Daten
Kommune
Brühl
Größe
137 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
21.06.16, 13:09
Aktualisiert
21.06.16, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 0602
26.04.2016
180/2016
Betreff
Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte
Bonnstraße'
- Beschluss über die öffentliche Auslegung Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) iVm § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S.1748), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 06.02 02 'Pehler Hülle /
Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße'.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1.
Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke:
996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 - 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636,
611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858,
820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 773, 869 - 871, 999 und 1000 und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum
nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie
zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der
südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke
605 und 725 (beide Eifelstraße)
im Osten
entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgs straße) bis
an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt
entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks
236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke
236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem
nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses
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im Süden
im Westen
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Grenzpunktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum
Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des
Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt
der Flurstücke 829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels
endend auf dem Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der
westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße),
von der nördliche Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166,
von der östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 11.01.2016 bis zum 22.01.2016.
Darüber hinaus wurde mit Datum vom 13. Januar 2016 eine Bürgerinformationsveranstaltung vor Ort in der Badorfer Grundschule durchgeführt.
Folgende wesentlichen Anregungen und Bedenken wurden vorgetragen:
1. Anregungen und Bedenken
Kritisiert wird, dass der für die Neubebauung beplante Innenbereich einen erheblichen
Verlust an Vegetation und Artenvielfalt darstellt. Der geplanten Bebauung wird ein hoher
Störgrad zugeschrieben. Die neue Nachbarschaft bedeutet ein Heranrücken neuer
Bewohner, worunter die Wohnqualität leidet. Die Schaffung einer öffentlich nutzbaren
Fläche würde begrüßt werden. Ein neues Baugebiet bringt weiterhin erheblich Verkehr und
Lärm mit sich. Hinsichtlich der Bebauung wird befürchtet, dass die Baukörper aus dem
vorhandenen städtebaulichen Rahmen fallen und damit zu groß und unmaßstäblich
werden. Bzgl. des ruhenden Verkehrs werden Bedenken vorgetragen, dass neue
Bewohner zu einer Verschärfung der Parkplatzsituation in den umgebenden Straßen
beitragen.
Insgesamt wird die Bebauung dieses Geländes grundsätzlich hinterfragt und ob anstelle
dieses Baugebietes nicht bessere Alternativstandorte bebaut werden können.
2. Planungskonzept
Bereits mit der Vorentwurfsfassung zum Bebauungsplan bestand das Ziel – gegenüber
ursprünglichen Entwurfsfassungen – eine zweigeschossige Bauweise im Plangebiet zu
etablieren, wie sie bereits in der Umgebung vorherrscht. In Verbindung mit maximalen
Gebäudehöhen wird eine städtebaulich vertretbare und wohnumfeldadäquate
Wohnbebauung ermöglicht.
Die neue Wohnbebauung wird über konkrete Höhenfestsetzungen in ihrer Höhenlage
festgesetzt. Zusammen mit Festsetzungen zur geplanten Geländehöhe wird erreicht, dass
in überwiegenden Geländeteilen das Niveau der anschließenden Nachbargrundstücke
gehalten wird. In den anderen Bereichen (unterhalb der Badorfer Straße) wird das neue
Höhenniveau dasjenige Niveau der bestehenden Bebauung unterschreiten. Hierüber wird
auch gewährleistet, dass die Neubebauung von ihrer höchsten Lage unterhalb der
Badorfer Straße in Richtung zum tiefsten Punkt an der Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße
hin gleichmäßig abfällt.
Um längere Wege mit Müllbehältern über Gefällestrecken in der neuen Erschließung zu
vermeiden wurde gegenüber der Vorentwurfsfassung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
mit der jetzigen Entwurfsfassung eine weitere kleine Erschließungsschleife geplant, die als
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Fußweg und eben auch als Weg für Müllfahrzeuge geeignet ist. Weiterhin wurde auch der
bisher am westlichen Rand geplante Spielplatz an die südliche Seite des Neubaugebietes
gelegt und gleichzeitig vergrößert. Damit liegt der Spielplatz auch für Kinder aus der
bestehenden Wohnbebauung von der Seite der Pehler Hülle gut erreichbar an dem dort
geplanten Fußweg. Überdies bietet die Vergrößerung des Spielplatzes nun auch eine
multifunktionale Fläche, die für Nachbarschaftsevents und ähnliche Aktionen genutzt
werden kann. Eine weitere Fußwegeverbindung ist nach Norden aus dem Wohngebiet
heraus mit Anschluss an die Taunusstraße geplant. Dies dient der fußläufigen Verbindung
und Vernetzung der Wohngebiete untereinander, im Havariefalls auch der Notanfahrt für
Rettungsfahrzeuge, falls die Zufahrt von der Vorgebirgsstraße her blockiert ist, und ist im
Interesse einer mobilitätsorientierten Stadtplanung.
Über diese Änderungen hinaus konnten bis zur jetzt vorliegenden Entwurfsfassung
einzelne weitere Grundstücke für eine Wohnbebauung gewonnen werden, worüber zwei
weitere Einzelhäuser sowie ein Doppelhaus das Plangebiet ergänzen können.
Hinsichtlich des Eingriffes in den Naturhaushalt kann zusammengefasst werden, dass mit
der Planung keine planungsrelevanten Arten betroffen sind. Faunistische Verdachtsfälle
wurden gutachterlich untersucht und bewertet. Schützenswerte Baumbestände sind
erfasst und werden gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Brühl entschädigt.
Die verkehrlichen Belange sind ebenfalls gutachterlich untersucht und werden im Rahmen
der Erschließungsplanung konkret umgesetzt. Weder vom fließenden noch vom ruhenden
Verkehr sind Störungen im Verkehrssystem oder in der Umgebung zu erwarten.
3. Weiteres Vorgehen
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der PStA hat sich mit
dem Aufstellungsbeschluss zum BP 06.02 zu der Umsetzung dieses Wohnbaustandortes
bekannt und verfolgt damit eine sinnvolle Nachverdichtung im Bestand.
Mit dem erarbeiteten Planungskonzept liegt eine Planung vor, die einerseits die Wünsche
von Bürgern weitgehend berücksichtigt sowie andererseits den Druck in der Region nicht
verkennt, neue Wohnbauflächen anzubieten.
Die Verwaltung empfiehlt daher das vorgelegte Planungskonzept für die öffentliche
Auslegung.
Anlage(n):
(1) Bebauungsplan 06.02 s/w
(2) Planzeichenerklärung zum BP 06.02 s/w
(3) Textliche Festsetzungen zum BP 06.02
(4) Begründung zum BP 06.02