Daten
Kommune
Brühl
Größe
123 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
13.09.16, 13:56
Aktualisiert
13.09.16, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/3
Messer
66.44.02
08.09.2016
379/2016
Betreff
Steingasse / Alte Bonnstraße:
Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage und Umschlussmaßnahmen
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 095070 / 53800150
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Schulz
Radermacher i.V. Biess
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 die Planung zum Bau einer
Regenwasserbehandlungsanlage in der Steingasse und von Umschlussmaßnahmen von
Straßeneinläufen in der Alte Bonnstraße auf den Mischwasserkanal.
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Die Straßen-, Hof- und Dachflächen der stark befahrenen Abschnitte der Steingasse und
Alte Bonnstraße entwässern im Trennverfahren in die jeweiligen Regenwasserkanäle.
Diese leiten das aufgenommene Niederschlagswasser an den Einleitstellen G070 und
G080 im östlich des Kreisverkehrs gelegenen Geildorfer Bach.
Nach den „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ des
Landes NRW von 2004 muss belastetes Niederschlagswasser vor der Einleitung in ein
Gewässer gereinigt werden. Ab 300 Kfz/Tag müssen bereits Behandlungsmaßnahmen
geprüft werden, ab 2.000 Kfz/Tag sind sie obligatorisch. Da Abschnitte der Steingasse und
die gesamte Alte Bonnstraße in diesem Bereich eine Verkehrsbelastung von über 2.000
Kfz/Tag aufweisen, ist die notwendige Behandlungsmaßnahme auch Bestandteil des
aktuellen Abwasserbeseitigungskonzeptes. Weiterhin zahlt die Stadt Brühl an das Land
NRW jährlich ca. 2.700 € Abwasserabgabe, die mit der Umsetzung der Maßnahme
entfallen.
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2. Entwurfsbeschreibung
2.1 Allgemeines
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme sollen insgesamt 4 Straßeneinläufe der Alte
Bonnstraße an den vorhandenen Mischwasserkanal umgeschlossen werden. Damit fließt
dem Geildorfer Bach aus dem städtischen Regenwasserkanal über die Einleitstelle G080
nur noch unbelastetes Regenwasser der Alte Bonnstraße zu.
Die Behandlungsanlage für das belastete Regenwasser der Steingasse soll kurz vor der
Einleitungsstelle G070 in den Geildorfer Bach, nach dem Schachtbauwerk R1885,
angeordnet werden.
2.2 Alte Bonnstraße
Es müssen insgesamt 4 Straßeneinläufe an den vorhandenen Mischwasserkanal
umgeschlossen werden.
Im Bereich nördlich des Kreisverkehrs bilden zwei Einläufe auf der östlichen Straßenseite
den einzigen Zufluss zum Regenwasserkanal. Dieser Regenwasserkanal wird am Zufluss
des zweiten Straßeneinlaufs getrennt und ein einzelner Anschluss (DN 200 PE 100) für
die beiden Straßenabläufe an den Mischwasserkanal auf der gegenüberliegenden
Straßenseite im geschlossenen Verfahren (gesteuertes Vortriebsverfahren) hergestellt.
Im Bereich südlich des Kreisverkehrs werden zwei zusätzliche Straßenabläufe mit jeweils
eigener Leitung (DN 150 PE 100) im gleichen Verfahren an den Mischwasserkanal
umgebunden. Ein Straßenablauf befindet sich dabei an der westlichen Straßenseite, der
zweite an der Mittelinsel am südlichen Rand des Kreisverkehrs.
Inwiefern der Umschluss der Straßeneinläufe seitens des Landesbetriebes Straßenbau
kostenersatzpflichtig ist, wird noch geprüft.
2.3 Steingasse
Der Regenwasserkanal der Steingasse entwässert ca. 5,5 ha befestigte Fläche aus der
Steingasse selbst, Abschnitten der Pützgasse, Wingertsberg, der Eckdorfer Straße sowie
dem Baugebiet „Nördliche Steingasse“ (südliche Bavinganstraße, Im Paradies), welches
den gedrosselten Abfluss eines Regenrückhaltekanals an den Regenwasserkanal in der
Steingasse abgibt.
Eine Behandlung des Niederschlagswassers ist nach dem Bewertungsverfahren des
Merkblatts DWA-M 153 mit einer Sedimentationsanlage des Typs D25 bei einem
Durchgangswert von 0,8 ausreichend.
Um die entsprechend große Fläche des Einzugsgebiets zu reinigen, sollen zwei Anlagen
SediPipeXL plus parallel betrieben werden. Dazu wird ein Schachtbauwerk zur Trennung
des Wasserstroms errichtet, dadurch soll die gleichmäßige Beschickung der Anlagen
erreicht werden. Ein Bypass der Sedimentationsanlagen DN 600 PE dient als
Notüberlaufleitung nach Anspringen der Überlaufschwelle. Zur Rückhaltung von
Leichtflüssigkeiten ist eine Tauchwand vor dem Überlauf angeordnet.
Am Ende der Sedimentationsstrecke werden die Rohrstränge der beiden Anlagen sowie
des Bypasses in einem Vereinigungsbauwerk wieder zusammengeführt und in den
vorhandenen Kanal DN 1000 B abgeleitet.
Eine Sedipipeanlage wurde bereits im April 2016 in der Berggeiststraße eingebaut.
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Der Einbau von 36 neuen Straßeneinläufen in der Steingasse mit Vorbehandlungseinheit
wurde geprüft (reine Herstellkosten ca. 180.000 €), wegen der zwei- bis dreifachen
Unterhaltungskosten der üblichen Straßeneinläufe aber als langfristig nicht wirtschaftlich
erachtet.
