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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Sichtschutzmaßnahmen entlang des Regenrückhaltebeckens in Pulheim-Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Sichtschutzmaßnahmen entlang des Regenrückhaltebeckens in Pulheim-Sinnersdorf) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Sichtschutzmaßnahmen entlang des Regenrückhaltebeckens in Pulheim-Sinnersdorf) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Sichtschutzmaßnahmen entlang des Regenrückhaltebeckens in Pulheim-Sinnersdorf)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 56/2014 Erstellt am: 13.03.2014 Aktenzeichen: IV/661 Verfasser/in: Herr Rademann Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 2 ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss nö. Sitzung Termin X 02.04.2014 X 06.05.2014 Betreff Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Sichtschutzmaßnahmen entlang des Regenrückhaltebeckens in Pulheim-Sinnersdorf Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 1.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 1.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 56/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag alternativ 1. Beschlussvorschlag: Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem HFA die Anregung abzulehnen und damit auf zusätzliche Maßnahmen des Sichtschutzes zu verzichten. Der HFA lehnt die Anregung ab und erklärt die Angelegenheit für erledigt. oder 2. Beschlussvorschlag: Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt die Anregung anzunehmen und damit zusätzliche in den Erläuterungen beschriebene Maßnahmen des Sichtschutzes zu installieren. Erläuterungen Mit Schreiben vom 08.11.2013 reichte Herr Effertz, auch im Namen weiterer Anlieger eine Anregung gemäß § 24 GO NRW ein (Anlage). Herr Effertz bemängelt den fehlenden Sichtschutz, der nach der Baumaßnahme durch Pflanzungen hergestellt werden sollte, und regt an, einen Sichtschutzstreifen entlang der Grenze zum Sportplatz anzubringen, der schon jetzt die vom Antragsteller dargestellte Situation verbessern würde. Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 14.06.2012 die möglichen Pflanzungen nach Durchführung der Baumaßnahme vorgestellt (s. Vorlage 138/2013). Dort wurde dargestellt, dass nach der Baumaßnahme nur in wenigen Bereichen des Beckens Baumpflanzungen möglich sein werden. Diese für die Pflanzungen verbliebenen Flächen befinden sich im nördlichen Bereich des Regenrückhaltebeckens sowie im Randbereich an der Wupperstraße. Dort sollten insgesamt sechs Bäume gepflanzt werden. Es blieb zu prüfen, ob ein siebter Baum anstelle der in diesem Bereich der Wupperstraße befindlichen Straßenleuchte gepflanzt werden kann. Die Straßenleuchte hätte dabei auf die gegenüberliegende Straßenseite umgesetzt werden müssen, was von den Anliegern jedoch abgelehnt wurde. Ein weiterer Baum an der Wupperstraße musste entfallen, da die Abstände der Bäume zueinander sowie zur Straßenbeleuchtung und dem Kanal nur eine sinnvolle Anordnung von drei anstatt vier Bäumen zuließen. In den übrigen Bereichen des Beckens waren an der Böschungsoberkante keine Baumpflanzungen möglich, so dass hier die Pflanzung einer ca. vier bis fünf Meter hoch und breit werdenden Strauchhecke aus Wildgehölzen vorgenommen wurde. In den Böschungen selbst konnte nur mit kleinerem Pflanzgut gearbeitet und nur vereinzelt Solitärsträucher (vor allem entlang der Wupperstraße) verwendet werden. In einer Besprechung mit den Anliegern der Wupperstraße vor Ort, wurde seitens der Anlieger die geringe Größe der Pflanzen beklagt. Im jetzigen Zustand würden die Pflanzen keinen Schutz gegen die erhebliche Staubbelastung bei der Pflege und Nutzung des Sportplatzes bieten. Die Verwaltung erläuterte, dass der von den Anliegern gewünschte Sicht- und Staubschutz mit Hecken und Sträuchern nicht „von heute auf morgen“ hergestellt werden kann. Der Schutz bedarf einer gewachsenen und dichten Pflanzenstruktur, die sich erst in einigen Jahren etablieren wird. Es ist davon auszugehen, dass die Neupflanzung ca. fünf Jahre benötigen wird, bis ein erster wirksamer Sicht- und Staubschutz erreicht wird. Vorlage Nr.: 56/2014 . Seite 3 / 3 Die Durchführung technischer Maßnahmen zum Sichtschutz werden seitens der Verwaltung als problematisch erachtet. Zwar gibt es die Möglichkeit zum Beispiel ein Sichtschutznetz in einer Höhe von bis zu mehreren Metern anzubringen, diese haben jedoch eine starke Windbrechung, die zu statischen Problemen führen kann. Die vorhandenen Zäune sind für diese zusätzliche Belastung nicht ausgelegt. Denkbar wäre aus Sicht der Verwaltung allenfalls ein Sichtschutz von zwei Metern Höhe mit geringer Windbrechung, dann allerdings auch mit dem Nachteil eines nur bedingten Sichtschutzes von ca. 50 Prozent. Dabei sind die Maschen eines solchen Netzes nicht besonders dicht gewebt (z. Bsp.: 5x5 mm) um Wind durchzulassen, mit der Folge, dass das Netz nicht blickdicht ist. Die reinen Materialkosten würden sich hierbei auf ca. 1000 Euro belaufen. Das Fachamt geht davon aus, dass das Netz mit eigenem Personal angebracht werden kann. Des Weiteren wurde seitens der Antragsteller das Urinieren der Sportplatzbesucher am Zaun angeprangert und die nun durch das Fehlen der Bäume stärkere Belastung durch Lärm und Staub bemängelt. Die Verwaltung wird den Sportverein bitten, die Sportplatzbesucher ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Verrichten der Notdurft auf dem Gelände des Sportplatzes verboten ist und dass hierzu ausschließlich die Toiletten der Sportstätte zu benutzen sind. Darüber hinaus wird in der Sommerpause 2014 die Drainage des Sportplatzes erneuert und dessen Beregnungsanlage zu Reduzierung der Staubentwicklung automatisiert.