Daten
Kommune
Brühl
Größe
638 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
05.04.16, 16:43
Aktualisiert
05.04.16, 16:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Stand: 5.4.2016
Entwurf
Abstimmungsheft / Informationsblatt
der Stadt Brühl
zum Ratsbürgerentscheid
„Neubau Rathaus Steinweg“
„Der Anbau am denkmalgeschützten Teil des Rathauses im
Steinweg ist dringend erneuerungsbedürftig und entspricht nicht
den Anforderungen einer barrierefreien Stadtverwaltung. Der
Anbau soll abgerissen und durch einen barrierefreien, größeren
und modernen Neubau nach neuesten energetischen Standards ersetzt werden. Durch das zusätzliche Raumangebot
werden dort künftig neben der Verwaltung bürgernahe Dienstleistungen zentral erbracht, wie die Bürgerberatung, die städtische Bücherei, das Kundencenter der Stadtwerke und die
Wohnungsverwaltung der Gebausie.
Stimmen Sie diesem Vorhaben zu?“
Abstimmungstag: Sonntag, 03. Juli 2016
Die Abstimmungslokale sind geöffnet von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Bei der Stimmabgabe per Brief muss der Stimmbrief am Abstimmungstag bis spätestens
16:00 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Brühl, Rathaus, Uhlstr. 3, eingegangen sein.
1
Der Rat der Stadt Brühl hat die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides am Sonntag, 03. Juli 2016, beschlossen. Es handelt sich um ein nach der Gemeindeordnung mögliches Verfahren der Bürgerbeteiligung.
Allerdings haben nicht die Bürger eine Abstimmung durch ein Bürgerbegehren beantragt, sondern der Rat
selbst ruft die Bürgerschaft auf, über ein geplantes Vorhaben mit JA oder NEIN abzustimmen. Diese Entscheidung ist dann, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheiten vorliegen, für den Rat bindend. In
Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern wie Brühl muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 20 % der
Bürger getragen werden, das sind bei derzeit ca. 36.000 Wahlberechtigten ca. 7.200 Stimmen. Die konkrete
Zahl kann erst kurz vor der Wahl aufgrund des Wählerverzeichnisses ermittelt werden.
Hinweise zum Abstimmungsverfahren - persönlich oder per Brief
Abstimmungsberechtigt ist (in entsprechender Anwendung des Kommunalwahlgesetzes), wer am Tag
des Bürgerentscheids
• Deutsche/Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder
• die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
• das 16. Lebensjahr vollendet hat und
• mindestens seit dem 16. Tag vor dem Entscheid im Gebiet der Stadt Brühl seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich im Gebiet der Stadt Brühl aufhält
und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat.
Von der Abstimmungsberechtigung ausgeschlossen ist
• diejenige/derjenige, für die/den zur Besorgung aller ihrer/seiner Angelegenheiten eine Betreuerin/ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis der Betreuerin/des Betreuers die in §§ 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten
Angelegenheiten nicht erfasst,
• wer infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Die Stadt Brühl ist in sechs Stimmbezirke unterteilt. Die Einteilung der Stimmbezirke und die Liste der Abstimmungslokale, in denen die Stimmabgabe erfolgen kann, können im Briefwahlbüro im Rathaus A, Raum
A012, Uhlstr. 3, 50321 Brühl, sowie im Internet unter www.bruehl.de, eingesehen werden.
Jede abstimmungsberechtigte Person kann nur in dem Abstimmungsbezirk abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen ist. Die entsprechenden Angaben zum Abstimmungslokal sind in der Abstimmungsbenachrichtigung aufgeführt. Die abstimmende Person hat einen Identitätsnachweis in Form des
Personalausweises (bei Mitgliedern aus einem anderen EU-Land bitte in Form des dort üblichen Identitätsausweises) oder Reisepasses, sowie die Abstimmungsbenachrichtigung mitzubringen und auf Verlangen
vorzulegen.
Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Abstimmungsberechtigte erhält beim Betreten des Abstimmungsraumes einen Stimmzettel. Jede/r Abstimmende hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält den
Text der zu entscheidenden Frage.
