Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
31.05.16, 15:45
Aktualisiert
31.05.16, 15:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13/1
Spenrath
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30.05.2016
235/2016
Betreff
Antrag gem. § 24 GO NRW des Brühler Bürgerbündnisses gegen Freihandelsabkommen
vom 23.05.2016
Bezug: Antrag Bürgerbündnis vom 5.6.2015, Rat 22.6.2015, Vorlage-Nr. 269/2015 und
Anfrage Linke&Piraten vom 12.9.2014, Rat 3.11.2014, Vorlage-Nr. 362/2014
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
FB 30.
Zust. Dienststelle
Freytag
Dartsch
Müller
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Eine Gemeinde darf nicht aus allgemein-politischen, sondern lediglich aus „örtlich
reduzierten“ Gründen Anlass zur Befassung mit einem Antrag sehen. Diese konkrete,
spezifische Ortsbezogenheit ergibt sich aus der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 14.12.1990, AZ. 7 C 37/89).
Der Städte- und Gemeindebundes weist in einem Schreiben vom 27.11.2014 auf dieses
Urteil hin, und auch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat in
einem Erlass vom 11.12.2014 in Bezug auf das Freihandelsabkommen festgestellt, dass
die Zuständigkeit des Rates dort ihre Grenzen findet, wo die Zuständigkeit bei einer
anderen staatlichen Ebene wie dem Land, dem Bund oder der EU liegt. Der Erlass
bestätigt die Auffassung, dass eine Gemeinde aus Art. 28 Abs. 2 des GG nur ein
kommunalpolitisches, nicht jedoch ein allgemein-politisches Mandat erlange.
In Bezug auf das Freihandelsabkommen TTIP kann sich in einem Antrag nach § 24 GO
NRW nur dann eine Zuständigkeit des Rates ergeben, wenn der spezifische Bezug zur
örtlichen Situation hergestellt wird und sich auf diesen beschränkt.
Im vergangenen Jahr hatte das Bürgerbündnis bereits einen Antrag zu den
Freihandelsabkommen eingereicht. Der Rat hatte damals eine Befassung wegen
Nichtzuständigkeit aufgrund des fehlenden örtlichen Bezugs abgelehnt. Nun haben die
Vertreter einen überarbeiteten Antrag eingereicht.
Drucksache 235/2016
Seite - 2 –
Der vorliegende Antrag des Bürgerbündnisses gegen Freihandelsabkommen vom
23.05.2016 mit dem Ziel der Verhinderung der geplanten Freihandelsabkommen räumt
unter Punkt 11 zwar ein, dass im Prinzip ein allgemeinpolitisches Thema berührt wird,
versucht aber in der Folge, einen konkreten örtlichen Bezug herzustellen.
Nach Auffassung der Verwaltung genügt der Antrag trotzdem nicht den Anforderungen
des vorgenannten Erlasses, d.h. es gibt keinen spezifischen örtlichen Bezug. Vielmehr ist
Brühl hier wie jede andere Kommune betroffen, die beispielsweise ein Bad und
verschiedene Bildungseinrichtungen vorhalten, also letztlich wie nahezu jede Kommune in
Europa.
Eine inhaltliche Befassung mit dem Antrag ist daher nicht zulässig.
Die Stadt Brühl unterstützt zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen
Dienstleistungen im Übrigen ausdrücklich die Stellungnahme des Deutschen Städtetages,
des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des
Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. im gemeinsamen Positionspapier aus Oktober
2014 (siehe Anlage zur Vorlage Nr. 362/2014).