Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
82/2014
Erstellt am:
24.02.2014
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Verfasser/in:
Frau Kroggel-Baur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
02.04.2014
Rat
X
13.05.2014
Betreff
Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Am Angelsdorn" in Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 82/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung eines Abschnitts der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit
gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Am Angelsdorn
Flur 8
Flurstück 1714
I. Die vorgenannte Straße wird im gekennzeichneten Abschnitt (in der Anlage schraffiert dargestellt) als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
II. Der in der beigefügten Anlage mit Punkten dargestellte Teilbereich des Flurstücks 1714 wird als Gemeindestraße mit
der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer
2 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Die Straße „Am Angelsdorn“ wurde in dem Teilabschnitt von „Im Waffental“ bis zum Wendehammer in Höhe der HausNummer 45 bereits 1982 gewidmet.
Die dort anschließende, vom Bebauungsplan Nr. 72 Pulheim überplante Verlängerung, wurde zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt und war von dieser Widmung nicht erfasst.
Das Flurstück 1714 ist im Bebauungsplan Nr. 72 Pulheim als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, ist als solches ausgebaut und befindet sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straße (im
bezeichneten Bereich) wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6
Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.