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Vorlage (Antrag gem. § 24 GO NRW des Brühler Bürgerbündnisses gegen Freihandelsabkommen vom 23.05.2016 Bezug: Antrag Bürgerbündnis vom 5.6.2015, Rat 22.6.2015, Vorlage-Nr. 269/2015 und Anfrage Linke&Piraten vom 12.9.2014, Rat 3.11.2014, Vorlage-Nr. 362/2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
31.05.16, 15:45
Aktualisiert
31.05.16, 15:45
Vorlage (Antrag gem. § 24 GO NRW des Brühler Bürgerbündnisses gegen Freihandelsabkommen vom 23.05.2016
Bezug: Antrag Bürgerbündnis vom 5.6.2015, Rat 22.6.2015, Vorlage-Nr. 269/2015 und Anfrage Linke&Piraten vom 12.9.2014, Rat 3.11.2014, Vorlage-Nr. 362/2014) Vorlage (Antrag gem. § 24 GO NRW des Brühler Bürgerbündnisses gegen Freihandelsabkommen vom 23.05.2016
Bezug: Antrag Bürgerbündnis vom 5.6.2015, Rat 22.6.2015, Vorlage-Nr. 269/2015 und Anfrage Linke&Piraten vom 12.9.2014, Rat 3.11.2014, Vorlage-Nr. 362/2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Spenrath Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30.05.2016 235/2016 Betreff Antrag gem. § 24 GO NRW des Brühler Bürgerbündnisses gegen Freihandelsabkommen vom 23.05.2016 Bezug: Antrag Bürgerbündnis vom 5.6.2015, Rat 22.6.2015, Vorlage-Nr. 269/2015 und Anfrage Linke&Piraten vom 12.9.2014, Rat 3.11.2014, Vorlage-Nr. 362/2014 Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM FB 30. Zust. Dienststelle Freytag Dartsch Müller Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Eine Gemeinde darf nicht aus allgemein-politischen, sondern lediglich aus „örtlich reduzierten“ Gründen Anlass zur Befassung mit einem Antrag sehen. Diese konkrete, spezifische Ortsbezogenheit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 14.12.1990, AZ. 7 C 37/89). Der Städte- und Gemeindebundes weist in einem Schreiben vom 27.11.2014 auf dieses Urteil hin, und auch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat in einem Erlass vom 11.12.2014 in Bezug auf das Freihandelsabkommen festgestellt, dass die Zuständigkeit des Rates dort ihre Grenzen findet, wo die Zuständigkeit bei einer anderen staatlichen Ebene wie dem Land, dem Bund oder der EU liegt. Der Erlass bestätigt die Auffassung, dass eine Gemeinde aus Art. 28 Abs. 2 des GG nur ein kommunalpolitisches, nicht jedoch ein allgemein-politisches Mandat erlange. In Bezug auf das Freihandelsabkommen TTIP kann sich in einem Antrag nach § 24 GO NRW nur dann eine Zuständigkeit des Rates ergeben, wenn der spezifische Bezug zur örtlichen Situation hergestellt wird und sich auf diesen beschränkt. Im vergangenen Jahr hatte das Bürgerbündnis bereits einen Antrag zu den Freihandelsabkommen eingereicht. Der Rat hatte damals eine Befassung wegen Nichtzuständigkeit aufgrund des fehlenden örtlichen Bezugs abgelehnt. Nun haben die Vertreter einen überarbeiteten Antrag eingereicht. Drucksache 235/2016 Seite - 2 – Der vorliegende Antrag des Bürgerbündnisses gegen Freihandelsabkommen vom 23.05.2016 mit dem Ziel der Verhinderung der geplanten Freihandelsabkommen räumt unter Punkt 11 zwar ein, dass im Prinzip ein allgemeinpolitisches Thema berührt wird, versucht aber in der Folge, einen konkreten örtlichen Bezug herzustellen. Nach Auffassung der Verwaltung genügt der Antrag trotzdem nicht den Anforderungen des vorgenannten Erlasses, d.h. es gibt keinen spezifischen örtlichen Bezug. Vielmehr ist Brühl hier wie jede andere Kommune betroffen, die beispielsweise ein Bad und verschiedene Bildungseinrichtungen vorhalten, also letztlich wie nahezu jede Kommune in Europa. Eine inhaltliche Befassung mit dem Antrag ist daher nicht zulässig. Die Stadt Brühl unterstützt zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen im Übrigen ausdrücklich die Stellungnahme des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. im gemeinsamen Positionspapier aus Oktober 2014 (siehe Anlage zur Vorlage Nr. 362/2014).