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Vorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Herr Johannes Bortlisz-Dickhoff (Bündnis 90/Die Grünen))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
19.04.16, 18:26
Aktualisiert
19.04.16, 18:26
Vorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
hier: Herr Johannes Bortlisz-Dickhoff (Bündnis 90/Die Grünen))

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Schumacher Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 18.04.2016 173/2016 Betreff Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Herr Johannes Bortlisz-Dickhoff (Bündnis 90/Die Grünen) Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. i.V. Brandt Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Müller Beschlussentwurf: Der Bürgermeister führt gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW Herrn Johannes Bortlisz-Dickhoff in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Erläuterungen: 1. Herr Dr. Sascha Lanzrath hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Brühl zum 18.04.2016 niedergelegt. 2. Als Nachfolger aus der Bündnis 90/Die Grünen -Reserveliste hat der Bürgermeister als Wahlleiter gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Herrn Johannes Bortlisz-Dickhoff, Steingasse 29, 50321 Brühl festgestellt. 3. Herr Bortlisz-Dickhoff hat mit schriftlicher Erklärung gemäß § 36 KWahlG die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Brühl angenommen. 4. Die Ersatzbestimmung wird gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG im Amtsblatt der Stadt Brühl öffentlich bekannt gegeben. 5. Die nach § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebene Verpflichtung kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass das neue Ratsmitglied durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“