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Beschlussvorlage (Genehmigung erheblicher außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produktsachkonto 06/01/01.5425000 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Leiharbeitskräfte)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
18.03.14, 09:36
Aktualisiert
18.03.14, 09:36
Beschlussvorlage (Genehmigung erheblicher außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produktsachkonto 06/01/01.5425000  - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Leiharbeitskräfte) Beschlussvorlage (Genehmigung erheblicher außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produktsachkonto 06/01/01.5425000  - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Leiharbeitskräfte)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 100/2014 Erstellt am: 05.03.2014 Aktenzeichen: I/10 Verfasser/in: Günter Schmitz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss 5 X 25.03.2014 Rat 4 X 01.04.2014 Betreff Genehmigung erheblicher außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produktsachkonto 06/01/01.5425000 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Leiharbeitskräfte Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt 2013 265.400 € — Im Haushalt 2014 280.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag X ja nein Vorlage Nr.: 100/2014 . Seite 2 / 2 Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung erheblicher außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt 06/01/01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung), Sachkonto 5425000 (Leiharbeitskräfte) in 2013 von 265.400 € und in 2014 von 280.000 €. Die Deckung erfolgt - - in 2013 aus den Produktsachkonten 01/09/01.4428000 (Personalmanagement, Kostenerstattungen) 06/01/01.4428000 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Kostenerstattungen) 06/01/01.5012000 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Vergütungen der Angestellten) 16/01/01.5517000 (Allgemeine Finanzwirtschaft, Zinsaufwendungen für Kredite) 89.710,00 €, 14.000,00 €, 65.050,00 €, 96.640,00 €, in 2014 aus den Produktsachkonten 01/09/01.4428000 (Personalmanagement, Kostenerstattungen) 40.000,00 € 06/01/01.5012000 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Vergütungen der Angestellten) 240.000,00 €. Erläuterungen Zur Überbrückung temporärer Personalausfälle in den Kindertagesstätten durch Krankheit oder Beschäftigungsverbote nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften werden Ersatzkräfte über einen spezialisierten Personaldienstleister eingesetzt, um auf die personellen Engpässe möglichst schnell und flexibel reagieren zu können. Die Kosten für diese Kräfte beliefen sich in 2013 auf 265.400 € und werden in 2014 voraussichtlich 280.000 € betragen. Die Kosten der Leiharbeitskäfte wurden bislang als Personalaufwendungen behandelt. Die Deckung erfolgte aus Aufwandsminderungen bei den Personalaufwendungen für die Kita-Stammkräfte infolge des Wegfalls der Entgeltzahlung bei längerfristiger Erkrankung oder unbezahlter Freistellung wegen Elternzeit sowie ggf. aus Erträgen der U2-Umlage (Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften). In 2013 konnte eine vollständige Deckung der Kosten für Leiharbeitskräfte aus dem Personalkostenbudget und den U2-Erstattungen nicht erfolgen. Ursache war zum einen eine unerwartete Steigerung der Umlage zur Rheinischen Versorgungskasse (Nachforderung aus der Abrechnung für 2012 und Erhöhung der Abschlagszahlungen auf die Umlage 2013) um insgesamt 200.700 €. Außerdem wurde das Personalkostenbudget nicht um die Kosten des vom Rat am 07.05.2013 beschlossenen Nachtragsstellenplans erhöht. Diese waren mit 166.150 € kalkuliert, die größtenteils auf zusätzliche Stellen für Kita-Fachkräfte (3,2 vollzeitverrechnete Stellen) entfielen. Nach dem NKF-Kontenplan gehören die Kosten für Leiharbeitskräfte jedoch nicht zu den Personalaufwendungen (Kontengruppe 50), sondern sind sonstige ordentliche Aufwendungen (Kontengruppe 54, Konto 5425000). Hierfür ist bislang im Haushalt kein gesonderter Ansatz vorhanden, so dass es sich um außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen handelt. Zur Deckung stehen Mittel aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen bei den im Beschlussentwurf genannten Produktsachkonten zur Verfügung. Ab 2015 werden die Kosten für Leiharbeitskräfte in den Kindertagesstätten entsprechend dem NKF-Kontenplan separat veranschlagt.