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Beschlussvorlage (Aussetzen der Parkscheibenpflicht während der Umbaumaßnahme K24/Venloer Str. – K20/Hauptstraße-Nettegasse, in Pulheim-Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
171 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:45
Aktualisiert
24.06.14, 18:45
Beschlussvorlage (Aussetzen der Parkscheibenpflicht während der Umbaumaßnahme K24/Venloer Str. – K20/Hauptstraße-Nettegasse, in Pulheim-Stommeln) Beschlussvorlage (Aussetzen der Parkscheibenpflicht während der Umbaumaßnahme K24/Venloer Str. – K20/Hauptstraße-Nettegasse, in Pulheim-Stommeln)

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Vorlage Nr.: 245/2014 Erstellt am: 20.06.2014 Aktenzeichen: IV/66-12 Verfasser/in: Herr Königs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 01.07.2014 Betreff Aussetzen der Parkscheibenpflicht während der Umbaumaßnahme K24/Venloer Str. – K20/Hauptstraße-Nettegasse, in Pulheim-Stommeln Veranlasser/in / Antragsteller/in Ratsmitglied Frau Maria Schmitz Maria Schmitz Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für den Zeitraum der Umbaumaßnahme in Pulheim-Stommeln die Parkscheibenpflicht für die Parkplatzanlage „Dorfanger“ aufzuheben. Vorlage Nr.: 245/2014 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Mit Datum vom 19.03.2014 stellte Frau Maria Schmitz, Ratsmitglied aus Stommeln, in ihrer seinerseitigen Funktion als Ortsvorsteherin, den Antrag, für den Zeitraum der Umbaumaßnahme des Rhein-Erft-Kreises (25. Juni 2014 bis voraussichtlich 2. Dezember 2014), die Parkscheibenpflicht für die Stellplatzanlagen „Dorfanger“ und „Josef-Gladbach-Platz“ auszusetzen (s. Anlage 1). Als Folge werden die 28 Kurzzeit-Stellplätze im Bereich des Dorfangers in Stellplätze ohne zeitliche Begrenzung umgewandelt (s. Anlage 2). Die Umwandlung der parkscheibenpflichtigen Stellplätze im Bereich des Josef-Gladbach-Platzes ist nicht möglich, da diese Fläche laut Aussage des Rhein-Erft-Kreises als Baustelleneinrichtungsfläche für die Umbaumaßnahme dient. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die zur Verfügung stehenden parkscheinpflichtigen Stellplätze weiterhin ein ausreichendes Angebot für Kunden besteht.