Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
10.06.14, 18:37
Aktualisiert
10.06.14, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
Erstellt am:
Aktenzeichen:
155/2014
1. Ergänzung
02.06.2014
IV/66-12-0149320
Verfasser/in:
Hr. Königs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
17.06.2014
Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung zwecks Erschließung des BP 98 in PulheimGeyen / Nellesweg
Hier: Straßenendausbau
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
65.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
65.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Deckung der überplanmäßigen Auszahlung durch Minderausgaben bei den Auftragssachkonto M 66010304.7831000 in Höhe von 65.000 €.
Vorlage Nr.: 155/2014 1. Ergänzung . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet gem. Ziffer 3.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und
stimmt gem. § 83 (2) GO NRW einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung bei dem Auftragssachkonto M
66011201.7831000 „Erschließung BP 98 Geyen / Nellesweg“ in Höhe von 65.000 € zu.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei dem Auftragssachkonto M 66010304.7831000 „Erneuerung der Barbarastraße in Pulheim“.
Erläuterungen
In 2012 sind seitens der Verwaltung die Voraussetzungen für die Erschließung des BP 98 Geyen / Nellesweg durch die
Verlegung eines Mischwasserkanals und der Erstellung einer Baustraße geschaffen worden. Zwischenzeitlich ist die
Bebauung des BP 98 Geyen / Nellesweg soweit fortgeschritten, dass der Straßenendausbau erfolgen kann.
Anfang 2014 hat die Verwaltung hierzu den Straßenendausbau ausgeschrieben und am 14.02.2014 submittiert. Die
Prüfung der Angebote ergab, dass das preisgünstigste Angebot etwa 50.000 € über dem ursprünglichem Kostenansatz
des Fachamtes in Höhe von 130.000 € liegt.
Als wesentlicher Grund für die erhöhte Angebotssumme ist das derzeitige höhere Preisniveau anzunehmen. Zudem
wurde der Tatsache Rechnung getragen und somit in der Kalkulation der Einheitspreise berücksichtigt, dass Teile der
Erschließung BP 98 / Straßenendausbau in den Bestand des Nellesweges eingreifen und mit zusätzlichen Umbauarbeiten verbunden sind. So sind bei den Bauarbeiten zum Umbau des Nellesweges anteilig zu sonstigen neuen Erschließungsgebieten größere Mengen vorhandener Straßenanlagen aufzunehmen und zu entsorgen, was zusätzliche Kosten
verursacht. Der Vergleich mit Ergebnissen anderer Vergabeverfahren im Rhein-Erft-Kreis lässt jedoch bei Aufhebung
und neuer Ausschreibung der Leistungen kein wirtschaftlicheres Ergebnis erwarten.
Da sich als Folge des preisgünstigsten Angebotes ebenfalls die Kosten für das projektbetreuende Ing.-Büro erhöhen,
sind aus Sicht der Verwaltung Mehrausgaben von rund 65.000 € einschließlich Sicherheit zu veranschlagen.
Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von rund 65.000 € ist durch Minderausgaben bei der Baumaßnahme
M 66010304.7831000 „Erneuerung der Barbarastraße in Pulheim“ vorgesehen.
Aufgrund der Diskussion im Rahmen der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 06.05.2014 wurde entschieden die
Tagesordnungspunkte I.8-öffentlicher Teil und II.1-nichtöffentlicher Teil abzusetzen und vor der Entscheidung über die
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung zwecks Straßenendausbau des BP 98 Geyen / Nellesweg eine Anwohnerinformationsveranstaltung durchzuführen.
Seitens der Verwaltung ist am 04.06.2014 eine Anwohnerinformationsveranstaltung durchgeführt worden. Die Niederschrift ist als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.
Zu den im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.05.2014 aufgeworfenen Fragen wird in dem
als Anlage beigefügten Vermerk Stellung genommen.