag:
Stadt Pulheim
Verfasser:
Dipl.-Ing. Ralf M. Beckmann
Dipl.-Ing. Marc Föhrer
Geogr. (M.A.) Andreas Q. Schuder
Dortmund, 11. Februar 2014
Stadt + Handel
Dipl.-Ing.e Beckmann und Föhrer GbR
Hörder Hafenstraße 11
44263 Dortmund
Beiertheimer Allee 22
76137 Karlsruhe
Markt 9
04109 Leipzig
Tel. 0 231. 8 62 68 90
Fax. 0 231. 8 62 68 91
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Inhaltsverzeichnis
1
Anlass und Untersuchungsziel _________________________________________ 2
2
Methodik ___________________________________________________________ 4
3
Absatzwirtschaftliche Auswirkungen___________________________________ 7
4
Städtebauliche Einordnung der summierten absatzwirtschaftlichen
Auswirkungen _______________________________________________________ 9
5
Zusammenfassende Bewertung der gemeinsamen Betrachtung der
absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen der Vorhaben
Möbelhaus Segmüller Pulheim und Möbel Höffner Neuss ______________ 11
1
1 Anlass und Untersuchungsziel
In Pulheim ist die Ansiedlung eines Möbelhauses Segmüller mit 45.000 m² Verkaufsfläche1
geplant, die Vorhabenplanungen werden seit 2012 verfolgt. Danach wurde auch in Neuss
die Ansiedlung eines Höffner-Möbelhauses mit 46.000 m² VKF geplant, die Baugenehmigung für dieses Vorhaben liegt seit dem 31.01.2014 vor.
In der hier vorliegenden ergänzenden Stellungnahme wird die Betrachtung der städtebaulichen und absatzwirtschaftlichen Auswirkungen beider Vorhaben, konkret hinsichtlich der
Untersuchung von summierten Auswirkungen beider Vorhaben
des nicht zentrenrelevanten Hauptsortiments Möbel und
(zentrenrelevanter) Randsortimente
auf zentrale Versorgungsbereiche im Überschneidungsbereich der Einzugsgebiete der beiden Vorhaben aufgezeigt.
Vorhaben Möbelhaus Segmüller Pulheim
Das Vorhaben Möbelhaus Segmüller soll eine Gesamtverkaufsfläche von 45.000 m² umfassen, davon
36.500 m² nicht zentrenrelevantes Kernsortiment Möbel,
4.500 m² zentrenrelevante Randsortimente und
4.000 m² nicht zentrenrelevante Randsortimente.
Für das Vorhaben liegt die Wirtschaftliche, städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim (Stadt + Handel,
Februar 2014)2 vor. In diesem wird anhand einer Marktanteilsprognose der sortimentsspezifische Vorhabenumsatz ermittelt (vgl. Kapitel 4.3) und sodann anhand eines
gravitationsbasierten Berechnungsmodells die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen für die
untersuchungsrelevanten Bestandsstrukturen ermittelt (vgl. Kapitel 5.2) und einer städtebaulichen Bewertung (vgl. Kapitel 5.4) unterzogen.
Vorhaben Möbelhaus Höffner Neuss
Das Vorhaben Möbelhaus Höffner soll eine Gesamtverkaufsfläche von 46.000 m² umfassen,
davon
38.300 m² nicht zentrenrelevantes Kernsortiment Möbel,
4.600 m² zentrenrelevante Randsortimente und
3.100 m² nicht zentrenrelevante Randsortimente.
1
Nachfolgend abgekürzt durch VKF.
2
Nachfolgend abgekürzt durch Pulheim 2014.
2
Für das Vorhaben liegt das Gutachten Stadt Neuss – Wirkungsanalyse zur Ansiedlung eines
Möbelhauses am Standort Hammfeld II (Ost) (Dr. Jansen GmbH August 2013)3 vor. In diesem wird anhand eines Flächenproduktivitätsansatzes die sortimentsspezifische Umsatzprognose für das Vorhaben ermittelt (vgl. Kapitel 2.2.2 ab S. 18). In einem nachgelagertem
Schritt wird aufbauend auf der Umsatzprognose die potenzielle Marktbedeutung des Vorhabens (Marktanteile) dargelegt (vgl. Kapitel 3) und sodann die Handelswirtschaftlichen und
städtebaulichen Effekte des Planvorhabens (vgl. Kapitel 5) überprüft.
