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Vorlage (Haushaltsplan RJ 2016 hier: Zuschüsse Sportförderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
04.05.16, 07:36
Aktualisiert
04.05.16, 07:36
Vorlage (Haushaltsplan RJ 2016
hier: Zuschüsse Sportförderung) Vorlage (Haushaltsplan RJ 2016
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Winter 52 14 03 26.04.2016 179/2016 (158/2015, 474/2015) Betreff Haushaltsplan RJ 2016 hier: Zuschüsse Sportförderung Beratungsfolge Sportausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800 / KST 42030000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt i.V. Krämer Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Sportausschuss beschließt, die im Jahre 2016 bei Kostenstelle 42030000, Konto 531800 – Zuschüsse an übrige Bereiche (Sportförderung) – zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 68.100,00 € wie folgt zu verteilen: 1) Sockelbetrag in Höhe von 180,00 € für Vereine mit 30 bis 100 Mitgliedern 2) Zuschuss bis max. 500,00 € für die Anmietung von Sportanlagen 3) Zuschuss an die DLRG in Höhe von 1.530,00 € 4) Zuschuss an den Stadtsportverband in Höhe von 2.300,00 € 5) Zuschuss Vereinsjubiläen 6) Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften 7) Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € an alle Vereinsjugendlichen bis zum 18. Lebensjahr Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides zum Nachweis der Gemeinnützigkeit. Seite - 2 – Drucksache 179/2016 Erläuterungen: Zu 1) Sockelbetrag Von den hier eingegangenen Anträgen sind 5 Vereine mit 30 bis 100 Mitgliedern zu berücksichtigen. Danach ergibt sich ein Gesamtbetrag von 900,00 € (5 x 180 €), der für die Auszahlung der Sockelbeträge zu berücksichtigen ist. Zu 2) Anmietung von Sportanlagen Ein jährlicher Zuschuss in Höhe von max. 500,00 € zu den Kosten für die Anmietung von Sportanlagen wird wie folgt gewährt: Brühler Surf-Club Brühler Schach-Klub Le Canard Squash 500,00 € 500,00 € 123,75 € Zu 3) Zuschuss DLRG Die DLRG erhält für ihre sportlichen Aktivitäten seit 1992 einen städtischen Zuschuss. Die Höhe des Betrages liegt bei 1.530,00 €. Zu 4) Zuschuss Stadtsportverband Der Stadtsportverband erhält jährlich einen Zuschuss zur Bewältigung seiner Aufgaben (Ehrung der Stadtmeister, Beschaffung von Urkunden, Pokalen und Plaketten, Durchführung von Stadtmeisterschaften u.ä.). Der Zuschuss beträgt 2.300,00 €. Zu 5) Vereinsjubiläen Im Jahre 2016 finden keine Jubiläen im Sinne der Sportförderrichtlinien statt. Zu 6) Zuschuss Deutsche Meisterschaften Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl kann Vereinen, die an Deutschen Meisterschaften teilnehmen, ein Fahrtkosten- und Übernachtungszuschuss gewährt werden. Auf Grundlage der im Haushaltsjahr 2016 zu erwartenden eingehenden Anträge ist hierfür ein Betrag in Höhe von rd. 5.000,00 € zu berücksichtigen. Zu 7) Zuschuss für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Gemäß Sportförderrichtlinien Punkt IV, 1 soll bei der Förderung der Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € sichergestellt werden. Auf Grundlage der eingegangenen Vereinsmeldungen kommen im laufenden Haushaltsjahr 5.275 Jugendliche (5.824 – 549 Jugendliche der DLRG) für eine solche Förderung in Betracht, was einen Gesamtbetrag von 43.518,75 € (5.275 x 8,25 €) ausmacht. Seite - 3 – Drucksache 179/2016 Es ergibt sich zusammenfassend folgende Rechnung: - 68.100,00 € 900,00 € 1.123,75 € 1.530,00 € 2.300,00 € 5.000,00 € 43.518,75 € 1.000,00 € Ansatz im Haushaltsjahr 2016 Sockelbetrag Anmietung Sportanlagen Zuschuss DLRG Zuschuss Stadtsportverband Deutsche Meisterschaften Zuschuss U18 Rechnungsabgrenzungsposten (Reit- und Fahrverein)* * Es handelt sich um einen jährlich zu verbuchenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) des 2008 gewährten Zuschusses für ein Grundstücksankauf (20.000,00 €) des Reit- und Fahrvereins Birkhof-Ville e.V. In den zurückliegenden Jahren wurde der verbleibende Restbetrag an Vereine mit regem Jugend-Wettkampf-Betrieb aufgeteilt. Aufgrund der zu verteilenden relativ kleinen Summe entstanden hierbei Kleinstbeträge, so dass in der Sitzung des Sportausschusses am 29.09.2011 seitens der Mitglieder der Vorschlag unterbreitet wurde, diesen Restbetrag effizienter zu verwenden. Dieser Vorschlag wurde erstmals im Haushaltsjahr 2012 umgesetzt, indem die Mittel in die Finanzierung der Fahrt Brühler Jugendlicher zu den Olympischen Spielen nach London flossen. Der Bürgermeister schlägt vor, über die Verwendung des sich in diesem Jahr ergebenden Restbetrages in Höhe von 12.727,50 € zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden – etwa bei Antragstellung durch einen Verein mit speziellem Unterstützungsbedarf oder in ähnlichen Bedarfsfällen.