Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Entwurf Abstimmungsheft/Informationsblatt)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
638 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
05.04.16, 16:43
Aktualisiert
05.04.16, 16:43

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Stand: 5.4.2016 Entwurf Abstimmungsheft / Informationsblatt der Stadt Brühl zum Ratsbürgerentscheid „Neubau Rathaus Steinweg“ „Der Anbau am denkmalgeschützten Teil des Rathauses im Steinweg ist dringend erneuerungsbedürftig und entspricht nicht den Anforderungen einer barrierefreien Stadtverwaltung. Der Anbau soll abgerissen und durch einen barrierefreien, größeren und modernen Neubau nach neuesten energetischen Standards ersetzt werden. Durch das zusätzliche Raumangebot werden dort künftig neben der Verwaltung bürgernahe Dienstleistungen zentral erbracht, wie die Bürgerberatung, die städtische Bücherei, das Kundencenter der Stadtwerke und die Wohnungsverwaltung der Gebausie. Stimmen Sie diesem Vorhaben zu?“ Abstimmungstag: Sonntag, 03. Juli 2016 Die Abstimmungslokale sind geöffnet von 08:00 bis 18:00 Uhr. Bei der Stimmabgabe per Brief muss der Stimmbrief am Abstimmungstag bis spätestens 16:00 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Brühl, Rathaus, Uhlstr. 3, eingegangen sein. 1 Der Rat der Stadt Brühl hat die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides am Sonntag, 03. Juli 2016, beschlossen. Es handelt sich um ein nach der Gemeindeordnung mögliches Verfahren der Bürgerbeteiligung. Allerdings haben nicht die Bürger eine Abstimmung durch ein Bürgerbegehren beantragt, sondern der Rat selbst ruft die Bürgerschaft auf, über ein geplantes Vorhaben mit JA oder NEIN abzustimmen. Diese Entscheidung ist dann, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheiten vorliegen, für den Rat bindend. In Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern wie Brühl muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 20 % der Bürger getragen werden, das sind bei derzeit ca. 36.000 Wahlberechtigten ca. 7.200 Stimmen. Die konkrete Zahl kann erst kurz vor der Wahl aufgrund des Wählerverzeichnisses ermittelt werden. Hinweise zum Abstimmungsverfahren - persönlich oder per Brief Abstimmungsberechtigt ist (in entsprechender Anwendung des Kommunalwahlgesetzes), wer am Tag des Bürgerentscheids • Deutsche/Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, • das 16. Lebensjahr vollendet hat und • mindestens seit dem 16. Tag vor dem Entscheid im Gebiet der Stadt Brühl seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich im Gebiet der Stadt Brühl aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat. Von der Abstimmungsberechtigung ausgeschlossen ist • diejenige/derjenige, für die/den zur Besorgung aller ihrer/seiner Angelegenheiten eine Betreuerin/ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis der Betreuerin/des Betreuers die in §§ 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst, • wer infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt. Die Stadt Brühl ist in sechs Stimmbezirke unterteilt. Die Einteilung der Stimmbezirke und die Liste der Abstimmungslokale, in denen die Stimmabgabe erfolgen kann, können im Briefwahlbüro im Rathaus A, Raum A012, Uhlstr. 3, 50321 Brühl, sowie im Internet unter www.bruehl.de, eingesehen werden. Jede abstimmungsberechtigte Person kann nur in dem Abstimmungsbezirk abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen ist. Die entsprechenden Angaben zum Abstimmungslokal sind in der Abstimmungsbenachrichtigung aufgeführt. Die abstimmende Person hat einen Identitätsnachweis in Form des Personalausweises (bei Mitgliedern aus einem anderen EU-Land bitte in Form des dort üblichen Identitätsausweises) oder Reisepasses, sowie die Abstimmungsbenachrichtigung mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen. Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Abstimmungsberechtigte erhält beim Betreten des Abstimmungsraumes einen Stimmzettel. Jede/r Abstimmende hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält den Text der zu entscheidenden Frage. Die Stimmabgabe erfolgt, indem der/die Abstimmende in einer Abstimmungskabine des Abstimmungsraumes den Stimmzettel durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennzeichnet. Weitere Zusätze oder Beschriftungen führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels! Dieser muss anschließend so zusammenfaltet werden, dass das Ergebnis von außen nicht ersichtlich ist. Der Stimmzettel wird sodann von dem/der Abstimmenden in die bereitstehende Abstimmungsurne eingeworfen. Es besteht auch die Möglichkeit per Brief abzustimmen. Abstimmungsberechtigte können den dazu benötigten Stimmschein schriftlich (z.B. mit dem der Abstimmungsbenachrichtigung beigefügten Antrag), per E-Mail an „wahlbuero@bruehl.de“ oder auch über die städtische Homepage www.bruehl.de bis zum 01. Juli 2016, 18:00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Brühl im Rathaus Uhlstr. 3, 50321 Brühl, beantragen. Danach ist ein Antrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur bis zum Wahltag um 15:00 Uhr. Der Stimmbrief muss am Abstimmungstag bis spätestens 16:00 Uhr bei der Stadt Brühl eingegangen sein. Bitte beachten Sie die Laufzeit der Post; verspätet eingegangene Stimmbriefe können nicht berücksichtigt werden. Abstimmungsberechtigte, die einen Stimmschein haben, können gegen Vorlage des Stimmscheines aber auch in einem beliebigen Abstimmungslokal der Stadt Brühl abstimmen. 2 Ergebnisbekanntgabe am Sonntagabend Abstimmungshandlung und Stimmenauszählung sind öffentlich. Das Ergebnis der Abstimmung wird am Sonntag, 03. Juli 2016, voraussichtlich ab 18:30 Uhr im Kapitelsaal des Rathauses, Uhlstr. 3, bekannt gegeben. Es wird anschließend auch auf der städtischen Homepage www.bruehl.de veröffentlicht. Folgen aus dem Ergebnis des Ratsbürgerentscheids Nach § 26 Abs. 7 der Gemeindeordnung NRW und § 16 Abs. 2 der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl kann bei einem (Rats-)Bürgerentscheid über die gestellte Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, wie sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der Abstimmungsberechtigten umfasst. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Für den Fall, dass die vorgelegte Fragestellung nicht die Zustimmung findet, ist dieses Ergebnis für den Rat bindend und er kann das Vorhaben nicht wie geplant umsetzen. Falls sich für die vorgelegte Fragestellung weder für die Zustimmung, noch für die Ablehnung eine Mindestanzahl von 20 % der Abstimmungsberechtigten findet, ist der Bürgerentscheid gescheitert, und die Entscheidung fällt insgesamt an den Rat der Stadt Brühl zurück. Der Rat der Stadt Brühl hat beschlossen, für die von ihm favorisierte Lösung (siehe Titelseite) folgende Begründung anzugeben: 1. Ausgangssituation Die Verwaltung der Stadt Brühl ist derzeit in zwei Rathäusern untergebracht. Während das ehemalige Kloster und die spätere Schule am Markt, Uhlstr. 