Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 18:38
Aktualisiert
17.04.14, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
147/2014
Erstellt am:
04.04.2014
Aktenzeichen:
II/52 20 10
Verfasser/in:
Winfried Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
nö. Sitzung
Termin
29.04.2014
Betreff
Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2014/2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
0,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 147/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, die Öffnung der Turn- und Sporthallen
während der Schulferien im Schuljahr 2014/2015 in folgender Art zu regeln:
Sommerferien
07. Juli bis 19. August 2014
Die vier Großturnhallen (Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum, Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße, Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (alt), Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (neu)) sind in der Zeit vom
07. Juli bis einschließlich 27. Juli 2014 geschlossen.
Ab 28. Juli 2014 stehen diese Hallen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung.
Die übrigen Turnhallen bleiben während der gesamten Ferienzeit geschlossen, es sei denn, sie werden für die Durchführung von Ferienfreizeiten benötigt. Die Sportabteilung erteilt in diesen Fällen eine Einzelgenehmigung. Das Gleiche gilt
für nachgewiesenen, unverzichtbaren Sportbedarf (Beginn der Meisterschaftsspiele, Reha-Sport, etc.).
Anstehende Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Grundreinigung haben in jedem Fall Vorrang.
Herbstferien
06. Oktober bis 18. Oktober 2014
Alle Hallen bleiben geöffnet.
Weihnachtsferien
22. Dezember 2014 bis 06. Januar 2015
Alle Turn- und Sporthallen der Stadt bleiben in der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis einschließlich 01. Januar 2015 geschlossen.
Ab dem 02. Januar 2015 stehen diese Hallen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung.
Abweichend von dieser Regelung kann die Verwaltung Vereinen bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Sporthalle
auch in der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis 01. Januar 2015 für Trainingszwecke zur Verfügung stellen.
Osterferien
30. März bis 11. April 2015
Die vier Großturnhallen (Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum, Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße, die
alte und neue Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee) bleiben während der gesamten Ferienzeit geöffnet. An den
Feiertagen selbst bleiben die Hallen soweit wie möglich geschlossen.
Alle übrigen Hallen sind in der Karwoche geschlossen.
Unabhängig von der Nutzung der städtischen Sporthallen durch städtische Sportvereine können die oben genannten
Hallen auch in den Ferienzeiten nach Absprache durch die Offene Ganztagsschule und andere Organisatoren von Ferienspielen genutzt werden.
Vorlage Nr.: 147/2014 . Seite 3 / 3
Erläuterungen
Zu Sommerferien:
Die Schließung der Turnhallen wird so flexibel gehandhabt, dass den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung getragen
wird.
Zu Herbstferien:
Die Regelung erfolgt wie in den vergangenen Jahren.
Zu Weihnachtsferien:
Grundsätzlich sollen die Turn- und Sporthallen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben. Allein aus
Gründen der Energieeinsparung hat sich diese Regelung in den letzten Jahren bewährt. Über notwendige Ausnahmeregelungen entscheidet die Verwaltung im Einzelfall.
Zu Osterferien:
Die Regelung orientiert sich an den vergangenen Jahren, wobei die während der gesamten Ferienzeit geöffneten Großturnhallen an den Osterfeiertagen soweit wie möglich geschlossen bleiben sollen.