Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        108 kB
                    Datum
                        25.04.2016
                    Erstellt
                        19.04.16, 18:26
                    Aktualisiert
                        19.04.16, 18:26
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/1
Lamberty
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
11.04.2016
162/2016
Betreff
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90 die Grünen zu Brühl Ost
und Schreiben der IHK vom 30.März 2016
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
i.V. Brandt
Schiffer
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Der vorliegende Antrag beschäftigt sich in vier Punkten mit der zukünftigen Entwicklung im
Stadtteil Brühl-Ost. Das zum Antrag eingereichte Schreiben der IHK bezieht sich in seinen
Ausführungen auf die im Antrag genannten Punkte und nimmt hierzu Stellung.
Im Folgenden wird daher jeweils der Punkt des Antrags vorangestellt, in der Folge die
Stellungnahme der IHK im Wesentlichen zitiert und dann von Seiten der Verwaltung
erläutert.
Antrag
1. Um die Nahversorgung des Wohnquartiers Brühl-Ost zu optimieren, ist die
Ansiedlung des im Sondergebiet „Berzdorfer Str.“ ansässigen Einzelhandels im
Bereich der Lise-Meitner-Str. östlich Bergerstr. zu betreiben, wobei darauf zu
achten ist, dass das Areal ausschließlich über die Lise-Meitner-Str. erschlossen und
angedient wird.
IHK:
Sieht die Verkleinerung der Flächen und die Umsiedelung des Einzelhandels an die
Lise-Meitner-Straße unter Umwandlung der Sondergebietsflächen Berzdorfer
Straße in Gewerbeflächen positiv.
Die städtebauliche Situation an der Berzdorfer Straße ist unbefriedigend und bedarf der
Neuordnung. Bei einer Änderung des Planungsrechts können sich jedoch
Schadensersatzansprüche ergeben, die bisher einer Änderung entgegenstanden. Die
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Verwaltung ist daher mit den Grundstückseigentümern in Verhandlung, um diese
Verlagerung einvernehmlich voranzutreiben. Allerdings widerspricht eine Konzentration
des Einzelhandels an der Lise-Meitner-Straße den Prinzipien der Landesplanung, wie sie
im sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan NRW
(LEP NRW) definiert sind, da es sich hierbei nicht um einen integrierten Standort handelt.
Um hier, auf Grund der besonderen Situation, dass erhebliche Verkaufsflächenreduzierungen erreicht werden können und gleichzeitig eine städtebaulich desolate
Situation wesentlich verbessert werden kann, die Zustimmung der Anpassung an die
Landesplanung zu erreichen, wurden im Vorfeld einer notwendigen Bauleitplanung
Gespräche mit der Bezirksregierung geführt.
Ebenfalls erfolgt ist ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Nachbarkommune
Wesseling. Das Vorhaben der Verlagerung war auch Gegenstand der Rahmenplanung
Brühl-Ost, die der Bürgerschaft vorgestellt und von dieser positiv aufgenommen wurde.
2. Der im städtischen Besitz befindliche Südteil der derzeit als Gewerbefläche
ausgewiesenen Fläche westlich Berger Straße sowie das Areal des Schlachthofes
ist für die Funktion Wohnen umzuwidmen. Nach Wegfall des Containerdorfes ist für
diese Fläche eine Bebauung vorzusehen, die sich – wie auch in anderen
Stadtteilen - der vorhandenen Siedlungsstruktur anpasst und eine vernünftige
Mischung aus Geschosswohnungsbau, Ein- oder Zweifamilienhäusern und
Reihenhäusern aufweist. Hierzu ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vorzusehen.
IHK
Von Seiten der IHK wird diese Umwandlung von Gewerbeflächen in
Wohnbauflächen abgelehnt. Argumente hierfür sind die Knappheit der
Gewerbeflächen und mögliche Konflikte durch heranrückende Wohnbebauung.
Ausgenommen sind die Flächen des ehemaligen Schlachthofes nach dem das
Unternehmen seinen Betrieb aus eigenem Entschluss aufgegeben hat.