Die Stimmabgabe erfolgt, indem der/die Abstimmende in einer Abstimmungskabine des Abstimmungsraumes den Stimmzettel durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennzeichnet. Weitere Zusätze oder Beschriftungen führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels! Dieser muss anschließend so zusammenfaltet werden, dass das Ergebnis von außen nicht ersichtlich ist. Der Stimmzettel wird
sodann von dem/der Abstimmenden in die bereitstehende Abstimmungsurne eingeworfen.
Es besteht auch die Möglichkeit per Brief abzustimmen. Abstimmungsberechtigte können den dazu benötigten Stimmschein schriftlich (z.B. mit dem der Abstimmungsbenachrichtigung beigefügten Antrag), per E-Mail
an „wahlbuero@bruehl.de“ oder auch über die städtische Homepage www.bruehl.de bis zum 01. Juli 2016,
18:00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Brühl im Rathaus Uhlstr. 3, 50321 Brühl, beantragen. Danach ist
ein Antrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur bis zum Wahltag
um 15:00 Uhr. Der Stimmbrief muss am Abstimmungstag bis spätestens 16:00 Uhr bei der Stadt Brühl eingegangen sein. Bitte beachten Sie die Laufzeit der Post; verspätet eingegangene Stimmbriefe können nicht
berücksichtigt werden. Abstimmungsberechtigte, die einen Stimmschein haben, können gegen Vorlage des
Stimmscheines aber auch in einem beliebigen Abstimmungslokal der Stadt Brühl abstimmen.
2
Ergebnisbekanntgabe am Sonntagabend
Abstimmungshandlung und Stimmenauszählung sind öffentlich. Das Ergebnis der Abstimmung wird am
Sonntag, 03. Juli 2016, voraussichtlich ab 18:30 Uhr im Kapitelsaal des Rathauses, Uhlstr. 3, bekannt gegeben. Es wird anschließend auch auf der städtischen Homepage www.bruehl.de veröffentlicht.
Folgen aus dem Ergebnis des Ratsbürgerentscheids
Nach § 26 Abs. 7 der Gemeindeordnung NRW und § 16 Abs. 2 der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl kann bei einem (Rats-)Bürgerentscheid über die gestellte Frage nur mit
Ja oder Nein abgestimmt werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, wie sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der Abstimmungsberechtigten
umfasst. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Für den Fall, dass die vorgelegte
Fragestellung nicht die Zustimmung findet, ist dieses Ergebnis für den Rat bindend und er kann das Vorhaben nicht wie geplant umsetzen. Falls sich für die vorgelegte Fragestellung weder für die Zustimmung, noch
für die Ablehnung eine Mindestanzahl von 20 % der Abstimmungsberechtigten findet, ist der Bürgerentscheid gescheitert, und die Entscheidung fällt insgesamt an den Rat der Stadt Brühl zurück.
Der Rat der Stadt Brühl hat beschlossen, für die von ihm favorisierte Lösung (siehe Titelseite) folgende Begründung anzugeben:
1. Ausgangssituation
Die Verwaltung der Stadt Brühl ist derzeit in zwei Rathäusern untergebracht. Während das ehemalige Kloster und die spätere Schule am Markt, Uhlstr. 3, zum relativ modernen und barrierefreien Rathaus „A“ umfunktioniert wurde, genügt das Rathaus „B“ im Steinweg unter verschiedenen Aspekten (u.a. Brandschutz,
technische Gebäudeausrüstung, Raumbedarf) nicht mehr den Anforderungen an ein Rathaus und an eine
Arbeitsstätte.
Darüber hinaus trat der Wunsch nach mehr Bürgernähe und einer erhöhten Transparenz zur Verbesserung
des Dialogs zwischen Bürgerschaft und Verwaltung auf. Es entstand die Idee zur Einrichtung eines neuen
„Service-Centers“, in dem bürgernahe Dienstleistungen von Stadtverwaltung, aber auch von Stadtwerken
und Gebausie, gebündelt und dadurch die Erledigung für die Bürgerinnen und Bürger vereinfacht werden
könnte.
