Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:45
Aktualisiert
24.06.14, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
177/2014
Erstellt am:
02.06.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
15
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
01.07.2014
Betreff
Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 177/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt-und Finanzausschuss und fasst folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt
1.
2.
die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2013 und
die für das Jahr 2013 festgestellte Unterdeckung von 54.307 € als Kostenposition in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2015 bis 2017 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2013 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2013 erstellt.
Die Betriebsabrechnung 2013 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 91,98 % und einer Unterdeckung von
54.307 € ab.
Der Gesamtaufwand (s. Anlage Seite 1, Zeile 15) wurde rund 64 T€ / 10,3% über den Kalkulationsannahmen abgerechnet. Wesentlicher Grund dafür war der bis weit ins Frühjahr 2013 andauernde Winter mit höheren Winterdienstkosten als
kalkuliert. Durch einen im Vergleich zur Kalkulation geringfügig höheren Gebührenertrag (s. Anlage Seite 1, Zeile 20)
von rund 9 T€ / 1,5% wurde das Ergebnis leicht verbessert.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2013 ausgewiesene Unterdeckung von 54.307 € (s. Anlage
Seite 1, Zeile 21) in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2015 bis 2017 als Kostenposition so
einzusetzen, dass dem Ziel der Gebührenstabilität gerecht wird.