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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen / Vertretern der Stadt Pulheim in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen oder Personenvereinigungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
12.06.14, 18:39
Aktualisiert
12.06.14, 18:39
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen / Vertretern der Stadt Pulheim in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen oder Personenvereinigungen) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen / Vertretern der Stadt Pulheim in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen oder Personenvereinigungen)

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Vorlage Nr.: 186/2014 Erstellt am: 26.05.2014 Aktenzeichen: I/001 Verfasser/in: Herr Blauhut Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 17.06.2014 Betreff Bestellung von Vertreterinnen / Vertretern der Stadt Pulheim in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen oder Personenvereinigungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 186/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag ohne Erläuterungen Die Vertreter/innen der Kommune in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschaftsversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden gem. § 113 GO NRW durch den Rat bestellt. Sind mehrere Vertreter zu benennen, muss gem. § 113 (2) GO NRW der Bürgermeister bzw. ein von ihm vorgeschlagene/r Bedienste/r dazuzählen. Bei der Bestellung von mindestens zwei Vertreterinnen / Vertretern ist gem. § 50 (4) GO NRW das Verfahren wie der Wahl der Ausschussmitglieder anzuwenden (§ 50 (3) GO NRW, d. h. Einigungsverfahren oder Verhältniswahl). Ist nur eine Person zu bestellen, so erfolgt dies durch Mehrheitsbeschluss gem. § 50 (1) GO NRW. In der beigefügten Liste sind die Gremien aufgeführt, in die Vertreter der Kommune zu entsenden sind. Darin enthalten sind auch die Besetzungsvorschläge des Bürgermeisters.