2. Handlungsbedarf
Vor allem aufgrund von Mängeln in der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitäranlagen, Elektroversorgung) und in Bezug auf den Brandschutz leitet sich für das Rathaus im Steinweg dringender Handlungsbedarf ab; das Gebäude weist nicht annähernd die aktuellen, energetischen Standards
auf. Des Weiteren erfüllt das Gebäude weder die Voraussetzungen der Barrierefreiheit (es bestehen insgesamt 16 verschiedene Höhenniveaus, die durch Zwischenstufen überbrückt werden müssen) noch die Anforderungen des Arbeitsschutzes. Rathaus „B“ ist somit insgesamt sanierungsbedürftig.
Eine Erweiterung der zurzeit räumlich eingeschränkten Bürgerberatung („Einwohnermeldeamt“) zum Servicecenter würde viele Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger bieten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen
hat in den jetzigen Räumlichkeiten nur eine begrenzte Anzahl von Schaltern Platz, um den notwendigen
Abstand und damit die Persönlichkeitsrechte der Antragsteller zu wahren. Dadurch kommt es in der Bürgerberatung immer wieder zu längeren Wartezeiten. Eine Erweiterung des Raumangebots hätte eine schnellere Abwicklung des Publikumsverkehrs zur Folge, da mehr Personen gleichzeitig bedient werden könnten.
Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, die Kundencenter von Gebausie und Stadtwerken zu integrieren.
Schließlich soll auch die städtische Bücherei von der Carl-Schurz-Straße in das Rathaus B verlagert werden. Hierdurch könnte man nicht nur den Anforderungen an eine moderne Bibliothek gerecht werden, sondern gleichzeitig Miet- und Personalkosten einsparen. Die Buchausleihe bzw. –rückgabe könnte mit dem
Weg zum „Amt“ verbunden und weitere Anliegen in nur einem Behördengang erledigt werden.
Nicht zuletzt würde der Einbau eines Aufzugs und die Sanierung bzw. Erneuerung der sanitären Anlagen
nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen.
3. Bücherei
Die derzeitige Unterbringung der städtischen Bücherei in einem Mietshaus ist völlig unzureichend. Zum einen erfordert die räumliche Trennung von Jugend- und Erwachsenenbücherei einen erhöhten Organisations- und Personalaufwand, zum anderen befinden sich die Büroräume teilweise in darüber liegenden Woh3
nungen. Die seit 1971 angemieteten Räume entsprechen nicht mehr den heutigen Standards für Büchereien und die derzeitige Raumgröße deckt nicht annähernd die gemäß der „Handreichung zum Bau und zur
Ausstattung öffentlicher Bibliotheken“ notwendige Nutzfläche. Die künftige Entwicklung der Bücherei ist
nicht absehbar. Falls es überhaupt zu einem Rückgang der Printmedien kommt, ist davon auszugehen,
dass dieser durch einen Mehrbedarf an digitalen Medien ausgeglichen wird.
4. Raumbedarf
Bei der Ermittlung des Raumbedarfs wurde als notwendige Bürofläche gem. Anhang 2 der technischen Regeln der Arbeitsstätten (ASR A 1.2) eine Größe von ca. 12 qm pro Mitarbeiter/in zugrunde gelegt. Die so
ermittelte Fläche für 118 unterzubringende Mitarbeiter/innen wurde erhöht um anteilige Verkehrsflächen
(z.B. Flure) sowie um einen entsprechenden Aufschlag bei Dienststellen mit Publikumsverkehr. Räume mit
spezieller Nutzung (Servicecenter, Bücherei, Lager, Ausstellungsraum, Trauzimmer etc.) wurden separat
auf der Grundlage von Erfahrungswerten bzw. Vorgaben berücksichtigt. Aufgrund dieser Berechnung ergibt
sich bei einer bereits bestehenden vollständigen Auslastung des Rathauses in der Uhlstraße ein Raumbedarf von rund 3.500 qm für das Rathaus im Steinweg.
