Daten
Kommune
Brühl
Größe
205 kB
Datum
20.06.2016
Erstellt
18.05.16, 13:28
Aktualisiert
24.05.16, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/2
Pohl-Theisen
111141
24.03.2016
144/2016
Betreff
Überplanmäßiger Mehraufwand - Pensionsrückstellungen
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Diverse Kostenstellen / Sachkonten 501235 / 505100 / 544110 / 534201
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Pohl-Theisen Radermacher Jülich
Rampe
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Mehraufwand bei
1. Versch.
Kostenstellen/Sachkonto
501235
Zuführung
Rückstellung
Versorgungslastenteilung in Höhe von 32.600 € und
2. Versch. Kostenstellen/Sachkonto 505100 Zuführung Pensionsrückstellung in Höhe
von 1.026.022 € (Summe aus Mehraufwand 536.938 € und Ausgleich Minderertrag
von 489.084 €)
und gleichzeitig eine überplanmäßige Ausgabe bei
1. 57040000 / 544110 (Kapitalertragssteuer) in Höhe von 158.800 € und
2. 57040000 / 534201 (Solidaritätszuschlag) in Höhe von 8.800 €.
Deckung: Mehrertrag bei 57040000 / 465120 Gewinn Stadtwerke.
Erläuterungen:
Mit Einführung des NKF sind gemäß § 36 GemHVO NRW Rückstellungen für zu
erwartende Pensionen zu bilden.
Rückstellungen sind für Verpflichtungen zu bilden, die dem Grunde nach zu erwarten, aber
deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind. Sie sind nicht zahlungswirksam.
Die mathematische Berechnung der Pensionsrückstellungen wird seitens der Rheinischen
Versorgungskasse (RVK) für die Stadt Brühl vorgenommen. Grundlage hierfür ist die
„Versicherungsmathematische Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen“, die
von der Fa. Heubeck AG in Köln für die Rheinischen Versorgungskassen in dieser Form
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Drucksache 144/2016
die Berechnung der Pensionsrückstellungen zum Bilanzstichtag 31.12. jeden Jahres
vornimmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der bei der RVK vorliegenden Daten. Hierbei
wird die künftige Leistungshöhe an Pensionäre und Hinterbliebene ermittelt und die
Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versorgungsfalls bewertet. Dies erfolgt anhand der
biometrischen Rechnungsgrundlagen, wie z. B. der versicherungsmathematisch fundierten
Annahmen zu Sterblichkeiten, und der Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck.
Die so ermittelten Rückstellungen werden per Stichtag 31.12. jeden Jahres gebildet.
Ebenso gebildet werden die erwarteten Zuführungen anhand der seitens der RVK
aufgestellten Barwerthochrechnung für die folgenden Jahre.
Für den Haushalt 2016 wurden die Werte berücksichtigt, die auf Basis der Daten zum
31.12.2014 ermittelt und von der RVK mit Schreiben vom 04.02.2015 mitgeteilt wurden.
Mit Schreiben vom 05.02.2016 teilte die RVK der Stadt Brühl nunmehr die Werte mit
Stichtag 31.12.2015 mit. Aus den zugrunde zu legenden Werten haben sich nicht
unerhebliche Veränderungen für das Jahr 2016 ergeben.
Die Berechnungen zum Bilanzstichtag enthalten auch von der Fa. Heubeck AG auf Basis
des jeweiligen Stichtagbestandes erstellte Vorausberechnungen für bis zu zehn Jahre, die
aber keine Bestandsveränderungen und keine nicht zum Stichtag bereits feststehende
Besoldungserhöhungen berücksichtigen. Insoweit sind die Prognoseergebnisse lediglich
eine Orientierungsgröße.
Hinsichtlich der Höhe der Besoldung und Versorgung wurden für das Jahr 2016 die ab
dem 01.08.2016 maßgeblichen Beträge gemäß BesVersAnpG 2015/2016 verwendet.
