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Vorlage (überplanmäßiger Mehraufwand - Pensionsrückstellungen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
205 kB
Datum
20.06.2016
Erstellt
18.05.16, 13:28
Aktualisiert
24.05.16, 18:26
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/2 Pohl-Theisen 111141 24.03.2016 144/2016 Betreff Überplanmäßiger Mehraufwand - Pensionsrückstellungen Beratungsfolge Hauptausschuss Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Diverse Kostenstellen / Sachkonten 501235 / 505100 / 544110 / 534201 BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Pohl-Theisen Radermacher Jülich Rampe Beschlussentwurf: Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Mehraufwand bei 1. Versch. Kostenstellen/Sachkonto 501235 Zuführung Rückstellung Versorgungslastenteilung in Höhe von 32.600 € und 2. Versch. Kostenstellen/Sachkonto 505100 Zuführung Pensionsrückstellung in Höhe von 1.026.022 € (Summe aus Mehraufwand 536.938 € und Ausgleich Minderertrag von 489.084 €) und gleichzeitig eine überplanmäßige Ausgabe bei 1. 57040000 / 544110 (Kapitalertragssteuer) in Höhe von 158.800 € und 2. 57040000 / 534201 (Solidaritätszuschlag) in Höhe von 8.800 €. Deckung: Mehrertrag bei 57040000 / 465120 Gewinn Stadtwerke. Erläuterungen: Mit Einführung des NKF sind gemäß § 36 GemHVO NRW Rückstellungen für zu erwartende Pensionen zu bilden. Rückstellungen sind für Verpflichtungen zu bilden, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind. Sie sind nicht zahlungswirksam. Die mathematische Berechnung der Pensionsrückstellungen wird seitens der Rheinischen Versorgungskasse (RVK) für die Stadt Brühl vorgenommen. Grundlage hierfür ist die „Versicherungsmathematische Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen“, die von der Fa. Heubeck AG in Köln für die Rheinischen Versorgungskassen in dieser Form Seite - 2 – Drucksache 144/2016 die Berechnung der Pensionsrückstellungen zum Bilanzstichtag 31.12. jeden Jahres vornimmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der bei der RVK vorliegenden Daten. Hierbei wird die künftige Leistungshöhe an Pensionäre und Hinterbliebene ermittelt und die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versorgungsfalls bewertet. Dies erfolgt anhand der biometrischen Rechnungsgrundlagen, wie z. B. der versicherungsmathematisch fundierten Annahmen zu Sterblichkeiten, und der Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck. Die so ermittelten Rückstellungen werden per Stichtag 31.12. jeden Jahres gebildet. Ebenso gebildet werden die erwarteten Zuführungen anhand der seitens der RVK aufgestellten Barwerthochrechnung für die folgenden Jahre. Für den Haushalt 2016 wurden die Werte berücksichtigt, die auf Basis der Daten zum 31.12.2014 ermittelt und von der RVK mit Schreiben vom 04.02.2015 mitgeteilt wurden. Mit Schreiben vom 05.02.2016 teilte die RVK der Stadt Brühl nunmehr die Werte mit Stichtag 31.12.2015 mit. Aus den zugrunde zu legenden Werten haben sich nicht unerhebliche Veränderungen für das Jahr 2016 ergeben. Die Berechnungen zum Bilanzstichtag enthalten auch von der Fa. Heubeck AG auf Basis des jeweiligen Stichtagbestandes erstellte Vorausberechnungen für bis zu zehn Jahre, die aber keine Bestandsveränderungen und keine nicht zum Stichtag bereits feststehende Besoldungserhöhungen berücksichtigen. Insoweit sind die Prognoseergebnisse lediglich eine Orientierungsgröße. Hinsichtlich der Höhe der Besoldung und Versorgung wurden für das Jahr 2016 die ab dem 01.08.2016 maßgeblichen Beträge gemäß BesVersAnpG 2015/2016 verwendet. Folgende Sondereffekte können zu Abweichungen zwischen der stichtagbezogenen Berechnung der Pensionsrückstellungen und der auf ihr basierenden Vorausberechnungen führen:     Bestandsveränderungen z. B. infolge Beförderungen, vorzeitigem Ruhestand (Dienstunfähigkeit) Besoldungserhöhungen Zu- / Abgänge von Aktiven, bei denen Aspekte der Versorgungslastenteilung zu beachten sind Neubewertung versicherungsmathematischer Parameter (z. B. Pflegekosten in der Beihilfe) Die neu anzuwendenden Wahrscheinlichkeitstafeln führen bei der Beihilfeberücksichtigung insbesondere zu einer deutlichen Steigerung der Kosten für die ambulante und stationäre Pflege. Da die Änderungen vor allem die hohen Alter betreffen, sind die Auswirkungen umso höher, je älter eine Person zum Bewertungsstichtag ist. Außerdem sind Frauen auch diesmal aufgrund der höheren Lebenserwartung stärker betroffen als Männer. Durch die Umstellung der Wahrscheinlichkeitstafeln ergibt sich eine Erhöhung des Teilwerts der Beihilfeverpflichtungen um 4,4 %. Brühlspezifische Begründungen für die höheren Zuführungen zu Pensionsrückstellungen ergeben sich insbesondere aus folgenden Veränderungen: Neueinstellung von verbeamteten Auszubildenden, Schaffung einer Beigeordnetenstelle, Übernahme von Beamten aus anderen Kommunen. den weiteren Seite - 3 – Drucksache 144/2016 Für den Haushalt 2016 wurden die nachfolgend aufgeführten Sachkonten zum Zeitpunkt der Planaufstellung auf Basis des Datenbestandes zum 31.12.2014 kalkuliert und in den Haushalt eingestellt. Sachkonto Aufwandsart Ansatz 2016 458200 Auflös/Herabsetz. RST 676.662 € ___________________________________________________________________ 501235 505100 Zuf. RST Versorg.lastenteil. Zuf. Pensionsrückstellung 36.495 € 2.165.092 € Die aufgrund der neuen Zahlen durchgeführten Berechnungen zeigen auf Basis des Datenbestandes zum 31.12.2015 für o.g. Sachkonten nachfolgende Änderungen für das Jahr 2016. Erwähnt sei an dieser Stelle nochmals, dass die Zahlen keine Bestandsveränderungen für das laufende Jahr berücksichtigen, sondern stichtagbezogen sind. Insoweit sind die Prognoseergebnisse lediglich eine Orientierungsgröße: Sachkonto Aufwandsart berichtigter Ansatz 2016 Ertragskonto 458200 Minderertrag Auflös/Herabsetz. RST 187.578 € Aufwandskonten 501235 505100 Unterschied Zuf. RST Versorg.lastenteil. Zuf. Pensionsrückstellung 489.084 € Mehraufwand 69.095 € 2.702.030 € 32.600 € 536.938 € Bezüglich des Wenigerertrags bei Kostenstelle 45 82 00 ist die besondere Situation nämlich der Unterschied zwischen Veranschlagung und Verbuchung zu berücksichtigen, dargestellt in den Erläuterungen zu Sachkonto 458200 auf S. 136 des Haushaltsplanes 2016. Von daher wird der Wenigerertrag durch einen erhöhten überplanmäßigen Aufwand bei Sachkonto 50 51 00 aufgefangen. Dadurch erhöhen sich zwangsläufig die überplanmäßigen Ausgaben bei Konten Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag bei Kostenstelle 57040000. Eine Erhöhung der veranschlagten Gewinnrücklageentnahme führt zu einer entsprechenden Steuermehrbelastung, die ebenfalls überplanmäßig bereitzustellen ist.