Aspekte wie die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen, Jobsharing, interkommunale Zusammenarbeit sowie
Dokumentenmanagement („papierloses Büro“) und die Auswirkungen auf den Platzbedarf eines Rathauses
wurden bei der Ermittlung des Raumbedarfs ebenfalls abgewogen. Eine gesicherte Prognose ist nicht möglich; tendenziell ist im Hinblick auf Themen wie der demographische Wandel und die damit verbundene
Ausweitung von Beratungsangeboten für ältere Menschen (Pflege, Demenz) sowie dem Anstieg der Altersarmut, der Flüchtlingszuzug, die Zunahme von Sozialhilfe- und Wohngeldbeziehern, die Übertragung von
Kreisaufgaben auf die Kommunen, dem zunehmenden Bedarf im Jugendhilfebereich („ambulant vor stationär“) und den voraussichtlich gravierenden Änderungen im Bereich des Arbeitsschutzes zukünftig eher von
einem steigenden Bürobedarf auszugehen.
5. Studie
Vor dieser Tatsache stehend hat der Rat der Stadt Brühl Ende 2013 den Auftrag zur Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs „Sanierung Anbau Rathaus B versus Neubau respektive Neubau mit noch zu definierendem erweitertem Raumangebot gemäß Bedarfsplan und unter Berücksichtigung sich ergebender Finanz- und Synergieeffekte“ erteilt. Die über 100 Seiten umfassende Studie (siehe www.bruehl.de) beinhaltet
eine Bestandsanalyse, die Gegenüberstellung und Ausarbeitung der Vor- und Nachteile verschiedener Varianten, eine Nutzflächenberechnung, eine Kostenschätzung und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
6. Drei Lösungsmöglichkeiten
Das Rathaus im Steinweg besteht aus einem historischen, denkmalgeschützten ALT-Bau und einem zum
Zwecke der Erweiterung dienenden AN-Bau aus dem Jahre 1964. Während der ALT-Bau aus Gründen des
Denkmalschutzes lediglich saniert werden kann, könnte der AN-Bau entweder
ebenfalls nur saniert (Variante 1) oder
abgerissen und durch ein Haus in vergleichbarer Größenordnung ersetzt werden (Variante 2) oder
einem Neubau mit größerer Kubatur (Variante 3) weichen.
Eine Ausweitung des Raumangebots durch den Bau eines größeren Hauses wäre an dieser Stelle unter
Nutzung einer Teilfläche des bisherigen Durchgangs zwischen Janshof und Steinweg möglich. Während
bisher nur eine monofunktionale Nutzung als Verwaltungsgebäude möglich ist, würde durch ein voluminöseres Gebäude eine größere Nutzungsflexibilität erreicht und es könnte zusätzlicher Platz geschaffen werden
z.B. für die Unterbringung der städtischen Bücherei.
7. Architektenwettbewerb
Bei den Modellzeichnungen und Gebäudeansichten handelt es sich nur um Musterbilder, wie ein Anbau
aussehen könnte. Diese Anschauungsbeispiele dienen einzig und alleine dem Zweck, die Baukosten für
verschiedene Nutzungsvarianten konkreter vergleichen zu können. Die zukünftige architektonische Gestaltung wird erst in einem nächsten Schritt thematisiert und soll auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbs festgelegt werden.
