Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
182 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
21.06.16, 13:09
Aktualisiert
21.06.16, 13:09
Vorlage (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße"
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße"
- Aufstellungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 182 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 0421 03.05.2016 191/2016 Betreff Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.21 „Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 21, umfasst die Flurstücke: 529, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 531, 532, 533, und 553. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 529, 523, 525, 526, 531, 532, 527 und 553, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 553, im Südosten und Süden durch die südöstliche Grenze der Flurstücke 553, 533 und der südöstlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 529, im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 529. Das Plangebiet umfasst ca. 2,6 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Die Stadt Brühl hat sich erfolgreich an dem Projekt des Landes NRW zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Integration von Flüchtlingen beworben und die Drucksache 191/2016 Seite - 2 – Förderzusage zum Bau eines Integrationszentrums angrenzend an das Cultra in Brühl-Ost bekommen. Die Teilnahme der Stadt Brühl am Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Fluchtlingen“ zum Bau eines Integrationszentrums in Brühl-Ost (Inter-Cultra) mit einem Kostenrahmen von ca. 1,1 Mio. Euro und die Mittelbereitstellung in 2016 hat der Rat in seiner Sitzung am 29.02.2016 (Vorlage 68/2016/1) beschlossen. Neben dem soziokulturellem Zentrum Inter-Cultra soll in dem Plangebiet ein Neubau einer Kindertagesstätte entstehen. Die Stadt steht vor der Aufgabe zur weiteren Erfüllung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII das Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten noch erheblich auszuweiten. Mit der Kindertagesstätte soll ein weiteres Angebot in BrühlOst geschaffen werden. Das Konzept sieht den Anbau des Integrationszentrums an das bestehende Cultra vor. Die Kindertagesstätte soll zwischen dem soziokulturellen Zentrum und dem Bolzplatz errichtet werden. Aufgrund der nördlich des Plangebiets angrenzenden gewerblichen Nutzungen orientieren sich die geplanten Gebäude Richtung Süden, so dass die Freiflächen in das Gesamtkonzept einbezogen werden können. Derzeit gilt für die Flächen der Bebauungsplan Bauzonen Ordnungsziffer 24 mit der Ausweisung „Industriegebiet“, welches ausnahmsweise „Anlagen für soziale Zwecke“ zulässt. Um eine städtebauliche Ordnung des Plangebiets zu erreichen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Die Flächen sollen im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB entwickelt werden. Gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB darf ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren u.a. dann aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Dabei werden Flächen für öffentliche Grünflächen nicht in die Berechnung der Grundfläche mit einbezogen. Bezugsfläche für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks. Das Plangebiet mit dem zu erhaltenden Bolzplatz wird daher unterhalb des Schwellenwertes liegen. Der Flächennutzungsplan, welcher Teile der Flächen derzeit als Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt, wird im Wege der Berichtigung angepasst. Anlage(n): (1) Übersichtsplan BP 04.21 (2) Gestaltungsentwurf BP 04.21