Daten
Kommune
Pulheim
Größe
171 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:45
Aktualisiert
24.06.14, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
245/2014
Erstellt am:
20.06.2014
Aktenzeichen:
IV/66-12
Verfasser/in:
Herr Königs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
01.07.2014
Betreff
Aussetzen der Parkscheibenpflicht während der Umbaumaßnahme K24/Venloer Str. –
K20/Hauptstraße-Nettegasse, in Pulheim-Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Ratsmitglied Frau Maria Schmitz
Maria Schmitz
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für den Zeitraum der Umbaumaßnahme in
Pulheim-Stommeln die Parkscheibenpflicht für die Parkplatzanlage „Dorfanger“ aufzuheben.
Vorlage Nr.: 245/2014 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Mit Datum vom 19.03.2014 stellte Frau Maria Schmitz, Ratsmitglied aus Stommeln, in ihrer seinerseitigen Funktion als
Ortsvorsteherin, den Antrag, für den Zeitraum der Umbaumaßnahme des Rhein-Erft-Kreises (25. Juni 2014 bis voraussichtlich 2. Dezember 2014), die Parkscheibenpflicht für die Stellplatzanlagen „Dorfanger“ und „Josef-Gladbach-Platz“
auszusetzen (s. Anlage 1). Als Folge werden die 28 Kurzzeit-Stellplätze im Bereich des Dorfangers in Stellplätze ohne
zeitliche Begrenzung umgewandelt (s. Anlage 2). Die Umwandlung der parkscheibenpflichtigen Stellplätze im Bereich
des Josef-Gladbach-Platzes ist nicht möglich, da diese Fläche laut Aussage des Rhein-Erft-Kreises als Baustelleneinrichtungsfläche für die Umbaumaßnahme dient.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die zur Verfügung stehenden parkscheinpflichtigen Stellplätze weiterhin ein
ausreichendes Angebot für Kunden besteht.