Daten
Kommune
Brühl
Größe
234 kB
Datum
21.04.2016
Erstellt
13.04.16, 13:42
Aktualisiert
13.04.16, 13:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
51
Dreßen-Schneider
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
05.04.2016
154/2016
(216/2015)
Betreff
Projektmittel zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien
und vergleichbaren Lebenslagen
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 414100/541210 / KST 36010000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
i.V. Flatten
Kämmerer
RPA
FB 02
Kilian
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Seit September 2015 stellt die Stadt Brühl im Rahmen des Landes-Fördermodells
„Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ Eltern-Kind-Angebote bereit. Dieses sogenannte
Brückenangebot soll, an der besonderen Lebenslage von Familien mit Fluchterfahrung
orientiert, dem Übergang in die institutionelle Kindertagesbetreuung dienen.
Fördermittel
Die für 2015 zugewendeten Fördermittel in Höhe von insgesamt 13.020 Euro (Stadt Brühl
10.320 Euro; Waldkindergarten 2.700 Euro) wurden in 2015 zu 97% ausgeschöpft.
Die für 2016 zugewendeten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 117.000 Euro, davon
stehen der Stadt Brühl 109.440 Euro und dem Waldkindergarten 7.560 Euro zur
Verfügung.
Rahmenbedingungen
Im September 2015 zunächst als einstündige Eltern-Kind-Angebote an unterschiedlichen
Standorten (Städtische Familienzentren, Ev. Gemeindezentrum Rodderweg, Kunst- und
Musikschule, Stadtbücherei) konzipiert, ist das Brückenangebot seit November 2015 im
Rahmen des Gesamtkonzeptes „Sprache ist der Schlüssel zur Integration“ an den
Deutschkurs für Eltern mit Fluchterfahrung gekoppelt und findet montags, dienstags und
donnerstags jeweils von 8:30 bis 12:30 Uhr in den Räumen der Kunst- und Musikschule,
Liblarer Str. 12-14, statt.
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Weiterhin als Eltern-Kind-Angebot konzipiert, befinden sich die Eltern in unmittelbarer
Nähe der Kinder und können jederzeit kontaktiert werden. Diese Angebotsform bedarf
keiner Betriebserlaubnis durch den LVR und ermöglicht zudem die behutsame Trennung
von Kindern und Eltern und die Eingewöhnung der Kinder in eine Kindergruppe. In
Abhängigkeit von Anzahl und/oder Alter der Kinder und Verfügbarkeit können ein bis drei
Räume genutzt werden. Das Material für die Eltern-Kind-Gruppen bleibt vor Ort und muss
für die Betreuungszeiten hergerichtet werden.
Kinder
Derzeit sind in Brühl 76 Kinder mit Fluchterfahrung im Alter von 0 bis unter6 Jahren zu
verzeichnen, davon besuchen 27 Kinder das Brückenangebot, 12 Kinder eine Kita und 2
Kinder die Kindertagespflege (s. Tabelle 1).
Tabelle 1: Betreuungsangebote und Inanspruchnahme bei Flüchtlingskindern
Alter
gesamt
Brückenangebot
Kita
Tagespflege
bis unter 1
13
2
0
0
bis unter 2
19
7
2
1
bis unter 3
16
6
1
1
bis unter 4
8
2
4
0
bis unter 5
14
7
3
0
bis unter 6
6
3
2
0
76
27
12
2
Tabelle 2: Herkunftsland
Herkunftsland
Kinder unter 6 Jahre
Syrien
26
Afghanistan
10
Mazedonien
8
Nigeria
5
Albanien
4
Irak
4
Eritrea
3
Ghana
3
Guinea
2
Iran
2
Georgien
2
Russ. Föderation
2
Äthiopien
1
Bosnien-Herz.
1
Deutschland
1
Kosovo
1
Pakistan
1
76
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Die Gesamtzahl der Flüchtlingskinder im Brückenangebot beläuft sich auf 27 Kinder.
Die Anwesenheit der Kinder fluktuiert in Abhängigkeit von der regelmäßigen Teilnahme
der Eltern am Deutschkurs; durchschnittlich sind 14 bis 18 Kinder anwesend.
Päd. Fachkräfte
Das pädagogische Team des Eltern-Kind-Angebotes besteht aus drei päd. Fachkräften,
einer Diplom-Sozialpädagogin und zwei Erzieherinnen, die im Rahmen eines bis
31.12.2016 befristeten Beschäftigtenverhältnisses bei der Stadt Brühl über die
Fördermittel finanziert werden. Alle päd. Fachkräfte sind Mütter mit einem oder mehreren
Kindern. Die Arbeitszeit beträgt inklusive Vor- und Nachbereitungszeit 15 Stunden pro
Woche.
