Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
12.06.14, 18:39
Aktualisiert
12.06.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
186/2014
Erstellt am:
26.05.2014
Aktenzeichen:
I/001
Verfasser/in:
Herr Blauhut
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
17.06.2014
Betreff
Bestellung von Vertreterinnen / Vertretern der Stadt Pulheim in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen oder Personenvereinigungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 186/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
ohne
Erläuterungen
Die Vertreter/innen der Kommune in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschaftsversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar
oder mittelbar beteiligt ist, werden gem. § 113 GO NRW durch den Rat bestellt.
Sind mehrere Vertreter zu benennen, muss gem. § 113 (2) GO NRW der Bürgermeister bzw. ein von ihm vorgeschlagene/r Bedienste/r dazuzählen. Bei der Bestellung von mindestens zwei Vertreterinnen / Vertretern ist gem. § 50 (4) GO
NRW das Verfahren wie der Wahl der Ausschussmitglieder anzuwenden (§ 50 (3) GO NRW, d. h. Einigungsverfahren
oder Verhältniswahl).
Ist nur eine Person zu bestellen, so erfolgt dies durch Mehrheitsbeschluss gem. § 50 (1) GO NRW.
In der beigefügten Liste sind die Gremien aufgeführt, in die Vertreter der Kommune zu entsenden sind. Darin enthalten
sind auch die Besetzungsvorschläge des Bürgermeisters.