3
Nachfolgend abgekürzt Neuss 2013.
3
2 Methodik
Eingangswerte in die Berechnung der summierten Auswirkungen sind die jeweiligen Angaben und Berechnungswerte der beiden vorliegenden Fachgutachten. Berechnet, dargestellt und bewertet werden jeweils die summierten absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen der untersuchungsrelevanten Randsortimente
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel und Glas/ Porzellan/ Keramik,
Haushaltsgegenstände (zentrenrelevant)
Haushalts- und Heimtextilien (zentrenrelevant)
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel4
und des nicht zentrenrelevanten Hauptsortiments Möbel für die zentralen Versorgungsbereiche im Überschneidungsbereich der Einzugsgebiete5 der beiden Vorhaben (Kommunen
Bedburg, Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen).
Es wurden die Umsatzumverteilungen aus dem Gutachten Neuss 2013 und dem Gutachten
Pulheim 2014 berücksichtigt. Dadurch werden auch die – z. T. erheblich – unterschiedlichen
Annahmen der beiden Berechnungsmodelle (insbesondere der Bestandsumsätze) zur Kalibrierung der Umsatzverteilungen berücksichtigt.
Für die sortimentsspezifischen Auswirkungen der Möbelmärkte untereinander (die sogenannte ‚Kannibalisierung’) sind folgende Justierungsansätze zu beachten:
Der Überschneidungsbereich der jeweiligen Einzugsgebiete der beiden Vorhaben
nach Sortimenten; dabei auch Berücksichtigung der Unterscheidung zwischen den
Einzugsgebieten des Hauptsortiments Möbel und den Einzugsgebieten der zentrenrelevanten Randsortimente (im zu bewertenden Überschneidungsbereich identisch).
Realisierbarer Marktanteil der Möbelmärkte nach Sortimenten in dem sich überschneidenden Einzugsgebiet: Durch die Lage der Vorhaben in den Kommunen
Neuss und Pulheim weisen beiden Vorhaben ein relativ eigenständiges Einzugsgebiet auf. Nur ein kleiner ‚Gürtel‘ von Kommunen, die zwischen Pulheim und Neuss
liegen, sind im engeren Einzugsgebiet beider Vorhaben verortet: Bedburg, Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen.
Analogieschlüsse für die Beeinträchtigung vergleichbar weit entfernter Standorte
von den beiden Vorhabenstandorten unter Beachtung der Systemähnlichkeit und
der Standortgunst des betroffenen Standorts.
Eine Berechnung der Auswirkungen unter Annahme einer reduzierten Flächenproduktivität
über das gesamte Einzugsgebiet der Einzelvorhaben ist demnach methodisch nicht haltbar,
4
Nicht zentrenrelevant in Neuss und Pulheim, jedoch uneinheitliche Einordung in Kommunen des Überschneidungsbereichs der Einzugsgebiete der beiden Vorhaben.
5
Für Pulheim 2014 das Kerneinzugsgebiet Randsortimente (vgl. ebenda Kapitel 4.3.2).
4
da ein Wettbewerbsstandort, der weiterhin nur im Einzugsgebiet eines Möbelhauses liegt,
weiterhin so stark betroffen sein wird, wie in den beiden jeweiligen ‚Einzelgutachten’ dargestellt.
Insofern ist eine Verschneidung der Modellrechnungen der beiden Ausgangsgutachten
zwingend. Dabei gilt es im Speziellen zu beachten, dass
die Standorte, die außerhalb des Einzugsgebiets eines der beiden Vorhaben liegen,
in ihrer Beeinträchtigung „statisch“ zu behandeln sind;
innerhalb des Überschneidungsbereiches eine Modellberechnung durchzuführen ist,
in der insbesondere die ‚Kannibalisierung’ der Vorhaben untereinander von entscheidender Bedeutung für eine valide Berechnungsmodellierung ist (s. o.);
der nicht durch ‚Kannibalisierungseffekte’ „aufgelöste“ Umsatz minus des Umsatzanteiles, der außerhalb der sich überschneidenden Einzugsgebiete beider Vorhaben
umverteilt wird, zu Lasten der Wettbewerbsstandorte im Überschneidungsbereich
der Einzugsgebiete der Vorhaben umverteilt werden dürfte;
die Modellierung der Umsatzumverteilungen sodann auf Basis eines absatzwirtschaftlichen Berechnungsmodells erfolgt.
