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Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
117 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
10.06.14, 18:37
Aktualisiert
10.06.14, 18:37
Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers) Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers)

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Vorlage Nr.: 181/2014 Erstellt am: 26.05.2014 Aktenzeichen: I/001 Verfasser/in: Herr Blauhut Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 17.06.2014 Betreff Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag 1. Der Rat bestellt Herrn Markus Blauhut zum Schriftführer für den Rat 2. Der Rat bestellt Herrn Dieter Krüger zum stellvertretenden Schriftführer für den Rat Vorlage Nr.: 181/2014 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Nach § 52 (1) GO NRW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einer / einem vom Rat zu bestellenden Schriftführerin / Schriftführer unterzeichnet. Es bleibt dem Rat überlassen, ob er ein Ratsmitglied oder eine Verwaltungsmitarbeiterin / einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin / zum Schriftführer bestellt. Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.