4
Variante 1: Erhalt und Grundsanierung Alt- und Anbau
Studie als Modellbeispiel zur Kostenberechnung: Denkmal + mit bisherigem Altbau
Positiv
geringster Investitionsbedarf
Brandschutzanforderungen erfüllt
Variante 1 : 1.930 qm Nutzfläche
Negativ
erheblicher Sanierungsaufwand in Alt- und Anbau
hohe Kosten für Abbruch Sanitärblock
keine Barrierefreiheit
geringe Nutzungsflexibilität
Umbauten verringern Nutzfläche
schlechtes Verhältnis von Investitions- und Unterhaltungskosten im Vergleich zum qualitativen und quantitativen Nutzen
räumliche Wiederherstellung des historischen, gassenförmigen Durchgangs und die städtebauliche Raumfassung Janshof nicht zu verwirklichen
Unterbringung Bücherei nicht möglich
Raumbedarf kann nicht gedeckt werden
(externe Büroanmietung verursacht Zusatzkosten)
Variante 2: Erhalt und Grundsanierung Altbau, Abriss Anbau und Ersatzneubau in gleicher Größe
Studie als Modellbeispiel zur Kostenberechnung: Variante 2 - Denkmal + Neubau
Variante 2 : 2.420 qm Nutzfläche
Positiv
Negativ
gutes Verhältnis von Nutzfläche zu Verkehrsfläche
umfangreiche Sanierungsarbeiten im Altbau erforderlich
größere Nutzungsflexibilität
räumliche Wiederherstellung des historischen, gassenförmigen Durchgangs und die städtebauliche Raumfassung
Janshof nicht zu verwirklichen
gutes Verhältnis von Investitions- und Unterhaltungskos- Unterbringung Bücherei nicht möglich
ten zum qualitativen und quantitativen Nutzen
Brandschutzanforderungen erfüllt
Raumbedarf kann nicht gedeckt werden
(externe Büroanmietung verursacht Zusatzkosten)
fast vollständige Barrierefreiheit
5
Variante 3: Erhalt und Grundsanierung Altbau, Abriss Anbau und Ersatz durch einen größeren
Baukörper
Studie als Modellbeispiel zur Kostenberechnung: Variante 3 - Denkmal + Neubau optimiert
Variante 3 : 3.710 qm Nutzfläche
Positiv
Negativ
sehr gutes Verhältnis von Nutzfläche zu Verkehrsfläche
umfangreiche Sanierungsarbeiten im Altbau erforderlich
räumliche Wiederherstellung des historischen, gassenförmigen Durchgangs und die städtebauliche Raumfassung Janshof kann verwirklicht werden
sehr große Nutzungsflexibilität
optimales Verhältnis von Investitions- und Unterhaltungskosten zum qualitativen und quantitativen Nutzen
Brandschutzanforderungen erfüllt
fast vollständige Barrierefreiheit
Unterbringung Bücherei möglich
Raumbedarf kann vollständig gedeckt werden
8. Janshof
Der Rat der Stadt Brühl hat beschlossen, auch bei der Entwicklung des in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Rathaus liegenden Janshofes die Anlieger und weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger in Form einer
Zukunftswerkstatt zu beteiligen. Das Rathaus ist ein wesentlicher Eckpfeiler des Janshofes. Eine Veränderung der Höhe bzw. der Grundfläche des Rathauses wird die Janshof-Gestaltung beeinflussen.
Die historischen Ansichten zeigen, wie sich die Straßenansicht im Steinweg im Laufe der Zeit (Bild 1: 1858, Bild 2: 1919, Bild 3: 1930, Bild 4:
heute) verändert hat. Die in Auftrag gegebene Studie hat sich nicht nur
mit der heutigen Situation befasst und beschränkt sich nicht ausnahmslos auf die bauliche und funktionale Erweiterung des Rathauses B, sondern bezieht in ihr städtebauliches Konzept auch die historische Entwicklung des Straßenzuges sowie den benachbarten Janshof mit ein und berücksichtigt
•
die Wiederherstellung der historischen Baufluchten und der Gassenbildung zum Janshof hin (wobei eine ausreichende Breite für eine
Durchfahrt zur Hospitalstraße erhalten bleibt),
•
die Ausbildung eines Neubaus als „Kopfbau“ und als städtebaulicher
Akzent für den Janshof sowie
•
die funktionale und gestalterische Aufwertung des Janshofes.
6
9. Bau- und Umzugskosten
Variante
Entstehende
Nutzfläche
Verhältnis Nutzfläche zu Grundfläche
Sanierungsund Baukosten
Sanierungs- und
Baukosten…
…pro qm
Nutzfläche
Gesamtkosten*
…pro qm
Grundfläche
1
1.930 qm
53%
7.738.000 €
4.010 €
2.130 €
8.426.000 €
2
2.420 qm
62%
9.252.000 €
3.820 €
2.420 €
10.360.000 €
3
3.710 qm
70 %
12.859.000 €
3.470 €
2.420 €
14.282.000 €
* Sanierungs- und Umbau- bzw. Neubaukosten einschließlich Kosten für Umzug, die übergangsweise Unterbringung der Mitarbeiter/innen während der Bauphase, Zwischenlagerungen und Einrichtung/Möblierung (Die Kostenschätzungen basieren auf Werten
des BKI = Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern von 2015 für Bauten mit Büronutzung bei hohem Standard)
10. Einsparmöglichkeiten
Durch die energetischen Verbesserungen bei einer Sanierung bzw. bei einem Neubau werden Heizkosten
reduziert. Darüber hinaus würden bei Einrichtung eines neu konzipierten Bürgerservicecenters durch optimierte Abläufe und einen reduzierten Einsatz von Mitarbeitern Synergieeffekte entstehen.
