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Vorlage (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße' - Beschluss über die öffentliche Auslegung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
137 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
21.06.16, 13:09
Aktualisiert
21.06.16, 13:09
Vorlage (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße'
- Beschluss über die öffentliche Auslegung -) Vorlage (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße'
- Beschluss über die öffentliche Auslegung -) Vorlage (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße'
- Beschluss über die öffentliche Auslegung -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0602 26.04.2016 180/2016 Betreff Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße' - Beschluss über die öffentliche Auslegung Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) iVm § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 06.02 02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße'. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1. Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke: 996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 - 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636, 611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858, 820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 773, 869 - 871, 999 und 1000 und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605 und 725 (beide Eifelstraße) im Osten entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgs straße) bis an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks 236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses Drucksache 180/2016 im Süden im Westen Seite - 2 – Grenzpunktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße), von der nördliche Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166, von der östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 11.01.2016 bis zum 22.01.2016. Darüber hinaus wurde mit Datum vom 13. Januar 2016 eine Bürgerinformationsveranstaltung vor Ort in der Badorfer Grundschule durchgeführt. Folgende wesentlichen Anregungen und Bedenken wurden vorgetragen: 1. Anregungen und Bedenken Kritisiert wird, dass der für die Neubebauung beplante Innenbereich einen erheblichen Verlust an Vegetation und Artenvielfalt darstellt. Der geplanten Bebauung wird ein hoher Störgrad zugeschrieben. Die neue Nachbarschaft bedeutet ein Heranrücken neuer Bewohner, worunter die Wohnqualität leidet. Die Schaffung einer öffentlich nutzbaren Fläche würde begrüßt werden. Ein neues Baugebiet bringt weiterhin erheblich Verkehr und Lärm mit sich. Hinsichtlich der Bebauung wird befürchtet, dass die Baukörper aus dem vorhandenen städtebaulichen Rahmen fallen und damit zu groß und unmaßstäblich werden. Bzgl. des ruhenden Verkehrs werden Bedenken vorgetragen, dass neue Bewohner zu einer Verschärfung der Parkplatzsituation in den umgebenden Straßen beitragen. Insgesamt wird die Bebauung dieses Geländes grundsätzlich hinterfragt und ob anstelle dieses Baugebietes nicht bessere Alternativstandorte bebaut werden können. 2. Planungskonzept Bereits mit der Vorentwurfsfassung zum Bebauungsplan bestand das Ziel – gegenüber ursprünglichen Entwurfsfassungen – eine zweigeschossige Bauweise im Plangebiet zu etablieren, wie sie bereits in der Umgebung vorherrscht. In Verbindung mit maximalen Gebäudehöhen wird eine städtebaulich vertretbare und wohnumfeldadäquate Wohnbebauung ermöglicht. Die neue Wohnbebauung wird über konkrete Höhenfestsetzungen in ihrer Höhenlage festgesetzt. Zusammen mit Festsetzungen zur geplanten Geländehöhe wird erreicht, dass in überwiegenden Geländeteilen das Niveau der anschließenden Nachbargrundstücke gehalten wird. In den anderen Bereichen (unterhalb der Badorfer Straße) wird das neue Höhenniveau dasjenige Niveau der bestehenden Bebauung unterschreiten. Hierüber wird auch gewährleistet, dass die Neubebauung von ihrer höchsten Lage unterhalb der Badorfer Straße in Richtung zum tiefsten Punkt an der Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße hin gleichmäßig abfällt. Um längere Wege mit Müllbehältern über Gefällestrecken in der neuen Erschließung zu vermeiden wurde gegenüber der Vorentwurfsfassung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung mit der jetzigen Entwurfsfassung eine weitere kleine Erschließungsschleife geplant, die als Drucksache 180/2016 Seite - 3 – Fußweg und eben auch als Weg für Müllfahrzeuge geeignet ist. Weiterhin wurde auch der bisher am westlichen Rand geplante Spielplatz an die südliche Seite des Neubaugebietes gelegt und gleichzeitig vergrößert. Damit liegt der Spielplatz auch für Kinder aus der bestehenden Wohnbebauung von der Seite der Pehler Hülle gut erreichbar an dem dort geplanten Fußweg. Überdies bietet die Vergrößerung des Spielplatzes nun auch eine multifunktionale Fläche, die für Nachbarschaftsevents und ähnliche Aktionen genutzt werden kann. Eine weitere Fußwegeverbindung ist nach Norden aus dem Wohngebiet heraus mit Anschluss an die Taunusstraße geplant. Dies dient der fußläufigen Verbindung und Vernetzung der Wohngebiete untereinander, im Havariefalls auch der Notanfahrt für Rettungsfahrzeuge, falls die Zufahrt von der Vorgebirgsstraße her blockiert ist, und ist im Interesse einer mobilitätsorientierten Stadtplanung. Über diese Änderungen hinaus konnten bis zur jetzt vorliegenden Entwurfsfassung einzelne weitere Grundstücke für eine Wohnbebauung gewonnen werden, worüber zwei weitere Einzelhäuser sowie ein Doppelhaus das Plangebiet ergänzen können. Hinsichtlich des Eingriffes in den Naturhaushalt kann zusammengefasst werden, dass mit der Planung keine planungsrelevanten Arten betroffen sind. Faunistische Verdachtsfälle wurden gutachterlich untersucht und bewertet. Schützenswerte Baumbestände sind erfasst und werden gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Brühl entschädigt. Die verkehrlichen Belange sind ebenfalls gutachterlich untersucht und werden im Rahmen der Erschließungsplanung konkret umgesetzt. Weder vom fließenden noch vom ruhenden Verkehr sind Störungen im Verkehrssystem oder in der Umgebung zu erwarten. 3. Weiteres Vorgehen Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der PStA hat sich mit dem Aufstellungsbeschluss zum BP 06.02 zu der Umsetzung dieses Wohnbaustandortes bekannt und verfolgt damit eine sinnvolle Nachverdichtung im Bestand. Mit dem erarbeiteten Planungskonzept liegt eine Planung vor, die einerseits die Wünsche von Bürgern weitgehend berücksichtigt sowie andererseits den Druck in der Region nicht verkennt, neue Wohnbauflächen anzubieten. Die Verwaltung empfiehlt daher das vorgelegte Planungskonzept für die öffentliche Auslegung. Anlage(n): (1) Bebauungsplan 06.02 s/w (2) Planzeichenerklärung zum BP 06.02 s/w (3) Textliche Festsetzungen zum BP 06.02 (4) Begründung zum BP 06.02