Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Benennung der Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
10.06.14, 18:37
Aktualisiert
10.06.14, 18:37
Beschlussvorlage (Benennung der Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter) Beschlussvorlage (Benennung der Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter)

öffnen download melden Dateigröße: 157 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 185/2014 Erstellt am: 26.05.2014 Aktenzeichen: I/001 Verfasser/in: Herr Blauhut Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 17.06.2014 Betreff Benennung der Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 185/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag ohne Erläuterungen Die Verteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 (5) GO NRW geregelt. Es sind zwei Verfahrensweisen möglich: 1. Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder (§ 58 (5) Satz 1 GO NRW). (Einigungsverfahren). 2. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen den Vorsitzenden (§ 58 (5) Satz 2-4 GO NRW). (Zugriffsverfahren). Gem. § 58 (5) S. 6 GO NRW gelten Einigungs- bzw. Zugreifverfahren auch für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitze. Aufgrund von Sonderregelung sind die gerade beschriebenen Verfahren auf den HFA, den JHA und den Wahlausschuss nicht anwendbar: Gem. § 57 (3) GO NRW ist der Bürgermeister Vorsitzender des HFA. Der HFA wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Gem. § 2 (3) Kommunalwahlgesetz besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und den Beisitzern. Gem. § 4 (5) AG KJHG wird die/der Vorsitzende des JHA und die Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Ausschussmitgliedern, die dem Rat angehören können, gewählt. In der Kommentierung Rehn/Cronauge (GO NRW, § 58, V 2, 21. Erg., Jan. 1998) wird aufgeführt, dass sich die Fraktionen auf Vorsitz bzw. stv. Vorsitz des JHA im Einigungsverfahren einigen können, aber trotzdem eine Wahl durch den Ausschuss erfolgen muss! Die Zugriffsberechtigung der Fraktionen ist in folgender Tabelle aufgeführt: CDU SPD Zugriff 1 2 3 4 5 21 21,00 10,50 7,00 5,25 4,20 * Losverfahren 1 3 6 8 10 Grüne Zugriff 17 17,00 8,50 5,67 4,25 3,40 2 4 7 9 BV Zugriff 8 8,00 4,00 2,67 2,00 1,60 5 11* Zugriff 4 4,00 2,00 1,33 1,00 0,80 Pro NRW FDP 11* Zugriff 4 4,00 2,00 1,33 1,00 0,80 11* Zugriff 2 2,00 1,00 0,67 0,50 0,40