Bei einem Umzug der Bücherei von der Carl-Schurz-Straße in das Rathaus B ließen sich nicht nur die Betriebs- und Mietkosten am derzeitigen Standort einsparen, sondern auch Personalkosten, da in der jetzigen
Kinder- und Erwachsenenbücherei – bedingt durch die räumliche Trennung – eine personelle Doppelbesetzung notwendig ist.
11. Folgekosten
Bei jedem Bauprojekt, insbesondere aber bei einem Bau in der hier vorliegenden Größenordnung, sind nicht
nur der einmalige Investitionsaufwand für die Sanierung bzw. den Neubau zu betrachten, sondern wichtig
für eine Bewertung sind auch die nachfolgenden laufenden Kosten. Stellt man diese Betriebs-, Abschreibungs- und Kapitalverzinsungskosten den Einsparungen bzw. Mehreinnahmen gegenüber, verbleiben folgende jährlich aufzubringenden Kosten als laufende Ausgaben:
Ergebnis Gegenüberstellung Kosten – Einsparungen pro Jahr
laufende Ausgaben insgesamt
Variante 1
keine Mehrnutzung
Variante 2
mit Servicecenter
ohne Bücherei
Variante 3
mit Servicecenter
mit Bücherei
laufende Ausgaben pro qm Nutzfläche
rund 257.000 € *
133 € *
rund 230.000 € *
95 € *
rund 249.000 €
67 €
*Miet- und Betriebskosten für die Bücherei am jetzigen Standort sowie für die Anmietung externer Büroräume zur Deckung des fehlenden Raumbedarfs müssen bei den Varianten 1 und 2 noch hinzu gerechnet werden.
12. Fazit
Nur die zur Abstimmung stehende Variante 3 ermöglicht die Unterbringung der städtischen Bücherei und
kann den derzeit benötigten Raumbedarf decken ohne über dem Bedarf liegende Raumreserven zu schaffen. Selbst wenn man die Bücherei am bisherigen Standort belassen und den hierfür berücksichtigten
Raumbedarf von ca. 1.000 qm abziehen würde, kann der verbleibende Bedarf durch Variante 2 nicht gedeckt werden. Variante 3 erfordert zwar die höchsten Investitionskosten, zieht aber im Vergleich zur entstehenden Nutzfläche die geringsten jährlichen Folgekosten je Quadratmeter Nutzfläche nach sich. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und nach Abwägung aller Vor- und Nachteile schließt sich der Rat der Stadt
Brühl mehrheitlich dem Ergebnis der Studie an, dass Variante 3 die wirtschaftlichste Lösung ist, und spricht
sich dafür aus, den Anbau abzureißen und durch einen größeren Neubau zu ersetzen. Er empfiehlt daher,
bei der Abstimmung über den Ratsbürgerentscheid mit JA zu stimmen.
7
Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen
Für den Inhalt dieser Stellungnahmen sind die im Rat der Stadt Brühl vertretenen Fraktionen verantwortlich.
CDU
CHRISTLICH DEMOKRATISCHE UNION
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Ja zu einem barrierefreien, wirtschaftlichen und zukunftsorientierten Rathausanbau
Der Rathausanbau am Steinweg genügt in keiner Weise mehr den heute allgemein anerkannten Grundsätzen der Barrierefreiheit und der energetischen Nachhaltigkeit. Schon seit Jahren favorisiert die CDU einen
größeren Neubau, weil selbst eine Kernsanierung die Barrierefreiheit nicht herstellt, aktuelle energetische
Standards nicht erreicht, wirtschaftlich nicht darstellbar ist und kostenträchtige Unwägbarkeiten in sich birgt.
