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Vorlage (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90 die Grünen und Schreiben der IHK)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
108 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
19.04.16, 18:26
Aktualisiert
19.04.16, 18:26
Vorlage (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90 die Grünen
und  Schreiben der IHK) Vorlage (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90 die Grünen
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/1 Lamberty Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 11.04.2016 162/2016 Betreff Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90 die Grünen zu Brühl Ost und Schreiben der IHK vom 30.März 2016 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle i.V. Brandt Schiffer Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Der vorliegende Antrag beschäftigt sich in vier Punkten mit der zukünftigen Entwicklung im Stadtteil Brühl-Ost. Das zum Antrag eingereichte Schreiben der IHK bezieht sich in seinen Ausführungen auf die im Antrag genannten Punkte und nimmt hierzu Stellung. Im Folgenden wird daher jeweils der Punkt des Antrags vorangestellt, in der Folge die Stellungnahme der IHK im Wesentlichen zitiert und dann von Seiten der Verwaltung erläutert. Antrag 1. Um die Nahversorgung des Wohnquartiers Brühl-Ost zu optimieren, ist die Ansiedlung des im Sondergebiet „Berzdorfer Str.“ ansässigen Einzelhandels im Bereich der Lise-Meitner-Str. östlich Bergerstr. zu betreiben, wobei darauf zu achten ist, dass das Areal ausschließlich über die Lise-Meitner-Str. erschlossen und angedient wird. IHK: Sieht die Verkleinerung der Flächen und die Umsiedelung des Einzelhandels an die Lise-Meitner-Straße unter Umwandlung der Sondergebietsflächen Berzdorfer Straße in Gewerbeflächen positiv. Die städtebauliche Situation an der Berzdorfer Straße ist unbefriedigend und bedarf der Neuordnung. Bei einer Änderung des Planungsrechts können sich jedoch Schadensersatzansprüche ergeben, die bisher einer Änderung entgegenstanden. Die Drucksache 162/2016 Seite - 2 – Verwaltung ist daher mit den Grundstückseigentümern in Verhandlung, um diese Verlagerung einvernehmlich voranzutreiben. Allerdings widerspricht eine Konzentration des Einzelhandels an der Lise-Meitner-Straße den Prinzipien der Landesplanung, wie sie im sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) definiert sind, da es sich hierbei nicht um einen integrierten Standort handelt. Um hier, auf Grund der besonderen Situation, dass erhebliche Verkaufsflächenreduzierungen erreicht werden können und gleichzeitig eine städtebaulich desolate Situation wesentlich verbessert werden kann, die Zustimmung der Anpassung an die Landesplanung zu erreichen, wurden im Vorfeld einer notwendigen Bauleitplanung Gespräche mit der Bezirksregierung geführt. Ebenfalls erfolgt ist ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Nachbarkommune Wesseling. Das Vorhaben der Verlagerung war auch Gegenstand der Rahmenplanung Brühl-Ost, die der Bürgerschaft vorgestellt und von dieser positiv aufgenommen wurde. 2. Der im städtischen Besitz befindliche Südteil der derzeit als Gewerbefläche ausgewiesenen Fläche westlich Berger Straße sowie das Areal des Schlachthofes ist für die Funktion Wohnen umzuwidmen. Nach Wegfall des Containerdorfes ist für diese Fläche eine Bebauung vorzusehen, die sich – wie auch in anderen Stadtteilen - der vorhandenen Siedlungsstruktur anpasst und eine vernünftige Mischung aus Geschosswohnungsbau, Ein- oder Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern aufweist. Hierzu ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vorzusehen. IHK Von Seiten der IHK wird diese Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnbauflächen abgelehnt. Argumente hierfür sind die