3, zum relativ modernen und barrierefreien Rathaus „A“ umfunktioniert wurde, genügt das Rathaus „B“ im Steinweg unter verschiedenen Aspekten (u.a. Brandschutz, technische Gebäudeausrüstung, Raumbedarf) nicht mehr den Anforderungen an ein Rathaus und an eine Arbeitsstätte. Darüber hinaus trat der Wunsch nach mehr Bürgernähe und einer erhöhten Transparenz zur Verbesserung des Dialogs zwischen Bürgerschaft und Verwaltung auf. Es entstand die Idee zur Einrichtung eines neuen „Service-Centers“, in dem bürgernahe Dienstleistungen von Stadtverwaltung, aber auch von Stadtwerken und Gebausie, gebündelt und dadurch die Erledigung für die Bürgerinnen und Bürger vereinfacht werden könnte. 2. Handlungsbedarf Vor allem aufgrund von Mängeln in der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitäranlagen, Elektroversorgung) und in Bezug auf den Brandschutz leitet sich für das Rathaus im Steinweg dringender Handlungsbedarf ab; das Gebäude weist nicht annähernd die aktuellen, energetischen Standards auf. Des Weiteren erfüllt das Gebäude weder die Voraussetzungen der Barrierefreiheit (es bestehen insgesamt 16 verschiedene Höhenniveaus, die durch Zwischenstufen überbrückt werden müssen) noch die Anforderungen des Arbeitsschutzes. Rathaus „B“ ist somit insgesamt sanierungsbedürftig. Eine Erweiterung der zurzeit räumlich eingeschränkten Bürgerberatung („Einwohnermeldeamt“) zum Servicecenter würde viele Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger bieten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen hat in den jetzigen Räumlichkeiten nur eine begrenzte Anzahl von Schaltern Platz, um den notwendigen Abstand und damit die Persönlichkeitsrechte der Antragsteller zu wahren. Dadurch kommt es in der Bürgerberatung immer wieder zu längeren Wartezeiten. Eine Erweiterung des Raumangebots hätte eine schnellere Abwicklung des Publikumsverkehrs zur Folge, da mehr Personen gleichzeitig bedient werden könnten. Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, die Kundencenter von Gebausie und Stadtwerken zu integrieren. Schließlich soll auch die städtische Bücherei von der Carl-Schurz-Straße in das Rathaus B verlagert werden. Hierdurch könnte man nicht nur den Anforderungen an eine moderne Bibliothek gerecht werden, sondern gleichzeitig Miet- und Personalkosten einsparen. Die Buchausleihe bzw. –rückgabe könnte mit dem Weg zum „Amt“ verbunden und weitere Anliegen in nur einem Behördengang erledigt werden. Nicht zuletzt würde der Einbau eines Aufzugs und die Sanierung bzw. Erneuerung der sanitären Anlagen nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen. 3. Bücherei Die derzeitige Unterbringung der städtischen Bücherei in einem Mietshaus ist völlig unzureichend. Zum einen erfordert die räumliche Trennung von Jugend- und Erwachsenenbücherei einen erhöhten Organisations- und Personalaufwand, zum anderen befinden sich die Büroräume teilweise in darüber liegenden Woh3 nungen. Die seit 1971 angemieteten Räume entsprechen nicht mehr den heutigen Standards für Büchereien und die derzeitige Raumgröße deckt nicht annähernd die gemäß der „Handreichung zum Bau und zur Ausstattung öffentlicher Bibliotheken“ notwendige Nutzfläche. Die künftige Entwicklung der Bücherei ist nicht absehbar. Falls es überhaupt zu einem Rückgang der Printmedien kommt, ist davon auszugehen, dass dieser durch einen Mehrbedarf an digitalen Medien ausgeglichen wird. 4. Raumbedarf Bei der Ermittlung des Raumbedarfs wurde als notwendige Bürofläche gem. Anhang 2 der technischen Regeln der Arbeitsstätten (ASR A 1.2) eine Größe von ca. 12 qm pro Mitarbeiter/in zugrunde gelegt. Die so ermittelte Fläche für 118 unterzubringende Mitarbeiter/innen wurde erhöht um anteilige Verkehrsflächen (z.B. Flure) sowie um einen entsprechenden Aufschlag bei Dienststellen mit Publikumsverkehr. Räume