Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
10.06.14, 18:37
Aktualisiert
10.06.14, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
203/2014
Erstellt am:
03.06.2014
Aktenzeichen:
I/001
Verfasser/in:
Herr Krüger
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
17.06.2014
Betreff
2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 203/2014 . Seite 2 / 2
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Der Rat und seine Ausschüsse beginnen ihre Sitzungen grundsätzlich um 18 Uhr. In Ausnahmefällen, die schriftlich mit
der Einladung zu begründen sind, beginnen die Sitzungen um 17 Uhr.“
Erläuterungen
Mit Schreiben v. 18.09.2013 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Beginn der Sitzung des Rates grundsätzlich auf 18 Uhr festzulegen. In schriftlich zu begründenden Ausnahmefällen könne der Sitzungsbeginn auf 17 Uhr
gelegt werden (s. Anlage). Nach Diskussion im Ältestenrat einigte man sich darauf, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der konstituierenden Ratssitzung zu setzen.
Der Beginn der Rats- und Ausschusssitzungen ist in § 2 (5) der Geschäftsordnung geregelt:
„Ratssitzungen beginnen grundsätzlich um 18 Uhr, Ausschusssitzungen in der Regel um 17 Uhr.“
Bei der Erörterung ist zu bedenken, dass unter Hinweis auf einen ggf. notwendigen früheren Beginn (z. B. Haushaltsberatungen in HFA und Rat) eine moderatere Regelung für Ausnahmen getroffen werden sollte, um flexibler reagieren zu
können. Denkbar wäre zum Beispiel:
„Rats- und Ausschusssitzungen beginnen in der Regel um 18 Uhr.“