Personalkosten:
Diplompädagogin: S11b = 19.518.59 Euro
Erzieherin:
S8a = je 18.496,00 Euro
Förderkonzept
Das Förderkonzept folgt den Richtlinien des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und orientiert
sich am Bildungs- und Betreuungskonzept der Kindertagesbetreuung.
Ausstattung und Abläufe sind auf eine Altersstruktur von 0 bis sechs Jahren ausgerichtet
und berücksichtigen explizit die besondere Lebenslage der teilnehmenden Kinder. Der
Bildungsgrundsatz, dass jedes Kind gemäß seines Selbstbildungspotentials Tempo und
Inhalt der eigenen Entwicklung vorgibt, macht in Anbetracht der besonderen Lebenslage
der Kinder den hohen Anspruch an die Bildungsarbeit dieses Angebots und damit die
überdurchschnittliche Belastung des pädagogischen Personals deutlich.
Einbindung in das gesamtstädtische Präventionskonzept
Gemäß der Prämisse, neue Herausforderungen erfordern neue Modelle, beinhaltet das
Eltern-Kind-Angebot
ein neu-konzipiertes Betreuungsmodell, das gleichermaßen Eltern und Kindern mit
Fluchterfahrung
das frühzeitige
Erlernen
der
deutschen
Sprache
als
Schlüsselkompetenz zum Leben und Arbeiten im deutschen Bildungs- und
Kultursystem ermöglicht;
ein
neu-konzipiertes
Beschäftigungsmodell
für
schwer
vermittelbare
Personengruppen, hier Mütter mit mehreren Kindern und/oder Alleinerziehende. Durch
die intern abgesprochene Flexibilisierung der Einsatzzeiten sowie die Möglichkeit, die
eigenen Kinder mitzunehmen, ermöglicht es Müttern mit mehreren Kindern und
Alleinerziehenden gleichermaßen, Familie und Berufstätigkeit in Einklang zu bringen.
Insbesondere Alleinerziehende, die üblicherweise aufgrund ihrer besonderen
Familienkonstellation als nicht oder nur sehr bedingt einsetzbar/vermittelbar eingestuft
werden und häufig ungewollt im Sozialleistungsbezug ausharren müssen, profitieren
von
diesem
inhaltlich
neu-konzipierten
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsmodell der Stadt Brühl.
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Migrations- und Fluchterfahrung in Verbindung mit unzureichenden Deutschkenntnissen
zum einen und die Familiensituation Alleinerziehender zum anderen stellen zwei
erhebliche Risikofaktoren für Kinderarmut dar. Das Eltern-Kind-Angebot wird über den
frühzeitigen Einstieg von Flüchtlingsfamilien in eine gelingende Integration zum einen und
die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für schwer
vermittelbare Personengruppen (hier insbesondere alleinerziehende Mütter) zum anderen
unmittelbar Auswirkungen auf die Vermeidung von Kinderarmut haben und passt somit
in das gesamtstädtische Präventionskonzept zur Vermeidung von Kinderarmut.
Angebot des Waldkindergartens
Das Brückenangebot des Waldkindergartens findet donnerstags von 14:00 – 17:00 Uhr
statt und ist explizit aufsuchend konzipiert. Zwei päd. Fachkräfte, eine Diplompädagogin
und eine Erzieherin, suchen die Familien in West und Heide auf, verbringen den
Nachmittag gemeinsam vor den Unterkünften oder gehen mit Eltern und Kindern oder
auch nur mit den Kindern in den Wald. Mit diesem Angebot werden in Abhängigkeit von
der sich stetig ändernden Anzahl der anwesenden Familien mit Kindern bis sechs Jahre
durchschnittlich vier Familien und acht Kinder erreicht.
Das Förderkonzept des Waldkindergartens hebt, dem Konzept eines Waldkindergartens
entsprechend, intensive Naturerfahrungen hervor. In der praktischen Arbeit vor Ort sind
die Erfahrungen sehr unterschiedlich: manche Kinder zeigen sich sehr offen und gehen
unbeschwert mit in den Wald, andere Kinder und Eltern bleiben verhalten und bevorzugen
die Nähe der Unterkunft.
Fazit und Ausblick
Insgesamt betrachtet, erweist sich das Modell wie dargestellt in mehrfacher Hinsicht als
zielführend.
In Abhängigkeit von der Anzahl der zu betreuenden Kinder können im Rahmen der
bewilligten Mittel nach derzeitigem Stand zwei weitere päd. Fachkräfte eingestellt werden.