mit spezieller Nutzung (Servicecenter, Bücherei, Lager, Ausstellungsraum, Trauzimmer etc.) wurden separat auf der Grundlage von Erfahrungswerten bzw. Vorgaben berücksichtigt. Aufgrund dieser Berechnung ergibt sich bei einer bereits bestehenden vollständigen Auslastung des Rathauses in der Uhlstraße ein Raumbedarf von rund 3.500 qm für das Rathaus im Steinweg. Aspekte wie die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen, Jobsharing, interkommunale Zusammenarbeit sowie Dokumentenmanagement („papierloses Büro“) und die Auswirkungen auf den Platzbedarf eines Rathauses wurden bei der Ermittlung des Raumbedarfs ebenfalls abgewogen. Eine gesicherte Prognose ist nicht möglich; tendenziell ist im Hinblick auf Themen wie der demographische Wandel und die damit verbundene Ausweitung von Beratungsangeboten für ältere Menschen (Pflege, Demenz) sowie dem Anstieg der Altersarmut, der Flüchtlingszuzug, die Zunahme von Sozialhilfe- und Wohngeldbeziehern, die Übertragung von Kreisaufgaben auf die Kommunen, dem zunehmenden Bedarf im Jugendhilfebereich („ambulant vor stationär“) und den voraussichtlich gravierenden Änderungen im Bereich des Arbeitsschutzes zukünftig eher von einem steigenden Bürobedarf auszugehen. 5. Studie Vor dieser Tatsache stehend hat der Rat der Stadt Brühl Ende 2013 den Auftrag zur Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs „Sanierung Anbau Rathaus B versus Neubau respektive Neubau mit noch zu definierendem erweitertem Raumangebot gemäß Bedarfsplan und unter Berücksichtigung sich ergebender Finanz- und Synergieeffekte“ erteilt. Die über 100 Seiten umfassende Studie (siehe www.bruehl.de) beinhaltet eine Bestandsanalyse, die Gegenüberstellung und Ausarbeitung der Vor- und Nachteile verschiedener Varianten, eine Nutzflächenberechnung, eine Kostenschätzung und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. 6. Drei Lösungsmöglichkeiten Das Rathaus im Steinweg besteht aus einem historischen, denkmalgeschützten ALT-Bau und einem zum Zwecke der Erweiterung dienenden AN-Bau aus dem Jahre 1964. Während der ALT-Bau aus Gründen des Denkmalschutzes lediglich saniert werden kann, könnte der AN-Bau entweder ebenfalls nur saniert (Variante 1) oder abgerissen und durch ein Haus in vergleichbarer Größenordnung ersetzt werden (Variante 2) oder einem Neubau mit größerer Kubatur (Variante 3) weichen. Eine Ausweitung des Raumangebots durch den Bau eines größeren Hauses wäre an dieser Stelle unter Nutzung einer Teilfläche des bisherigen Durchgangs zwischen Janshof und Steinweg möglich. Während bisher nur eine monofunktionale Nutzung als Verwaltungsgebäude möglich ist, würde durch ein voluminöseres Gebäude eine größere Nutzungsflexibilität erreicht und es könnte zusätzlicher Platz geschaffen werden z.B. für die Unterbringung der städtischen Bücherei. 7. Architektenwettbewerb Bei den Modellzeichnungen und Gebäudeansichten handelt es sich nur um Musterbilder, wie ein Anbau aussehen könnte. Diese Anschauungsbeispiele dienen einzig und alleine dem Zweck, die Baukosten für verschiedene Nutzungsvarianten konkreter vergleichen zu können. Die zukünftige architektonische Gestaltung wird erst in einem nächsten Schritt thematisiert und soll auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbs festgelegt werden. 