Das umfangreiche Fachgutachten weist zwar einerseits für den größeren Neubau (Variante 3) höhere Kosten aus, andererseits aber auch eine deutliche bessere Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu einem Neubau in
heutiger Größe (Variante 2). Die höhere Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die jährlichen
Aufwendungen für Zins und Abschreibung geringer sind, da die Mehrkosten durch Einsparungen bei Miete,
Personal und Energie ausgeglichen werden.
Mit der Variante 3 erhält auch die Stadtbücherei angemessene Raum- und Arbeitsbedingungen. Die Variante 2 lässt die Unterbringung der Bücherei oder Servicestellen von Stadtwerken und Gebausie im Bereich
der Bürgerberatung nicht zu. Vielmehr schreibt sie Raummangel und damit verbundene Kosten fort. Ein solches Konzept will die CDU nicht mittragen. Sie orientiert sich an den Grundsätzen der Barrierefreiheit,
Nachhaltigkeit, Zukunftsorientierung und Wirtschaftlichkeit. Deshalb bittet die CDU um ihre Unterstützung.
SPD bittet um Ihr „Ja“ für einen zukunftsgerechten Rathausanbau
Nach dem Umzug der Verwaltung in das Rathaus Uhlstraße vor 30 Jahren gab es keine Erneuerungen
mehr im Rathaus am Steinweg. Der Bau von Kindergärten und Schulen war vordringlich. Barrierefreiheit für
alle Menschen in diesem Gebäude sowie die Anforderungen an Brandschutz und Energieeffizienz können
allerdings nur durch einen neuen Anbau im Steinweg erfüllt werden.
Das Fachgutachten zeigt, dass der größere Neubau (Variante 3) zwar teurer ist als einer in gleicher Größe
(Variante 2). Die jährlichen Aufwendungen mit Zinsen und Abschreibungen sind jedoch geringer, da Einsparungen an Miete, Personal und Energie diese ausgleichen. Auch unsere Stadtbücherei verdient eine angemessene Ausstattung! Bei einem Anbau nach Variante 2 bleibt der Raummangel für Verwaltung, Service
und Bücherei bestehen und wird weiterhin Zusatzkosten verursachen.
Die Gestaltung des Neubaus soll nach Auffassung der SPD eng mit der Entwicklung des Janshofs zu einem
lebendigen Platz in der Stadt verbunden sein. Bürgerinnen und Bürger können hier in einer Planungswerkstatt mitwirken.
So empfiehlt die SPD-Fraktion ein „Ja“ für einen Neubau, der den Anforderungen der Zukunft gerecht wird.
8
im Brühler Rat
liegt noch nicht vor
LINKE & PIRATEN gegen großen Rathausanbau - Variante 3
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Sie sind aufgerufen, über den Neubau des Rathausanbaus im Steinweg mit einem größeren Baukörper zu
entscheiden. Unsere Argumente dagegen sind:
Je größer das Gebäude, umso größer die Unterhaltungskosten (z.B. Reinigung und Energie) und die höheren Kreditkosten für den Neubau.
Die Anzahl der Büroräume ist bei Variante 2 und 3 identisch – die zusätzliche Unterbringung eines ServiceBüros für die Stadtwerke und der Stadtbücherei rechtfertigen nicht die Mehrkosten von 6 Millionen Euro. Für
6 Millionen Euro könnte man 100 Jahre die jetzige Miete der Stadtbücherei bezahlen. Durch neue Medien
wie E-Books (Onleihe-Erft) wird der Raumbedarf auch bei der Bücherei sinken (derzeitiger Raumbedarf 438
qm / im Neubau sind ca. 1000 qm vorgesehen) – Wofür muss der Raumbedarf verdoppelt werden, wenn
der jetzige Platz ausreichend ist? Weiterhin ist die Lage an der Linie 18 und dem Busbahnhof in der Innenstadt ideal.
Der belebte Platz mit der Außengastronomie des Cafés am Janshof würde wegfallen.
Bei der derzeitigen hohen Verschuldung der Stadt können wir uns diesen Luxus nicht leisten! Vorrang hat
für uns der Bau der lebensrettenden neuen Feuerwache.