Auf Grundlage der in den beiden Gutachten angeführten Marktanteilsprognosen (im Gutachten Neuss 2013 nur nachgelagertes Marktanteilskonzept, nicht zur Ableitung der
Umsatzprognose genutzt) für die Kommunen des Überschneidungsbereichs der Einzugsgebiete und des sehr hohen Systemwettbewerbs zwischen den beiden Vorhaben ist anhand
der gegenseitigen ‚Kannibalisierungseffekte’ von einem Rückgang der Marktabschöpfung
in dem untersuchungsrelevanten Hauptsortiment Möbel in beiden Vorhaben von je rd.
10 % auszugehen. Dies ist wie folgt zu begründen:
Analogieschluss für die Beeinträchtigung vergleichbar weit entfernter Standorte von
den beiden Vorhabenstandorten unter Beachtung der Systemähnlichkeit und der
Standortgunst des betroffenen Standorts.
Sehr deutlicher Systemwettbewerb der Vorhaben Höffner Neuss und Vorhaben
Segmüller Pulheim.
Abnahme der Marktanteile in den Zonen des Einzugsgebiets des Vorhabens Segmüller Pulheim durch den Markteintritt des Vorhabens Höffner Neuss:
5
Tabelle 1:
Marktanteilsprognose Vorhaben Segmüller Pulheim nach Zonen im Sortiment Möbel unter Berücksichtigung Markteintritt Möbel Höffner Neuss
Kennziffer
Zone 1
Zone 2
Zone 3
Zone 4
Marktanteil
in % *
17
14
9
2
Umsatz
in Mio. Euro *
4,0
38,6
21,2
10,6
Quelle:
Streuzufluss
i. H. v. 10 %
des Zonenumsatzes
GESAMT
7,4
81,8
Eigene Berechnungen Stadt + Handel 2013.
* Werte auf 0,1 Mio. Euro bzw. 1 % gerundet.
Es ergibt sich eine auf das Hauptsortiment Möbel bezogene Umsatzprognose von
81,8 Mio. Euro per anno für das Vorhaben Segmüller Pulheim unter Berücksichtigung des Markteintritts Möbel Höffner Neuss.
Bezogen auf die geplante Verkaufsfläche von 36.500 m² VKF im Hauptsortiment
Möbel ergibt sich eine ableitbare Flächenproduktivität von rd. 2.250 Euro/ m² VKF.
Diese liegt rd. 10 % unter der ursprünglich anhand des Marktanteilskonzepts für das
Vorhaben Segmüller abgeleiteten Flächenproduktivität (2.500 Euro/ m² VKF, vgl.
Gutachten Pulheim 2014, Kapitel 4.3.1).
Aufgrund des sehr deutlichen Systemwettbewerbs zwischen den beiden Vorhaben
ist auch ein Rückgang der Umsatzleistung bzw. der Flächenproduktivität des Vorhabens Höffner Neuss i. H. v. 10 % anzunehmen.
Aufgrund der deutlicheren Überschneidung des Kerneinzugsgebiets der Randsortimente des Vorhabens Segmüller mit dem Einzugsgebiet des Vorhabens Höffner
Neuss, ist für die untersuchungsrelevanten Randsortimenten von einem Rückgang
der Marktabschöpfung für die beiden Vorhaben von je rd. 15 % auszugehen.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Wettbewerbsstandorte, die weiterhin nur im
Einzugsgebiet eines Möbelhauses liegen, also außerhalb des in dieser ergänzenden Stellungnahme zu betrachtenden Überschneidungsbereich der Einzugsgebiete, weiterhin so
stark betroffen sein werden, wie in den beiden jeweiligen ‚Einzelgutachten’ dargestellt.
