Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
14.06.16, 14:19
Aktualisiert
14.06.16, 14:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/2
von Dewitz
327206
09.06.2016
260/2016
Betreff
Verkehrsbehinderung Heinrich-Esser-Straße/Burgstraße
Anfrage 14.2 RM Klug (CDU) im Rat am 25.04.2016, zur Verkehrssituation Kölnstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Brandt
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Verkehrssituation in dem genannten Abschnitt der Kölnstraße ist in den vergangenen
10 Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen gewesen. Zuletzt wurde die
Angelegenheit im Verkehrsausschuss am 02.06.2015, TOP 5, Vorlage Nr. 232/2015
behandelt. Auslöser war ein umfangreicher Schriftverkehr mit dem Eigentümer eines
Modegeschäftes in der Kölnstraße. Dieser hatte sich auch an den Rhein-Erft-Kreis
gewandt. Die dortige Straßenverkehrsbehörde hatte seinerzeit aufgrund der ermittelten
Fahrgeschwindigkeiten empfohlen, die Geschwindigkeit in der Kölnstraße auf 20 km/h
heraufzusetzen und die Halte- bzw. Ladezonen zu kennzeichnen. Einem entsprechenden
Beschlussentwurf ist der VkA in seiner Sitzung am 17.09.2013, TOP 11 nicht gefolgt.
In Abstimmung mit der IG Kölnstraße und dem Petenten (Eigentümer Modegeschäft)
wurden in 2015, auf Anordnung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, die Halte/Ladezonen durch Markierung hervorgehoben und die Beschilderung mit Verkehrszeichen
(VZ) 286 durch Zusatzeichen (ZZ) 1040-30 6.00 – 19.00 Uhr ergänzt. Das bedeutet, dass
nach 19.00 Uhr und bis 6.00 Uhr dort geparkt werden darf. Diese Maßnahme diente der
Reduzierung von Geschwindigkeiten und damit der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Der
Effekt dieser Maßnahme wurde durch eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung überprüft
und der Erfolg bestätigt. Die Spitzengeschwindigkeiten sind deutlich zurückgegangen,
liegen jedoch weiterhin deutlich über 10km/h. Das polizeilich bekannte Unfallgeschehen ist
unauffällig.
Die Überwachung des ruhenden Verkehres bleibt weiterhin intensiv. Ein nachhaltiger
Effekt ist jedoch bisher mit vertretbarem personellen Aufwand nicht zu erzielen.
Seitens der IG Kölnstraße wurden seither keine weiteren Beschwerden zur
Verkehrssituation geäußert.