4 Variante 1: Erhalt und Grundsanierung Alt- und Anbau Studie als Modellbeispiel zur Kostenberechnung: Denkmal + mit bisherigem Altbau Positiv geringster Investitionsbedarf Brandschutzanforderungen erfüllt Variante 1 : 1.930 qm Nutzfläche Negativ erheblicher Sanierungsaufwand in Alt- und Anbau hohe Kosten für Abbruch Sanitärblock keine Barrierefreiheit geringe Nutzungsflexibilität Umbauten verringern Nutzfläche schlechtes Verhältnis von Investitions- und Unterhaltungskosten im Vergleich zum qualitativen und quantitativen Nutzen räumliche Wiederherstellung des historischen, gassenförmigen Durchgangs und die städtebauliche Raumfassung Janshof nicht zu verwirklichen Unterbringung Bücherei nicht möglich Raumbedarf kann nicht gedeckt werden (externe Büroanmietung verursacht Zusatzkosten) Variante 2: Erhalt und Grundsanierung Altbau, Abriss Anbau und Ersatzneubau in gleicher Größe Studie als Modellbeispiel zur Kostenberechnung: Variante 2 - Denkmal + Neubau Variante 2 : 2.420 qm Nutzfläche Positiv Negativ gutes Verhältnis von Nutzfläche zu Verkehrsfläche umfangreiche Sanierungsarbeiten im Altbau erforderlich größere Nutzungsflexibilität räumliche Wiederherstellung des historischen, gassenförmigen Durchgangs und die städtebauliche Raumfassung Janshof nicht zu verwirklichen gutes Verhältnis von Investitions- und Unterhaltungskos- Unterbringung Bücherei nicht möglich ten zum qualitativen und quantitativen Nutzen Brandschutzanforderungen erfüllt Raumbedarf kann nicht gedeckt werden (externe Büroanmietung verursacht Zusatzkosten) fast vollständige Barrierefreiheit 5 Variante 3: Erhalt und Grundsanierung Altbau, Abriss Anbau und Ersatz durch einen größeren Baukörper Studie als Modellbeispiel zur Kostenberechnung: Variante 3 - Denkmal + Neubau optimiert Variante 3 : 3.710 qm Nutzfläche Positiv Negativ sehr gutes Verhältnis von Nutzfläche zu Verkehrsfläche umfangreiche Sanierungsarbeiten im Altbau erforderlich räumliche Wiederherstellung des historischen, gassenförmigen Durchgangs und die städtebauliche Raumfassung Janshof kann verwirklicht werden sehr große Nutzungsflexibilität optimales Verhältnis von Investitions- und Unterhaltungskosten zum qualitativen und quantitativen Nutzen Brandschutzanforderungen erfüllt fast vollständige Barrierefreiheit Unterbringung Bücherei möglich Raumbedarf kann vollständig gedeckt werden 8. Janshof Der Rat der Stadt Brühl hat beschlossen, auch bei der Entwicklung des in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rathaus liegenden Janshofes die Anlieger und weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger in Form einer Zukunftswerkstatt zu beteiligen. Das Rathaus ist ein wesentlicher Eckpfeiler des Janshofes. Eine Veränderung der Höhe bzw. der Grundfläche des Rathauses wird die Janshof-Gestaltung beeinflussen. Die historischen Ansichten zeigen, wie sich die Straßenansicht im Steinweg im Laufe der Zeit (Bild 1: 1858, Bild 2: 1919, Bild 3: 1930, Bild 4: heute) verändert hat. Die in Auftrag gegebene Studie hat sich nicht nur mit der heutigen Situation befasst und beschränkt sich nicht ausnahmslos auf die bauliche und funktionale Erweiterung des Rathauses B, sondern bezieht in ihr städtebauliches Konzept auch die historische Entwicklung des Straßenzuges sowie den benachbarten Janshof mit ein und berücksichtigt • die Wiederherstellung der historischen Baufluchten und der Gassenbildung zum Janshof hin (wobei eine ausreichende Breite für eine Durchfahrt zur Hospitalstraße erhalten bleibt), • die Ausbildung eines Neubaus als „Kopfbau“ und als städtebaulicher Akzent für den Janshof sowie • die funktionale und gestalterische Aufwertung des Janshofes. 