Knappheit der Gewerbeflächen und mögliche Konflikte durch heranrückende Wohnbebauung. Ausgenommen sind die Flächen des ehemaligen Schlachthofes nach dem das Unternehmen seinen Betrieb aus eigenem Entschluss aufgegeben hat. Die Rahmenplanung Brühl-Ost stellt in ihrem Ergebnis die Flächen südlich der Straße „An der alten Zuckerfabrik“ als Gewerbeflächen dar. Die Gespräche bei der Bezirksregierung hatten jedoch zum Ergebnis, dass zur besseren Integration des Standortes die Möglichkeit geprüft werden soll, ob die in Rede stehenden Flächen nicht auch als Wohnbauflächen entwickelt werden können. Beinahe zeitgleich wurde der Verwaltung bekannt, dass die Nutzung des Schlachthofes kurzfristig aufgeben werden soll und Pläne bestehen, hier eine Wohnnutzung zu entwickeln. Insbesondere die Nutzung Schlachthof stand einer Entwicklung der Flächen südlich der Straße „An der alten Zuckerfabrik“ als Wohnbauflächen entgegen, da hier durch das Heranrücken einer schutzbedürftigen Nutzung an einen Industriebetrieb Konflikte zu erwarten waren. Dieses Konfliktpotential besteht nicht mehr. Die Flächen sollen jedoch im Wesentlichen als Mischflächen entwickelt werden, um hier städtebaulich eine weitere Abstufung der Nutzungen zu erreichen. Damit wird der Anregung der Bezirksregierung gefolgt und der Standort LiseMeitner-Straße besser integriert, um die Entwicklung an dieser Stelle zu unterstützen. 3. Als Ersatz für die westlich Bergerstr. reduzierte Gewerbegebietsfläche wird das Sondergebiet „Berzdorfer Str.“ in Gewerbegebiet umgewandelt. IHK Sieht die Gewerbeflächen insgesamt als reduziert an, da die Flächen an der Berzdorfer Straße derzeit auch gewerblich (Einzelhandel) genutzt werden. Drucksache 162/2016 Seite - 3 – Ziel der Planungen ist es, insgesamt 22.630m² Sondergebietsflächen zukünftig als Gewerbegebiet auszuweisen. Daher ist die Aussage der IHK insofern richtig, als dass es sich bei den Einzelhandelsnutzungen um eine besondere Form von Gewerbe handelt. Der derzeitige Zustand der Ansiedlung deutet auf Grund unterbliebener Investitionen der Betreiber allerdings darauf hin, dass sich der Standort für eine Einzelhandelsnutzung weniger gut eignet. Insbesondere weil die neuen Grundstückseigentümer in Zusammenarbeit mit den Betreibern die Umsiedlung der Nutzung befürworten. Somit könnten die Flächen für andere Gewerbetreibende aktiviert werden und damit die Möglichkeit der Ansiedlung neuer Branchen und Konzepte geschaffen werden. Zudem sind die Flächen südlich der Straße „An der alten Zuckerfabrik“ im Rahmen einer Mischgebietsausweisung für gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht stören, geeignet. Hier sind auf einer Fläche von ca. 8.800m² z.B. Dienstleistung, Läden, Apotheke etc. zulässig daher versteht die Verwaltung die Mischgebietsausweisung gegenüber der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet als städtebaulich optimierte Planungsvorschlag. 4. Im Rahmen einer Bodenvorratspolitik zur Förderung der Wirtschaft werden die an der Berzdorfer Str. frei werdenden Flächen angekauft, um die Verfügungsgewalt der Stadt zu sichern. IHK Die IHK teilt die Auffassung, dass die Kommunen über eine adäquate Flächenauswahl verfügen müssen, um flexibel auf die vielfältigen Ansprüche von Unternehmen reagieren zu können. Die Aufgabe der Sondergebietsausweisung ermöglicht einen Besatz der Flächen mit Nutzungen jenseits des großflächigen Einzelhandels und dient damit der Wirtschaftslandschaft in Brühl. Die planerische Ausweisung des Gewerbegebiets kann nicht Branchen bezogen erfolgen. Es können lediglich über die Festsetzungen zu Emissionen bestimmte Betriebe ausgeschlossen werden. Eine darüberhinausgehende Steuerung der Zusammensetzung späterer Betriebe auf den Flächen kann nur im Rahmen einer durch die Stadt ausgeübten Verfügungsgewalt über die Flächen erfolgen.