Daten
Kommune
Brühl
Größe
182 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
21.06.16, 13:09
Aktualisiert
21.06.16, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0421
03.05.2016
191/2016
Betreff
Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße"
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des
Bebauungsplanes 04.21 „Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 21, umfasst die Flurstücke: 529, 523,
524, 525, 526, 527, 528, 531, 532, 533, und 553.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 529, 523, 525, 526, 531, 532,
527 und 553,
im Osten
durch die östliche Grenze des Flurstücks 553,
im Südosten und Süden durch die südöstliche Grenze der Flurstücke 553, 533 und der
südöstlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 529,
im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 529.
Das Plangebiet umfasst ca. 2,6 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Die Stadt Brühl hat sich erfolgreich an dem Projekt des Landes NRW zur Förderung von
Maßnahmen und Projekten zur Integration von Flüchtlingen beworben und die
Drucksache 191/2016
Seite - 2 –
Förderzusage zum Bau eines Integrationszentrums angrenzend an das Cultra in Brühl-Ost
bekommen.
Die Teilnahme der Stadt Brühl am Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im
Städtebau für Kommunen zur Integration von Fluchtlingen“ zum Bau eines
Integrationszentrums in Brühl-Ost (Inter-Cultra) mit einem Kostenrahmen von ca. 1,1 Mio.
Euro und die Mittelbereitstellung in 2016 hat der Rat in seiner Sitzung am 29.02.2016
(Vorlage 68/2016/1) beschlossen.
Neben dem soziokulturellem Zentrum Inter-Cultra soll in dem Plangebiet ein Neubau einer
Kindertagesstätte entstehen. Die Stadt steht vor der Aufgabe zur weiteren Erfüllung des
Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII das Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten
noch erheblich auszuweiten. Mit der Kindertagesstätte soll ein weiteres Angebot in BrühlOst geschaffen werden.
Das Konzept sieht den Anbau des Integrationszentrums an das bestehende Cultra vor.
Die Kindertagesstätte soll zwischen dem soziokulturellen Zentrum und dem Bolzplatz
errichtet werden. Aufgrund der nördlich des Plangebiets angrenzenden gewerblichen
Nutzungen orientieren sich die geplanten Gebäude Richtung Süden, so dass die
Freiflächen in das Gesamtkonzept einbezogen werden können.
Derzeit gilt für die Flächen der Bebauungsplan Bauzonen Ordnungsziffer 24 mit der
Ausweisung „Industriegebiet“, welches ausnahmsweise „Anlagen für soziale Zwecke“
zulässt. Um eine städtebauliche Ordnung des Plangebiets zu erreichen, ist die
Neuaufstellung eines Bebauungsplans notwendig.
Die Flächen sollen im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB entwickelt werden. Gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB darf ein
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren u.a. dann aufgestellt werden, wenn in ihm
eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Dabei werden
Flächen für öffentliche Grünflächen nicht in die Berechnung der Grundfläche mit
einbezogen. Bezugsfläche für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des
Baugrundstücks. Das Plangebiet mit dem zu erhaltenden Bolzplatz wird daher unterhalb
des Schwellenwertes liegen. Der Flächennutzungsplan, welcher Teile der Flächen derzeit
als Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt, wird im Wege der
Berichtigung angepasst.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan BP 04.21
(2) Gestaltungsentwurf BP 04.21