6 9. Bau- und Umzugskosten Variante Entstehende Nutzfläche Verhältnis Nutzfläche zu Grundfläche Sanierungsund Baukosten Sanierungs- und Baukosten… …pro qm Nutzfläche Gesamtkosten* …pro qm Grundfläche 1 1.930 qm 53% 7.738.000 € 4.010 € 2.130 € 8.426.000 € 2 2.420 qm 62% 9.252.000 € 3.820 € 2.420 € 10.360.000 € 3 3.710 qm 70 % 12.859.000 € 3.470 € 2.420 € 14.282.000 € * Sanierungs- und Umbau- bzw. Neubaukosten einschließlich Kosten für Umzug, die übergangsweise Unterbringung der Mitarbeiter/innen während der Bauphase, Zwischenlagerungen und Einrichtung/Möblierung (Die Kostenschätzungen basieren auf Werten des BKI = Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern von 2015 für Bauten mit Büronutzung bei hohem Standard) 10. Einsparmöglichkeiten Durch die energetischen Verbesserungen bei einer Sanierung bzw. bei einem Neubau werden Heizkosten reduziert. Darüber hinaus würden bei Einrichtung eines neu konzipierten Bürgerservicecenters durch optimierte Abläufe und einen reduzierten Einsatz von Mitarbeitern Synergieeffekte entstehen. Bei einem Umzug der Bücherei von der Carl-Schurz-Straße in das Rathaus B ließen sich nicht nur die Betriebs- und Mietkosten am derzeitigen Standort einsparen, sondern auch Personalkosten, da in der jetzigen Kinder- und Erwachsenenbücherei – bedingt durch die räumliche Trennung – eine personelle Doppelbesetzung notwendig ist. 11. Folgekosten Bei jedem Bauprojekt, insbesondere aber bei einem Bau in der hier vorliegenden Größenordnung, sind nicht nur der einmalige Investitionsaufwand für die Sanierung bzw. den Neubau zu betrachten, sondern wichtig für eine Bewertung sind auch die nachfolgenden laufenden Kosten. Stellt man diese Betriebs-, Abschreibungs- und Kapitalverzinsungskosten den Einsparungen bzw. Mehreinnahmen gegenüber, verbleiben folgende jährlich aufzubringenden Kosten als laufende Ausgaben: Ergebnis Gegenüberstellung Kosten – Einsparungen pro Jahr laufende Ausgaben insgesamt Variante 1 keine Mehrnutzung Variante 2 mit Servicecenter ohne Bücherei Variante 3 mit Servicecenter mit Bücherei laufende Ausgaben pro qm Nutzfläche rund 257.000 € * 133 € * rund 230.000 € * 95 € * rund 249.000 € 67 € *Miet- und Betriebskosten für die Bücherei am jetzigen Standort sowie für die Anmietung externer Büroräume zur Deckung des fehlenden Raumbedarfs müssen bei den Varianten 1 und 2 noch hinzu gerechnet werden. 12. Fazit Nur die zur Abstimmung stehende Variante 3 ermöglicht die Unterbringung der städtischen Bücherei und kann den derzeit benötigten Raumbedarf decken ohne über dem Bedarf liegende Raumreserven zu schaffen. Selbst wenn man die Bücherei am bisherigen Standort belassen und den hierfür berücksichtigten Raumbedarf von ca. 1.000 qm abziehen würde, kann der verbleibende Bedarf durch Variante 2 nicht gedeckt werden. Variante 3 erfordert zwar die höchsten Investitionskosten, zieht aber im Vergleich zur entstehenden Nutzfläche die geringsten jährlichen Folgekosten je Quadratmeter Nutzfläche nach sich. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und nach Abwägung aller Vor- und Nachteile schließt sich der Rat der Stadt Brühl mehrheitlich dem Ergebnis der Studie an, dass Variante 3 die wirtschaftlichste Lösung ist, und spricht sich dafür aus, den Anbau abzureißen und durch einen größeren Neubau zu ersetzen. Er empfiehlt daher, bei der Abstimmung über den Ratsbürgerentscheid mit JA zu stimmen. 