Weniger ist manchmal Mehr... Ihre Ratsfraktion LINKE und PIRATEN
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FDP Fraktion:, „Ja“ zum Rathausanbau mit BücheBüch
rei und Servicecenter„!
„Nein“ zum Ratsbürgerentscheid
scheid!
Die FDP Fraktion im Rat der Stadt Brühl spricht sich klar für einen Neubau des Rathauses B mit Bücherei
und Service-Center
Center aus. Wir bündeln die Leistungen der Stadt an einem Ort und sparen so Personalkoste
Personalkosten
und Mietausgaben. Der Neubau wird im Gegensatz zum derzeitigen Zustand vollständig barrierefrei sein –
für uns eine Notwendigkeit. Die beauftragten unabhängigen Experten sehen in dieser Lösung das beste
Kosten-Nutzen-Verhältnis
Verhältnis für unsere Stadt. Sollte die
die Bibliothek infolge des Internets oder weil nur noch
eBooks gelesen werden, eines Tages nicht mehr benötigt werden, können die Räume anderweitig genutzt
oder auch vermietet werden. Der bisherige Architektenvorschlag ist allerdings verbesserungswürdig. Für
F die
Gestaltung des Neubaus ist ein Architektenwettbewerb geplant.
Die FDP Fraktion hält aber weiterhin den von der Ratsmehrheit beschlossenen Ratsbürgerentscheid für
das falsche Mittel, eine Entscheidung herbeizuführen. Die entsprechenden Vorschrifte
Vorschriften sehen vor, dass lediglich eine Frage gestellt werden darf, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Es gibt jedoch bis
zu vier denkbare Alternativen zur Zukunft des Rathausanbaus, so die bloße Sanierung und drei verschiedeverschied
ne Neubauvarianten. Bei dieser Vielfalt von Möglichkeiten, die alle ein Für und Wider haben, erscheint ein
Ratsbürgerentscheid ungeeignet, eine Befriedung des Streits oder eine sachgerechte Entscheidung herhe
beizuführen. Der Ratsbürgerentscheid verursacht hohe Kosten in Höhe von 25.000 €, vermittelt nur den
Schein einer Bürgerdemokratie und schürt unerfüllbare Erwartungen. Zusätzlich bleibt völlig offen, was im
Falle der Ablehnung geschehen soll. Die FDP Fraktion unterstützt den Wunsch nach mehr direkter DemoDem
kratie auf kommunaler
er Ebene, hier handelt es sich jedoch um ein bloßes Wegducken der Politik vor der eie
genen Verantwortung. Trotz allem respektieren wir die Entscheidung des Rates und hoffen wegen der
überzeugenden Sachargumente auf ein positives Ergebnis.
Übersicht über die Fraktionsstärke sowie die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen FraktioFrakti
nen, des Einzelmandatsträgers und des Bürgermeisters
CDU-Fraktion (Fraktionsvorsitzender Hans Theo Klug):
SPD-Fraktion (Fraktionsvorsitzender Dr. Matthias Petran):
Bündnis 90/Die Grünen (Fraktionsvorsitzende Johanna Mäsgen):
Linke&Piraten (Fraktionsvorsitzender Harry Hupp):
FDP-Fraktion (Fraktionsvorsitzender Jochem Pitz)
Pitz):
Dr. Herbert Heermann:
18 Mitglieder
itglieder
15 Mitglieder
itglieder
6 Mitglieder
itglieder
2 Mitglieder
2 Mitglieder
itglieder
fraktionsloses Ratsmitglied
Eine Stimmempfehlung mit „JA“ geben aus:
CDU, SPD, FDP
Eine Stimmempfehlung mit „NEIN“ geben aus:
Linke&Piraten
Stimmempfehlung des Bürgermeisters
Bürgerme
Bürgermeister Dieter Freytag emp
pfiehlt die Abstimmung mit „JA“.
Haben Sie noch Fragen? Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Brühl
www.bruehl.de. Telefonisch
lefonisch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgermeisterbüro
unter 02232/79-2440 oder 79-2405
2405 zur Verfügung. Gerne können Sie aber auch eine E-Mail senden an
buergerbeteiligung@bruehl.de .
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