Eine Darstellung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen für die dezentralen Lagen im
Überschneidungsbereich der Einzugsgebiet der beiden Vorhaben kann nicht erfolgen, da
im Gutachten Neuss 2013 die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen für dezentrale Standorte nur summiert nach Zonen, jedoch nicht kommunenspezifisch dargestellt sind.
6
3 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen
Die Umsatzumverteilung für die Bestandsstrukturen im Überschneidungsbereich der beiden
Vorhaben stellt sich unter Berücksichtigung der voran stehenden Ausführungen wie in Tabelle 2 angeführt, dar.
Es ist darauf zu verweisen, dass im Gutachten Neuss 2013 eine summierte Betrachtung einer Sortimentsgruppe erfolgt, die im Gutachten Pulheim 2014 aus zwei getrennten
Sortimentsbereichen – Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel und Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände – besteht. Dies wird in der Darstellung der
summierten Auswirkungen grundsätzlich berücksichtigt.
Die sonstigen Sortimentsgruppen der beiden Gutachten sind in etwa deckungsgleich, so
dass diese verglichen und für die weiteren Berechnungen ohne weitere Spezifizierungen
verwendet werden können.
Eine Darstellung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen für die dezentralen Lagen im
Überschneidungsbereich der Einzugsgebiete der beiden Vorhaben kann nicht erfolgen, da
im Gutachten Neuss 2013 die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen für dezentrale Standorte nur summiert, jedoch nicht kommunenspezifisch dargestellt sind.
Demnach sind folgende Sortimentsbereiche für die weiteren Berechnungen und Bewertungen relevant:
Möbel (nicht zentrenrelevant)
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel und Glas/ Porzellan/ Keramik,
Haushaltsgegenstände (zentrenrelevant)
Haushalts- und Heimtextilien (zentrenrelevant)
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel (uneinheitliche Zentrenrelevanz)
Die Darstellung der summierten Auswirkungen für die Kommunen des Überschneidungsbereichs erfolgt nachfolgend:
7
Tabelle 2:
Darstellung ‚summierte‘ Umsatzumverteilungen für die zentralen Versorgungsbereiche im Überschneidungsbereich der Vorhaben Segmüller Pulheim und Höffner
Neuss
Umsatzumverteilung
Zentraler Versorgungsbereich
in Mio. Euro **
in %
*
*
*
*
*
*
*
*
*
0,2
*
8
0,1
0,1
13
18
*
0,1
*
7
*
*
*
*
*
0,1
*
7
*
*
*
*
Hauptzentrum Bedburg
Möbel
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel und
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände
Haushalts- und Heimtextilien
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
Hauptzentrum Dormagen
Möbel
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel und
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände
Haushalts- und Heimtextilien
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
Hauptzentrum Grevenbroich
Möbel
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel und
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände
Haushalts- und Heimtextilien
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
Ortskern Rommerskirchen
Möbel
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel und
Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltsgegenstände
Haushalts- und Heimtextilien
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
Quelle:
Eigene Berechnungen auf Basis Gutachten Pulheim 2014 und Neuss 2013.
* Umsatzumverteilung empirisch nicht nachweisbar (deutlich geringer als 0,05 Mio. Euro);
** auf 0,1 Mio. Euro gerundet.
8
4 Städtebauliche Einordnung der summierten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen
Lediglich für den ZVB Hauptzentrum Dormagen erreichen die summierten absatzwirtschaftliche Auswirkungen in den Sortimentsbereichen Haushalts- und Heimtextilien sowie
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel (in Dormagen als zentrenrelevant eingestuft) eine
Größenordnung, welche ggf. eine städtebauliche Relevanz aufweisen könnten.
Anhand der monetären Höhe des summierten Umsatzumverteilungswerts von rd. 0,1 Mio.
Euro in dem Sortimentsbereich Haushalts- und Heimtextilien sind vorhabenbedingte Betriebsaufgaben in diesem Sortimentsbereich trotz des relativ hohen summierten
prozentualen Umsatzumverteilungswerts i. H. v. 13 % für den ZVB Hauptzentrum Dormagen
nahezu auszuschließen, da die summierte Umsatzumverteilung sich jeweils auf mehrere Bestandsbetriebe und auch Randsortimentsverkaufsflächen verteilt.