7 Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen Für den Inhalt dieser Stellungnahmen sind die im Rat der Stadt Brühl vertretenen Fraktionen verantwortlich. CDU CHRISTLICH DEMOKRATISCHE UNION ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Ja zu einem barrierefreien, wirtschaftlichen und zukunftsorientierten Rathausanbau Der Rathausanbau am Steinweg genügt in keiner Weise mehr den heute allgemein anerkannten Grundsätzen der Barrierefreiheit und der energetischen Nachhaltigkeit. Schon seit Jahren favorisiert die CDU einen größeren Neubau, weil selbst eine Kernsanierung die Barrierefreiheit nicht herstellt, aktuelle energetische Standards nicht erreicht, wirtschaftlich nicht darstellbar ist und kostenträchtige Unwägbarkeiten in sich birgt. Das umfangreiche Fachgutachten weist zwar einerseits für den größeren Neubau (Variante 3) höhere Kosten aus, andererseits aber auch eine deutliche bessere Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu einem Neubau in heutiger Größe (Variante 2). Die höhere Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die jährlichen Aufwendungen für Zins und Abschreibung geringer sind, da die Mehrkosten durch Einsparungen bei Miete, Personal und Energie ausgeglichen werden. Mit der Variante 3 erhält auch die Stadtbücherei angemessene Raum- und Arbeitsbedingungen. Die Variante 2 lässt die Unterbringung der Bücherei oder Servicestellen von Stadtwerken und Gebausie im Bereich der Bürgerberatung nicht zu. Vielmehr schreibt sie Raummangel und damit verbundene Kosten fort. Ein solches Konzept will die CDU nicht mittragen. Sie orientiert sich an den Grundsätzen der Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Zukunftsorientierung und Wirtschaftlichkeit. Deshalb bittet die CDU um ihre Unterstützung. SPD bittet um Ihr „Ja“ für einen zukunftsgerechten Rathausanbau Nach dem Umzug der Verwaltung in das Rathaus Uhlstraße vor 30 Jahren gab es keine Erneuerungen mehr im Rathaus am Steinweg. Der Bau von Kindergärten und Schulen war vordringlich. Barrierefreiheit für alle Menschen in diesem Gebäude sowie die Anforderungen an Brandschutz und Energieeffizienz können allerdings nur durch einen neuen Anbau im Steinweg erfüllt werden. Das Fachgutachten zeigt, dass der größere Neubau (Variante 3) zwar teurer ist als einer in gleicher Größe (Variante 2). Die jährlichen Aufwendungen mit Zinsen und Abschreibungen sind jedoch geringer, da Einsparungen an Miete, Personal und Energie diese ausgleichen. Auch unsere Stadtbücherei verdient eine angemessene Ausstattung! Bei einem Anbau nach Variante 2 bleibt der Raummangel für Verwaltung, Service und Bücherei bestehen und wird weiterhin Zusatzkosten verursachen. Die Gestaltung des Neubaus soll nach Auffassung der SPD eng mit der Entwicklung des Janshofs zu einem lebendigen Platz in der Stadt verbunden sein. Bürgerinnen und Bürger können hier in einer Planungswerkstatt mitwirken. So empfiehlt die SPD-Fraktion ein „Ja“ für einen Neubau, der den Anforderungen der Zukunft gerecht wird. 8 im Brühler Rat liegt noch nicht vor LINKE & PIRATEN gegen großen Rathausanbau - Variante 3 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Sie sind aufgerufen, über den Neubau des Rathausanbaus im Steinweg mit einem größeren Baukörper zu entscheiden. Unsere Argumente dagegen sind: Je größer das Gebäude, umso größer die Unterhaltungskosten (z.B. Reinigung und Energie) und die höheren Kreditkosten für den Neubau. Die Anzahl der Büroräume ist bei Variante 2 und 3 identisch – die zusätzliche Unterbringung eines ServiceBüros für die Stadtwerke und der Stadtbücherei rechtfertigen nicht die Mehrkosten von 6 Millionen Euro. Für 6 Millionen Euro könnte man 100 Jahre die jetzige Miete der Stadtbücherei bezahlen. Durch neue Medien wie E-Books (Onleihe-Erft) wird der Raumbedarf auch bei der Bücherei sinken (derzeitiger Raumbedarf 438 qm / im Neubau sind ca. 1000 qm vorgesehen) – Wofür muss der Raumbedarf verdoppelt werden, wenn der jetzige Platz ausreichend ist? Weiterhin ist die Lage an der Linie 18 und dem Busbahnhof in der Innenstadt ideal. Der belebte Platz mit der Außengastronomie