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Vorlage (Steingasse / Alte Bonnstraße: Steingasse / Alte Bonnstraße: Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage und Umschlussmaßnahmen )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
123 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
13.09.16, 13:56
Aktualisiert
13.09.16, 13:56
Vorlage (Steingasse / Alte Bonnstraße:
Steingasse / Alte Bonnstraße:
Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage und Umschlussmaßnahmen
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Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage und Umschlussmaßnahmen
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 Messer 66.44.02 08.09.2016 379/2016 Betreff Steingasse / Alte Bonnstraße: Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage und Umschlussmaßnahmen Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 095070 / 53800150 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Schulz Radermacher i.V. Biess Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 die Planung zum Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage in der Steingasse und von Umschlussmaßnahmen von Straßeneinläufen in der Alte Bonnstraße auf den Mischwasserkanal. Erläuterungen: 1. Ausgangssituation Die Straßen-, Hof- und Dachflächen der stark befahrenen Abschnitte der Steingasse und Alte Bonnstraße entwässern im Trennverfahren in die jeweiligen Regenwasserkanäle. Diese leiten das aufgenommene Niederschlagswasser an den Einleitstellen G070 und G080 im östlich des Kreisverkehrs gelegenen Geildorfer Bach. Nach den „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ des Landes NRW von 2004 muss belastetes Niederschlagswasser vor der Einleitung in ein Gewässer gereinigt werden. Ab 300 Kfz/Tag müssen bereits Behandlungsmaßnahmen geprüft werden, ab 2.000 Kfz/Tag sind sie obligatorisch. Da Abschnitte der Steingasse und die gesamte Alte Bonnstraße in diesem Bereich eine Verkehrsbelastung von über 2.000 Kfz/Tag aufweisen, ist die notwendige Behandlungsmaßnahme auch Bestandteil des aktuellen Abwasserbeseitigungskonzeptes. Weiterhin zahlt die Stadt Brühl an das Land NRW jährlich ca. 2.700 € Abwasserabgabe, die mit der Umsetzung der Maßnahme entfallen. Drucksache 379/2016 Seite - 2 – 2. Entwurfsbeschreibung 2.1 Allgemeines Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme sollen insgesamt 4 Straßeneinläufe der Alte Bonnstraße an den vorhandenen Mischwasserkanal umgeschlossen werden. Damit fließt dem Geildorfer Bach aus dem städtischen Regenwasserkanal über die Einleitstelle G080 nur noch unbelastetes Regenwasser der Alte Bonnstraße zu. Die Behandlungsanlage für das belastete Regenwasser der Steingasse soll kurz vor der Einleitungsstelle G070 in den Geildorfer Bach, nach dem Schachtbauwerk R1885, angeordnet werden. 2.2 Alte Bonnstraße Es müssen insgesamt 4 Straßeneinläufe an den vorhandenen Mischwasserkanal umgeschlossen werden. Im Bereich nördlich des Kreisverkehrs bilden zwei Einläufe auf der östlichen Straßenseite den einzigen Zufluss zum Regenwasserkanal. Dieser Regenwasserkanal wird am Zufluss des zweiten Straßeneinlaufs getrennt und ein einzelner Anschluss (DN 200 PE 100) für die beiden Straßenabläufe an den Mischwasserkanal auf der gegenüberliegenden Straßenseite im geschlossenen Verfahren (gesteuertes Vortriebsverfahren) hergestellt. Im Bereich südlich des Kreisverkehrs werden zwei zusätzliche Straßenabläufe mit jeweils eigener Leitung (DN 150 PE 100) im gleichen Verfahren an den Mischwasserkanal umgebunden. Ein Straßenablauf befindet sich dabei an der westlichen Straßenseite, der zweite an der Mittelinsel am südlichen Rand des Kreisverkehrs. Inwiefern der Umschluss der Straßeneinläufe seitens des Landesbetriebes Straßenbau kostenersatzpflichtig ist, wird noch geprüft. 2.3 Steingasse Der Regenwasserkanal der Steingasse entwässert ca. 5,5 ha befestigte Fläche aus der Steingasse selbst, Abschnitten der Pützgasse, Wingertsberg, der Eckdorfer Straße sowie dem Baugebiet „Nördliche Steingasse“ (südliche Bavinganstraße, Im Paradies), welches den gedrosselten Abfluss eines Regenrückhaltekanals an den Regenwasserkanal in der Steingasse abgibt. Eine Behandlung des Niederschlagswassers ist nach dem Bewertungsverfahren des Merkblatts DWA-M 153 mit einer Sedimentationsanlage des Typs D25 bei einem Durchgangswert von 0,8 ausreichend. Um die entsprechend große Fläche des Einzugsgebiets zu reinigen, sollen zwei Anlagen SediPipeXL plus parallel betrieben werden. Dazu wird ein Schachtbauwerk zur Trennung des Wasserstroms errichtet, dadurch soll die gleichmäßige Beschickung der Anlagen erreicht werden. Ein Bypass der Sedimentationsanlagen DN 600 PE dient als Notüberlaufleitung nach Anspringen der Überlaufschwelle. Zur Rückhaltung von Leichtflüssigkeiten ist eine Tauchwand vor dem Überlauf angeordnet. Am Ende der Sedimentationsstrecke werden die Rohrstränge der beiden Anlagen sowie des Bypasses in einem Vereinigungsbauwerk wieder zusammengeführt und in den vorhandenen Kanal DN 1000 B abgeleitet. Eine Sedipipeanlage wurde bereits im April 2016 in der Berggeiststraße eingebaut. Drucksache 379/2016 Seite - 3 – Der Einbau von 36 neuen Straßeneinläufen in der Steingasse mit Vorbehandlungseinheit wurde geprüft (reine Herstellkosten ca. 180.000 €), wegen der zwei- bis dreifachen Unterhaltungskosten der üblichen Straßeneinläufe aber als langfristig nicht wirtschaftlich erachtet. 