Die summierten Umsatzumverteilungen im Sortimentsbereich Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel entfallen nahezu ausschließlich auf einen Bestandsbetrieb, Leuchten-Look, der
am Rand des zentralen Versorgungsbereiches liegt. Es handelt sich um einen Anbieter mit
handwerklicher Komponente, der auch Lichtplanung und Raumdesign für Privat- und Büroräume anbietet. Damit unterscheidet er sich wesentlich von den reinen Verkaufsvorgängen
(mit Beratung zum Produkt) der Firma Segmüller in einem Möbelhaus. Eine Betriebsaufgabe anhand der summierten Umsatzumverteilungen von Leuchten-Look ist trotz des hohen
prozentualen Umsatzumverteilungswerts in diesem Sortimentsbereich daher aufgrund der
breit gefächerten Betriebsausrichtung nicht zu erwarten, da sich die Umsatzumverteilung
auf den Einzelhandelsumsatz des Betriebs, nicht jedoch auf den Dienstleistungsanteil des
Betriebsumsatzes bezieht.
Das Umfeld von Leuchten-Look ist überwiegend bereits durch Wohnen geprägt, mit vereinzelten Dienstleistungs- sowie wenigen spezialisierten Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben durchsetzt (z.B. orthopädische Schuhe, Tattoo-Studio, Fitnessstudio). Es handelt
sich nicht um eine Lauflage, sondern vielmehr um einen Bereich für Zielkundschaft. Die Anbindung an die Haupteinkaufslage Kölner Straße (Fußgängerzone) erfolgt über Seitenstraßen bzw. die Florastraße, die überwiegend von Dienstleistungsnutzungen geprägt sind.
Der Betrieb übernimmt weder für sein Standortumfeld noch für den gesamten ZVB Hauptzentrum Dormagen eine strukturprägende bzw. Magnetfunktion.
Selbst wenn es zu einer nicht zu erwartenden Betriebsaufgabe aufgrund der summierten
Auswirkungen kommen sollte, würde hieraus für die Funktionsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hauptzentrum Dormagen keine städtebauliche Relevanz
erwachsen.
Durch das Vorhaben resultieren demnach keine negativen städtebaulichen Auswirkungen
auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten des ZVB Hauptzentrum
Dormagen.
9
Für die sonstigen zentralen Versorgungsbereiche im Bereich der Einzugsgebietsüberschneidung der beiden Vorhaben ergeben sich summierte absatzwirtschaftliche
Auswirkungen in Größenordnungen, anhand welcher keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die Versorgungsfunktion oder die Entwicklungsmöglichkeiten von diesen zu
erwarten sind.
10
5 Zusammenfassende Bewertung der gemeinsamen Betrachtung
der absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen der
Vorhaben Möbelhaus Segmüller Pulheim und Möbel Höffner
Neuss
Die gemeinsame Betrachtung der absatzwirtschaftlichen Auswirkung und deren städtebauliche Einordnung der beiden Vorhaben Möbelhaus Segmüller Pulheim und Möbel Höffner
Neuss ist auf Grundlage eines absatzwirtschaftlichen Berechnungsmodells erfolgt. Basis für
die Ermittlung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen und für die städtebauliche Bewertung bildeten dabei die entsprechenden Aussagen und Angaben der zu den beiden
Vorhaben vorliegenden Gutachten (Pulheim 2014 und Neuss 2013).
Konkret wurden die summierten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen beider Vorhaben in
dem Hauptsortiment Möbel sowie in den Randsortimentsbereichen
Kunst, Wohneinrichtungsbedarf, Geschenkartikel und Glas/ Porzellan/ Keramik,
Haushaltsgegenstände,
Haushalts- und Heimtextilien und
Lampen/ Leuchten, Beleuchtungsmittel
berechnet, dargestellt und einer städtebaulichen Bewertung zugeführt.
Negative städtebauliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in dem Überschneidungsbereich der beiden Vorhaben sind anhand der summierten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen beider Vorhaben und deren städtebaulicher Einordnung nicht zu
erwarten.
11