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Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Im Dammfeld" in Sinthern)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
14.05.14, 12:10
Aktualisiert
14.05.14, 12:10
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 84/2014 Erstellt am: 08.05.2014 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 21.05.2014 Rat X 17.06.2014 Betreff Widmung der Erschließungsanlage "Im Dammfeld" in Sinthern Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 84/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Im Dammfeld Flur 21 Flur 23 Flurstücke 1191, 1205 Flurstücke 140, 150, 263, 174, 176, 175 (teilweise) In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Erläuterungen Die vorgenannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 38 und Nr. 38 Sinthern, 1. Änderung als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen, befinden sich im städtischen Eigentum und sind bebauungsplangemäß angelegt. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor.