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Vorlage (Rathaus B Steinweg hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids Bezug: 29.2.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
124 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
05.04.16, 16:43
Aktualisiert
05.04.16, 16:43
Vorlage (Rathaus B Steinweg
hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids
Bezug: 29.2.2016) Vorlage (Rathaus B Steinweg
hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids
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Bezug: 29.2.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 29.03.2016 145/2016 (26/2016) Betreff Rathaus B Steinweg hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids Bezug: 29.2.2016 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonten 529100,543100 und 543113 / Kostenstelle 12130000 BGM Dez. I / Dez. III Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag i.V. Burkhardt Brandt Müller Radermacher Kuhl FB 10 FB 30 / FB 25 Erken Rampe Bossy Hilger Beschlussentwurf: 1. Der Rat fasst folgende Beschlüsse: a) Der Abstimmungstag zur Durchführung des Ratsbürgerentscheids „Neubau Rathaus Steinweg“ wird festgelegt auf Sonntag, 3. Juli 2016. b) Die Fragestellung lautet: „Der Anbau am denkmalgeschützten Teil des Rathauses im Steinweg ist dringend erneuerungsbedürftig und entspricht nicht den Anforderungen einer barrierefreien Stadtverwaltung. Der Anbau soll abgerissen und durch einen barrierefreien, größeren und modernen Neubau nach neuesten energetischen Standards ersetzt werden. Durch das zusätzliche Raumangebot werden dort künftig neben der Verwaltung bürgernahe Dienstleistungen zentral erbracht, wie die Bürgerberatung, die städtische Bücherei, das Kundencenter der Stadtwerke und die Wohnungsverwaltung der Gebausie. Stimmen Sie diesem Vorhaben zu?“ c) Der vorgeschriebenen Information der Abstimmungsberechtigten über Begründung und Kosten soll das Abstimmungsheft/Informationsblatt in der als Anlage beigefügten Fassung dienen. 2. Der Rat beschließt darüber hinaus eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.000 € bei Kostenstelle 12 13 00 00, Sachkonten 529100 (2.250 €), 543100 (6.250 €) und 543113 (18.500 €) zur Deckung der Kosten für Porto, Aufwandsentschädigungen und Druck von Formularen und Stimmzetteln für die Durchführung des Ratsbürgerentscheids. Deckung: Seite - 2 – Drucksache 145/2016 Kostenstelle 11 06 07 00, Sachkonto 529100, Ermächtigungsübertragung von 2015 nach 2016 in Höhe von 27.000 € aus nicht verbrauchten Dienstleistungsaufwendungen zur Vorbereitung des Umbaus von Rathaus B 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Bürgermeister gem. § 3 der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl das Stadtgebiet in sechs Stimmbezirke eingeteilt hat (siehe Anlage). Erläuterungen: Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.2.2016 beschlossen, einen Ratsbürgerentscheid unter dem Titel „Neubau Rathaus Steinweg“ durchzuführen und den Bürgermeister mit der Organisation und Vorbereitung beauftragt. Der Bürgermeister schlägt durchzuführen. vor, die Abstimmung noch vor den Sommerferien Darüber hinaus sind in der Verwaltung – teilweise nach Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden - eine Aussage bzw. eine Frage, die zur Abstimmung gestellt werden soll, eine Begründung sowie eine Kostendarstellung erarbeitet worden. Die Formulierungs- und Darstellungsvorschläge sind dem als Anlage beigefügten Entwurf eines Abstimmungsheftes/Informationsblatt zu entnehmen. Dieses wird gem. Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl allen Abstimmungsberechtigten mit der Abstimmungsbenachrichtigung zugestellt. Um das Angebot der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) auf Druck und Zustellung von dort aus in Anspruch nehmen zu können, ist der Umfang des Abstimmungsheftes auf zehn Din-A-4-Seiten beschränkt. Der als Anlage beigefügte Entwurf erfüllt diese Voraussetzungen und enthält die vorgeschriebenen Pflichtinhalte sowie die bis zur Drucklegung eingegangenen Stellungnahmen der Fraktionen. Die endgültige Fassung kann in der HA-Sitzung besprochen und bis zur Ratssitzung vorgelegt werden. Die organisatorischen Arbeiten zur Durchführung der Abstimmung wurden ebenfalls bereits in Angriff genommen. So wurde das Stadtgebiet gem. Satzung in sechs Stimmbezirke eingeteilt (siehe Anlage) mit folgenden Wahllokalen: Abstimmbezirk Stadtteil/e 01 Brühl-Ost 02 Schwadorf 03 Badorf/Eckdorf/Pingsdorf 04 05.1 05.2 06 Brühl-West Vochem/Kierberg/Heide Vochem/Kierberg/Heide Innenstadt BW 1 BW 2 Bezeichnung KITA „An der alten Zuckerfabrik“ KITA Rasselbande GemeinschaftsGrundschule Badorf Astrid-Lindgren-Schule Barbara-Schule Kath. Grundschule Vochem Rathaus B, Bürgerberatung Briefwahl 1 – Rathaus A Briefwahl 2 – Rathaus A Anschrift Sophie-Scholl-Str. 2 HermannFaßbender-Str. 2 Badorfer Str. 93 Rodderweg 93 Mühlenbach 65 St. Albert-Str. 2 Steinweg 1 Uhlstraße 3 Uhlstraße 3 Drucksache 145/2016 Seite - 3 – Um den Abstimmungsberechtigten einen kürzeren Weg zum Abstimmungslokal zu ermöglichen, wurde der Abstimmungsbezirk 5 „Vochem/Kierberg/Heide“ aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nochmals unterteilt. Eine Abstimmung wird auch per Briefwahl ermöglicht. Ein Briefwahllokal wird im Rathaus, Sitzungszimmer A 012, ab 6. Juni 2016 eingerichtet. Da die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 noch nicht absehbar war, sind keine Mittel veranschlagt. Es ist daher eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich, die mit Mitteln aus in 2015 nicht verbrauchten Dienstleistungsaufwendungen zur Vorbereitung des Umbaus von Rathaus B gedeckt werden können. Anlage(n): (1) Stimmbezirkseinteilung (2) Entwurf Abstimmungsheft/Informationsblatt