Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
18.03.14, 09:36
Aktualisiert
18.03.14, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
100/2014
Erstellt am:
05.03.2014
Aktenzeichen:
I/10
Verfasser/in:
Günter Schmitz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
5
X
25.03.2014
Rat
4
X
01.04.2014
Betreff
Genehmigung erheblicher außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produktsachkonto
06/01/01.5425000 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Leiharbeitskräfte
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt 2013
265.400 €
— Im Haushalt 2014
280.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
X ja
nein
Vorlage Nr.: 100/2014 . Seite 2 / 2
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung erheblicher außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt 06/01/01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung), Sachkonto 5425000 (Leiharbeitskräfte) in 2013
von 265.400 € und in 2014 von 280.000 €.
Die Deckung erfolgt
-
-
in 2013 aus den Produktsachkonten
01/09/01.4428000 (Personalmanagement, Kostenerstattungen)
06/01/01.4428000 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Kostenerstattungen)
06/01/01.5012000 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Vergütungen der Angestellten)
16/01/01.5517000 (Allgemeine Finanzwirtschaft, Zinsaufwendungen für Kredite)
89.710,00 €,
14.000,00 €,
65.050,00 €,
96.640,00 €,
in 2014 aus den Produktsachkonten
01/09/01.4428000 (Personalmanagement, Kostenerstattungen)
40.000,00 €
06/01/01.5012000 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Vergütungen der Angestellten) 240.000,00 €.
Erläuterungen
Zur Überbrückung temporärer Personalausfälle in den Kindertagesstätten durch Krankheit oder Beschäftigungsverbote
nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften werden Ersatzkräfte über einen spezialisierten Personaldienstleister eingesetzt, um auf die personellen Engpässe möglichst schnell und flexibel reagieren zu können. Die Kosten für diese Kräfte
beliefen sich in 2013 auf 265.400 € und werden in 2014 voraussichtlich 280.000 € betragen.
Die Kosten der Leiharbeitskäfte wurden bislang als Personalaufwendungen behandelt. Die Deckung erfolgte aus Aufwandsminderungen bei den Personalaufwendungen für die Kita-Stammkräfte infolge des Wegfalls der Entgeltzahlung
bei längerfristiger Erkrankung oder unbezahlter Freistellung wegen Elternzeit sowie ggf. aus Erträgen der U2-Umlage
(Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften). In 2013 konnte eine vollständige
Deckung der Kosten für Leiharbeitskräfte aus dem Personalkostenbudget und den U2-Erstattungen nicht erfolgen. Ursache war zum einen eine unerwartete Steigerung der Umlage zur Rheinischen Versorgungskasse (Nachforderung aus
der Abrechnung für 2012 und Erhöhung der Abschlagszahlungen auf die Umlage 2013) um insgesamt 200.700 €. Außerdem wurde das Personalkostenbudget nicht um die Kosten des vom Rat am 07.05.2013 beschlossenen Nachtragsstellenplans erhöht. Diese waren mit 166.150 € kalkuliert, die größtenteils auf zusätzliche Stellen für Kita-Fachkräfte (3,2
vollzeitverrechnete Stellen) entfielen.
Nach dem NKF-Kontenplan gehören die Kosten für Leiharbeitskräfte jedoch nicht zu den Personalaufwendungen (Kontengruppe 50), sondern sind sonstige ordentliche Aufwendungen (Kontengruppe 54, Konto 5425000). Hierfür ist bislang
im Haushalt kein gesonderter Ansatz vorhanden, so dass es sich um außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
handelt. Zur Deckung stehen Mittel aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen bei den im Beschlussentwurf genannten Produktsachkonten zur Verfügung.
Ab 2015 werden die Kosten für Leiharbeitskräfte in den Kindertagesstätten entsprechend dem NKF-Kontenplan separat
veranschlagt.