Folgende Sondereffekte können zu Abweichungen zwischen der stichtagbezogenen
Berechnung
der
Pensionsrückstellungen
und
der
auf
ihr
basierenden
Vorausberechnungen führen:
Bestandsveränderungen z. B. infolge Beförderungen, vorzeitigem Ruhestand
(Dienstunfähigkeit)
Besoldungserhöhungen
Zu- / Abgänge von Aktiven, bei denen Aspekte der Versorgungslastenteilung zu
beachten sind
Neubewertung versicherungsmathematischer Parameter (z. B. Pflegekosten in der
Beihilfe)
Die neu anzuwendenden Wahrscheinlichkeitstafeln führen bei der Beihilfeberücksichtigung
insbesondere zu einer deutlichen Steigerung der Kosten für die ambulante und stationäre
Pflege. Da die Änderungen vor allem die hohen Alter betreffen, sind die Auswirkungen
umso höher, je älter eine Person zum Bewertungsstichtag ist. Außerdem sind Frauen auch
diesmal aufgrund der höheren Lebenserwartung stärker betroffen als Männer. Durch die
Umstellung der Wahrscheinlichkeitstafeln ergibt sich eine Erhöhung des Teilwerts der
Beihilfeverpflichtungen um 4,4 %.
Brühlspezifische
Begründungen
für
die
höheren
Zuführungen
zu
Pensionsrückstellungen ergeben sich insbesondere aus folgenden Veränderungen:
Neueinstellung von verbeamteten Auszubildenden, Schaffung einer
Beigeordnetenstelle, Übernahme von Beamten aus anderen Kommunen.
den
weiteren
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Drucksache 144/2016
Für den Haushalt 2016 wurden die nachfolgend aufgeführten Sachkonten zum Zeitpunkt
der Planaufstellung auf Basis des Datenbestandes zum 31.12.2014 kalkuliert und in den
Haushalt eingestellt.
Sachkonto Aufwandsart
Ansatz 2016
458200
Auflös/Herabsetz. RST
676.662 €
___________________________________________________________________
501235
505100
Zuf. RST Versorg.lastenteil.
Zuf. Pensionsrückstellung
36.495 €
2.165.092 €
Die aufgrund der neuen Zahlen durchgeführten Berechnungen zeigen auf Basis des
Datenbestandes zum 31.12.2015 für o.g. Sachkonten nachfolgende Änderungen für das
Jahr 2016. Erwähnt sei an dieser Stelle nochmals, dass die Zahlen
keine
Bestandsveränderungen für das laufende Jahr berücksichtigen, sondern stichtagbezogen
sind. Insoweit sind die Prognoseergebnisse lediglich eine Orientierungsgröße:
Sachkonto
Aufwandsart
berichtigter Ansatz 2016
Ertragskonto
458200
Minderertrag
Auflös/Herabsetz. RST
187.578 €
Aufwandskonten
501235
505100
Unterschied
Zuf. RST Versorg.lastenteil.
Zuf. Pensionsrückstellung
489.084 €
Mehraufwand
69.095 €
2.702.030 €
32.600 €
536.938 €
Bezüglich des Wenigerertrags bei Kostenstelle 45 82 00 ist die besondere Situation
nämlich der Unterschied zwischen Veranschlagung und Verbuchung zu berücksichtigen,
dargestellt in den Erläuterungen zu Sachkonto 458200 auf S. 136 des Haushaltsplanes
2016. Von daher wird der Wenigerertrag durch einen erhöhten überplanmäßigen Aufwand
bei Sachkonto 50 51 00 aufgefangen. Dadurch erhöhen sich zwangsläufig die
überplanmäßigen Ausgaben bei Konten Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag bei
Kostenstelle 57040000.
Eine Erhöhung der veranschlagten Gewinnrücklageentnahme führt zu einer entsprechenden Steuermehrbelastung, die ebenfalls überplanmäßig bereitzustellen ist.