des Cafés am Janshof würde wegfallen. Bei der derzeitigen hohen Verschuldung der Stadt können wir uns diesen Luxus nicht leisten! Vorrang hat für uns der Bau der lebensrettenden neuen Feuerwache. Weniger ist manchmal Mehr... Ihre Ratsfraktion LINKE und PIRATEN 9 FDP Fraktion:, „Ja“ zum Rathausanbau mit BücheBüch rei und Servicecenter„! „Nein“ zum Ratsbürgerentscheid scheid! Die FDP Fraktion im Rat der Stadt Brühl spricht sich klar für einen Neubau des Rathauses B mit Bücherei und Service-Center Center aus. Wir bündeln die Leistungen der Stadt an einem Ort und sparen so Personalkoste Personalkosten und Mietausgaben. Der Neubau wird im Gegensatz zum derzeitigen Zustand vollständig barrierefrei sein – für uns eine Notwendigkeit. Die beauftragten unabhängigen Experten sehen in dieser Lösung das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis Verhältnis für unsere Stadt. Sollte die die Bibliothek infolge des Internets oder weil nur noch eBooks gelesen werden, eines Tages nicht mehr benötigt werden, können die Räume anderweitig genutzt oder auch vermietet werden. Der bisherige Architektenvorschlag ist allerdings verbesserungswürdig. Für F die Gestaltung des Neubaus ist ein Architektenwettbewerb geplant. Die FDP Fraktion hält aber weiterhin den von der Ratsmehrheit beschlossenen Ratsbürgerentscheid für das falsche Mittel, eine Entscheidung herbeizuführen. Die entsprechenden Vorschrifte Vorschriften sehen vor, dass lediglich eine Frage gestellt werden darf, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Es gibt jedoch bis zu vier denkbare Alternativen zur Zukunft des Rathausanbaus, so die bloße Sanierung und drei verschiedeverschied ne Neubauvarianten. Bei dieser Vielfalt von Möglichkeiten, die alle ein Für und Wider haben, erscheint ein Ratsbürgerentscheid ungeeignet, eine Befriedung des Streits oder eine sachgerechte Entscheidung herhe beizuführen. Der Ratsbürgerentscheid verursacht hohe Kosten in Höhe von 25.000 €, vermittelt nur den Schein einer Bürgerdemokratie und schürt unerfüllbare Erwartungen. Zusätzlich bleibt völlig offen, was im Falle der Ablehnung geschehen soll. Die FDP Fraktion unterstützt den Wunsch nach mehr direkter DemoDem kratie auf kommunaler er Ebene, hier handelt es sich jedoch um ein bloßes Wegducken der Politik vor der eie genen Verantwortung. Trotz allem respektieren wir die Entscheidung des Rates und hoffen wegen der überzeugenden Sachargumente auf ein positives Ergebnis. Übersicht über die Fraktionsstärke sowie die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen FraktioFrakti nen, des Einzelmandatsträgers und des Bürgermeisters CDU-Fraktion (Fraktionsvorsitzender Hans Theo Klug): SPD-Fraktion (Fraktionsvorsitzender Dr. Matthias Petran): Bündnis 90/Die Grünen (Fraktionsvorsitzende Johanna Mäsgen): Linke&Piraten (Fraktionsvorsitzender Harry Hupp): FDP-Fraktion (Fraktionsvorsitzender Jochem Pitz) Pitz): Dr. Herbert Heermann: 18 Mitglieder itglieder 15 Mitglieder itglieder 6 Mitglieder itglieder 2 Mitglieder 2 Mitglieder itglieder fraktionsloses Ratsmitglied Eine Stimmempfehlung mit „JA“ geben aus: CDU, SPD, FDP Eine Stimmempfehlung mit „NEIN“ geben aus: Linke&Piraten Stimmempfehlung des Bürgermeisters Bürgerme Bürgermeister Dieter Freytag emp pfiehlt die Abstimmung mit „JA“. Haben Sie noch Fragen? Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Brühl www.bruehl.de. Telefonisch lefonisch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgermeisterbüro unter 02232/79-2440 oder 79-2405 2405 zur Verfügung. Gerne können Sie aber auch eine E-Mail senden an buergerbeteiligung@bruehl.de . 10