Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
14.05.14, 12:10
Aktualisiert
14.05.14, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
84/2014
Erstellt am:
08.05.2014
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Verfasser/in:
Frau Kroggel-Baur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
21.05.2014
Rat
X
17.06.2014
Betreff
Widmung der Erschließungsanlage "Im Dammfeld" in Sinthern
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 84/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Im Dammfeld
Flur 21
Flur 23
Flurstücke 1191, 1205
Flurstücke 140, 150, 263, 174, 176, 175 (teilweise)
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die vorgenannte Straße wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Erläuterungen
Die vorgenannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 38 und Nr. 38 Sinthern, 1. Änderung als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen, befinden sich im städtischen Eigentum und sind bebauungsplangemäß angelegt. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor.