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Beschlussvorlage (Überplanmäßige Ausgabe)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:45
Aktualisiert
24.06.14, 18:45
Beschlussvorlage (Überplanmäßige Ausgabe) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Ausgabe)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 241/2014 Erstellt am: 17.06.2014 Aktenzeichen: III/26.31.02 Verfasser/in: Herr Blumenthal Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 01.07.2014 Betreff Überplanmäßige Ausgabe für das Erbbaurecht an dem Grundstück Vochemsgasse 5a und 5 b Veranlasser/in / Antragsteller/in Stadtverwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 290.500 € — im Haushalt des laufenden Jahres 290.500 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein (nicht vollständig) Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): s. Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim zieht die Zuständigkeit an sich und fasst folgenden Beschluss: Der Rat genehmigt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 213.000 € bei dem investiven Konto M26880014 – Grunderwerb (sonstige). Die Deckung erfolgt aus dem investiven Konto M00388001 – Grunderwerb Stöckheimer Hof Vorlage Nr.: 241/2014 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Es wird auf die Vorlage 226/2014 im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 1.7.2014 verwiesen. In dieser Vorlage schlägt die Verwaltung dem Rat vor, dass Erbaurecht für das Grundstückstück Vochemsgasse 5a und 5b nicht zu verlängern und die entsprechend dem Erbbaurechtsvertrag zu zahlende Entschädigung für das Gebäude in Höhe von 290.500 € zu leisten. Auf dem investiven Konto M26880014 stehen derzeit lediglich noch 78.000 € bereit, die nicht durch Aufträge oder Verpflichtungen gebunden sind. Zur Finanzierung der Entschädigungszahlung werden daher überplanmäßige Mittel in Höhe von 213.000 € benötigt. Die Deckung erfolgt aus dem investiven Konto M00388001 – Grunderwerb Stöckheimer Hof, da hier nicht benötigte Haushaltsmittel in der entsprechenden Höhe zur Verfügung stehen.