3. Niederschlagswasserbehandlungsanlage 3.1 Wasserrecht Die Anlagen SediPipeXL plus sind gemäß des Landesministeriums für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW als vergleichbare und vor allem platzsparende Alternativen zu herkömmlichen Regenklärbecken zu betrachten. Da die Sedipipeanlage nur für Versickerungsanlagen bauartzugelassen ist, muss noch eine wasserrechtliche Genehmigung (§ 57 Absatz 2 Landeswassergesetz) beim Rhein-Erft-Kreis zum Bau und Betrieb einer Abwasseranlage gestellt werden. Das Genehmigungsverfahren lief bereits beim Einbau der Sedipipeanlage in der Berggeiststraße ohne nennenswerte Probleme. 3.2 Behandlungstechnik Die Sedimentationsanlage besteht aus einem Einlauf und einem Auslaufschacht. Dazwischen befindet sich ein Kanal mit Gegengefälle. In der Nähe der Sohle ist ein Strömungstrenner angeordnet, dadurch werden abgesetzte Sedimente nicht erneut aufgewirbelt und setzen sich mit der Zeit im Schlammfang des Einlaufschachtes ab. Eine Reinigung mittels gewöhnlichem Schlammsaugwagen erfolgt nach Herstellerangaben 1-2 mal pro Jahr. Ein zweiter Strömungstrenner befindet sich unter dem Rohrscheitel, dieser ist zur Absonderung von Leichtflüssigkeiten (Mineralölen) eingebaut. Im Auslaufschacht ist die Ablaufleitung mit einem senkrechten Innenrohr verbunden. Damit wird sichergestellt, dass Leichtflüssigkeiten, welche sich im Hochpunkt der Anlage sammeln, erst beim Anspringen des Notüberlaufs des Innerrohrs in den Bach abgeschieden werden. Die maximale Tiefe des neuen Kanals beträgt ca. 2,8 m. Die Geländehöhen entstammen dem örtlichen Kataster und beziehen sich auf NHN. Es werden folgende Materialien verwendet: Kanäle: Anschlussleitung Kreisförmige Vollwandrohre DN 150/200 PE 100, mit Steckmuffe, Baulängen bis 6,0m, nach DIN 8075 Freispiegelleitung Kanal Kreisförmige Vollwandrohre DN 500/600 PE 100, mit Steckmuffe, Baulängen bis 6,0m, nach DIN EN 8075 Drucksache 379/2016 Seite - 4 – Sedimentationsanlage: SediPipeXL plus Schachtmantelrohr DN 1000 PE, Zu-/Ablauf DN 500 PE sohlgleich; Verkehrsbelastung bis SLW 60; Sedimentationstrecke DN 600 PE Bauwerke: Zu-/Ablaufbauwerk Ortbeton/Betonfertigteile mit Gerinneausbildung aus Kanalklinker, Tauchwand und Überlaufschwelle aus Edelstahl; Zu-/Ablauf der Anlage DN 500 PE 100; Schachtanschluss für Bypass DN 600 PE 100 Weitere Einzelheiten wie Gefälle, Haltungslängen, Rohrsohlhöhen und Geländehöhen sind den Lage- und Höhenplänen zu entnehmen. 4. Versorgungsleitungen Im Rahmen der Planung wurden die Versorgungsträger über die beabsichtigte Baumaßnahme unterrichtet. Aus Platzgründen bedarf es der Umlegung von 2 Gastransportleitungen und dazugehörigen Hausanschlüssen sowie eines Trinkwasserhausanschlusses. Diese Punkte werden bei einem Abstimmungsgespräch vor Ort mit den Versorgungsträgern erörtert. Vor Baubeginn hat eine Einweisung der Baufirma durch die Versorgungsträger zu erfolgen. Die Kosten der Umlegung verbleiben bei den Stadtwerken. 5. Baugrund Ein Baugrundgutachten inkl. Beprobung und Deklarationsanalyse soll Anfang Dezember 2016 von der Stadt Brühl beauftragt werden. 6. Verkehrsregelung Bei der Alte Bonnstraße handelt es sich um eine Landesstraße (L183). Daraus ergibt sich ein Abstimmungsbedarf in Bezug auf die Maßnahmen in der Alte Bonnstraße sowie mögliche verkehrsregelnde Maßnahmen in Zusammenhang mit den Bauarbeiten in der Steingasse mit dem zuständigen Landesbetrieb. 7. Baudurchführung Drucksache 379/2016 Seite - 5 – Mit den Bauarbeiten soll voraussichtlich im 1. Quartal 2017 begonnen werden. Die geschätzte Bauzeit beträgt ca. 40 Werktage. 8. Kosten Die reinen Baukosten betragen rd. 265.000 € brutto. Die Gesamtkosten einschließlich der Ingenieurleistungen, Bodengutachten, Genehmigungsgebühren u. ä. betragen rund 300.000 €. Darin enthalten sind die bereits 2016 angefallenen Vorplanungskosten in Höhe von ca. 5.300 €. Anlage(n): (1) Sedipipe Ablaufbauwerk (2) Sedipipe (3) Sedipipe Zulaufbauwerk (4) Steingasse Lageplan (5) Alte Bonnstr. Lageplan (6) Steingasse-Alte Bonnstr. Übersichtslageplan (7) G070-G080 Einzugsgebietsplan