3. Niederschlagswasserbehandlungsanlage
3.1 Wasserrecht
Die Anlagen SediPipeXL plus sind gemäß des Landesministeriums für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW als vergleichbare und vor allem platzsparende Alternativen zu
herkömmlichen Regenklärbecken zu betrachten. Da die Sedipipeanlage nur für
Versickerungsanlagen bauartzugelassen ist, muss noch eine wasserrechtliche
Genehmigung (§ 57 Absatz 2 Landeswassergesetz) beim Rhein-Erft-Kreis zum Bau und
Betrieb einer Abwasseranlage gestellt werden. Das Genehmigungsverfahren lief bereits
beim Einbau der Sedipipeanlage in der Berggeiststraße ohne nennenswerte Probleme.
3.2 Behandlungstechnik
Die Sedimentationsanlage besteht aus einem Einlauf und einem Auslaufschacht.
Dazwischen befindet sich ein Kanal mit Gegengefälle.
In der Nähe der Sohle ist ein Strömungstrenner angeordnet, dadurch werden abgesetzte
Sedimente nicht erneut aufgewirbelt und setzen sich mit der Zeit im Schlammfang des
Einlaufschachtes ab. Eine Reinigung mittels gewöhnlichem Schlammsaugwagen erfolgt
nach Herstellerangaben 1-2 mal pro Jahr.
Ein zweiter Strömungstrenner befindet sich unter dem Rohrscheitel, dieser ist zur
Absonderung von Leichtflüssigkeiten (Mineralölen) eingebaut. Im Auslaufschacht ist die
Ablaufleitung mit einem senkrechten Innenrohr verbunden. Damit wird sichergestellt, dass
Leichtflüssigkeiten, welche sich im Hochpunkt der Anlage sammeln, erst beim Anspringen
des Notüberlaufs des Innerrohrs in den Bach abgeschieden werden.
Die maximale Tiefe des neuen Kanals beträgt ca. 2,8 m. Die Geländehöhen entstammen
dem örtlichen Kataster und beziehen sich auf NHN.
Es werden folgende Materialien verwendet:
Kanäle:
Anschlussleitung
Kreisförmige
Vollwandrohre
DN 150/200 PE 100, mit
Steckmuffe, Baulängen bis
6,0m, nach DIN 8075
Freispiegelleitung Kanal
Kreisförmige
Vollwandrohre
DN 500/600 PE 100, mit
Steckmuffe, Baulängen bis
6,0m, nach DIN EN 8075
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Sedimentationsanlage:
SediPipeXL plus
Schachtmantelrohr DN 1000
PE, Zu-/Ablauf DN 500 PE
sohlgleich; Verkehrsbelastung
bis
SLW
60;
Sedimentationstrecke DN 600
PE
Bauwerke:
Zu-/Ablaufbauwerk
Ortbeton/Betonfertigteile
mit
Gerinneausbildung
aus
Kanalklinker, Tauchwand und
Überlaufschwelle
aus
Edelstahl;
Zu-/Ablauf
der
Anlage DN 500 PE 100;
Schachtanschluss für Bypass
DN 600 PE 100
Weitere Einzelheiten wie Gefälle, Haltungslängen, Rohrsohlhöhen und Geländehöhen sind
den Lage- und Höhenplänen zu entnehmen.
4. Versorgungsleitungen
Im Rahmen der Planung wurden die Versorgungsträger über die beabsichtigte
Baumaßnahme unterrichtet. Aus Platzgründen bedarf es der Umlegung von
2 Gastransportleitungen und dazugehörigen Hausanschlüssen sowie eines
Trinkwasserhausanschlusses. Diese Punkte werden bei einem Abstimmungsgespräch vor
Ort mit den Versorgungsträgern erörtert. Vor Baubeginn hat eine Einweisung der Baufirma
durch die Versorgungsträger zu erfolgen. Die Kosten der Umlegung verbleiben bei den
Stadtwerken.
5. Baugrund
Ein Baugrundgutachten inkl. Beprobung und Deklarationsanalyse soll Anfang Dezember
2016 von der Stadt Brühl beauftragt werden.
6. Verkehrsregelung
Bei der Alte Bonnstraße handelt es sich um eine Landesstraße (L183). Daraus ergibt sich
ein Abstimmungsbedarf in Bezug auf die Maßnahmen in der Alte Bonnstraße sowie
mögliche verkehrsregelnde Maßnahmen in Zusammenhang mit den Bauarbeiten in der
Steingasse mit dem zuständigen Landesbetrieb.
7. Baudurchführung
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Mit den Bauarbeiten soll voraussichtlich im 1. Quartal 2017 begonnen werden. Die
geschätzte Bauzeit beträgt ca. 40 Werktage.
8. Kosten
Die reinen Baukosten betragen rd. 265.000 € brutto. Die Gesamtkosten einschließlich der
Ingenieurleistungen, Bodengutachten, Genehmigungsgebühren u. ä. betragen rund
300.000 €. Darin enthalten sind die bereits 2016 angefallenen Vorplanungskosten in Höhe
von ca. 5.300 €.
Anlage(n):
(1) Sedipipe Ablaufbauwerk
(2) Sedipipe
(3) Sedipipe Zulaufbauwerk
(4) Steingasse Lageplan
(5) Alte Bonnstr. Lageplan
(6) Steingasse-Alte Bonnstr. Übersichtslageplan
(7) G070-G080 Einzugsgebietsplan