Daten
Kommune
Brühl
Größe
31 kB
Datum
20.06.2016
Erstellt
14.06.16, 14:19
Aktualisiert
14.06.16, 14:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
Obladen
20 25 00/15
17.05.2016
211/2016
Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2015
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Obladen
Radermacher
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf
des Jahresabschlusses 2015 entgegen und verweist diesen gem. § 101 Abs. 1 GO NW zwecks
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Erläuterungen:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 ist gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO NW vom Stadtkämmerer
aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden und schließt, wie in der Ergebnis- und
Finanzrechnung dargestellt, ab.
Er ist dem Rat gem. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW zur Beschlussfassung zuzuleiten. Nach der
Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 101 Abs. 1 GO NW hat der Rat den
Jahresabschluss festzustellen (§ 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses besteht gemäß § 95 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO NW aus der
Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie dem
Lagebericht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wird spätestens zur Sitzung vorgelegt.