Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:45
Aktualisiert
24.06.14, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
241/2014
Erstellt am:
17.06.2014
Aktenzeichen:
III/26.31.02
Verfasser/in:
Herr Blumenthal
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
01.07.2014
Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für das Erbbaurecht an dem Grundstück Vochemsgasse 5a und 5 b
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Stadtverwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
290.500 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
290.500 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
(nicht vollständig)
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
s. Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim zieht die Zuständigkeit an sich und fasst folgenden Beschluss:
Der Rat genehmigt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 213.000 € bei dem investiven Konto M26880014 –
Grunderwerb (sonstige).
Die Deckung erfolgt aus dem investiven Konto M00388001 – Grunderwerb Stöckheimer Hof
Vorlage Nr.: 241/2014 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Es wird auf die Vorlage 226/2014 im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 1.7.2014
verwiesen. In dieser Vorlage schlägt die Verwaltung dem Rat vor, dass Erbaurecht für das Grundstückstück Vochemsgasse 5a und 5b nicht zu verlängern und die entsprechend dem Erbbaurechtsvertrag zu zahlende Entschädigung für
das Gebäude in Höhe von 290.500 € zu leisten.
Auf dem investiven Konto M26880014 stehen derzeit lediglich noch 78.000 € bereit, die nicht durch Aufträge oder Verpflichtungen gebunden sind. Zur Finanzierung der Entschädigungszahlung werden daher überplanmäßige Mittel in Höhe
von 213.000 € benötigt.
Die Deckung erfolgt aus dem investiven Konto M00388001 – Grunderwerb Stöckheimer Hof, da hier nicht benötigte
Haushaltsmittel in der entsprechenden Höhe zur Verfügung stehen.