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Vorlage (Verkehrsbehinderung Heinrich-Esser-Straße/Burgstraße Anfrage 14.2 RM Klug (CDU) im Rat am 25.04.2016, zur Verkehrssituation Kölnstraße)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
14.06.16, 14:19
Aktualisiert
14.06.16, 14:19
Vorlage (Verkehrsbehinderung Heinrich-Esser-Straße/Burgstraße
Anfrage 14.2 RM Klug (CDU) im Rat am 25.04.2016, zur Verkehrssituation Kölnstraße)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/2 von Dewitz 327206 09.06.2016 260/2016 Betreff Verkehrsbehinderung Heinrich-Esser-Straße/Burgstraße Anfrage 14.2 RM Klug (CDU) im Rat am 25.04.2016, zur Verkehrssituation Kölnstraße Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Brandt Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Verkehrssituation in dem genannten Abschnitt der Kölnstraße ist in den vergangenen 10 Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen gewesen. Zuletzt wurde die Angelegenheit im Verkehrsausschuss am 02.06.2015, TOP 5, Vorlage Nr. 232/2015 behandelt. Auslöser war ein umfangreicher Schriftverkehr mit dem Eigentümer eines Modegeschäftes in der Kölnstraße. Dieser hatte sich auch an den Rhein-Erft-Kreis gewandt. Die dortige Straßenverkehrsbehörde hatte seinerzeit aufgrund der ermittelten Fahrgeschwindigkeiten empfohlen, die Geschwindigkeit in der Kölnstraße auf 20 km/h heraufzusetzen und die Halte- bzw. Ladezonen zu kennzeichnen. Einem entsprechenden Beschlussentwurf ist der VkA in seiner Sitzung am 17.09.2013, TOP 11 nicht gefolgt. In Abstimmung mit der IG Kölnstraße und dem Petenten (Eigentümer Modegeschäft) wurden in 2015, auf Anordnung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, die Halte/Ladezonen durch Markierung hervorgehoben und die Beschilderung mit Verkehrszeichen (VZ) 286 durch Zusatzeichen (ZZ) 1040-30 6.00 – 19.00 Uhr ergänzt. Das bedeutet, dass nach 19.00 Uhr und bis 6.00 Uhr dort geparkt werden darf. Diese Maßnahme diente der Reduzierung von Geschwindigkeiten und damit der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Der Effekt dieser Maßnahme wurde durch eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung überprüft und der Erfolg bestätigt. Die Spitzengeschwindigkeiten sind deutlich zurückgegangen, liegen jedoch weiterhin deutlich über 10km/h. Das polizeilich bekannte Unfallgeschehen ist unauffällig. Die Überwachung des ruhenden Verkehres bleibt weiterhin intensiv. Ein nachhaltiger Effekt ist jedoch bisher mit vertretbarem personellen Aufwand nicht zu erzielen. Seitens der IG Kölnstraße wurden seither keine weiteren Beschwerden zur Verkehrssituation geäußert.