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Beschlussvorlage (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Am Angelsdorn" in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Beschlussvorlage (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Am Angelsdorn" in Pulheim) Beschlussvorlage (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Am Angelsdorn" in Pulheim)

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Vorlage Nr.: 82/2014 Erstellt am: 24.02.2014 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 02.04.2014 Rat X 13.05.2014 Betreff Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Am Angelsdorn" in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 82/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung eines Abschnitts der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Am Angelsdorn Flur 8 Flurstück 1714 I. Die vorgenannte Straße wird im gekennzeichneten Abschnitt (in der Anlage schraffiert dargestellt) als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. II. Der in der beigefügten Anlage mit Punkten dargestellte Teilbereich des Flurstücks 1714 wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Die Straße „Am Angelsdorn“ wurde in dem Teilabschnitt von „Im Waffental“ bis zum Wendehammer in Höhe der HausNummer 45 bereits 1982 gewidmet. Die dort anschließende, vom Bebauungsplan Nr. 72 Pulheim überplante Verlängerung, wurde zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt und war von dieser Widmung nicht erfasst. Das Flurstück 1714 ist im Bebauungsplan Nr. 72 Pulheim als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, ist als solches ausgebaut und befindet sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straße (im bezeichneten Bereich) wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.