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Beschlussvorlage (2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
10.06.14, 18:37
Aktualisiert
10.06.14, 18:37
Beschlussvorlage (2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 203/2014 Erstellt am: 03.06.2014 Aktenzeichen: I/001 Verfasser/in: Herr Krüger Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 17.06.2014 Betreff 2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 203/2014 . Seite 2 / 2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Der Rat und seine Ausschüsse beginnen ihre Sitzungen grundsätzlich um 18 Uhr. In Ausnahmefällen, die schriftlich mit der Einladung zu begründen sind, beginnen die Sitzungen um 17 Uhr.“ Erläuterungen Mit Schreiben v. 18.09.2013 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Beginn der Sitzung des Rates grundsätzlich auf 18 Uhr festzulegen. In schriftlich zu begründenden Ausnahmefällen könne der Sitzungsbeginn auf 17 Uhr gelegt werden (s. Anlage). Nach Diskussion im Ältestenrat einigte man sich darauf, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der konstituierenden Ratssitzung zu setzen. Der Beginn der Rats- und Ausschusssitzungen ist in § 2 (5) der Geschäftsordnung geregelt: „Ratssitzungen beginnen grundsätzlich um 18 Uhr, Ausschusssitzungen in der Regel um 17 Uhr.“ Bei der Erörterung ist zu bedenken, dass unter Hinweis auf einen ggf. notwendigen früheren Beginn (z. B. Haushaltsberatungen in HFA und Rat) eine moderatere Regelung für Ausnahmen getroffen werden sollte, um flexibler reagieren zu können. Denkbar wäre zum Beispiel: „Rats- und Ausschusssitzungen beginnen in der Regel um 18 Uhr.“