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Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
12.06.14, 18:39
Aktualisiert
12.06.14, 18:39
Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 211/2014 Erstellt am: 04.06.2014 Aktenzeichen: II 510 Verfasser/in: Frau Tatas Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 15 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 17.06.2014 Betreff Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertagesstätten Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 97.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 91.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 6.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): - siehe Beschlussvorschlag - X ja nein Vorlage Nr.: 211/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1a) Der Rat beschließt vorsorglich die freiwillige Übernahme der Trägeranteile für die Erweiterung der katholischen Kindertagesstätte St. Bruno in Stommelerbusch und der evangelischen Kindertagesstätte Miteinander um jeweils eine Gruppe. Die zusätzliche Gruppe in der der evangelischen Kindertagesstätte Miteinander soll maximal für 2 Jahre betrieben werden. Die Erweiterung der katholische Kindertagesstätte St. Bruno in Stommelerbusch soll bis auf weiteres bestehen. 1b) Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von maximal 91.000 € zur Finanzierung der höheren Betriebskostenabschläge an die Träger der katholischen Kindertagesstätten St. Bruno in Stommelerbusch und der evangelischen Kindertagesstätte Miteinander in Brauweiler. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen in Höhe von 42.000 € im Produkt 06 01 01 (Förderungen von Kindern in Tagesbetreuung), Sachkonto 4428001/6428001 (Erstattung von übrigen Bereichen) und Minderaufwendungen/Minderauszahlungen in Höhe von 49.000 € im Produkt 06 04 01 (Soziale Dienste), Sachkonto 5335050/7335050 (Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung). 2) Der Rat beschließt die Vergabe von Planungskosten für die Erweiterung der Kindertagesstätte Regenbogen, Anemonenweg und für den Umbau von Räumlichkeiten der Hauptschule Pulheim für die Schaffung zusätzlicher Gruppen für die Betreuung von Kindern. Zur Finanzierung der Planungskosten stehen investive Mittel beim Auftrag M 26130006 (U3-Ausbau allgemein), Sachkonto 7831000 (Baumaßnahme) zur Verfügung. Erläuterungen Mit Vorlage Nr. 122/2014 wurde der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 03.04.2014 über die Bedarfsplanung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und deren Fortschreibung informiert. Die Verwaltung wurde u. a. beauftragt, mit den freien Trägern der Pulheimer Kindertagesstätten Gespräche zu führen, um kurzfristig umsetzbare zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zu schaffen. Es wurden bereits erste Gespräche mit den Trägervertretungen geführt. Hieraus haben sich 2 potentielle Betreuungsmöglichkeiten für das Kindergartenjahr 2014/2015 ergeben. Dabei handelt es sich um erste Ergebnisse. Für die Umsetzung des Rechtsanspruches müssen weitere Betreuungsmöglichkeiten im Stadtgebiet geschaffen werden. Erläuterung zu 1) - Kath. Kita St. Bruno, Stommelerbusch Nach erfolgtem U3-Umbau könnte in dieser Kita eine weitere Gruppe von 20 - 25 Kindern in der Gruppenform III (Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung) betreut werden. - Ev. Kita Miteinander, Brauweiler Im Untergeschoss der Kita steht ein zusätzlicher Raum zur Verfügung, der für die Betreuung einer Kleingruppe (Gruppenform III) von maximal 10 Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung genutzt werden könnte. Die zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten wurden bereits mit dem Landesjugendamt besprochen und abgestimmt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die erforderlichen Betriebserlaubnisse erteilt werden. Bei der evangelischen Kindertagesstätte Miteinander würde eine Betriebserlaubnis aber längstens für 2 Jahre erteilt, da für eine längerfristige Betreuung der Kinder weitere räumliche Voraussetzungen erfüllt werden müssten. Im Vorgriff auf noch abschließend zu führende Verhandlungen ist davon auszugehen, dass eine Erweiterung der Kindertagesstätten um zusätzliche Gruppen von den Trägern nur dann unterstützt wird, wenn eine 100 %ige Finanzierung der Personal- und Sachkosten über Betriebskostenabschläge erfolgt. Das bedeutet für die Stadt Pulheim, dass neben den Vorlage Nr.: 211/2014 . Seite 3 / 3 grundsätzlich verbleibenden Anteilen an den Betriebskosten von 32,5 % (bei kirchlichen Einrichtungen) auch die 12 %igen Trägeranteile zu finanzieren wären. Die Finanzbelastung für den Betrieb der beiden zusätzlichen Gruppen würde für die Stadt Pulheim insgesamt jährlich rd. 97.000 € betragen (siehe Anlage I, Seite 1). Diese Haushaltsbelastung würde sich auf die Jahre 2014 und 2015 aufteilen. Damit die Betriebskostenabschläge für die zusätzlichen Gruppen in 2014 an die Träger ausgezahlt werden können, muss der Haushaltsansatz beim Produktsachkonto 06 01 01 5317000/7317000 (Zuschuss zu den Betriebskosten der Kitas in freier Trägerschaft) um insgesamt maximal 91.000 € erhöht werden (siehe Anlage I, Seite 2). Die Betriebskostenzuschüsse des Landes (36,5 % der Betriebskosten) für das Kindergartenjahr 2014/2015 können für die beiden zusätzlichen Gruppen erst im Rahmen der Endabrechnung zum 15.09.2015 geltend gemacht werden. Die Deckung der Mehraufwendungen für das Jahr 2014 erfolgt aus den im Beschlussentwurf genannten Produktsachkonten. Dies hat allerdings zur Folge, dass sich die für den 1. Budgetbereicht 2014 (Stichtag 15.05.2014) prognostizierten Haushaltsdefizite im Fachbereichsbudget 400 (Jugend) weiter erhöhen. Erläuterung zu 2) Für die Schaffung weiterer Betreuungsmöglichkeiten von Kindern kommt die städtische Kindertagesstätte Regenbogen, Anemonenweg in Pulheim, in Frage. Geplant ist eine Erweiterung der Kindertagesstätte um 2 Gruppen für die Betreuung von Kindern von 2 Jahren bis zur Einschulung. Angrenzend an der Kindertagesstätte ist eine Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen. Die Fläche wird zur Zeit als Spielwiese genutzt. Die Stadt Pulheim ist Eigentümerin des Grundstücks. Voraussichtlich wären keine Bebauungsplanänderungen erforderlich, so dass eine Umsetzung der Maßnahme mittelfristig möglich wäre. Darüber hinaus bieten sich Räumlichkeiten der Hauptschule Pulheim, die zur Zeit von der Jugendmusikschule und der VHS genutzt werden, an. Hier soll eine Kindertagesstätte mit 2 Gruppen für die Betreuung von Kindern von 2 Jahren bis zur Einschulung eröffnet werden. Voraussetzung für die neue Nutzung sind Umbauten im Bestand. Eine erste Besichtigung der Örtlichkeiten durch das Landesjugendamt hat stattgefunden. Bei Schaffung der erforderlichen räumlichen Voraussetzungen würde eine Betriebserlaubnis erteilt. Die Jugendmusikschule und die VHS würden bei Realisierung der Maßnahme andere Räumlichkeiten innerhalb der Hauptschule Pulheim erhalten. Die erforderlichen Aufwendungen und Erträge (Betriebskostenzuschüsse des Landesjugendamtes und Elternbeiträge) für das Jahr 2015 werden im Rahmen der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2015 berücksichtigt. Über die weiteren optionalen Betreuungsmöglichkeiten und die sich daran anschließenden Maßnahmen wird die Verwaltung regelmäßig informieren und die hierfür erforderlichen Beschlüsse einholen.