Die Rahmenplanung Brühl-Ost stellt in ihrem Ergebnis die Flächen südlich der Straße „An
der alten Zuckerfabrik“ als Gewerbeflächen dar. Die Gespräche bei der Bezirksregierung
hatten jedoch zum Ergebnis, dass zur besseren Integration des Standortes die Möglichkeit
geprüft werden soll, ob die in Rede stehenden Flächen nicht auch als Wohnbauflächen
entwickelt werden können. Beinahe zeitgleich wurde der Verwaltung bekannt, dass die
Nutzung des Schlachthofes kurzfristig aufgeben werden soll und Pläne bestehen, hier eine
Wohnnutzung zu entwickeln. Insbesondere die Nutzung Schlachthof stand einer
Entwicklung der Flächen südlich der Straße „An der alten Zuckerfabrik“ als
Wohnbauflächen entgegen, da hier durch das Heranrücken einer schutzbedürftigen
Nutzung an einen Industriebetrieb Konflikte zu erwarten waren. Dieses Konfliktpotential
besteht nicht mehr. Die Flächen sollen jedoch im Wesentlichen als Mischflächen
entwickelt werden, um hier städtebaulich eine weitere Abstufung der Nutzungen zu
erreichen. Damit wird der Anregung der Bezirksregierung gefolgt und der Standort LiseMeitner-Straße besser integriert, um die Entwicklung an dieser Stelle zu unterstützen.
3. Als Ersatz für die westlich Bergerstr. reduzierte Gewerbegebietsfläche wird das
Sondergebiet „Berzdorfer Str.“ in Gewerbegebiet umgewandelt.
IHK
Sieht die Gewerbeflächen insgesamt als reduziert an, da die Flächen
an der Berzdorfer Straße derzeit auch gewerblich (Einzelhandel) genutzt werden.
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Ziel der Planungen ist es, insgesamt 22.630m² Sondergebietsflächen zukünftig als
Gewerbegebiet auszuweisen. Daher ist die Aussage der IHK insofern richtig, als dass es
sich bei den Einzelhandelsnutzungen um eine besondere Form von Gewerbe handelt. Der
derzeitige Zustand der Ansiedlung deutet auf Grund unterbliebener Investitionen der
Betreiber allerdings darauf hin, dass sich der Standort für eine Einzelhandelsnutzung
weniger gut eignet. Insbesondere weil die neuen Grundstückseigentümer in
Zusammenarbeit mit den Betreibern die Umsiedlung der Nutzung befürworten.
Somit könnten die Flächen für andere Gewerbetreibende aktiviert werden und damit die
Möglichkeit der Ansiedlung neuer Branchen und Konzepte geschaffen werden. Zudem
sind die Flächen südlich der Straße „An der alten Zuckerfabrik“ im Rahmen einer
Mischgebietsausweisung für gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht stören,
geeignet. Hier sind auf einer Fläche von ca. 8.800m² z.B. Dienstleistung, Läden, Apotheke
etc. zulässig daher versteht die Verwaltung die Mischgebietsausweisung gegenüber der
Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet als städtebaulich optimierte Planungsvorschlag.
4. Im Rahmen einer Bodenvorratspolitik zur Förderung der Wirtschaft werden die an
der Berzdorfer Str. frei werdenden Flächen angekauft, um die Verfügungsgewalt
der Stadt zu sichern.
IHK
Die IHK teilt die Auffassung, dass die Kommunen über eine adäquate
Flächenauswahl verfügen müssen, um flexibel auf die vielfältigen Ansprüche von
Unternehmen reagieren zu können.
Die Aufgabe der Sondergebietsausweisung ermöglicht einen Besatz der Flächen mit
Nutzungen jenseits des großflächigen Einzelhandels und dient damit der
Wirtschaftslandschaft in Brühl. Die planerische Ausweisung des Gewerbegebiets kann
nicht Branchen bezogen erfolgen. Es können lediglich über die Festsetzungen zu
Emissionen bestimmte Betriebe ausgeschlossen werden. Eine darüberhinausgehende
Steuerung der Zusammensetzung späterer Betriebe auf den Flächen kann nur im Rahmen
einer durch die Stadt ausgeübten Verfügungsgewalt über die Flächen erfolgen.